rechliche Frage

Audi A6 C6/4F

Ich habe Ende Juni meinen neuen 4F bestellt (kann ich in 3 Wochen in Neckarsulm abholen). Da mein alter 4B in Zahlung geht wurde auf der Bestellung "Audi A6 Avant geht in Zahlung - Aufzahlung € ??.????,-- incl. Werksauslieferungskosten".

Nun war ich am Wochenende auf einem Konzert in Merseburg, ca. 500km von mir Zuhause entfernt. Mittags den Wagen abgestellt (lief auf der Hinfahrt wie ein Uhrwerk, trotzt der 300.000km auf der Uhr) und wollte dann 8 St. später ins Hotel fahren.
Schlüssel gedreht und dann war nur noch ein lautes Klopfen zu hören, als wie die Kolben durch den Deckel ins Freie wollten. Abschleppdienst geordert und dieser meinte nur - Motorschaden 🙁 .
Am nächsten Morgen dann per Pickup nach Hause. Und schon waren die ersten € 400,-- weg (500,-- der 900,-- € übernimmt der Schutzbrief)

So, jetzt würde mich interessieren, wie es sich rechtlich verhält, da bei der Bestellung weder der vom Händler eingeräumte Nachlass, der angesetzte Preis für meinen Alten, noch dessen Zustand explizit vermerkt wurden.

Es ist bestimmt von Vorteil, die rechtliche Lage zu kennen, um eine einvernehmliche Einigung mit dem 🙂 zu erreichen.

26 Antworten

Also irgendwo auf deinem Zettel sollte stehen, dass der endgültige Preis erst nach einer optischen/technischen Prüfung durch den VAG-Betrieb festgelegt wird. Solange du noch keinen Kaufvertrag mit Summe für deinen alten Wagen in der Hand hast, ist alles noch Verhandlungssache.
Insofern wirst du wohl oder übel jetzt erstmal schauen müssen, was dein Händler meint, wieviel dein Wagen mit Motorschaden noch wert ist. Dann musst du halt entscheiden, ob du das Geld nimmst oder nicht. Aber rechtlich gesehen, habt ihr noch nichts abgeschlossen.

das ist aber eine Sche*** Situation.

Es ist bislang nur ein (Kauf)vertrag abgeschlossen. Die Inzahlungnahme ist nur vermerkt (kein Abschluss, wie schon geschrieben)

Wenn der 😁 Dir jetzt ganz "blöd" kommt, nimmt er den 4B überhaupt nicht und der volle Preis für den 4F ist zu leisten.

Ich würde da mal ganz vorsichtig vorfühlen und sehen, wie die Reaktion vom 😁 ist. Es kommt ja auch ein wenig darauf an, was für ein Kunde man ist. Langjähriger oder Eintagsfliege ? Vielleicht legt er ja Wert darauf Dich zu behalten und kommt entgegen.

Eine rechtliche Handhabe ist m.E. nicht gegeben für ein "Muss"

Ich drücke die Daumen

Gruß Wolfgang

Auch wenn der Wert Deines ALtwagen nicht genau im Kaufvertrag definiert ist, hat der Haendler wahrscheinlich den Haendler EK Preis in die Kalkulation mit einfliessen lassen.
Dabei ist er von einem normalen Zustand gemaess Alter und KM Leistung ausgegangen und das heisst eben ohne Motorschaden. Davon wird der Haendler auch ausgehen duerfen das er ein betriebsbereites Fahrzeug bekommt. Also muesstest Du den Zustand herstellen oder einen Abschlag in Kauf nehmen.
Angesichts der Tatsache das da bereits 300k auf der Uhr sind und der Wagen nicht naeher begutachtet und bewertet wurde, glaube ich das der Haendler den Wert nicht sehr hoch angesetzt hat. Ich wuerde mit dem Haendler offen darueber reden und glaube das Du gar nicht alzu viel nachlegen musst (im Vergleich zu einer Reparatur) weil der Wagen vermutlich in den Export geht.

Zitat:

Es ist bislang nur ein (Kauf)vertrag abgeschlossen. Die Inzahlungnahme ist nur vermerkt (kein Abschluss, wie schon geschrieben)

In der Auftragsbestätigung steht auch nochmal

...
Gesamtwert inkl. MwSt. € ???????,--

Es gilt die "Besondere Vereinbarung" gemäss Bestellformular.
...

- von optischer/technischer Prüfung steht nirgends etwas.
- es ist der 4. bar bezahlte Neuwagen vom 🙂
- 13 % Nachlass beim Neuen - 6.500,-- für den Alten

Hallo,

das ist der Grund warum ich unruhig werde wenn ich mein Auto in Zahlung gebe und der neue erst Wochen oder gar Monate später kommt. Wenn in der Zeit etwas drankommt, MUSS man sofort dafür sorgen dass der Schaden behoben wird da man ansonsten mit Abschlägen auf den vereinbarten Preis rechnen muss. Da man den Kaufvertrag des neuen Wagens unterschrieben hat, kann man auch nicht so einfach zurückrudern. Hab meinem Händler den begutachteten Wagen nach kurzer Zeit auf den Hof gestellt und anschließend mit einer Übergangslösung vorlieb genommen, um genau diese Situation zu vermeiden.

btt: Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als mit deinem Händler zu reden. Im Interesse dessen dass er dich halten wollen wird, wird er sicherlich kein Theater machen sondern eine akzeptable Lösung vorschlagen.

gruß
cSharp

Hallo,

der 🙂 wird die Motorreparatur vom kalkulierten Gebrauchtwagenwert ganz oder zum Teil in Abzug bringen, falls Du den Mortor nicht vorher schon Instandsetzen lässt. Immerhin währe ja ein Tauschmotor z.B. wieder eine Aufwertung des Gebrauchten. Dem Fahrzeugeinkauf liegt eine Bewertung zu Grunde, die wahrscheinlich die Mehrkilometer bis zur Lieferung einkalkuliert. Aber einen defekten Motor wird keiner so mir Nichts dir Nichts schlucken.

Hat es bei dem Kauf keinen Gebrauchtwagenankaufvertrag gegeben? Meist setzt sich ja die Aufzahlung eben durch Neuwagenpreis abzüglich Gebrauchtwagenwert laut Ankaufvertrag, abzüglich Rabatt zusammen und irgendwo muss er den Ankauf ja auch dokumentieren. Die Verklausulierungen dieses Vertrages greifen dann.

Ich würde auch beim 🙂 vorsichtig vorfühlen und zusehen, das es zu einer beiderseitig akzeptablen Lösung kommt. Wirst wohl auch ein wenig Federn lassen müssen 😉

Gruss
Martin

Zitat:

Original geschrieben von 3er3er


Hat es bei dem Kauf keinen Gebrauchtwagenankaufvertrag gegeben? Meist setzt sich ja die Aufzahlung eben durch Neuwagenpreis abzüglich Gebrauchtwagenwert laut Ankaufvertrag, abzüglich Rabatt zusammen und irgendwo muss er den Ankauf ja auch dokumentieren. Die Verklausulierungen dieses Vertrages greifen dann.

Es gab keinen Gebrauchtwagenankaufvertrag.

Nur den Vermerk bei der Bestellung

und der Auftragsbestätigung

Das schaut doch deutlich besser aus als von Dir zunächst dargestellt! Es steht eindeutig drin, dass Du den alten A6 abgeben musst und es ist ein Festpreis für die Aufzahlung vereinbart. Der Zustand des in Zahlung zu gebenden Fahrzeugs ist nicht vermerkt, soweit ich sehe. Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast oder im ADAC bist, würde ich dazu mal eine kurze kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.

Was auch immer deine rechtlliche Position ist: Wenn Dein 🙂 und Du in Zukunft noch weiter miteinander Geschäfte machen wollt wäre es das beste, sich irgendwo auf vernünftigem Niveau entgegenzukommen (meine Meinung).

Grüße,
m1972

@ M1972

Es geht mir auch nur darum, einen vernünftigen Kompromiss zu finden, mit dem beide, der 🙂 und ich leben können.
Aber es ist halt immer besser, wenn man im Vorfeld ungefähr weiß, wie wenn es hart auf hart kommt, die rechtliche Situation aussieht.
Aber erst mal warten was mein Verkäufer meint, wenn er nächste Woche aus dem Urlaub kommt.

Ach, hätte ich beinahe vergessen.

Vor 2 Wochen fragte ich meinen Verkäufer, ob er den Alten unbedingt haben wolle, da ich von einem "Autoschieber" ein besseres Angebot erhalten hatte.
Mein Verkäufer lehnte ab, da ich ihm das Auto ja schon versprochen (Vertrag) hatte.

Zitat:

Original geschrieben von Retze


@ M1972

Es geht mir auch nur darum, einen vernünftigen Kompromiss zu finden, mit dem beide, der 🙂 und ich leben können.
Aber es ist halt immer besser, wenn man im Vorfeld ungefähr weiß, wie wenn es hart auf hart kommt, die rechtliche Situation aussieht.
Aber erst mal warten was mein Verkäufer meint, wenn er nächste Woche aus dem Urlaub kommt.

Da bin ich völlig bei Dir. Daher ja auch der Vorschlag der kostenlosen Erstberatung bei einem Anwalt. Die RAe hier im Forum werden sich zurückhalten (müssen) bezüglich der auf den Einzelfall gerichteten Rechtsberatung und können allenfalls allgemeingültige Tipps geben.

*grins*

Was ist das den für ein Händler? Macht der das erst seit Vorgestern? Der geht ja mal auf dünnem, sehr dünnem Eis was seine Verträge angeht 😉 Muss man über den Ankauf des Wagens nicht sogar zwingend einen Kaufvertrag schließen als Händler? So kenne ich es zumindest?!?! Naja jedem das Seine.

Ich wünsch Dir auf jeden Fall das die Sache gut aus geht im Sinne aller Beteiligten 😉

Gruss
Martin

Noch ist ja gar nichts passiert. Der Händler hat ja nur gesagt, dass er den Wagen in Zahlung nehmen würde. Ich weiß nicht, wo das steht, aber es steht auf jeden Fall in den AGBs irgendwo, dass diese Zusage nur vorbehaltlich einer optischen/Technischen Prüfung durch den Betrieb gilt und der Preis auch erst nach dieser Prüfung bestimmt werden kann. Alles vorher ist rein hypothetisch. Somit muss sich der TE keine Sorgen machen. Der Händler wird bestimmt nicht auf einer Reparatur bestehen, aber natürlich auch einen vorher ausgehandelten Preis keinesfalls halten können. Er wird ein neues Angebot machen, das dann dem neuen Umstand entspricht.
Bzgl. der Inzahlungnahme hat bis dato weder der Hänlder noch der Käufer in irgendeiner Weise eine Verbindlichkeit eingegangen.
Also einfach mal ein Angebot machen lassen 🙂

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