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Real Garant Versicherungen - Ein Erfahrungsbericht

Themenstarteram 9. März 2009 um 14:08

Moin Allerseits, hier meine Erfahrungen mit Real Garant:

Die Real Garant Versicherung wurde als Gebrauchtwagenversicherung über das Autohaus Matschullat in Ellerau für einen 3-jährigen Twingo abgeschlossen, den ich vor ca. 5 Monaten bei km-Stand 34.100 dort kaufte.

Vor zwei Wochen mußte die Wasserpumpe bei km-Stand 38.000! ausgetauscht werden. Beim Twingo ist lt. Werstatt zwingend, dass bei dieser Reparatur der Wasserpumpe auch Zahnriemen und Keilriemen ausgetauscht werden müssen. DIe Werkstatt in Husum, die die Reparatur stellvertretend für den Renault Verkäufer in Ellerau ausführte, sagte mir, der Schaden an der Wasserpumpe wäre auf jeden Fall Vertragsgegenstand der Versicherung, die unter ihren Leistungen Wasserpumpe und Zahnriemen aufführt. Abgesehen von einem Eigenanteil von Euro 17,54 für den Keilriemen würde der Schaden also auf jeden Fall von der Versicherung bezahlt. DIe Rechnung über Euro 17,54 habe ich bezahlt und dachte, damit sei die Sach erledigt. Eine Woche später erhielt ich eine Rechnung über Euro 162,60 für den Zahnriemen und eine Dehnschraube. Real Garant hatte diese Positionen gestrichen und lediglich den Restbetrag erstattet. Die Werkstatt sagte, das wäre nicht üblich. Der Adac riet mir, mir einen Anwalt zu nehmen. Ich bin jetzt etwas ratlos. Hat irgendjemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?

LG

Beste Antwort im Thema

in der zeit, wo du diesen langen text geschrieben hast, hätte ich stattdessen kurz zum telefon gegriffen und bei der Versicherung nachgefragt...

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Themenstarteram 16. Juli 2009 um 7:36

Hallo liebe Leute, vielleicht mal den Kopf einschalten und das Datum anschauen, bevor ihr so einen gesammelten Mist schreibt. Das Ganze war im Februar 2009. Das Urteil mit AZ 2C 375/09 Amtsgericht Husum wurde mir am 25.06.2009 zugestellt. Liegt vor mir, kann jeder gerne einsehen. Die Reparaturkosten sind schon bei mir eingegangen. Im Übrigen gibt es seit längerer Zeit ein Gesetz, wonach Gebrauchtwagen eine Garantie von mindestens einem Jahr zusteht (auch für einen Twingo!!!). Eine entsprechende Gebrauchtwagenversicherung ist inzwischen üblich u. wird vom Händler abgeschlossen, um sich abzusichern. So weit ich informiert bin, geht das Gesetz davon aus, dass wenn ein Schaden im ersten Halbjahr nach Kauf eintritt, der Händler in der Beweislast steht und für die Reparatur aufkommen muß. Im zweiten Halbjahr liegt die Beweislast beim Käufer, d.h. der Käufer muß beweisen, dass der Schaden bei Kaufdatum schon vorhanden war und muß andernfalls die Reparatur selbst zahlen. Der Motorschaden bei meinem Twingo trat im ersten Halbjahr nach Kaufdatum auf und war bei 38000 km nicht die Norm.

Und was heißt "lächerlich", zxcoupe? Wenn Du 160 Euro zu verschenken hast, schön für Dich.

am 16. Juli 2009 um 8:13

Moin,

mal einfach einen Gang zurückschalten. :D

Die leute haben sich hier nur befremdlich darüber geäussert das Du schreibst das die Geschichte inclusive Urteil so schnell abgwickelt wurde. Das ist zu Zeiten der absoluten Überlastung der Gerichte eher unüblich.

Also kann man Dir nur gratulieren das die geschichte für Dich so gut und vor allem recht zügig abgewickelt wurde.

Ich warte auf eine ähnliche Geschichte immer noch. Rep war im Januar und Februar, Kosten ca 500€, alles Gewährleistung. Jetzt ist nach dem anwaltlichen Verfahren die Klageschrift raus... Und wir warten...:(

 

Am Rande bemerkt, es ist vllt besser keine Namen und Daten von Personen oder Firmen im Zusammenhang mit solchen Geschichten hier offen zu Posten. Das kann, wenn es hart auf hart kommt ziemlich üble Folgen haben.

Gruss

Marcus

am 16. Juli 2009 um 8:14

So ein Gesetz gibt es nicht !

Hier verwechselst du, wie so viele, Garantie mit Gewährleistung.

Was der Gesetzgeber dir zugesteht sind 12-Monate Gewährleistung.

Allerdings hast du Recht, wenn Du schreibst das sich viele Händler über Gebrauchtwagen-Garantien absichern,

um Ihr eigenes Risiko in den ersten 6-Monaten etwas zu minimieren.

Das Ganze hat aber auch einen Vorteil für den Käufer.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung müsste er nach Ablauf der ersten 6-Monate für jeden dann eintretenden Schaden beweisen, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war, was im Grunde unmöglich ist.

Bei der Gebrauchtwagen-Garantie muss er das nicht !

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 10:03

Ja, danke für die Hinweise. Ich habe diesen Erfahrungsbericht nur geschrieben als Hilfe für Leute, die ähnliche Probleme haben, weil ich selbst ewig lange Infos übers Internet gesucht und nur wenig gefunden habe. Was den Hinweis auf den Händler betrifft, ist das glaube ich ok - solange man die Wahrheit sagt und das habe ich getan. Es gibt ähnliche Websites, in denen man ganz gezielte Infos zu Autohäusern, Werkstätten etc. abfragen kann. Solche Erfahrungsberichte können sehr hilfreich sein, wenn man sich nicht sicher ist, oder ein ungutes Gefühl hat. Gibt es z.B. für Ärzte auch.

Wie kann man den Eintrag auf dieser Seite wieder löschen, weiß das zufällig jemand?

am 16. Juli 2009 um 10:23

Wenn alles, was du schreibst der Wahrheit entspricht und du es notfalls auch beweisen kannst,

gibt es keinen Grund, irgend etwas zu löschen.

Damit hilfst du dann wirklich keinem.

Und gerade die Hintergrundinfo, dass der Händler Versicherungsnehmer deiner Real-Garant Gebrauchtwagen-Garantie war

und nicht etwa du selbst, wie man es erwarten würde, finde ich mehr als interessant.

Damit hilfst Du vielleicht tatsächlich dem ein oder anderen User,

weil damit deutlich wird, dass er auch im Rahmen der Garantie direkt gegen den Händler vorgehen muss

und nicht gegen Real-Garant, bei der er ja nicht mal selbst Versicherungsnehmer ist...

Richtig ist auch, dass es in anderen Foren ( etwa Bewertungs-Foren ) üblich ist, den Namen der Firmen zu nennen,

über die man schreibt, oder die man bewertet.

Habe z.b. erst kürzlich eine relativ neue Seite gesehen, auf der man Autohäuser und Werkstätten namentlich mit Sternen bewerten

und nen kurzen Bericht dazu schreiben kann.

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 11:04

ich wünsche driver 2211 viel glück mit seinen reparaturkosten. ich war mir zuerst nicht sicher wegen der rechtslage, bin aber beim adac rechtschutzversichert u. dort hat man mir gesagt, ich solle auf jeden zum anwalt gehen. und dass man beim adac den schreibtisch voll hätte von ähnlichen fällen. dass also viele händler reparaturkosten einfach nicht zahlen, obwohl sie es lt. gesetz müssten - garantie und gewährleistung hin oder her.

am 16. Juli 2009 um 11:25

Der ADAC war übrigens über viele Jahre an der Real-Garant beteiligt,

bevor er sich 2007 zum Verkauf entschlossen hat.

War doch ne merkwürdige Konstellation, oder ?

Ein Unternehmen, bei dem sich Autohändler gegen mögliche Ansprüche Ihrer Kunden versichern können

gehört zum Teil einem verbraucherfreundlichen Automobilclub.

Wäre mal spanndend zu wissen, wie das damals war, wenn die Real-Garant mal nicht bezhalen wollte...

Hat dann der ADAC-Rechtsschutz auch seinen Mitgliedern die Klage empfohlen ?

Zum Nachteil eines Unternehmens, an dem man selbst beteiligt ist ???

am 16. Juli 2009 um 11:37

Moin,

danke für die Wünsche.

In meinem Fall handelt es sich ebenfalls um Gewährleistung, Teile von denen der Händler behauptet das es sich um verschleissteile handeln würde... Meine Hauswerkstatt, mein Anwalt sowie ein hier ebenfalls anwesender Beulenzähler sagen alle das diese Teile keine verschleissteile sind... (2 elektronische BE, OT Geber und eine Servoleitung) Nun müssen die Damen und Herren halt mit den Konsequenzen leben.

Ich bin da zuversichtlich... und RSV. :D

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

 

danke für die Wünsche.

In meinem Fall handelt es sich ebenfalls um Gewährleistung, Teile von denen der Händler behauptet das es sich um verschleissteile handeln würde... Meine Hauswerkstatt, mein Anwalt sowie ein hier ebenfalls anwesender Beulenzähler Dellenzaehler :D sagen alle das diese Teile keine verschleissteile sind... (2 elektronische BE, OT Geber und eine Servoleitung) Nun müssen die Damen und Herren halt mit den Konsequenzen leben.

Ich bin da zuversichtlich... und RSV. :D

 

Gruss

 

Marcus

am 16. Juli 2009 um 11:46

Zitat:

"Teile von denen der Händler behauptet das es sich um verschleissteile handeln würde."

Alles ein Frage der Definition.

Jedes Teil am Auto unterliegt einem alters- und/oder laufleistungsbedingtem Verschleiß.

Die Frage wird also sein, ist es an Deinem Auto, bei dem Alter und der Laufleistung schon Verschleiß oder nicht etwa doch noch

ein Sachmangel.

Wenn es keine Uralt-Kiste ist, würde ich mal sagen, die elektronischen BE sind Sachmangel, über den OT-Geber kann man streiten

und die Servoleitung ist Verschleiß.

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

 

Ach, die ganze Geschichte ist doch an sich schon Faul...

Das geht los mit einer Gebrauchtwagenversicherung für einen Twingo, dann kommen *lächerliche Reparaturkosten* von angeblichen 162€ hinzu (für Zahnriemen, Wasserpumpe, Spannrollen, Einbau etc... - nicht auf diesem Planeten!).

Warum lächerlich? Ich habe das so verstanden, dass die 160,- nur einen Teil der Rechnung (für Zahnriemen, ...) ausmachten, was die Versicherung eben nicht übernehmen wollte, da "Verschleißteil"...

So isses halt mit den Garantieversicherungen... nie wollen sie zahlen... aber schön, dass sie dieses mal zahlen mussten.

Grüße

am 16. Juli 2009 um 11:59

Moin,

die Frage der Definition überlasse ich den Fachleuten die die davon Ahnung und nicht Leuten wie Dir die hier in einem Forum Ihre hochgestochenen Reden schwingen.

Ich habe das Ganze auch hier nur als Beispiel angeführt um zu verdeutlichen das es auch deutlich länger dauern kann bis solche Sachen entschieden werden.

Du kannst ja mal nach der Definition von Verschleiss googlen... Du wirst in bezug auf KFZ überrascht sein.

 

Gruss

Marcus

am 16. Juli 2009 um 12:12

Zitat:

"die Frage der Definition überlasse ich den Fachleuten die die davon Ahnung und nicht Leuten wie Dir die hier in einem Forum Ihre hochgestochenen Reden schwingen"

findest du, dass ich "hochgestochene Reden schwinge" ?

also, erstens rede ich nicht, sondern schreibe und zweitens hat doch jeder ne andere art zu schreiben.

sorry, falls ich nicht deinem niveau entspreche, aber den mund werde ich mir von dir sicher nicht verbieten lassen.

und zu den Fachleuten...

es gibt technische und juristische Fachleute.

Jeder bildet sich seine Meinung doch aus dem, was er selbst an Erfahrungen gemacht hat

und ich habe halt in meinem Beruf schon ne Menge Richter erlebt, die den Verschleiß-Begriff sehr weit ausdehnen.

Eben davon abhängig machen, wie alt das Auto ist, oder wie hoch seine Laufleistung.

Irgendwie ist das doch auch ganz vernünftig.

Aber das ist, so wie alles andere hier, ne rein persönliche Meinung.

Und ob die nun so hochgestochen ist, wie du sie empfindest oder nicht eher ziemlich realistisch,

spielt am Ende doch keine Rolle...

Themenstarteram 16. Juli 2009 um 12:52

es war so, dass beim twingo die wasserpumpe defekt war und die wasserpumpe bei einem twingo nicht ausgetauscht werden kann, ohne dass auch gleichzeitig der zahnriemen ausgetauscht/erneuert werden muss. die versicherung hat gesagt, sie zahlt das defekte teil, also die wasserpumpe. aber nicht den intakten zahnriemen und nicht eine intakte schraube, weil diese teile nicht defekt waren. das urteil hat gelautet, dass der händler dem käufer die komplette reparaturrechnung erstatten muss, weil sonst eine reparatur gar nicht möglich gewesen wäre. hat in diesem fall nichts mit verschleiß zu tun, sondern mit der 6-monatsregelung und gewährleistung/garantieansprüchen.

am 16. Juli 2009 um 13:00

ja, das klingt vernünftig.

das spielt dann die Verschleiß-Frage auch wirklich keine Rolle mehr...

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