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RAV 4, 2,2 D-Cat 4 WD, 177PS

Toyota RAV4 3 (XA3)
Themenstarteram 26. Oktober 2014 um 14:38

Motor lässt sich nicht starten. (Start-Stop-Funktion) Türen lassen sich ebenfalls nicht öffnen/schließen. Nur mechanisch.

Keine Ahnung was das ist.

Erwarte gerne Eure Info.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 28. Oktober 2014 um 12:09:43 Uhr[/url]:

Wenn Du das selber machst, die Räder müssen gerade stehen, sonst kann Dich ABS+ESP von der

Straße schmeissen,weil es sich schief resettet. Nur es dauert eine Weile, bis sich Alles regeneriert hat.

So gut eine halbe Stunde kann Das schon dauern. Darum vorsichtig "Spazierenfahren". Gruss aus B.......

Beim ganz Neuen halte ich mich lieber heraus, wegen der ganzen Elektronic, die ich garnicht kenne.

Hallo,

beim XA3 und XA4 sollte das mit dem Lenkungssensor anders gelöst sein.

Er war, soweit ich weiß, nur beim "alten" XA2 notwendig, die Räder gerade zu stellen.

PS: Das Klappern bei leerer Batterie könnte vom Hauptrelais gekommen sein. Es zog nicht richtig an, da die Spannung down war.

Wenn jetzt immer noch die Reifenluftdruckkontrollanzeige blinkt könnte ein Reifensensor eine Macke haben. Dies sollte die Werkstatt aber per Tester ermitteln können.

Zur Not kann man vorübergehend zum Test das TPMS-System lahm legen, siehe Anhang.

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Hallo Oskar, ich muß Dir da widersprechen, es ist so, daß alle KFZ, deren Typzulassung in 2012 erfolgten,

nur mit RDKS erfolgen können. Darum können alle diese KFZ auch nur mit RDKS beim TÜV vorgeführt werden. Bei All`diesen KFZ wäre ein abgeschaltetes RDKS ein erheblicher Mangel.

Sollte Dein KFZ von 2009 das RDKS mit einer Typzulassung aus 2001 haben, gilt Dies für Dich nicht.

Auch wenn Deine Typzulassung aus 2009 stammen würde, gilt es nicht für Dich.

Der Stichtag ist und bleibt Typzulassung in 2012. Davor kann man das Extra, RDKS abschalten, wenn man so beliebt.

Meines Wissens gibt es aber das Extra RDKS für Meinen, Bj.2005 nicht. Vielleicht habe ich das RA -Deutsch zu sehr vereinfacht, aber die Aussage stimmt so. Es geht nicht um das Baujahr des KFZ, sondern um das Datum der Typisierung in 2012. Gruss aus B............

Zitat:

@Raver2014 schrieb am 31. Oktober 2014 um 21:32:03 Uhr:

Es geht nicht um das Baujahr des KFZ, sondern um das Datum der Typisierung in 2012. Gruss aus B............

Hallo.

richtig.

Aber die Typisierung des RAV4 erfolgte für alle Modelle schon in 2001.

Daher war vor November 2014 kein RKDS zwingend/ gesetzlich erforderlich.

Ein Gesetzesauszug!

Gesetzesänderungen aktuell zum 1. November 2014: Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS)

Ab 1. November 2014 müssen alle neu zugelassenen Pkw und Wohnmobile serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Das bedeutet, dass auf einige Autofahrer beim Winterreifenwechsel Mehrkosten von 300 bis 350 Euro zukommen. Betroffen sind Fahrzeugbesitzer, deren Auto mit einem direkt messenden System ausgestattet ist. Hier wird beim Wechsel auf neue Winterräder ein zweiter Satz Sensoren notwendig.

Hier der Link zu der Seite: http://www.news.de/.../

Mfg.kallepirna

Hallo,

kleine Korrektur ...

Zitat:

@kallepirna schrieb am 1. November 2014 um 00:14:22 Uhr:

Ein Gesetzesauszug!

Gesetzesänderungen aktuell zum 1. November 2014: Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS)

Ab 1. November 2014 müssen alle erstmalig neu zugelassenen Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Das bedeutet, dass auf einige Autofahrer beim Winterreifenwechsel Mehrkosten von 300 bis 350 Euro zukommen. Betroffen sind Fahrzeugbesitzer, deren Auto mit einem direkt messenden System ausgestattet ist. Hier wird beim Wechsel auf neue Winterräder ein zweiter Satz Sensoren notwendig.

Mfg.kallepirna

Dies gilt nicht für Gebrauchtwagen die zum 2ten mal zugelassen werden, also schon ein oder mehrmals zugelassen waren und vor dem 01. November 2012 typisiert wurden.

Sogenannter Bestandsschutz also ohne RDKS waren.

Ich habe den Gesetzestext so reinkopiert wie er auf der Seite (siehe Link) steht. Wenn Gesetzestexte exakt formuliert werden würden, bräuchten wir glaube ich kaum Rechtsanwälte die ihn uns übersetzen. Mir wäre es auch lieber es wäre deutlicher geschrieben, so das jeder weiß was gemeint ist. Bin aber davon ausgegangen das damit Neuwagen gemeint sind. Damit wäre das auch geklärt. mfg.kallepirna

Hallo kallepirna,

Du hast recht.

RDKS-Pflicht gilt für alle Neuwagen die ab 01. November 2014 (heute) zugelassen werden.

Viele Händler haben deshalb dem "Altbestand" ohne RDKS eine Tageszulassung verpasst.

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