Rastplatz ohne TL - welche Geschwindigkeit?
Ich habe letztens als Beifahrer einen Rastplatz innerhalb von 5 Sekunden überquert.
Als ich den Fahrer dann ermahnte, meinte dieser dies wäre erlaubt, wenn der Pächter keine Begrenzungsschilder aufstellt. Dann wäre die zu und abfahrt, sowie die Parkplatzumgehungsstraße ebenfalls ohne Limit, genauso wie eine Autobahnauffahrt.
Ist das korrekt?
Beste Antwort im Thema
Herr, laß Hirn vom Himmel regnen, da fragt jemand allen ernstes ob mann auf einem Parkplatz volle Kanne fahren darf.
151 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von notting
Hallo?! Ich fahre ständig innerorts an dutzenden parken Fahrzeugen vorbei. Ergo sind 50km/h ok.notting
Solange nichts passiert, kann dir kein Ordnungshüter einen Strafzettel aufbürden, da du die bzw. unter der zulässigen Höchstgeschw. gefahren bist.
Anders bei einem Unfall: Ein Richter könnte zum Schluss kommen, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst war, da Du den Wagen nicht rechtzeitig zum Stillstand bringen konntest.
btw: Wenn ich in engen Strassen an geparkten Autos im Meterabstand vorbeifahre, bin ich höchstens 20 km/h schnell. Und auf Parkplätzen (so haben mehrere OLG entschieden) ist selbst das zu schnell, wenn es kracht: klick
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
...was man bei Kindern je nach Alter ja nicht immer voraussetzen kann.Zitat:
Original geschrieben von notting
...und die zweibeinigen VT sollten schlau genug sein, etwas aufzupassen....
Ich habe doch kurz davor geschrieben, dass die Kinder ja nicht alleine dorthin kommen! Bitte die Reihenfolge beachten: Lesen - denken - posten!
notting
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
notting, du scheinst dich ja mit Kindern bestens auszukennen. Du bist m. E. mit großer Wahrscheinlichkeit kinderlos - nicht anders ist deine Philosophie zu erklären. Die Praxis sieht anders aus: Du kannst dem Pimpf oder der Pimpfin 1000mal flüstern, hier auf dieser Gehfläche zu bleiben. Sie sagen ja, sie halten sich auch <meistens> daran, aber wenn "es" passiert ist, muss natürlich zuallererst die Aufsichtspflicht herhalten und nicht der gerade mit schlappem Tempo 50 vorbei fahrende Dosentreiber.
Falls du es noch nicht mitbekommen hast: Ich war auch mal Kind...
Zitat:
Schon einmal daran gedacht, dass aus Schrägparkplatzen Autos rückwärts herausstoßen, welche durch eigenes Feriengepäck oder die Fracht im Nachbarauto in ihrer Sicht eingeschränkt sind und da bremst du deine Fuhre aus 30 leichter ab als aus 50.
Das kann auf einer Hauptstr. genauso gut passieren.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Ich habe doch kurz davor geschrieben, dass die Kinder ja nicht alleine dorthin kommen! Bitte die Reihenfolge beachten: Lesen - denken - posten!Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
...was man bei Kindern je nach Alter ja nicht immer voraussetzen kann.notting
Dann beachte auch du die Reihenfolge! Habe dazu etwas geschrieben...
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Zitat:
Original geschrieben von ZwickAUDI
Och notting,willst du nicht oder kannst du nicht?
Wenn auf der AB Glatteis ist, fährst du auch 130, oder? Ist ja laut Beschilderung erlaubt! 🙄Ich habe das Gefühl, dass du ein notorischer Rechthaber bist, der wirklich keine andere Meinung zählen lässt.
Und damit du ein paar Sekunden Zeit gutmachst, fährst du lieber mit 50 oder noch schneller über den Parkplatz. Und dann auf der AB hängst du wahrscheinlich permanent auf der linken Spur mit 130...
Und ich habe das Gefühl, dass du und ein paar andere Poster mich gemeinsam mit euren falschen Unterstellungen etc. fertig machen wollt 😠
Nochmal: Ich habe die Situation mit einer Hauptstr. vergleichen. Zumindest auf "meiner" Hauptstr. muss man auch mal wg. Abbiegern halten usw. - irgendwie habe ich das Gefühl, dass ihr aus eigener Erfahrung sprecht, wenn es um permanent 50km/h komme was wolle geht 🙄
Zitat:
Das Argument der Beschleunigung auf dem Parkplatz lasse ich nicht zählen. Ich hatte bis letztes Jahr keine Probleme, mit einem 75 PS Auto mich auf der AB einzufädeln, ohne jemanden zu behindern!
Hast du in der Schule nicht aufgepasst? F =
m* a d.h. deine Aussage ist völlig sinnlos 🙄
Zitat:
Zu deiner Theorie, dass Kinder immer unter Aufsicht sind: Habe letztens in einer Rechtsvorlesung gelernt, dass Eltern nicht mal die Aufsichtspflicht verletzen, wenn die Kinder z.B. 30 Minuten auf der Straße spielen und Autos zerkratzen, die Eltern aber im Haus sind und keinen direkten Blickkontakt zu den Kindern haben. Was meinst du, wer bei einem Unfall mit einem Kind die Hauptschuld bekommt?
Ganz zu schweigen von den Vorwürfen/Gewissenbissen (hättest du die überhaupt?), wenn man ein Kind oder Erwachsenen über den Haufen fährt...
Leider wird von den Eltern effektiv nicht verlangt, dass sie auf ihre Kinder einwirken, dass sowas möglichst erst gar nichts passiert. Und leider fördert das asoziales Verhalten und die Geschädigten werden dabei bestraft. Wie gesagt, bei mir gab's als Kind trotz Haupstr. quasi vor der Haustür nie Probleme mit dem fahrenden und dem ruhenden Verkehr.
Ich habe kein Problem wg. einem unerwartet auftauchenden Fußgänger (also keine Fußgängerampel oder Zebrastreifen) mal langsamer zu machen, wenn er mir genug Zeit zum Bremsen gibt und er zügig die Fahrbahn überquert etc. Aber wer sich wie ein Selbstmörder verhält (also z. B. vorher für die VT auf der Fahrbahn unsichtbarer und zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn rennender Fußgänger), soll nicht andere noch mit reinziehen. Wie war das nochmal mit der _gegenseitigen_ Rücksichtnahme in der StVO? Wer's drauf anlegt, kann sich schließlich auch von einem mit Schritttempo fahrenden Auto töten lassen!
notting
Zitat:
Original geschrieben von ZwickAUDI
Dann beachte auch du die Reihenfolge! Habe dazu etwas geschrieben...Zitat:
Original geschrieben von notting
Ich habe doch kurz davor geschrieben, dass die Kinder ja nicht alleine dorthin kommen! Bitte die Reihenfolge beachten: Lesen - denken - posten!
notting
Ich auch, wo bestätigt wird, dass du dich an deiner eigenen Nase packen solltest.
notting
Bitte keine Streitereien anfangen, sondern die Nettiquette einhalten und dicht am Thema bleiben.
Danke. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
...
Anders bei einem Unfall: Ein Richter könnte zum Schluss kommen, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst war, da Du den Wagen nicht rechtzeitig zum Stillstand bringen konntest.btw: Wenn ich in engen Strassen an geparkten Autos im Meterabstand vorbeifahre, bin ich höchstens 20 km/h schnell. Und auf Parkplätzen (so haben mehrere OLG entschieden) ist selbst das zu schnell, wenn es kracht: klick
Wer mit 50 übern Parkplatz brettert und dabei einen Unfall baut, mit dem fährt der Richter aber Achterbahn. Selbstverständlich ist auf einem PARKPLATZ damit zu rechnen, dass Fußgänger herumlaufen. Insofern ist eine Geschwindigkeit wie in Wohnstraßen angemessen, also 30. Also manchmal muss man einfach nur noch staunen über die Themen hier...
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Wer mit 50 übern Parkplatz brettert und dabei einen Unfall baut, mit dem fährt der Richter aber Achterbahn. Selbstverständlich ist auf einem PARKPLATZ damit zu rechnen, dass Fußgänger herumlaufen. Insofern ist eine Geschwindigkeit wie in Wohnstraßen angemessen, also 30. Also manchmal muss man einfach nur noch staunen über die Themen hier...Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
...
Anders bei einem Unfall: Ein Richter könnte zum Schluss kommen, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst war, da Du den Wagen nicht rechtzeitig zum Stillstand bringen konntest.btw: Wenn ich in engen Strassen an geparkten Autos im Meterabstand vorbeifahre, bin ich höchstens 20 km/h schnell. Und auf Parkplätzen (so haben mehrere OLG entschieden) ist selbst das zu schnell, wenn es kracht: klick
Du hast immer noch kein Argument bzgl. der Hauptstr. gebracht (auf einigen Parkplätzen ist die nutzbare Fahrbahn breiter als auf einer Hauptstr., die auch als Parkplatz dient).
notting
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Pimpf oder der Pimpfin 1000mal flüstern, hier auf dieser Gehfläche zu bleiben. Sie sagen ja, sie halten sich auch <meistens> daran,aber wenn "es" passiert ist, muss natürlich zuallererst die Aufsichtspflicht herhalten und nicht der gerade mit schlappem Tempo 50 vorbei fahrende Dosentreiber.
So ist es auch richtig! Die Eltern schaffen es heutzutage ja schon häufiger sich Ihren Pflichten erfolgreich zu entziehen und klagen über Burnout. 🙄 Ist aber ein Gesamtgesellschaftliches Problem. Erstmal sind die anderen schuld, nie man selbst. Immer erstmal mit dem Finger auf andere zeigen, dann auf sichs selbst.
Und 50 km/h auf einem Autobahnparkplatz, an dem rechts die Autos stehen und rechts davon die Leute sind, ist verantwortungslose Raserei? 🙄🙄🙄🙄 Wo leben wir?
Was ist nun, wer reicht die Petition ein? Da wird dann gekniffen. Lieber hier dicke Lippe als mal was einbringen. Könnte ja schiefgehen und so. Man müsste sich ja dann eine Niederlage eingestehen und so Geschichten. Wären wir wieder beim obigen Thema..., die anderen sind immer die Dummen..., gelle 😉
Mal eine ganz kurze Zusammenfassung
- es gibt keine allgemeingültige Verordnung über die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einem Rastplatz.
-Über die speziellen örtlichen Bedingungen können wir nicht urteilen, da der TE noch nicht gepostet hat, um welchen Parkplatz/Raststätte es sich handelte.
-Das Befahren des Rastplatzes, um einen Linksspur-Blockierer zu überholen, wie der TE es schilderte - nun ja, darüber mag jeder urteilen, wie er möchte. Die baulichen Gegebenheiten und die größere Wegstrecke, die über den Rastplatz führte, lässt zumindest bei mir gewisse Zweifel über die Tatsächlichkeit des geschilderten Herganges aufkeimen
-Diskussionen über die Erziehungsmethoden der Nach-68er sind wenig themenverwandt
-Sollte die Diskussion auf diese Art weiterlaufen, wird in Kürze ein Schloss zu erwarten sein
@notting
Niemand will dich fertig machen - was hat man davon? Wir haben es eben mehrheitllich für nötig befunden, dich von deinen 50 km/h auf einem Parkplatz neben der BAB abzubringen. Führe dir doch einmal die vollen Parkplätze zur Hauptreisezeit vor Augen und vielleicht ist es dir auch schon passiert, dass du wg. Überfüllung zum nächsten weiterfahren musstest. Das war mein Ansatzpunkt. Wenn da nur 3-5 Autos da stehen, kannst du mit 80 durchbrettern - wenn du es vor dir verantworten kannst!
Im übirgen bist du noch eine Antwort schuldig geblieben: Kinderlos oder nicht!! Denn aus deinen Zeilen spricht nicht unbedingt ein Gefühl für Kinder. Klar, du bist auch eines gewesen, aber das ist lange her und für manche Dinge geht im Laufe der Jahre, wenn man darin nicht in Übung ist, das Gefühl verloren.
Ich wünsche dir heute schon ein geruhsames Weihnachtsfest.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@nottingNiemand will dich fertig machen - was hat man davon? Wir haben es eben mehrheitllich für nötig befunden, dich von deinen 50 km/h auf einem Parkplatz neben der BAB abzubringen.
Wieso werden mir dann Dinge unterstellt, die ich so nie behauptet habe? Beispiele habe ich hier schon genug gepostet.
Zitat:
[Geschreibsel ohne erkennbaren Zusammenhang mit meinem Posting gesnippt]
Im übrirgen bist du noch eine Antwort schuldig geblieben: Kinderlos oder nicht!! Denn aus deinen Zeilen spricht nicht unbedingt ein Gefühl für Kinder. Klar, du bist auch eines gewesen, aber das ist lange her und für manche Dinge geht im Laufe der Jahre, wenn man darin nicht in Übung ist, das Gefühl verloren.
Als Zivi war ich teilweise alleine mit _mehreren_ ADHS(!)- und sonstwie behinderten Kindern (sowohl geistig und körperlich als auch solche, denen die Eltern kein vernünftiges Sozialverhalten beibringen[1]; natürlich keine eigenen Kinder (Kiga) sodass diese höchst unterschiedlich sind, auch von der Erziehung her -> hat von euch jemand eine vergleichbare Erfahrung? Würde fast wetten, dass keiner hier ansatzweise sowas mal über einige Monate quasi jeden Tag mehrmals gemacht hat...) im Straßenbereich außerhalb des Fahrzeug (praktisch immer an Orten, wo bekannt ist, dass eine größere Gruppe von Kindern nur von verhältnismäßig wenigen Aufsichtspersonen dort ist - also ganz anders als auf einem AB-Parkplatz, wo ja meist Eltern bzw. ältere vernünftige Geschwister dabei sind).
Bei dem Zivi-Job habe ich mich nach den Verhaltensweisen meiner Eltern gerichtet -> Kinder dürfen nur auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite ein-/aussteigen und da das Fahrzeug hinten nur eine Fahrgast-Tür (rechte Seite) hatte, wurde halt immer entspr. geparkt (leider sehe ich an Gebäuden, wo viele Kinder ein- und ausgehen oft das Gegenteil).
Wenn ich mal doch mit Kindern (keine Gruppe, nur einzelne) gezwungenermaßen eine Straße überqueren musste -> max. 2 pro Aufsichtsperson. Wenn es nur die geringste Befürchtung gibt, dass sich das Kinder losreißen könnte (insb. bei den größeren), hält man es hinter dem Handgelenk fest, dass man ihm einerseits nicht wehtut und andererseits es sich aber nicht ohne weiteres losreißen kann. Desweiteren werden die Kinder mit eingebunden (oder anders ausgedrückt: beschäftigt, damit sie möglichst nicht aus Langeweile Blödsinn machen), d.h. die müssen auch kucken und sagen, ob frei ist (quasi als Übung) und kann ggf. korrigierend eingreifen.
"Freilaufflächen" für Kinder (lies Spielplatz um den Kiga) waren immer umzäunt und die Tore sind i.d.R. verschlossen, sodass die Kinder nicht abhauen konnten (und Autobahnparkplätze sind ja meist so gebaut, dass man eben nicht zum spontanen Überqueren der Straße dort ermuntert wird und dort ist das Verhältnis Kinder/Aufsichtspersonen viel besser).
-> Es gab nie Probleme, durch die ein Autofahrer mit unerwartet knapp vor ihm auftauchenden Kindern rechnen musste!
notting
[1] Habt ihr schon mal erlebt, dass sich ein Kind gegen seine eigene Mutter durchsetzen musste, um den gekauten Kaugummi in den Mülleimer machen zu dürfen, statt einfach die von der Mutter mehrfach vorgeschlagene Variante "Spuck ihn doch hier im Treppenhaus auf den Boden!" anzunehmen? Solche Kinder waren auch dabei...
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Mal eine ganz kurze Zusammenfassung-Das Befahren des Rastplatzes, um einen Linksspur-Blockierer zu überholen, wie der TE es schilderte - nun ja, darüber mag jeder urteilen, wie er möchte.
Nach 10 Seiten halte ich fest, es gibt keine allgemeingültige Regelung und wenn keine Schilder vorhanden sind, kann man die Geschwindigkeit nach belieben wählen. Dieses machen 99% richtig und vorsorglich nach gesunden Menschenverstand und 1% schwarze wird es immer geben, denen man solange nichts passiert, auch keine Strafe aufdrücken kann.
Zitat:
Original geschrieben von Taub
Nach 10 Seiten halte ich fest, es gibt keine allgemeingültige Regelung und wenn keine Schilder vorhanden sind, kann man die Geschwindigkeit nach belieben wählen. Dieses machen 99% richtig und vorsorglich nach gesunden Menschenverstand und 1% schwarze wird es immer geben, denen man solange nichts passiert, auch keine Strafe aufdrücken kann.Zitat:
Original geschrieben von twindance
Mal eine ganz kurze Zusammenfassung-Das Befahren des Rastplatzes, um einen Linksspur-Blockierer zu überholen, wie der TE es schilderte - nun ja, darüber mag jeder urteilen, wie er möchte.
Taub,
wie schnell seid ihr durch den Parkplatz gefahren um ein Auto mit 220 km/h zu überholen? Wo soll das möglich gewesen sein? Unabhängig ob es jetzt auf einem Autobahnparkplatz ein Tempolimit gibt oder nicht, ist das was du geschrieben hast , für mich ein riesengroßer Schmarrn und so nie passiert.
Gruß
Woldo