Radwegführung auf die Fahrbahn

Hallo,

nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.

Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.

Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?

Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht

Radwegeführung
525 Antworten
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 27. Juli 2025 um 14:15:53 Uhr:
Die Einfahrd ist doch durch die geschwungene Form der Sperrfläche abgedeckt. Am Ende der Sperrfläche ist der Radfahrer im Prinzip....

Fang bitte nicht du auch noch damit an.

Bitte erst den gesamten Thread lesen.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. Juli 2025 um 13:22:10 Uhr:
Gibt es an dieser Stelle vllt. ein Tempolimit und eine entsprechende Beschilderung die auf Radler hinweist ?

Beides nein, siehe hier:

Zitat:
@Gururom schrieb am 26. Juli 2025 um 12:05:04 Uhr:
Verkehrszeichen sind keine weiteren vorhanden, noch dazu befindet sich diese Stelle hinter dem Ortsausgangsschild, also auf 100km/h Bereich

Gruß

Uwe

Zitat:
@augenauf schrieb am 27. Juli 2025 um 13:58:13 Uhr:
Soll das jetzt ein Freifahrtsschein sein?

Was du vielleicht "Freifahrtsschein" nennst, heißt in der StVO schlicht "Vorfahrt"

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2025 um 14:08:36 Uhr:
Nein. Der Vorfahrtsverstoß ist ganz objektiv wesentlich schwerwiegender.

Wie, was „Nein“, habe ich nie abgestritten, er wird dem Radler trotzdem unterstellt um die Diskussion zu lenken.

Jeder normal denkende Radler weiß, das er hier nicht einfach auf die Straße ballern darf, selbst wenn er es dürfte würde er sich rückversichern ob nicht ein Autofahrer pennt. Klar gibt es Ausnahmen, die gibt es überall.

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Aber der Radler muss dort wirklich allen anderen Vorfahrt gewähren und ein diesbezüglicher Verstoß ist sehr schwerwiegend. Das ist keine Unterstellung.

edit

... und das hier versucht wurde das zu verdrehen, das siehst du doch auch.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2025 um 14:48:59 Uhr:
Aber der Radler muss dort wirklich allen anderen Vorfahrt gewähren und ein diesbezüglicher Verstoß ist sehr schwerwiegend. Das ist keine Unterstellung.

Ja klar, aber wo liegt hier gerade das Problem, das ist bei jeder Situation in der eine Vorfahrt geregelt ist so.

siehe edit ....

Ich würde hier noch für die Autos die Geschwindigkeit drosseln und per Schild auf die Radler hinweisen und schon wäre für mich die Sache vorbildlich geregelt. Das sage ich jetzt als Autofahrer und Radler.

Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juli 2025 um 14:24:25 Uhr:
Was du vielleicht "Freifahrtsschein" nennst, heißt in der StVO schlicht "Vorfahrt"

OMG.

Es geht um die Sperrfläche!!!

Wie oft soll ich das noch erwähnen.

Nur weil man Vorfahrt hat, berechtigt es einen über die Sperrfläche zu fahren, auch wenn gar kein Radfahrer unterwegs ist?!?

Jetzt zweifel ich ernsthaft an eurem Verstand. Sorry, dass ich das schreiben muss.

Die Vorfahrt interessiert sich eben nicht für die Sperrfläche. Die ist da voll zickig. So'n Mist aber auch. 🙂

Zitat:
@augenauf schrieb am 27. Juli 2025 um 15:04:01 Uhr:
OMG.
Es geht um die Sperrfläche!!!
Wie oft soll ich das noch erwähnen.
Nur weil man Vorfahrt hat, berechtigt es einen über die Sperrfläche zu fahren, auch wenn gar kein Radfahrer unterwegs ist?!?
Jetzt zweifel ich ernsthaft an eurem Verstand. Sorry, dass ich das schreiben muss.

Die Denke ist halt so, das der Vorfahrtsverletzung ein grober Verstoß ist, und das Überfahren der Sperrfläche ist Pillepalle. Und Feindbildbedingt verstoßen die Radler so gut wie gegen jede Regel.

Und nun muss zum Schutze der Radler eine andere Reglung her, am besten eine wo man mit Radlern nichts mehr zu tun hat.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2025 um 15:10:57 Uhr:
Die Vorfahrt interessiert sich eben nicht für die Sperrfläche. Die ist da voll zickig. So'n Mist aber auch. 🙂

sorry aber ich verstehe auch nicht warum du hier immer wieder die Vorfahrt ins Spiel bringst. Die ist hier klar geregelt. Ein Tempolimit interessiert sich auch nicht für die Vorfahrt. Was machen wir jetzt ?

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. Juli 2025 um 15:12:33 Uhr:
Und Feindbildbedingt verstoßen die Radler so gut wie gegen jede Regel.

Wird dir das nicht irgendwann selbst zu blöd / peinlich mit deiner ewigen Jammerei wegen der armen Radfahrer?

Davon war hier gar nicht die Rede. Man kann´s auch übertreiben

Einen Unfall natürlich. 😎

Zumindest ne nette Stelle wenn man ein neues Fahrzeug braucht . Wird nicht lange dauern bis da jemanden hinten reinfährt , weil er aus unbekannten Gründen plötzlich auf null runter bremst .

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