Radwegführung auf die Fahrbahn
Hallo,
nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.
Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.
Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?
Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht
525 Antworten
Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 26. Juli 2025 um 11:30:41 Uhr:
Ja, theoretisch könnte man das als Sperrfläche auslegen und der Autofahrer muss einen Schlenker nach links machen. Aber ein Vorfahrtsrecht haben Radfahrer an dieser Stelle sicher nicht.
Nicht nur theoretisch. Aber ja: Ebensowenig ergibt sich nun ein "Vorfahrtrecht" für einen Radfahrer.
"Theoretisch" jedoch kann ein Radfahrer hier gefahrlos auf die Straße einbiegen da er ja im unmittelbaren Bereich nichts zu befürchten hätte und dann, nach der Sperrfläche wiederum der einzuhaltende Seitenabstand greift.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 26. Juli 2025 um 11:41:28 Uhr:
Nö.
Gíbt es auch eine Begründung? Auch ohne Radfahrer muss man nach links ausweichen, um nicht über die Sperrfläche zu fahren. Zwischen Sperrfläche und Leitlinie passt nicht mal ein Smart.
Der Platz ist nunmal begrenzt, zudem auch das Geld um Flächen drumherum zu kaufen die evtl auch niemand hergibt, dann die Umweltverbände die das prüfen sollen usw.
Somit muss man sich den Platz teilen und gegenseitig aufpassen. Eine pragmatische und zumutbare Lösung - sage ich der gern beides benutzt also Rad und Auto.
Natürlich darf der Autofahrer da nicht einfach langbrettern ohne aufzupassen.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 26. Juli 2025 um 11:46:40 Uhr:
Nicht nur theoretisch. Aber ja: Ebensowenig ergibt sich nun ein "Vorfahrtrecht" für einen Radfahrer.
"Theoretisch" jedoch kann ein Radfahrer hier gefahrlos auf die Straße einbiegen da er ja im unmittelbaren Bereich nichts zu befürchten hätte und dann, nach der Sperrfläche wiederum der einzuhaltende Seitenabstand greift.
Also die durchgezogene Linie markiert hier für den Radfahrer einfach nur eine veränderte Spurführung, also darf der Radfahrer davon ausgehen, das Ihn auf seiner Spur niemand über den Haufen fährt, Heißt, der Radfahrer darf hier ohne Rückversicherung seiner Spur weiterhin folgen! Er hat Vorfahrt !!!
Der fließende Verkehr auf der Fahrbahn bekommt durch die durchgezogene Linie ebenfalls eine Änderung der Spur angezeigt, darf die Linie selbstverständlich nicht überfahren und muss der Spurführung also notfalls in den Gegenverkehr folgen. Ist dort natürlich Wartepflichtig !
Verkehrszeichen sind keine weiteren vorhanden, noch dazu befindet sich diese Stelle hinter dem Ortsausgangsschild, also auf 100km/h Bereich
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Zitat:
@Gururom schrieb am 26. Juli 2025 um 12:05:04 Uhr:
Heißt, der Radfahrer darf hier ohne Rückversicherung seiner Spur weiterhin folgen! Er hat Vorfahrt !!!
Nein, trotz dreier Ausrufezeichen nicht. "Spuren" regeln die Vorfahrt überhaupt nicht. Die Begründung für die Wartepflicht des Radfahrers wurde schon genannt.
Auf dem Bild ist doch gar kein Radweg entlang der Strasse, sondern nur eine rumpelige Wiese. Oder bezieht sich Radweg auf die von rechts kommende Pflasterstrecke? Dann würde das Radweg-Ende-Schild ja um 90 Grad falsch stehen?
Der Radweg verläuft einige Meter neben der Fahrbahn, macht dann einen Linksbogen zur Fahrbahn und wird dann per (nicht falsch gedrehter) Beschilderung beendet.
Zitat:
@bfahrer schrieb am 26. Juli 2025 um 11:48:32 Uhr:
Der Platz ist nunmal begrenzt, zudem auch das Geld um Flächen drumherum zu kaufen die evtl auch niemand hergibt, dann die Umweltverbände die das prüfen sollen usw.
Somit muss man sich den Platz teilen und gegenseitig aufpassen. Eine pragmatische und zumutbare Lösung - sage ich der gern beides benutzt also Rad und Auto.
Natürlich darf der Autofahrer da nicht einfach langbrettern ohne aufzupassen.
Wenn der Platz begrenzt ist und das Geld knapp, ok.
darf man dann so in den fließenden Verkehr eingreifen, und den Radfahrer hier ein Vorfahrtsrecht einräumen?
Noch dazu den fließenden Verkehr so massiv einschränken, das er auch ohne Radfahrer die Spur wechseln muss??
Könnte man nicht viel mehr diese Markierung gestrichelt auslegen, dann könnte der Radfahrer trotzdem auf die fahrbahn wechseln, mit den gleichen Vorteilen und der Fahrzeugverkehr könnte eventuell drüber fahren wenn niemand gefährdet wird.
Und billig wäre es auch noch, da weniger Farbe
Zitat:
@Rockville schrieb am 26. Juli 2025 um 12:09:09 Uhr:
Nein, trotz dreier Ausrufezeichen nicht. "Spuren" regeln die Vorfahrt überhaupt nicht. Die Begründung für die Wartepflicht des Radfahrers wurde schon genannt.
Über eine durchgezogene Linie darf ich nicht fahren, und wenn meine Fahrspur durch Linien (im Fall des Radfahrers) angezeigt wird, habe ich dieser auch zu folgen und kann davon ausgehen das niemand verbotener Weise in meine Spur wechselt !!!
Danke. Die Malerei ist absolut sinnlos. Sie irritiert nur, schützt niemanden. Die Stelle ist ohnehin für Radler lebensgefährlich, da sie zum kräftig-Gasgeben verleitet. Besser wäre:
- ein Vorsicht-Radler-Schild neben der Straße
- den Radweg fortzuführen.
Zitat:
@Gururom schrieb am 26. Juli 2025 um 12:19:57 Uhr:
Über eine durchgezogene Linie darf ich nicht fahren
Man darf sehr wohl über eine durchgezogene Linie fahren, nämlich dann, wenn sie nicht Fahrstreifenbegrenzung, sondern Fahrbahnbegrenzung ist. Sonst müssten ja die Radfahrer ihre Räder vom Radweg auf die Fahrbahn tragen.
Und was die Sperrfläche betrifft: Autofahrer dürfen sie nicht überfahren, aber das gibt den Radfahrern keine Vorfahrt. Mit Linien allein kann man nicht die Vorfahrt regeln. Wenn es kracht, haben eben beide etwas falsch gemacht.
Zitat:
@Gururom schrieb am 26. Juli 2025 um 12:19:57 Uhr:
Über eine durchgezogene Linie darf ich nicht fahren, und wenn meine Fahrspur durch Linien (im Fall des Radfahrers) angezeigt wird, habe ich dieser auch zu folgen und kann davon ausgehen das niemand verbotener Weise in meine Spur wechselt !!!
Du hast den Begriff "Vorfahrt" offenbar gar nicht verstanden.
Wer wann wo zu fahren hat, kann durch Linien vorgegeben werden, hat aber nichts mit "Vorfahrt" zu tun. Diese regelt die Reihenfolge in welcher mehrere VT denselben Straßenraum benutzen dürfen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 26. Juli 2025 um 11:39:27 Uhr:
Der Radfahrer fährt hier vom Radweg, also von einem anderen Straßenteil nach § 10 StVO, auf die Fahrbahn und hat daher keinen Vorrang, sondern muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Diese Wartepflicht wird auch nicht durch die Sperrfläche abgeschwächt oder aufgehoben.
.
Hab gerade den heutigen Tag im Kalender markiert, an dem mir @Rockville einfach nur Recht gegeben hat. Anstatt zu widersprechen, sei es aus sachlichen Gründen oder nur aus Prinzip. 👍
Zitat:
@Beethoven schrieb am 26. Juli 2025 um 11:38:10 Uhr:
Radfahrer werden von Hunderten Vorschriften in Ihrem Fahren eingeengt und beschnitten, die allein für das Funktionieren des Autoverkehrs geschaffen wurden.
... könnte man die Straße in einer Richtung sperren ......
Jetzt ist deine Ideologie aber komplett mit dir durchgegangen 😮
@nogel in dem von dir zitierten Bereich steht nichts von Vorfahrt??
Jedoch ist es genau so wie du anführst, Wer wann wo zu fahren hat, kann durch Linien vorgegeben werden.
Die Frage am Ende ist aber genau diese: Darf ich als Fahrer auf der Landstrasse kommend, diese Linie überfahren?
(meine)Antwort: Nein
Bin also gezwungen, auch ohne Radfahrer die Spur zu wechseln oder bewusst verbotener Weise die Linie (Sperrfläche)zu überfahren