Radwegführung auf die Fahrbahn
Hallo,
nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.
Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.
Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?
Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht
228 Antworten
Zitat:
@Gururom schrieb am 26. Juli 2025 um 10:46:40 Uhr:
Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Die Rückversicherung beim Wechsel vom Radweg auf die Straße praktiziere ich schon allein wegen dem eigenen Selbsterhaltungstrieb grundsätzlich immer.
Das du das tust, halte ich für löblich, aber eben in diesem Fall, müßtest du das??
Ich denke mal nein ! und dadurch wird der fließende Verkehr unnöitger Weise eingebremst.
Selbst wenn kein Rad kommt!
Zitat:@Gururom schrieb am 26. Juli 2025 um 10:55:03 Uhr:
und dadurch wird der fließende Verkehr unnöitger Weise eingebremst.
Selbst wenn kein Rad kommt!
Wenn da deutlich sichtbar kein Rad von rechts kommt, wird wohl bei Gegenverkehr niemand anhalten. Grundsätzlich halte ich diese Markierung für eine gute Idee, weil Radfahrer einigermaßen geschützt vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln können.
Zitat:
@Gururom schrieb am 26. Juli 2025 um 10:46:40 Uhr:
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.
Nein, ein Autofahrer muss weder die Fahrspur wechseln noch anhalten. Ein Radfahrer hat hier auch keine Vorfahrt. Anders wäre es, wenn am rechten Straßenrand eine durchgehende Fahrradspur markiert wäre. Dann müssten die Autofahrer den Radfahrern Vorrang gewähren.
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Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 26. Juli 2025 um 11:14:35 Uhr:
Nein, ein Autofahrer muss weder die Fahrspur wechseln noch anhalten. Ein Radfahrer hat hier auch keine Vorfahrt. Anders wäre es, wenn am rechten Straßenrand eine durchgehende Fahrradspur markiert wäre. Dann müssten die Autofahrer den Radfahrern Vorrang gewähren.
Dort ist aber eine Sperrfläche auf der Fahrbahn. Diese darf prinzipiell nicht befahren werden. Sprich: Ein Mitbenutzen der Gegenfahrbahn wäre auf jeden Fall nötig.
Krass! Welche Drogen nimmt man um sich so etwas auszudenken? Wer da als Radfahrer ohne Absicherung reinfährt wird nicht lange überleben. Die Markierungen gaukeln dem Radfahrer eine subjektive Sicherheit vor, die im Alltag nicht besteht. Hat der Radfahrer vor dieser Situation irgendeine Beschilderung und gibt es ein Tempolimit für den fließenden Verkehr?
Zitat:@Dr. Shiwago schrieb am 26. Juli 2025 um 11:14:35 Uhr:
Nein, ein Autofahrer muss weder die Fahrspur wechseln noch anhalten.
Theoretisch muss er auf die Gegenfahrbahn wechseln, bei Gegenverkehr muss er anhalten. Ob da von rechts ein Radfahrer kommt oder nicht, spielt keine Rolle. Entscheidend ist die Sperrfläche, die aber ohne Radverkehr von rechts wohl ohne Konsequenzen auch überfahren werden wird.
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 26. Juli 2025 um 11:23:21 Uhr:
Krass! Welche Drogen nimmt man um sich so etwas auszudenken?
Sperrflächen sind ein häufig genutztes Mittel zur Verkehrslenkung und deren Funktion ist gesetzlich geregelt.
Paragraph 10 StVO
.. .oder von anderen Straßenteilen....
Ja, theoretisch könnte man das als Sperrfläche auslegen und der Autofahrer muss einen Schlenker nach links machen. Aber ein Vorfahrtsrecht haben Radfahrer an dieser Stelle sicher nicht.
Halte ich an roten Ampeln, wenn niemand kommt?
Sind Stop-Schilder legitim, wenn kein Vorfahrtsberechtigter in Sicht ist?
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Radfahrer werden von Hunderten Vorschriften in Ihrem Fahren eingeengt und beschnitten, die allein für das Funktionieren des Autoverkehrs geschaffen wurden. Ob es verhältnismäßig ist, eine Sperrfläche zu beachten, die das Einfädeln anderer Verkehrsteilnehmer absichern soll? Die gesamte Situation dort ist nicht verhältnismäßig. Verhältnismäßig wäre ein baulich getrennter, vom gefährlichen Autoverkehr abgeschotteten Radweg mit anständiger Streckenführung und gefahrlosen Untergrund. Notfalls könnte man es mit einer Radspur pro Fahrbahnseite lösen, wenn das Geld nicht reicht. Werden die Kfz-Spuren dadurch zu schmal, könnte man die Straße in einer Richtung sperren oder ein angemessenes Tempolimit erlassen, das allen Verkehrsmitteln dort ein gemeinsames Fahren ermöglicht.
Die Lösung auf dem Foto erinnert mich eher an einen Kükenzerhäcksler, mit dem Radfahrer ungewollt in den PKW Verkehr gedrückt werden. Wer sowas als Autofahrer angemessen findet, sollte dringend für ein Jahr aufs Rad umsteigen und dort täglich langfahren.
Der Radfahrer fährt hier vom Radweg, also von einem anderen Straßenteil nach § 10 StVO, auf die Fahrbahn und hat daher keinen Vorrang, sondern muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Diese Wartepflicht wird auch nicht durch die Sperrfläche abgeschwächt oder aufgehoben.
Der Autofahrer wiederum muss die Sperrfläche beachten und muss beim Überholen mind. 2 m seitlichen Abstand einhalten. Jetzt kann man noch spitzfindig erörtern, ab wann denn eigentlich ein Überholen vorliegt. Fährt der Radfahrer nämlich noch auf dem Radweg oder ist erst im Begriff von dort auf die Fahrbahn einzufahren, dann ist es nämlich noch kein Überholen (überholen kann man begrifflich nur auf ein- und derselben Fahrbahn und nicht bei einem baulich abgesetzten Radweg).
In der Praxis werden die Radfahrer wohl meistens einfach durchziehen.
Zitat:
@Gururom schrieb am 26. Juli 2025 um 10:55:03 Uhr:
Das du das tust, halte ich für löblich, aber eben in diesem Fall, müßtest du das??
Natürlich muss er das nicht, und auf dem Grabstein kann dann die Inschrift angebracht werden: Er hat alles richtig gemacht, liegt hier aber trotzdem rum.
Zitat:
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Nö.
Zitat:
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.
Nö.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 26. Juli 2025 um 11:38:10 Uhr:
Halte ich an roten Ampeln, wenn niemand kommt?
Ich nicht immer. 🙃
Zitat:
@Rockville schrieb am 26. Juli 2025 um 11:39:27 Uhr:
Der Radfahrer fährt hier vom Radweg, also von einem anderen Straßenteil nach § 10 StVO, auf die Fahrbahn und hat daher keinen Vorrang, sondern muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Diese Wartepflicht wird auch nicht durch die Sperrfläche abgeschwächt oder aufgehoben.
Das wäre auch mein Verständnis an dieser Stelle. Es ist ja nicht die Einmündung einer anderen Straße, sondern eher vergleichbar mit einem Anfahren vom Fahrbahnrand aus. Der Verkehr auf der Straße hat Vorrang. Interessant wäre zu wissen, ob am Radweg ein eindeutiges Verkehrszeichen steht (z.B. Vorfahrt gewähren).
Der Autofahrer wiederum muss die Sperrfläche beachten und muss beim Überholen mind. 2 m seitlichen Abstand einhalten. Jetzt kann man noch spitzfindig erörtern, ab wann denn eigentlich ein Überholen vorliegt. Fährt der Radfahrer nämlich noch auf dem Radweg oder ist erst im Begriff von dort auf die Fahrbahn einzufahren, dann ist es nämlich noch kein Überholen (überholen kann man begrifflich nur auf ein- und derselben Fahrbahn und nicht bei einem baulich abgesetzten Radweg).
Radfahrer dürfen vermutlich gar nicht auf die Straße wechseln, wenn der PKW Verkehr dadurch abbremsen muss. Denn die Vorfahrt gilt auf der gesamten Straßenbreite. Die Sperrfläche soll wohl eher absichern, dass wartende Radfahrer nicht von besonders breiten PKW erfasst werden.
In der Praxis werden die Radfahrer wohl meistens einfach durchziehen.
Kann ich mir kaum vorstellen, aber kommt auf die Einsehbarkeit der Stelle und die Beschilderung an.