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Beinaheunfall auf glatter Fahrbahn

Themenstarteram 16. Dezember 2022 um 22:18

Hallo,

da ich vor einigen Tagen gerade noch einen Vekehrsunfall verhindern konnte, würde mich die rechtliche Situation interessieren.

Zum Sachverhalt: Ich fuhr mit 50 km/h (wenn überhaupt) in eine Ortschaft. Aufgrund der Witterung war es ziemlich glatt. Direkt beim Ortseingang war ein Kreuzung, wo ein Traktor auf der linken Seite wartete. Plötzlich fuhr dieser Traktor los, weil er anscheinend dachte er könnte noch schnell vor mir hineinziehen. Aufgrund der Glätte dürfte er jedoch die Kurve nicht bekommen haben und stand plötzlich schräg vor mir auf der Straße und konnte nicht mehr weiter. Ich leitete sofort eine Vollbremsung ein, da es jedoch glatt war, rutsche ich auf den Traktor zu. Ich dachte nicht mehr, dass sich das ausgeht. Zum Glück konnte ich einige Meter vor dem Traktor anhalten.

Meine Frage: Wenn es gekracht hätte, wäre der Traktor alleine schuld gewesen? Hätte ich eine Teilschuld bekommen, obwohl ich auf der Vorrangstraße war? Was meint ihr?

LG

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41 Antworten

[JSA 1.0]

Der Traktor wäre alleine schuld gewesen und du hättest keine Teilschuld bekommen.

r

Zitat:

@ranitegar schrieb am 16. Dezember 2022 um 23:41:37 Uhr:

Der Traktor wäre alleine schuld gewesen und du hättest keine Teilschuld bekommen.

r

So eindeutig ist das nicht. Am Ende ist es ja auch immer eine Frage der Beweisbarkeit, da deutet die Missachtete Vorfahrt natürlich schon auf eine Schuld des Traktors hin.

Wenn aber ein Zeuge sagt der Traktor stand schon eine Weile, hat also nicht die Vorfahrt Missachtet sondern stellt nur ein Hindernis da dann können einem die 50km/h bei Glatter Fahrbahn als nicht angepasste Geschwindigkeit ausgelegt werden. Das gibt dann mindestens eine Teilschuld.

Daher kann man bei diesen Wetterverhältnissen nur zu einer defensiven Fahrweise raten.

@Lone_Wolf neben einer niedrigeren Geschwindigkeit hättest du z.B. schon anfangen können vorsichtig zu verzögern als du gesehen hast das da ein Traktor deine Fahrbahn kreuzt und nicht erst als der hängen geblieben ist und die Fahrbahn komplett blockiert hat.

Zitat:

@Lone_Wolf schrieb am 16. Dezember 2022 um 23:18:46 Uhr:

 

Ich fuhr mit 50 km/h (wenn überhaupt) in eine Ortschaft. Aufgrund der Witterung war es ziemlich glatt.

Wenn es ziemlich glatt ist, dann ist "ca. 50 km/h" zu schnell. Da kann schon 30 zu viel sein.

Selbstverstndlich bekämst Du eine Teilschuld, wenn Du mit nicht an die Straßenverhältnisse angepasster Geschwindigkeit durch die Gegend bretterst und nicht anhalten kannst - weil es so glatt ist.

Hier könnte das Argument der nicht angepassten Geschwindigkeit zum Tragen kommen.

Teilschuld nicht abwegig.

Zitat:

@Lone_Wolf schrieb am 16. Dezember 2022 um 23:18:46 Uhr:

Zum Sachverhalt: Ich fuhr mit 50 km/h (wenn überhaupt) in eine Ortschaft. Aufgrund der Witterung war es ziemlich glatt.

50 km/h ist keine Sorglosgeschwindigkeit, manchmal je nach Witterung schon zuviel, wenn die Haftung extrem vermindert ist. Könnte man dir vorwerfen, falls es gekracht hätte (nicht witterungsangepasste Geschwindigkeit).

P.S.: oh... zu spät, andere war'n schneller. ;)

Themenstarteram 16. Dezember 2022 um 23:13

Zitat:

@audijazzer schrieb am 17. Dezember 2022 um 00:09:54 Uhr:

Zitat:

@Lone_Wolf schrieb am 16. Dezember 2022 um 23:18:46 Uhr:

Zum Sachverhalt: Ich fuhr mit 50 km/h (wenn überhaupt) in eine Ortschaft. Aufgrund der Witterung war es ziemlich glatt.

50 km/h ist keine Sorglosgeschwindigkeit, manchmal je nach Witterung schon zuviel, wenn die Haftung extrem vermindert ist. Könnte man dir vorwerfen, falls es gekracht hätte (nicht witterungsangepasste Geschwindigkeit).

P.S.: oh... zu spät, andere war'n schneller. ;)

Das wäre dann aber eine Falschauskunft gewesen. Das ganze spielte sich innherhalb von Sekunden ab.

Klar hätte ich schon bremsen können, als der Traktor los fuhr. Wie gesagt, das ganze ging so schnell. Im Nachhinein ist man immer schlauer. Ich habe ja auch nicht damit gerechnet, dass der Traktor die Fahrbahn blockieren wird.

Ich überlege mir schon die Anschaffung einer Dashcam. Könnte einem in so einer Situation wirklich viel Ärger ersparen.

Grundsätzlich kann man sagen, daß wenn man auf ein sich bewegendes Hindernis auffährt was dort nicht hingehört, keine Schuld hat. Klassscher Fall z.B. Nichtbeachtung der Vorfahrt.

Wenn ein Hindernis statisch ist gilt die Regel, daß man sein Fz eben jederzeit zum Stehen bringen können muß. Klassischer Fall: Der Traktor ist da liegengeblieben.

Bei Dir erscheint die Bewegung und das Stehenbleiben in einer Grauzone zu sein. Bestimmt wieder mal ein Grenzfall, wo es vermutlich auf Teilschuld hinauslaufen könnte.

 

Themenstarteram 16. Dezember 2022 um 23:17

Zitat:

@Dofel schrieb am 17. Dezember 2022 um 00:07:15 Uhr:

Zitat:

@Lone_Wolf schrieb am 16. Dezember 2022 um 23:18:46 Uhr:

 

Ich fuhr mit 50 km/h (wenn überhaupt) in eine Ortschaft. Aufgrund der Witterung war es ziemlich glatt.

Wenn es ziemlich glatt ist, dann ist "ca. 50 km/h" zu schnell. Da kann schon 30 zu viel sein.

Selbstverstndlich bekämst Du eine Teilschuld, wenn Du mit nicht an die Straßenverhältnisse angepasster Geschwindigkeit durch die Gegend bretterst und nicht anhalten kannst - weil es so glatt ist.

Das müsste man mir halt auch jemand nachweisen. Das ist nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren bin, kann ich nicht bestätigen. Auf der Landstraße bin ich max 60 km/h gefahren. Ob ich überhaupt noch eine 50 bei der Ortseinfahrt hatte, kann ich nicht mehr sagen. Vielleicht waren es nur 40.

Zitat:

@Lone_Wolf schrieb am 17. Dezember 2022 um 00:13:31 Uhr:

Ich überlege mir schon die Anschaffung einer Dashcam. Könnte einem in so einer Situation wirklich viel Ärger ersparen.

na wenn der Schuss mit der Dashcam da mal nicht hinten losgeht. :rolleyes:

Es geht nicht allein um rechtzeitiges Bremsen, sondern um angepasste Geschwindigkeit vorher schon.

Du warst schlicht zu schnell.

Zitat:

@Lone_Wolf schrieb am 17. Dezember 2022 um 00:17:41 Uhr:

Zitat:

@Dofel schrieb am 17. Dezember 2022 um 00:07:15 Uhr:

 

Wenn es ziemlich glatt ist, dann ist "ca. 50 km/h" zu schnell. Da kann schon 30 zu viel sein.

Selbstverstndlich bekämst Du eine Teilschuld, wenn Du mit nicht an die Straßenverhältnisse angepasster Geschwindigkeit durch die Gegend bretterst und nicht anhalten kannst - weil es so glatt ist.

Das müsste man mir halt auch jemand nachweisen. Das ist nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren bin, kann ich nicht bestätigen. Auf der Landstraße bin ich max 60 km/h gefahren. Ob ich überhaupt noch eine 50 bei der Ortseinfahrt hatte, kann ich nicht mehr sagen. Vielleicht waren es nur 40.

Eher das Gegenteil, wenn die Polizei schreibt nicht angepasste Geschwindigkeit ist das erst mal so, da müsstest eher du beweisen das du nicht zu schnell warst.

Bei Eis und Schnee ist aber unter umständen eben alles zu schnell selbst Schrittgeschwindigkeit, daher kommt es bei Glatteisunfällen recht häufig zu einer Schuldteilung.

Wie ich oben schon geschrieben habe, am besten extrem vorsichtig und defensiv fahren, selbst wenn man nicht Schuld ist ein Unfall bedeutet immer Ärger und Stress, umso besser wenn man also so fährt das man auch die Fehler der anderen ausbügeln kann.

am 17. Dezember 2022 um 4:24

Ob nun 50 oder 40km/h, wenn es glatt ist sollte man sich auch des langen Bremsweges bewusst sein. Bei solchen Witterungsverhaeltnissen mache ich auf jeden Fall wenn sich die Gelegenheit bietet mal einen Bremstest. Deiner Beschreibung nach bist du eigentlich fuer das Wetter zu schnell gewesen. Wie knapp der Traktor vor dir raus gezogen ist, wissen wir nicht wirklich. Ohne Zeugen wuerde es eine Teilung geben, denke ich. Mit Zeugen die deine Aussage bestaetigen, koennte es zu Lasten des Traktorfahrers gehen.

Wenn man sich nicht um Kopf und Kragen redet bekommt man auch keine Teilschuld.

Wurde schon erwähnt aber wiederhole es noch mal zur Bestätigung.

Die Dashcam kann auch gegen dich verwendet werden, in zweierlei Hinsicht. 1 Datenschutz und 2 Nachweiß der nicht angepassten Geschwindigkeit.

Das hat nicht mit Geschwindigkeitsübertretung zu tun.

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