Radwegführung auf die Fahrbahn

Hallo,

nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.

Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.

Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?

Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht

Radwegeführung
525 Antworten
Zitat:
@AS60 schrieb am 27. Juli 2025 um 13:29:53 Uhr:
Er hat nur versucht, dir die Situation vernünftig zu erklären. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn dein STVO Wissen nicht ausreicht, um das zu verstehen, ist das nicht seine Schuld.
Edit:
Und um beim eigentlichen Thema zu bleiben. Wer diese Sache so geplant und ausgeführt hat, muss entweder Drogen genommen haben, oder sonst nicht ganz dicht gewesen sein.

Wenn einem die Antworten nicht gefallen oder die Argumente ausgehen, einfach versuchen, den anderen zu diskreditieren.

Das hat hier trumpsche Züge.

Weißt du was: das ist ein ganz schlechter Stil und damit bist du als Diskussionspartner bei mir raus.

Er hat dir nur sachlich etwas erklärt und das passt dir nicht. Ist dann eben so.

Zitat:
@augenauf schrieb am 27. Juli 2025 um 13:39:13 Uhr:
Wenn einem die Antworten nicht gefallen oder die Argumente ausgehen, einfach versuchen, den anderen zu diskreditieren.
Das hat hier trumpsche Züge.
Weißt du was: das ist ein ganz schlechter Stil und damit bist du als Diskussionspartner bei mir raus.

@AS60 hat komplett recht.

Vielleicht liest du erstmal den gesamten Thread in Ruhe durch, dann siehst du schon, daß (und wie) das Thema Vorfahrt hier bereits abgehandelt wurde.

Hat nix damit zu tun, daß jemandem die "Argumente ausgehen".

Zitat:
@augenauf schrieb am 27. Juli 2025 um 13:39:13 Uhr:
Wenn einem die Antworten nicht gefallen oder die Argumente ausgehen, einfach versuchen, den anderen zu diskreditieren.
Das hat hier trumpsche Züge.
Weißt du was: das ist ein ganz schlechter Stil und damit bist du als Diskussionspartner bei mir raus.

Jemanden zu diskreditieren oder nur auf Tatsachen hinzuweisen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

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Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juli 2025 um 13:45:28 Uhr:
@AS60 hat komplett recht.
Vielleicht liest du erstmal den gesamten Thread in Ruhe durch, dann siehst du schon, daß (und wie) das Thema Vorfahrt hier bereits abgehandelt wurde.
Hat nix damit zu tun, daß jemandem die "Argumente ausgehen".

Es geht überhaupt nicht um die Vorfahrt. Die ist klar geregelt.

Es geht um das Überfahren der Sperrfläche.

Zitat:
@augenauf schrieb am 27. Juli 2025 um 13:49:38 Uhr:
Es geht überhaupt nicht um die Vorfahrt. Die ist klar geregelt.
Es geht um das Überfahren der Sperrfläche.

Nochmal: lies erst alles durch.

Selbst bei Überfahren der Sperrfläche behält das Fzg auf der Hauptstraße seine Vorfahrt. Spielt also keine Rolle.

Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juli 2025 um 13:51:55 Uhr:
Nochmal: lies erst alles durch.
Selbst bei Überfahren der Sperrfläche behält das Fzg auf der Hauptstraße seine Vorfahrt. Spielt also keine Rolle.

...besoffen übrigens auch.

Zitat:
@nogel schrieb am 27. Juli 2025 um 13:51:55 Uhr:
Nochmal: lies erst alles durch.
Selbst bei Überfahren der Sperrfläche behält das Fzg auf der Hauptstraße seine Vorfahrt. Spielt also keine Rolle.

Das weiß ich bereits.

Soll das jetzt ein Freifahrtsschein sein?

Wie gesagt ... das läuft auf Darwin hinaus.

Zitat:
@AS60 schrieb am 27. Juli 2025 um 13:33:57 Uhr:
Es wurde hier vom wesentlich schwerwiegenderen Verstoß gesprochen. Ein kleiner aber doch wesentlicher Unterschied.

…der dem Radler unterstellt wird um die Diskussion in die gewünschte Richtung zu lenken.

Zitat:
@Dr. Shiwago schrieb am 27. Juli 2025 um 11:06:21 Uhr:
Radfahrer mit Führerschein wissen wie man sich am besten im Einklang mit den stärkeren Verkehrsteilnehmern fortbewegt. Sie kenn die neuralgischen Punkte auch aus Autofahrersicht und verhalten sich dementsprechend. Radfahrer ohne Führerschein brettern oft ohne Sinn und Verstand drauflos. Sie kennen kaum Verkehrsregeln und gehen davon aus, dass sie als schwächere Verkehrsteilnehmer immer das Recht auf ihrer Seite haben.

Ich teile die These absolut nicht. Ich habe schon mehrfach Radlern unterstellt das sie sicher im 1. Leben Führerscheininhaber und KFZ-Führer sind. Wenn dann "Und, was hat das damit zu tun?!" kommt, weißt Du Bescheid. Ich spreche 100%-Radfahrern mehr Kompetenz zu.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. Juli 2025 um 14:04:00 Uhr:
…der dem Radler unterstellt wird um die Diskussion in die gewünschte Richtung zu lenken.

Nein. Der Vorfahrtsverstoß ist ganz objektiv wesentlich schwerwiegender.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. Juli 2025 um 14:04:00 Uhr:
…der dem Radler unterstellt wird um die Diskussion in die gewünschte Richtung zu lenken.

Der mögliche Vorfahrtverstoß ist nun mal wesentlicher. Egal wer ihn begangen hat. Nicht alles ist "Radfahrerbashing"

Edit:

Paul war schneller.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. Juli 2025 um 13:56:33 Uhr:
...besoffen übrigens auch.

😁

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2025 um 13:33:55 Uhr:
Der Gegenverkehr darf bis zum Beginn der Sperrfläche ganz legal auf voller Breite dort fahren. Er hat Vorfahrt gegenüber dem einmündenden Radverkehr. Wird also wieder nichts mit einer kausalen Schuldzuweisung an den Fließverkehr der Landstraße.

Die Einfahrd ist doch durch die geschwungene Form der Sperrfläche abgedeckt. Am Ende der Sperrfläche ist der Radfahrer im Prinzip schon abgebogen und Bestandteil des Gegenverkehrs. Jetzt könnte man noch über zwei, drei Meter Lücke diskutieren, wo vielleicht ein Radfahrer der erst am äußersten Rand des Fahrradwegs auffährt noch nicht ganz als abgebogen gilt.

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