Radwegführung auf die Fahrbahn

Hallo,

nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.

Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.

Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?

Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht

Radwegeführung
525 Antworten

Es ist die Schlagzeile des von dir verlinkten Artikels die davon spricht. Und wenn du diesen thread von vorne liest, dann wirst du erkennen müssen, dass nicht die Kfz-Führer die Gefährdung verursachen, sondern die Vorfahrtsverstöße der Radfahrer die dort in die Fahrbahn ohne Beachtung des Fließverkehrs einfahren. Das ist also eher so ein Darwin-Thema.

Bitte was?

Als KFZ-Fahrer hast du hier einen Schlenker zu fahren wegen der Sperrfläche. Unabhängig davon, ob da ein Radfahrer kommt oder nicht.

Und ein Großteil der Foristen hier ist der Meinung: das wird so gut wie niemand machen. Von wem aus geht hier also die Gefahr? Wer gefährdet hier wen?

Theoretisch, so rein theoretisch, dürfte da gar nichts passieren, keiner dürfte jemanden behindern oder gar gefährden wenn beide Seiten sich an die Regeln halten. Selbst wenn der böse Radler hier nicht den Vorrang beachtet……und deshalb finde ich die Lösung gut. Für mich als Autofahrer würde diese Lösung Aufmerksamkeit triggern….

Die gefahrene Geschwindigkeit ist immer der jeweiligen Verkehrssituation anzupassen, vollkommen unabhängig davon, welche zHG gilt.

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Zitat:
@augenauf schrieb am 27. Juli 2025 um 12:22:17 Uhr:
Bitte was?
Als KFZ-Fahrer hast du hier einen Schlenker zu fahren wegen der Sperrfläche. Unabhängig davon, ob da ein Radfahrer kommt oder nicht.
Und ein Großteil der Foristen hier ist der Meinung: das wird so gut wie niemand machen. Von wem aus geht hier also die Gefahr? Wer gefährdet hier wen?

Der vorfahrtsverletzende Radfahrer macht den gröberen Verstoß und wird dabei häufig sterben und auch einen erheblichen Sachschaden hinterlassen. Die Gefahr entsteht durch das Fehlverhalten des Radfahrers, die in Stein gemeisselte Vorfahrt auf der gesamten Breite der Fahrbahn nicht beachtet zu haben. Und wenn du irgendwann den Thread einmal von vorne gelesen haben wirst, dann findest du meinen Beitrag wo es ganz sachlich korrekt aufgedröselt ist.

Was erzählst du bitte für einen Unsinn.

Selbst wenn der Radfahrer einen Verstoß begehen sollte, dürfte rein gar nichts passieren.

Begeht aber das KFZ einen Verstoß und fährt über die Sperrfläche, kann das folgenreich enden.

Und ich schreibe es noch mal: als KFZ hast du die Sperrfläche zu umfahren, egal wie du es drehst und wendest. Scheißegal, ob da ein Radfahrer kommt oder nicht. Deutlich genug?

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. Juli 2025 um 12:23:17 Uhr:
Selbst wenn der böse Radler hier nicht den Vorrang beachtet……und deshalb finde ich die Lösung gut.

Wenn es innerhalb geschlossener Ortschaft wäre, kann man dem bedingt (1) zustimmen.

Es ist aber außerhalb geschlossener Ortschaft, also 100 km/h und jeder Fehler, jede falsche Einschätzung eines Autofahrers, kann verheerende Folgen haben.

Wir wissen doch alle, wie unaufmerksam und auch idiotisch manche Autofahrer unterwegs sind und das sollte man in der Verkehrsplanung zumindest so weit berücksichtigen, dass auch bei einem Fehler dieser Autofahrer möglichst keine Menschen zu Schaden kommen.

---------------

(1) Bedingt deshalb, weil auch innerhalb geschlossener Ortschaft klar geregelt sein sollte, dass der Radfahrer Vorrang hat. Eine Rätselraten-Vorranglösung ist fehl am Platze. Außerdem sollte der erst Bereich des Fahrradstreifen einen roten Fahrbahnbelag haben.

Gruß

Uwe

Zitat:
@augenauf schrieb am 27. Juli 2025 um 12:37:42 Uhr:
Was erzählst du bitte für einen Unsinn.
Selbst wenn der Radfahrer einen Verstoß begehen sollte, dürfte rein gar nichts passieren.
Begeht aber das KFZ einen Verstoß und fährt über die Sperrfläche, kann das folgenreich enden.
Und ich schreibe es noch mal: als KFZ hast du die Sperrfläche zu umfahren, egal wie du es drehst und wendest. Scheißegal, ob da ein Radfahrer kommt oder nicht. Deutlich genug?

Das siehst du als nicht StVO-sattelfester VT falsch. Wenn die dort tatsächlich bestehende Vorfahrt der Landstraße beachtet wird, dann besteht sie auch für gerechtfertigt die Sperrfläche nutzende Pkw und den überholenden Gegenverkehr. Das kann schon zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit dem Gegenverkehr der Fall sein, oder wenn der Gegenverkehr einem in Gegenrichtung fahrenden Radler mit dem nötigen Seitenabstand ausweicht. Da ist der Radler naturgemäß der Pechvogel, der mit seinem wesentlich schwerwiegenderen Verstoß der Vorfahrtsmissachtung bei Einfahrt in die Fahrbahn die Betriebsgefahr des Kfz überstrahlt. Und ob dir das nun passt oder nicht, mir ist es völlig egal wie du oder andere sich in dortiger Situation verhalten wollen. Wie es korrekt wäre, das hatte ich ja schon weiter vorne geschrieben.

Egal wer hier wie sattelfest ist,bei der Lösung erübrigt sich jede Rechthaberei.

Die Situation ist ist so scheiße das ich ich nicht mal recht haben wolte wenn es so wäre.

Egal aus welcher Perspektive man das sieht,dabei kann keiner gut wegkommen,für mich sind deshalb Diskussionen wer wo warum was darf völlig Latte.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2025 um 12:55:33 Uhr:
Wenn die dort tatsächlich bestehende Vorfahrt der Landstraße beachtet wird, dann besteht sie auch für gerechtfertigt die Sperrfläche nutzende Pkw und den überholenden Gegenverkehr. Das kann schon zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit dem Gegenverkehr der Fall sein, oder wenn der Gegenverkehr einem in Gegenrichtung fahrenden Radler mit dem nötigen Seitenabstand ausweicht.

Wenn man als Gegenverkehr einen Radfahrer überholen möchte, dürfte man nicht über die Sperrfläche fahren. Man müsste hinter dem Radfahrer bleiben, bis man ohne Überfahren der Sperrfläche überholen könnte. In der Praxis ist die Sperrfläche ziemlich überraschend erst recht für den überholenden Gegenverkehr.

Wir hatten Innerorts eine Stelle, wo die Fahrradfahrer mit einer Sperrfläche auf die Fahrbahn geführt wurden. Da waren ganz schnell zum Überfahren sehr unangenehme Schwellen zur Begrenzung der Fläche montiert worden um den Autofahrern klar zu machen, dass er auf gar keinen Fall die Sperrfläche überfahren darf.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. Juli 2025 um 12:55:33 Uhr:
Das siehst du als nicht StVO-sattelfester VT falsch. Wenn die dort tatsächlich bestehende Vorfahrt der Landstraße beachtet wird, dann besteht sie auch für gerechtfertigt die Sperrfläche nutzende Pkw und den überholenden Gegenverkehr. Das kann schon zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit dem Gegenverkehr der Fall sein, oder wenn der Gegenverkehr einem in Gegenrichtung fahrenden Radler mit dem nötigen Seitenabstand ausweicht. Da ist der Radler naturgemäß der Pechvogel, der mit seinem wesentlich schwerwiegenderen Verstoß der Vorfahrtsmissachtung bei Einfahrt in die Fahrbahn die Betriebsgefahr des Kfz überstrahlt. Und ob dir das nun passt oder nicht, mir ist es völlig egal wie du oder andere sich in dortiger Situation verhalten wollen. Wie es korrekt wäre, das hatte ich ja schon weiter vorne geschrieben.

Ahja.

Jetzt kommst du also mit irgendwelchen speziellen Situationen um vom eigentlichen Sachverhalt abzulenken? Sorry, dass ich auf diesen billigen Versuch nicht eingehen werde.

Es bringt überhaupt nichts wenn man jetzt dem Radler den Verstoß gegen die STVO anhängt und darauf seine Argumente pro Autofahrer aufbaut.

Gibt es an dieser Stelle vllt. ein Tempolimit und eine entsprechende Beschilderung die auf Radler hinweist ?

Zitat:
@augenauf schrieb am 27. Juli 2025 um 13:21:07 Uhr:
Ahja.
Jetzt kommst du also mit irgendwelchen speziellen Situationen um vom eigentlichen Sachverhalt abzulenken? Sorry, dass ich auf diesen billigen Versuch nicht eingehen werde.

Er hat nur versucht, dir die Situation vernünftig zu erklären. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn dein STVO Wissen nicht ausreicht, um das zu verstehen, ist das nicht seine Schuld.

Edit:

Und um beim eigentlichen Thema zu bleiben. Wer diese Sache so geplant und ausgeführt hat, muss entweder Drogen genommen haben, oder sonst nicht ganz dicht gewesen sein.

Zitat:
@Anselm-M schrieb am 27. Juli 2025 um 13:20:08 Uhr:
Wenn man als Gegenverkehr einen Radfahrer überholen möchte, dürfte man nicht über die Sperrfläche fahren. Man müsste hinter dem Radfahrer bleiben, bis man ohne Überfahren der Sperrfläche überholen könnte. In der Praxis ist die Sperrfläche ziemlich überraschend erst recht für den überholenden Gegenverkehr.
...

Der Gegenverkehr darf bis zum Beginn der Sperrfläche ganz legal auf voller Breite dort fahren. Er hat Vorfahrt gegenüber dem einmündenden Radverkehr. Wird also wieder nichts mit einer kausalen Schuldzuweisung an den Fließverkehr der Landstraße.

Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. Juli 2025 um 13:22:10 Uhr:
Es bringt überhaupt nichts wenn man jetzt dem Radler den Verstoß gegen die STVO anhängt und darauf seine Argumente pro Autofahrer aufbaut.
Gibt es an dieser Stelle vllt. ein Tempolimit und eine entsprechende Beschilderung die auf Radler hinweist ?

Es wurde hier vom wesentlich schwerwiegenderen Verstoß gesprochen. Ein kleiner aber doch wesentlicher Unterschied.

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