Radwegführung auf die Fahrbahn
Hallo,
nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.
Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.
Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?
Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht
525 Antworten
Es gibt Gesetze an die ein Richter sich halten muss. Die sind aber sehr begrenzt. Er darf keine Rechtsbäugung anwenden, oder sich bestechen lassen etc.
Er darf aber durchaus, um beim diskutierten Thema zu bleiben, nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine Verordnung Anwendung findet oder nicht. Er darf sogar bei erwiesenen Verstößen die StVO umgehen, wenn z. Bsp. ein eindeutiger Verstoß vorliegt, dieser aber wegen eines Formfehlers nicht geahndet werden darf. Selbst so glasklar scheinende Verordnungen wie die rechts vor links Regel werden vor Gericht unterschiedlich ausgelegt. Wie im Falle eines Unfalls in der hier beschriebenen Situation entschieden würde, weißt weder du noch ich. Selbst Verkehrsrichter A weiß nicht wie Verkehrsrichter B den Fall bewertet.
Du hast hier deine Meinung, die dir unbenommen sei. Aber anzunehmen, dass diese Meinung allgemeine Gültigkeit hat, ist halt sehr falsch.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 2. August 2025 um 10:39:18 Uhr:
Das gute an den Theoretikern ist meist das sie,obwohl sie auf der Theorie rumreiten um recht zu haben, praktisch aber oft genau das Gegenteil von dem tun was sie hier so predigen.
... und in der Praxis habe ich keine Zeit zu therosieren. Real muß ich im Bruchteil von Sekunden bis wenigen Sekunden entscheiden was ich mache, wo ich herfahre oder Bremse. Für viele Situationen werden/sind wir eher auf "Reflex" gedrillt. Heißt für mich auch in dieser Situation, das ich wenige Sekunden Zeit habe die Sperrfläche zu sehen, dann realisiere ich vllt. Gegenverkehr und nun poppt am rechten Rand im Augenwinkel evtl. ein Radfahrer auf ... ich werfe im Reflex den Anker wenn der gerade seinen Fahrwinkel ändert ... weil ... ich sehe ja eine Sperrfläche vor mir. In der kurzen Zeit theorisiere ich sicher nicht durch, das ich auch über der Sperrfläche vllt. durchfahrt und der Radler Haltegebot haben könnte und im schlimmstenfall ein schicksalgeprägter Radfahrmitbürger weniger und eine unbezahlte Beule an meinem Auto weiter existiert.
Wenn ich den Ort nun öfter passiere habe ich vllt. alles durchtheorisiert und bin eh vorbereitet und werden weniger vom gegenverkehr und möglichen Radfahrer überrascht.
§1 sollte hier, bei einem Mißverhältnis von 1,5T zu 0,1T und Knautschzonenbetrachtung wohl eine Prio zu Gunsten des Radfahrers haben.
Wenn Du mit maximal Tempo 50 aus dem Ort kommst und weder die Sperrfläche,noch den Gegenverkehr und einen Radler an dieser übersichtlichen Stelle früh genug wahrnehmen und realisieren kannst was zu tun ist solltest Du mal Deine Augen oder Fahrtauglichkeit prüfen lassen.
Denn so gerade wie die Straße ,und der Radweg offen neben der Straße verläuft ,müsste man schon recht blind sein um das nicht früh genug vernünftig einschätzen zu können.
Schon bevor man aus dem Dorf raus ist,laut TE liegt das 15-20m hinter dem Ortsausgang.
Da müsste man nichts in Sekundenbruchteilen entscheiden,vielleicht schaust Du Dir das Foto nochmal an.
Das wäre hier die Praxis,die heißt das man mit offenen Augen durch die Gegend fährt.
Zitat:
@Melosine schrieb am 2. August 2025 um 22:37:03 Uhr:
Es gibt Gesetze an die ein Richter sich halten muss. Die sind aber sehr begrenzt.
Keine Ahnung, was du da wieder meinst. Ein Richter muss sich an alle Rechtsvorschriften halten, an Gesetze genau so wie an Verordnungen.
Er darf sogar bei erwiesenen Verstößen die StVO umgehen, wenn z. Bsp. ein eindeutiger Verstoß vorliegt, dieser aber wegen eines Formfehlers nicht geahndet werden darf.
Du hast zu viele amerikanische Spielfilme geschaut. Welche "Formfehler" meinst du? Die Verjährung? Oder ein Beweisverwertungsverbot?
Ähnliche Themen
...noch den Gegenverkehr und einen Radler an dieser übersichtlichen Stelle früh genug wahrnehmen und realisieren kannst was zu tun ist solltest Du mal Deine Augen oder Fahrtauglichkeit prüfen lassen.
Den Radler mag man wohl rechtzeitig wahrnehmen und womöglich auch das Ende dessen Radwegs.
Aber niemand rechnet damit, daß die Behörde an dieser Stelle eine derart hirnverbrannte Veränderung der Vorfahrtslage vornehmen wollte (unwirksam) und dadurch das Leben des Radlers aufs Spiel setzt.
Und laß mal vor dir noch ein anderes Auto fahren, dann sieht man von der Sperrfläche GAR NIX
Da gebe ich Dir recht,aber dann hat man normalerweise den nötigen Abstand um zu reagieren,
Ist auch eine Grundregel,ich finde die Lösung auch sehr bescheiden.
Aber ein Vorfahrt achten Schild macht es nicht ungefährlicher,nur eindeutiger für die Vorfahrt.
Irgendwas wird da wohl schon vorgefallen sein das die Behörde auf die Idee kam.
Zitat:@Bloetschkopf schrieb am 3. August 2025 um 14:59:22 Uhr:
.Irgendwas wird da wohl schon vorgefallen sein das die Behörde auf die Idee kam.
Ich vermute eher, daß bald etwas vorfallen wird, woraufhin der ganze Mist wieder entfernt wird 🙃
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 3. August 2025 um 14:59:22 Uhr:
Aber ein Vorfahrt achten Schild macht es nicht ungefährlicher,nur eindeutiger für die Vorfahrt.
Deswegen als lebensrettende Maßnahme: https://de.wikipedia.org/wiki/Umlaufgitter
Zitat:@nogel schrieb am 3. August 2025 um 15:07:23 Uhr:
Ich vermute eher, daß bald etwas vorfallen wird, woraufhin der ganze Mist wieder entfernt wird 🙃
Und ich bin mir sicher, dass wenn das erste Auto über die Sperrfläche brettert und einen Radfahrer abräumt, die Sperrfläche verschwindet.
Und durch Betonleitwände ersetzt wird.
Zitat:
@Melosine schrieb am 3. August 2025 um 16:13:03 Uhr:
Und ich bin mir sicher, dass wenn das erste Auto über die Sperrfläche brettert und einen Radfahrer abräumt, die Sperrfläche verschwindet.
Zuerst aber der fragliche Radfahrer, ob mit oder ohne Sperrfläche.
Seite 27 - repeat until Abus.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 3. August 2025 um 14:11:58 Uhr:
Da müsste man nichts in Sekundenbruchteilen entscheiden,vielleicht schaust Du Dir das Foto nochmal an.
Du hast meinen beitrag VÖLLIG mißverstanden. ... und ja ich hatte auf das Ortsausgangsschild auch schon verwiesen. Ich halte die Sperrfläche auch nicht für übersehbar und auch die Radspur nicht für uneinsehbar ... achja, ich bin selbst ihn HabObachStellung wenn Kinder auf dem gehweg balgen bzw. kleinkinder an Mamas hand tipeln.
*Ich* sehe für mich, in der angeführten Thematik, kein unbeherschbares Szenario und *ich* sehe mich *nicht* einer Vorfahrt beraubt. Und ich sehe mich da auch nicht vom Gegenverkehr überascht und in der Gesamtheit überfordert.
Zitat:
@Rockville schrieb am 3. August 2025 um 15:45:17 Uhr:
Deswegen als lebensrettende Maßnahme: https://de.wikipedia.org/wiki/Umlaufgitter
Nix Gitter. Fahrbahnverengung hart baulich umsetzen, rechts in der Verengung wird zugleich die Spurgasse für Radler gebaut ... können andere Komunen auch 😉
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass da was passiert. Die Markierung verschlechtert da auch nichts. Radfahrer würden da so oder so vom Ende des Radweges auf die Straße auffahren. In dem Bewusstsein, dass sie nicht unsichtbar sind, Autos problemlos an ihnen vorbei fahren können, was sie im weiteren Verlauf der Strecke genauso müssten. Beides trifft auch zu. Die Theoretisierer hier, sollten sich vielleicht mal in die echte Welt da draußen bewegen und Realität erfahren.
Zitat:@Astradruide schrieb am 3. August 2025 um 21:31:48 Uhr:
Nix Gitter. Fahrbahnverengung hart baulich umsetzen, rechts in der Verengung wird zugleich die Spurgasse für Radler gebaut ... können andere Komunen auch 😉
Dann ab zu den anderen Komunen. Radfahrer haben hier nunmal keinen Vorrang und deswegen ist diese Sperrfläche auch zu negieren.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 4. August 2025 um 01:15:29 Uhr:
Die Theoretisierer hier, sollten sich vielleicht mal in die echte Welt da draußen bewegen und Realität erfahren.
Das würde den ein- oder anderen überfordern, also lieber nicht.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 4. August 2025 um 01:15:29 Uhr:
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass da was passiert.
Kann man nur hoffen. Die gefährliche Pinselei da erhöht das Risiko an zwei Stellen: Erstens könnte ein Radfahrer tatsächlich meinen, er hätte da irgend eine Form von Vorrang und fährt ohne Weiteres auf die Straße, und zweitens durch einen grundlos an der Stelle anhaltenden Autofahrer wie den TE für den nachfolgenden Verkehr.
Damit das hier gut geht muss man als Autofahrer sämtliche durch diese Malerei as absurdum geführten Regeln aus der Theorie (sic) ignorieren. (Womit ich wieder bei meinem Beitrag von Seite 1 bin 😆)