Radwegführung auf die Fahrbahn
Hallo,
nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.
Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.
Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?
Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht
525 Antworten
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 1. August 2025 um 13:49:13 Uhr:
Und dann ist es eben wie überall wo Radfahrer vor einem sind
Der Radfahrer ist doch aber erst mal gar nicht vor einem. Er ist mehrere Meter neben der Fahrbahn auf einem baulich getrennten Radweg. Erst dann macht er plötzlich einen Schlenker und ist dann praktisch schlagartig vor einem. Also eine ganz andere Situation, als wenn man sich einem Radler nähert, der schon die ganze Zeit auf der Fahrbahn fährt.
Also was nun? Ist er nebenan? dann zügig vorbei - oder vor Dir? - da musst Du
Dich schon entscheiden.
Es geht doch genau um den "Übergang" von der einen zur anderen Situation, also dem Verlassen des Radwegs und dem Einfahren in die Fahrbahn. Was soll ich mich da entscheiden?
Na ob Du vorbei kommst oder nicht. An dem Radfahrer, den Du siehst. Diese Einchätzung triffst Du selber.
Geholfen wird Dir dabei - da ist eine Sperrfläche, die Du siehst. Die überfährst Du selbstbverständlich nicht.
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Na wenn er rausfährt und Gegenverkehr kommt, dann komme ich natürlich nicht an ihm vorbei, sondern muss abbremsen = Vorfahrtsverletzung durch den Radfahrer.
Zitat:@Astradruide schrieb am 1. August 2025 um 07:30:11 Uhr:
Stellen wir uns diverse Speerflächen mit variierender Spurführung und wegfallenden/ hinzukommenden Fahrspuren vor ... irgendwann werden wir an einem Punkt kommen wo man eine starre These zur Sperfläche nicht pauschalisiert aufrechterhalten kann.Es geht nicht um verstehen, es geht um unterschiedliche Priorisierung und Auslegung. Für mich ist die Sperrfläche nicht nur "verbotene Zone", sondern macht, in Kombination mit der gestrichelten Linie, eindeutig eine neu (schmale) Spur auf.
Das sind alles interessante Betrachtungen.
Aber die ganze Sperrflächenthematik spielt keine Rolle. Denn die Frage der Vorfahrt entscheidet sich gar nicht dort. Sondern an der Stelle, wo der Radweg als "anderer Straßenteil" einmündet, also an der Fahrbahnbegrenzungslinie.
Das einzige was an der angeführten Verkehrsituation wirklich klar ist, ist, das man das gewünschte Ziel hätte besser, zwingender umsetzen können. Allerdings auch mit mehr Aufwand und einem tieferen Griff in die Kasse
Nö. Mit minimalem Aufwand und minimalen Kosten: Straßenmalereien weg, zur Verdeutlichung der Wartepflicht für den Radfahrer noch ein Vorfahrtgewähren Schild, fertig.
Was ihr immer mit dem "anderen Straßenteil" habt.
Ein Radweg parallel zu einer Fahrbahn gehört zur Straße und ist erstma KEIN "anderer Straßenteil". Was ist daran so schwer zu verstehen.
Entscheidend ist der Verlauf des Radweges zur Fahrbahn bei der Zusammenführung. Es gibt doch genug Radwege z.B. in einer Stadt, wo diese auf der Straße weitergeführt werden. Müssen da die Radfahrer auch warten? Eben nicht!
Jetzt kommt ihr wieder, dass es in der Stadt ganz anders sei. Ist es aber nicht!
.
Das Beispiel des TE ist, wie schon mehrfach geschrieben, unglücklich umgesetzt. Wenn da die Behörden mittlweile auch Bescheid wissen, kommt da bestimmt 'ne Beschilderung, wie auch immer. Zumindest aber auf jeden Fall ein Tempolimit.
...
Zitat:
@hlmd schrieb am 1. August 2025 um 14:55:54 Uhr:
Das Beispiel des TE ist, wie schon mehrfach geschrieben, unglücklich umgesetzt. Wenn da die Behörden mittlweile auch Bescheid wissen, kommt da bestimmt 'ne Beschilderung, wie auch immer. Zumindest aber auf jeden Fall ein Tempolimit.
...
für den Radfahrer??
Zitat:
@hlmd schrieb am 1. August 2025 um 14:55:54 Uhr:
Ein Radweg parallel zu einer Fahrbahn gehört zur Straße und ist erstma KEIN "anderer Straßenteil". Was ist daran so schwer zu verstehen.
Du hast genau dasselbe schon am 29.07. um 13:10:44 Uhr geschrieben. Seitdem hast du also offenbar keine Sekunde darüber nachgedacht, was diese Formulierung aus § 10 StVO eigentlich bedeutet.
Einfache sprachliche Logik zeigt doch, dass ein "anderer Straßenteil" natürlich zur Straße gehört, wie sollte er sonst ein Straßenteil sein? Es ist also ganz unnötig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass der Radweg zur Straße gehört. Man fährt aber von diesem Straßenteil auf die Fahrbahn ein und ist deswegen wartepflichtig.
Jetzt google endlich, was Straße, Fahrbahn und Fahrstreifen ist.
Zitat:
@Rockville schrieb am 1. August 2025 um 14:01:45 Uhr:
Na wenn er rausfährt und Gegenverkehr kommt, dann komme ich natürlich nicht an ihm vorbei, sondern muss abbremsen = Vorfahrtsverletzung durch den Radfahrer.
Wenn Gegenverkehr kommt stehst du so oder so und wartest vor der Sperrfläche die du nicht befahren darfst und somit die komplett auf die Gegenspur ausweichen müsstest. Das ist ja der Punkt aus der Behördenreaktion . Die "vermeintliche" Fahrspur zwischen Sperrfläche und Mittellinie entspricht nicht der Mindestfahrbahnbreite. Die planen den Mittelstreifen auf Höhe der Sperrfläche zu entfernen. Du hast das Hindernis auf deiner Seite und musst, bei Gegenverkehr warten. Ob dann noch ein Radfahrer kommen würde wäre völlig wumpe. Er könnte dir in dieser Sitation nicht die Vorfahrt nehmen weil du eh stehst.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 1. August 2025 um 15:38:50 Uhr:
Wenn Gegenverkehr kommt stehst du so oder so und wartest vor der Sperrfläche
Motorrad?
Er könnte dir in dieser Sitation nicht die Vorfahrt nehmen weil du eh stehst.
Und wenn kein Gegenverkehr kommt?
Zitat:
@Rockville schrieb am 1. August 2025 um 15:47:36 Uhr:
Motorrad?
Und wenn kein Gegenverkehr kommt?
Auch ein Motorrad hat dir gegenüber Vorfahrt (im Gegenverkehr) und du müsstest warten da du ja die Gegenspur mitbenutzen musst
Motorrad in Fahrtrichtung mit der Sperrfläche muss diese ebenso umfahren (und könnte dies aktuell wohl ohne mitbenutzung der Gegenspur). Das hat die Behörde scheinbar erkannt. Deshalb soll wohl die Mittellinie in dem Bereich der Sperrfläche entfernt werden. Dann hat der Motorradfahrer selbst auch keine "klare" eigene Fahrspur und muss warten bis der Gegenverkehr passiert hat.
Vielleicht machen se aus der gestrichelten Linie für den "Fahrrad-Schutzstreifen" auch noch eine durchgezogene und entfernen noch nehr Mittelstreifen und das Thema ist dann letztendlich ganz geklärt.
Ohne Gegenverkehr musst die Sperrfläche genauso umfahren, bist also auf der Gegenspur. Auch noch in dem Bereich wo ein Radfahrer überhaupt auf die Fahrbahn fahren kann. Danach hat er per se ja über die Linien gekennzeichnete Fläche seine "Auffahrspur". Bis diese ändert kommt aber ein normaler Autofahrer nicht in die "Versuchung" wieder auf seine Fahrspur zu wechseln. Oder machst du Spurwechsel alla MarioKart ?
Es ist mehr oder minder eine "theoretische" Situation die hier herbei geredet wird.
Zitat:@Rockville schrieb am 1. August 2025 um 15:47:36 Uhr:
Motorrad?Und wenn kein Gegenverkehr kommt?
Laut seiner Meinung ausweichen weil man nicht über dieses peinliche Bodengemälde fahren dürfte 😂😂😂
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 1. August 2025 um 16:22:14 Uhr:
Das hat die Behörde scheinbar erkannt.
Du meintest zwar "anscheinend", aber es stimmt schon: Die Behörde hat hier nur scheinbar irgendwas erkannt.
Zitat:
@Rockville schrieb am 1. August 2025 um 16:25:38 Uhr:
Du meintest zwar "anscheinend", aber es stimmt schon: Die Behörde hat hier nur scheinbar irgendwas erkannt.
Eigentliche hat sie es eindeutig erkannt. Steht ja klar in dem Antwortschreiben drin.
Vom Ort her kommend ist die Fahrspur die sich zwischen Sperrfläche und Mittellinie befindet logischerweise zu schmal als dass diese eine eigene Fahrspur darstellt.
Deshalb wäre der logische Schluss die Mittellinie teilweise zu entfernen und der Käse ist gegessen.