Radwegführung auf die Fahrbahn
Hallo,
nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.
Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.
Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?
Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht
525 Antworten
Zitat:@nogel schrieb am 31. Juli 2025 um 19:49:57 Uhr:
Dein altbekanntes Stöckchen 🥱. Springt leider keiner drüber 🤣
Sicher?
Zitat:
@tartra schrieb am 31. Juli 2025 um 19:04:20 Uhr:
die behördenantwort hört sich recht vernünftig an ...
Nein. Der Sachbearbeiter verwechselt Fahrbahn mit Fahrstreifen und er glaubt, man könne mit Markierungen die Vorfahrt regeln. Ganz unsinnig ist es, wenn man meint, dass die Leitlinie etwas damit zu tun hätte.
Zitat:
@Melosine schrieb am 31. Juli 2025 um 19:40:24 Uhr:
Und du weißt offensichtlich immer noch nicht, was eine Sperrfläche ist.
Der immer wiederkehrende Hinweis auf die Sperrfläche ändert überhaupt nichts, sondern zeigt höchstens, dass man die Sache einfach nicht verstanden hat.
Immerhin hat die Behörde einen Handlungsbedarf anerkannt. Man kann also in den kommenden Jahren damit rechnen, dass über eine Lösung nachgedacht wird. ....
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Zitat:
@Rockville schrieb am 31. Juli 2025 um 23:16:05 Uhr:
Der immer wiederkehrende Hinweis auf die Sperrfläche ändert überhaupt nichts, sondern zeigt höchstens, dass man die Sache einfach nicht verstanden hat.
Stellen wir uns diverse Speerflächen mit variierender Spurführung und wegfallenden/ hinzukommenden Fahrspuren vor ... irgendwann werden wir an einem Punkt kommen wo man eine starre These zur Sperfläche nicht pauschalisiert aufrechterhalten kann.
Es geht nicht um verstehen, es geht um unterschiedliche Priorisierung und Auslegung. Das es dabei nicht immer so glasklar und eindeutig ist was der Gesetzgeber zu Papier bringt, zeigen Gerichte immer wieder.
Für mich ist die Sperrfläche nicht nur "verbotene Zone", sondern macht, in Kombination mit der gestrichelten Linie, eindeutig eine neu (schmale) Spur auf.
Das einzige was an der angeführten Verkehrsituation wirklich klar ist, ist, das man das gewünschte Ziel hätte besser, zwingender umsetzen können. Allerdings auch mit mehr Aufwand und einem tieferen Griff in die Kasse.
Hi
Was mich noch interessieren würde, ist der Rad/Fussweg etwas abseits paralell
zur Strasse oder ist es ein Weg der im rechetn Winkel auf die Strasse zu geht
und vielleicht von Büschen oder sonstiges verdeckt sein könnte ?
Tom
Der Radweg läuft innerorts parallel der Strasse mit ca 2 meter Abstand als kombinierter Geh-Radweg,
wurde in diesem Jahr so neu gemacht, ohne Sichteinschränkung zwischen den Bereichen.
Aber nochmal, wenn für die Spezialisten hier im Forum die Sache nicht 100% klar bzw unübersichtlich gelöst ist, wie soll das dann ein ahnungsloser Radfahrer (der muss ja nicht StVO geschult sein) richtig erkennen?
Für den PKW Fahrer sollte klar sein, dass er die Sperrfläche normalerweise nicht überfahren darf, ob jemand kommt oder nicht.
Habe gestern abend mit dem Rad dort etwas abseits eine kleine Pause gemacht und die Fahrzeuge beobachtet,
schätzungsweise 50 motorisierte Fahrzeuge, einer ist den Schlencker der Sperrfläche gefahren alle anderen sind drüber.
genau 7 Fahrradfahrer sind dort lang gekommen, sichtbar für mich haben sich davon zwei rückversichert, die anderen sind ohne Blick nach hinten einfach Ihrer vorgegebenen Spur gefolgt (jedenfalls so für mich ersichtlich).
Fotos habe ich zwar gemacht, die Nachbearbeitung/Unkenntlichmachung ist mir aber zu aufwendig um sie hier einzustellen
Hi
Die Problematik ist doch, das ganz wenige sich darum scheeren,
was hinter ihnen passiert.
Auch die älteren Semester mit Fahrerlaubnis radeln blind drauflos
und schauen nicht hinter sich wenn sie auf dem Rad sitzen
( ja ein Bekannter tat das so vor ein paar Wochen, er aufn Rad, ich
unerkannt im Auto ).
Wenn ich als ex Motorradfahrer auf dem Drahtesel sitze schauen ich
bei jedem Schlenker was hinter mir passiert. ( die E Karren hörst nicht
wenn die hinter dir sind und vielleicht überholen möchten )
Bei vielen scheit der Selbsterhaltungstrieb abhanden gekommen sein,
Hirn ausgeschaltet.
Solche behördlichen Massnahmen fördern solches Verhalten auch noch
in so einem Staat, der alles bis auf,s Kleinste regelt.
Tom
Interessant mir fällt das auch regelmäßig auf, wie Radler einfach fahren und Schulterblick ein unbekanntes Ritual zu sein scheint ... bringen sie sich doch selbst sehr in Gefahr... ich mache das ständig, es kann gut sein das bei mir ebendfalls das Motorradfahren den Schulterblick tief verinnerlicht hat...anderfalls wär ich wohl auch nach Jahrzehnten des täglichen Radfahrens in der Bundeshauptstadt wohl auch nicht mehr unter den hier schreiben..Todesursache no. 1 wenn ich nicht regieren würde kommt wöchentlich mehrmals vor sind rechts abiegende Fahrzeuge .. also auch unter etlichen motorisierten Fahrzeugführern ist der Schulterblick nicht selbstverständlich..
Zitat:@tartra schrieb am 1. August 2025 um 10:32:03 Uhr:
Interessant mir fällt das auch regelmäßig auf, wie Radler einfach fahren und Schulterblick ein unbekanntes Ritual zu sein scheint ... bringen sie sich doch selbst sehr in Gefahr [...] auch unter etlichen motorisierten Fahrzeugführern ist der Schulterblick nicht selbstverständlich..
Wobei man als "mit Scheuklappen" behafteter Glücksritter im Auto seine Fahrerlaubnis in Gefahr bringt - und nicht unmittelbar die eigene Gesundheit, wie dies beim (im wortwörtlichen Sinne) rücksichtslosen Radfahrer der Fall sein kann. Für Letzteren ist der Schulterblick - und ggf. der Verzicht auf die ihm zustehende Vorfahrt - gar eine lebenserhaltende Maßnahme; was hier ja auch schon mehrmals zur Sprache kam.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 1. August 2025 um 07:30:11 Uhr:
Für mich ist die Sperrfläche nicht nur "verbotene Zone", sondern macht, in Kombination mit der gestrichelten Linie, eindeutig eine neu (schmale) Spur auf.
Ja, die Sperrfläche ist für den Autofahrer eine "verbotene Zone". Aber berücksichtige doch mal bitte, dass man außerorts beim Überholen eines Radfahrers mind. 2 m Seitenabstand halten muss. Der korrekt fahrende Autofahrer muss also um ca. die Breite der Sperrfläche zuzüglich mind. 2 m nach links ausweichen, und zwar nicht "irgendwann", sondern sofort beim Auffahren des Radfahrers. Er muss also praktisch komplett auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs ausweichen.
Wenn ein Wartepflichtiger einen Bevorrechtigten zum fast schlagartigen Ausweichen um 2,5 m nach links zwingt, dann ist das doch eine Vorfahrtsverletzung.
Und wenn Gegenverkehr kommt, dann kann der Autofahrer natürlich nicht ausweichen, sondern muss von erlaubten 100 km/h auf Radfahrer-Geschwindigkeit herunter bremsen.
Und wenn ein Wartepflichtiger einen Bevorrechtigten zum fast schlagartigen Herunterbremsen zwingt, dann ist das doch ebenfalls eine Vorfahrtsverletzung.
Der Radfahrer ist insofern eben nicht durch die Sperrfläche geschützt. Zwingt er einen herannahenden Pkw zum sofortigen Ausweichen oder Abbremsen, verletzt er seine Wartepflicht nach § 10 StVO. Kommt hingegen kein Pkw von hinten, dann darf er ohne anzuhalten rausfahren.
Da das offenbar so schwer zu verstehen ist, sollte die Behörde vor dem Ende des Radwegs ein Drängelgitter anbringen. Dann müssen Radfahrer zwar auch anhalten und absteigen, wenn sich kein Pkw nähert, aber anders geht es offenbar nicht.
Zitat:
@Rockville schrieb am 1. August 2025 um 12:11:29 Uhr:
Zwingt er einen herannahenden Pkw zum sofortigen Ausweichen oder Abbremsen, verletzt er seine Wartepflicht nach § 10 StVO.
im Großen Ganzen hast du recht mit dem, nur mit dem obigen Zitat gehe ich eben nicht mit!
Der herannahende PKW muss sowieso (durch die Sperrfläche gezwungen) in die Gegenspur ausweichen, ja, durch einen eventuellen Radfahrer noch weitere ca 2 Meter, aber das machts dann auch nicht mehr
Zitat:@speedrs4 schrieb am 1. August 2025 um 10:26:08 Uhr:
HiDie Problematik ist doch, das ganz wenige sich darum scheeren,was hinter ihnen passiert.Auch die älteren Semester mit …
Genau diese Spezialist:innen kommen tagtäglich in unsere Notaufnahme.
Aufgrund der körperlichen und auch geistigen Verfassung (8 von 10) nicht geeignet als Radfahrer:in am Verkehr teilzunehmen oder überhaupt sich auf Eines zu schwingen…
Aber dank E-Bike florieren die OP und die aufgrunddessen eingebauten Gelenke, Nägel, Platten etc. 👍🏾
Zitat:
@Gururom schrieb am 1. August 2025 um 12:40:39 Uhr:
Der herannahende PKW muss sowieso (durch die Sperrfläche gezwungen) in die Gegenspur ausweichen,
... was für einen Motorradfahrer beispielsweise kein Problem wäre. Die Sperrfläche ist außerdem immer da. Wenn ich das Sichtfahrgebot einhalte, sehe ich sie also rechtzeitig und kann entspr. reagieren.
Kein Autofahrer muss hier von 100 runterbrensen. Es ist doch kurz hinter dem Ortasschild. Und dann ist es eben wie überall wo Radfahrer vor einem sind - jaaaaa bei Gegenverkehr muss man ggf. warten.