Radwegführung auf die Fahrbahn

Hallo,

nach der Sarnierung einer Ortsdurchfahrt Strasse und Rad/Gehwegkombi ist am Ortsausgang folgende Fahrbahnmarkierung aufgebracht worden.

Meines Verständnis nach, darf hier der Radfahrer ohne Rückversicherung vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
Der fließende Verkehr muss Rücksicht nehmen!
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, die Fahrspur wechseln,
Der fließende Verkehr muss auch wenn kein Radfahrer auf die Strasse wechselt, bei Gegenverkehr notfalls anhalten.

Ist sowas eigentlich Verhältnissmäßig?

Nachtrag:
Ja wenn man genau schaut, haben die Radfahrer auch eine durchgezogene Linie, wobei ich fest der Meinung bin, soweit hat dort niemand gedacht

Radwegeführung
525 Antworten
Zitat:
@T5Plus schrieb am 1. August 2025 um 16:23:15 Uhr:
Laut seiner Meinung ausweichen weil man nicht über dieses peinliche Bodengemälde fahren dürfte 😂😂😂

Eben. Darf man nicht. Nur in Ausnahmefällen. Gegenverkehr bzw. weil man warten müsste um diesen passieren zu lassen gehört garantiert nicht dazu.

Ansonsten wären wir wieder auf der Schiene: Der "Autofahrer" betrachtet die Sperrfläche als Empfehlung, der Radfahrer hat aber gefälligst die durchgezogene Linie auf jeden Fall und immer zu beachten und das übliche was danach kommt... Selbsterhaltungstrieb usw. 😂

Zeugt halt nur von sehr schwachen Argumenten die man sich versucht zu konstruieren.🙄

Davon wird bloß die Fahrbahn nicht breiter. Der Landrat könnte aber die Widmung ändern und den Fahrradverkehr einziehen bis ein paralleler Radweg geschaffen worden ist.

Zitat:@NeuerBesitzer schrieb am 1. August 2025 um 16:37:34 Uhr:
der Radfahrer hat aber gefälligst die durchgezogene Linie auf jeden Fall und immer zu beachten und das übliche was danach kommt... Selbsterhaltungstrieb

Wäre medizinisch indiziert wenn sie/er weiterleben möchte.

Also eine Klärung zum Nachteil des fließenden Verkehrs.

Aber naja, das bringt die Zeitenwende eben auch mit

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Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 1. August 2025 um 16:37:34 Uhr:
Eben. Darf man nicht. Nur in Ausnahmefällen. Gegenverkehr bzw. weil man warten müsste um diesen passieren zu lassen gehört garantiert nicht dazu.
Ansonsten wären wir wieder auf der Schiene: Der "Autofahrer" betrachtet die Sperrfläche als Empfehlung, der Radfahrer hat aber gefälligst die durchgezogene Linie auf jeden Fall und immer zu beachten und das übliche was danach kommt... Selbsterhaltungstrieb usw. 😂

Es ist so traurig, daß du aus lauter Besessenheit "Auto gegen Fahrrad" gar nicht mehr einer rationalen Argumentation zugänglich bist.

Ja! Selbstverständlich darf niemand eine Sperrfläche überfahren. Ja! Manche pöhsen Autofahrer machen es trotzdem.

Aber: NEIN! Das hat nichts damit zu tun, wer zuerst fahren darf. Sondern das regelt die StVO. Zum Nutzen von Autofahrern gleichsam wie zum Nutzen von Radfahrern.

Und zwar an dieser Stelle laut §10 eben so, daß der Radler zu warten hat.

Und das hat entgegen deiner Meinung auch nichts mit einer "durchgezogenen Linie" zu tun.

Zitat:
@nogel schrieb am 1. August 2025 um 17:00:05 Uhr:
Ja! Selbstverständlich darf niemand eine Sperrfläche überfahren. Ja! Manche pöhsen Autofahrer machen es trotzdem.

manche ist gut, ich war an der Stelle und habs gezählt, man könnte nicht mal sagen "manche fahren drum rum" selbst das wäre übertrieben

Zitat:
@Gururom schrieb am 1. August 2025 um 17:03:33 Uhr:
"manche fahren drum rum" selbst das wäre übertrieben

Womit du wieder bei meiner Antwort auf Seite 1 bist.

Natürlich fährt da jeder drüber, der noch alle Tassen dabei hat. Was denn auch sonst.

Auf die nächsten 22 Seiten im Schaulaufen der Theoretiker. 🤣

Ich fahre, wenn ich mit dem Auto bin, provokatorisch den Bogen und halte an bei Gegenverkehr !

Zitat:
@nogel schrieb am 1. August 2025 um 17:00:05 Uhr:
Es ist so traurig, daß du aus lauter Besessenheit "Auto gegen Fahrrad" gar nicht mehr einer rationalen Argumentation zugänglich bist.
Ja! Selbstverständlich darf niemand eine Sperrfläche überfahren. Ja! Manche pöhsen Autofahrer machen es trotzdem.
Aber: NEIN! Das hat nichts damit zu tun, wer zuerst fahren darf. Sondern das regelt die StVO. Zum Nutzen von Autofahrern gleichsam wie zum Nutzen von Radfahrern.
Und zwar an dieser Stelle laut §10 eben so, daß der Radler zu warten hat.
Und das hat entgegen deiner Meinung auch nichts mit einer "durchgezogenen Linie" zu tun.

Du schon wieder mit deiner komischen "Bessenheit". Der Einzige der wohl Scheuklpappen aufhat oder von Blech bessen ist bist wohl du😂.

Ich fahre zur Zeit und aus verschieden Gründen mehr Auto als Fahrrad oder sonst was.

Zum Rest: Wie geschrieben. Ja: An sich wäre der Radfahrer wartepflichtig. Rein praktisch betrachtet erübrigt sich diese aber durch diese Konstruktion z.T. auch wieder. Da er keinem in die "Quere" kommen kann auf den er warten müsste.

Und wie auch schon geschrieben: Ein Großteil der normalen Autofahrer (dies dann auch können) dürfte nicht im Ansatz ein Problem haben die Regelung zu erkennen, denn Sinn zu verstehen und entsprechend zu handeln.

Zitat:
@Spi95 schrieb am 1. August 2025 um 17:08:48 Uhr:
Womit du wieder bei meiner Antwort auf Seite 1 bist.
Natürlich fährt da jeder drüber, der noch alle Tassen dabei hat. Was denn auch sonst.
Auf die nächsten 22 Seiten im Schaulaufen der Theoretiker. 🤣

macht dann

Verbots­widriges Befahren der Sperrfläche

10 €

... mit Unfall

35 €

Zitat:
@Gururom schrieb am 1. August 2025 um 17:13:58 Uhr:
Ich fahre, wenn ich mit dem Auto bin, provokatorisch den Bogen und halte an bei Gegenverkehr !

Möchtest du einen Preis gewinnen, ein Schreiben vom Landrat mit Bild und Widmung oder warum tust du das? Hat dein Auto einen Vorschaden am Heck und du wartest auf den, der nicht damit rechnet dass jemand grundlos mitten auf der Landstraße stehen bleibt?

Irgendwas muss es ja sein.

Zitat:
@tartra schrieb am 1. August 2025 um 17:17:12 Uhr:
macht dann
Verbots­widriges Befahren der Sperrfläche
10 €
... mit Unfall
35 €

Statt Sperrfläche Betonwand 😂. So dürften es die meisten in der Fahrschule auch gelernt haben. Verbotswidriges Befahren erübrigt sich dann bzw. wenn doch automatisch Unfall der dann aber, zu eigenen Lasten, deutlich teurer werden dürfte als 35 EUR.

Zitat:
@Spi95 schrieb am 1. August 2025 um 17:19:15 Uhr:
Möchtest du einen Preis gewinnen, ein Schreiben vom Landrat mit Bild und Widmung oder warum tust du das? Hat dein Auto einen Vorschaden am Heck und du wartest auf den, der nicht damit rechnet dass jemand grundlos mitten auf der Landstraße stehen bleibt?
Irgendwas muss es ja sein.

Grundlos wäre es nicht, mitten auf der Landstraße wohl auch nicht und der der hinten draufknallt ist dann auch einer aus der Rubrik: Besser zu Fuß gehen als Auto zu fahren da ers offensichtlich nicht kann.

Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 1. August 2025 um 16:33:07 Uhr:
Vom Ort her kommend ist die Fahrspur die sich zwischen Sperrfläche und Mittellinie befindet logischerweise zu schmal als dass diese eine eigene Fahrspur darstellt.

Genau. Und das, was man umgangssprachlich "Spur" nennt, heißt Fahrstreifen. Laut Behörde ist aber nicht der Fahrstreifen zu schmal, sondern die Fahrbahn. Fahrbahn ist diese asphaltierte Dingens von der einen zur anderen weißen Linie, die deswegen auch Fahrbahnbegrenzung heißt. Und jetzt müsste es dir einleuchten, dass man mit dem Entfernen irgendwelcher Linien die Fahrbahn nicht breiter machen kann.

Vielleicht schaffen wir es ja bis Seite 30, dass die richtigen Begriffe benutzt werden. Dann versteht man auch § 10 StVO und man bemerkt dann auch, dass der mutmaßliche Plan der Behörde Unsinn ist und das Problem überhaupt nicht löst.

Für´n Anfang würden umklappbare Kunstoffpoller oder diese kleinen Kunstoffwarnbarken reichen, werden die umgemäht, steckt man einfach neue rein ... 😁 Hier in der Bundeshauptstadt werden teilweise massive Stahlpoller genutz, aber selbst da wird es regelmäßig durch Kaltverformung geschafft das sie umgenickt werden.. und dann fallen mir noch die mobilen "Anis Amri" Poller ein .. findet man bei Großveranstaltungen im öffentlichen Straßenbereich und soll KFZ Anschläge verhindern, also die scheinen auch robust zu sein... ...

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