Radio geklaut und tür kaputt
Hallo alle zusammen bei mir wurde am 23.12.04
Mein G3 aufgebrochen und die Fahrertür ist ganz kaputt.
die haben das ganze SChloß aufgehebelt und die Tür aufgerissen.(Blech)
schaden von 2000€ mit Radio,Verstärker Kondensator, Chinch Kabel, Canton 2wege lautsprecher. und tür.
Die Versicherung will aber noch nicht zahlen nicht mal anteil weil ich komme nicht ins auto von der fahrertür.
habe eine Teilkasko ohne SB.
Gibt es nicht eine möglichkeit das Die Versicherung die bekannten kosten vom Gutachter zu bezahlen???
Weil die wollen unbedingt vom Staatsanwalt die Akte abwarten.
Geht sowas eigentlich immer zum Staatsanwalt???
32 Antworten
Re: Radio geklaut und tür kaputt
Zitat:
Original geschrieben von Golf3GT.SP
Die Versicherung will aber noch nicht zahlen nicht mal anteil weil ich komme nicht ins auto von der fahrertür.
Kannst Du das genauer erklären? Verstehe ich es richtig, dass sich Deine Fahrertür nicht öffnen lässt? Nur von innen oder auch von außen?
Zitat:
Original geschrieben von Golf3GT.SP
Geht sowas eigentlich immer zum Staatsanwalt???
Da Du den Schaden bei der Polizei gemeldet hast, hast Du sicherlich auch Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Daraufhin muss der Staatsanwalt auch ermitteln. In den meisten Fällen wird die Ermittlung nach ein paar Monaten eingestellt.
Grundsätzlich muss die Versicherung den gesamten Schaden bezahlen der gelegentlich des Diebstahls (oder des versuchten Diebstahls) entstanden ist.
Lies mal Deine Bedingungen nach (hier das Muster des Verbandes):
Zitat:
§ 15 Zahlung der Entschädigung
(1) Die Entschädigung wird innerhalb zweier Wochen nach ihrer Feststellung gezahlt, im Falle der Entwendung jedoch nicht vor Ablauf der Frist von einem Monat (§ 13 Abs. 7). Ist die Höhe eines unter die Versicherung fallenden Schadens bis zum Ablauf eines Monats nicht festgestellt, werden auf Verlangen des Versicherungsnehmers angemessene Vorschüsse geleistet.
Verlang einen angemessenen Vorschuss.
Zur Gutacherfrage:
Hier schickt normalerweise die Versicherung einen Gutachter. Anders als beim Haftpflichtschaden hast Du keine Wahl. Du bleibst also auf den Gutachterkosten sitzen, wenn Du einen solchen bestellt hast.
du meinst das die ermittlung na ein paar monaten eingestellt werden.
Muss ich also so lange auf das Geld warten?
Ich kann die Tür von aussen nicht öffnen.
Der Griff ist im arsch und Das SChloß
Die Kante der Tür über dem Schloß ist aufgehebelt also sieht man die ganze Mechanik.
Ich habe es zwar mühevoll instandgesetzt aber öffnen kan man die nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Golf3GT.SP
Muss ich also so lange auf das Geld warten?
Nein. Du kannst einen angemessenen Vorschuß verlangen.
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Zitat:
Original geschrieben von Golf3GT.SP
du meinst das die ermittlung na ein paar monaten eingestellt werden.
Wenn bis dahin kein Täter gefunden wurde und keine neuen Anhaltspunkte vorhanden sind, dann JA.
Und somit wird dann auch erst die Akteneinsicht
der Versicherung gewährt?
oder auch schon früher..
Die wollen jetzt noch nicht zahlen erst dann
Lies noch mal genau mein Posting durch.
Ansonsten gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Versicherung hat einen konkreten Verdacht wie sie sich das Geld insgesamt sparen kann, d.h. sie ermittelt Richtung (versuchtem) Versicherungsbetrug.
2. Sie versucht Dich (und andere Kunden auch)hinzuhalten um später auszuzahlen weil aktuell die Tarifkalkulation nicht hinkommt.
Ansonsten:
Die Situation in der Du Dich befindest ist schwer und Du brauchst hier profesionellen fachlichen Rat.
Hast Du kein flüssiges Geld und keinen Rechtsschutz hast Du schlechte Karten und musst die Geschichte wohl oder übel aussitzen.
Und was wenn ich als Versicherungsbetrüger bei denen Stehe???
weil es isct schon der 3 Schaden .
2 haben sie ohne meckern nach 1,5 wochen bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von Golf3GT.SP
Und was wenn ich als Versicherungsbetrüger bei denen Stehe???
Bist Du es denn ??
Praktisch ausformuliert:
Die Türreparatur muss die Versicherung innerhalb von 14 Tagen bezahlen. Es sei denn Sie hat begründete Zweifel am Tathergang.
Das Radio und andere entwedete Sachen gibt es erst nach Ablauf von vier Wochen.
Alle Erstattungen ohne MwSt, es sei denn es wird eine Rechnung vorgelegt.
Für das Radio gibt es genau wie beim Auto nur den Zeitwert und nicht den Neuwert.
Zitat:
Original geschrieben von Golf3GT.SP
weiss ich nicht. mich wundert es ja das es beim staatsanwalt ist.
Ich rate dir, einen Anwalt deines Vertrauens hinzuzuziehen. Der kann dann Akteneinsicht nehmen.
Beim 3. Schaden - womöglich innerhalb kurzer Zeit - darf man sich allerdings nicht wundern.
Nach der Regulierung wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit die Kündigung der Teilkasko bekommen.
Keiner legt eben auf Dauer ständig drauf.
Versuch es mal mit der Anmietung einer Garage!