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Radhausleisten

Audi Q5 8R

Hallo Leute,
ich habe einen Q5 bestellt, ohne Randhausleisten mit 17 Zoll Bereifung.
Habe jetzt die Möglichkeit 20 Zoll Felgen zu bekommen.
Muß man die Radhausleisten montiert haben um einen 20 Zoll Felgenfahren zu können.
Oder geht das auch Ohne, bzw. kann man die Dinger nachrüsten.
(Wenn ja, wo zu bekommen)
Gruß
Q5-Fan

Beste Antwort im Thema

Man mag mich korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte, aber aus meiner Umbauerfahrung folgendes:
1.) Der Ausgangsfall ist, dass größere Felgen aus dem Zubehör von Audi gleich bei Auslieferung montiert sind. Dann gilt die COC-Bescheinigung, die man mit der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) bekommen hat. Dort steht, welche Felgen unter welchen Voraussetzungen zugelassen sind. Dort können auch Zusätze für Radhausleisten drin stehen. Dann müssen die Radhausleisten dran bleiben.
2.) Wenn Audi-Felgen aus dem Zubehör nachträglich montiert werden, die auch serienmäßig hätten bestellt werden können, gilt auch die COC-Bescheinigung für die Felgen. Also: auch hier mit Radhausleisten, wenn in der COC-Bescheinigung eine entsprechende Einschränkung steht. Alternativ: Einzelabnahme beim TÜV. Dann können die Radhausleisten weggelassen werden, wenn es der TÜV mitmacht.
3.) Es werden Felgen anderer Hersteller montiert. Eine ABE des Herstellers liegt vor. Dann können die einfach verwendet werden gem. der ABE und dort evtl. vorgesehener Einschränkungen (z.B. Radhausleisten). Eine Abnahme vom TÜV oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig.
4.) Es werden Felgen eines anderen Herstellers montiert, die zwar keine ABE, aber ein Teilegutachten haben. Dann muß getüvt werden und man erhält einen Änderungsnachweis. Ob man Radhausleisten braucht, ergibt sich aus dem Teilegutachten; wenn dort nichts aufgeführt ist, steht und fällt das mit dem Prüfer. Wenn die technischen Eigenschaften der Felge passen (z. B. Traglast, Freigängigkeit im Radhaus, vom Kotflügel vollständig abgedecktes Rad), wird der Prüfer nichts dagegen haben.
5.) Es werden Felgen eines anderen Herstellers montiert, die gar keine Papiere oder nur ein Material-/Festigkeitsgutachten haben. Dann bleibt nur die Einzelabnahme, bei der der TÜV alle Eigenschaften der Felgen und der Rad-/Reifenkombination selbständig prüft, also nicht anhand von Vergleichsgutachten. Das ist die teuerste Alternative, und kein Mensch weiß, wie die TÜV-Prüfung ausgeht.
Bei 4. und 5. gilt: Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist notwendig, wenn der TÜV bei der Abnahme das in den Änderungsnachweis bzw. die Abnahmebescheinigung hineinschreibt. Üblicherweise muß eine Eintragung erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren erfolgen, also z.B. beim Ummelden des Fahrzeugs.
So, ich glaube, das war's. Meiner Einschätzung nach passen die Audi-20-Zöller auch ohne Radhausleisten TÜV-gerecht ins Radhaus (wenn der TÜVer ein wenig guten Willen zeigt...). Eine Abnahme ist aber m.E. auf jeden Fall nötig, wenn die Radhausleisten als Einschränkung in der COC-Bescheinigung stehen und entfernt werden sollen. Mich stören sie nicht so sehr. Allerdings ist mein Auto erstens schwarz und ich habe zweitens rechts und links noch jeweils 2,5 cm Spurverbreiterung montiert. Das nimmt der TÜV ohne Radhausleisten nicht mehr ab. Ganz abgesehen davon, dass man ohne Leisten beim Fahren den Dreck nicht im Kotflügel, sondern an der Tür hat.

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