Radfahrer und Autofahrer, wer kennt die Verkehrsvorschriften

Hallo, die Frage ist ernst gemeint, ich habe meinen Führerschein vor über 40 Jahren gemacht,
mich auch im Internet oder beim ADAC und in Zeitschriften immer wieder auf den neuesten Stand
gebracht, aber bei Radfahrern bin ich total unsicher, wer kennt sich aus:

Wann müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren, wann dürfen sie auf der Straße fahren,
wann auf dem Bürgersteig, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn ja: wo und unter
welcher Bedingung? Ist es zulässig, dass Rennräder keine Beleuchtung haben, wenn sie nur
bei Tageslicht fahren? Dürfen Radfahrer beim Fahren mit dem Handy telefonieren?

Wäre nett, wenn jemand, der sich auskennt, etwas Licht ins Dunkle bringt,

schon mal herzlichen Dank

Beste Antwort im Thema

Nein, das kann man 1000x schreiben, Gerichte haben zu diesen Ausnahmen der Radwegebenutzungspflicht geurteilt.

Einenn Radweg zu benutzen, bei dem die Verletzungsgefahr extrem ist oder der schlichtweg von ignoraten Autofahrern zugestellt ist, ist unzumutbar (unmöglich) und somit auch keine Pflicht.

Sogar der Auto-darf-alles-Club (ADAC) weiss das:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/fi_radwegebenutzungspflicht_sp_38643.pdf

Dieser Text beantwortet auch, für wie lange man von der Benutzungspflicht entbunden ist: Nämlich solange, wie die Unbenutzbarkeit vorliegt. Was irgendwie auch logisch ist, denn es ist eine unvermeidbare Übertretung der StVO.

Da kann man sich auf seinen 4 Rädern auf den Kopf stellen - Fahrradfahrer dürfen das.

Es ist ein affiges Gehampel der deutschen Autofahrer, wenn sie ihre heiligen Asphaltstrecken mal mit Fahrradfahrern teilen müssen. Ist das denn so schwer, mal ein bisschen Platz zu machen?

Ich bin über jeden Radfahrer froh (sowohl wenn ich im Auto sitze als auch wenn ich selber Fahrrad fahre): Er spart wieder eine Blechdose ein, die doch nur den Stau verlängert hätte.

Und noch als Nachtrag, auch noch wichtig:

Eine Verkehrsbehörde darf nicht einfach eine Radwegebenutzungspflicht anordnen, weil sie nunmal Spass daran hat oder die Autos frei von den lästigen Radfahrern fahren lassen will:
https://www.bverwg.de/181110U3C42.09.0

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Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 1. Mai 2019 um 15:13:47 Uhr:



Es ist suboptimal, dass Radfahrer so gefährlich leben und der Kraftverkehr ist hieran erheblich beteiligt (entgegen dem „selber Schuld“- Eindruck, der ständig versucht wird, zu erwecken).

Naja, wenn man sich wie oben erwähnt auf dem Radweg verhält wundert mich das jetzt überhaupt gar nicht.
Dazu kommt noch die fehlende Knautschzone und der Irrglaube auf einem vorfahrtsberechtigten Radweg auch Vorfahrt zu haben.
Da kann man nur sagen "selber Schuld" ! 😉

Zitat:

@400.000km schrieb am 1. Mai 2019 um 13:24:36 Uhr:


Auf den Radwegen steht nur noch das Zusatzschild "Radfahrer frei"

Verstehe den Sinn des Zusatzschildes nicht, da Radwege generell für „Radfahrer frei“ sind.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. Mai 2019 um 15:49:36 Uhr:



Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 1. Mai 2019 um 15:13:47 Uhr:



Es ist suboptimal, dass Radfahrer so gefährlich leben und der Kraftverkehr ist hieran erheblich beteiligt (entgegen dem „selber Schuld“- Eindruck, der ständig versucht wird, zu erwecken).

Naja, wenn man sich wie oben erwähnt auf dem Radweg verhält wundert mich das jetzt überhaupt gar nicht.
Dazu kommt noch die fehlende Knautschzone und der Irrglaube auf einem vorfahrtsberechtigten Radweg auch Vorfahrt zu haben.
Da kann man nur sagen "selber Schuld" ! 😉

Nö. trotz deines kleinen Versuches, die Fakten sprachlich etwas *öhm* zu dehnen:

Wer Vorfahrt hat, hat Vorfahrt und darf das auch so nennen.

Zitat:

@Lexwalker schrieb am 1. Mai 2019 um 15:36:22 Uhr:


@Brunolp12
Das "selber schuld" ist laut Statistik bei gut 40% aller Fahrradunfälle mit Personenschäden der Fall (statisches Bundesamt).
Leider gefallen sich manche Radfahrer auch in ihrer "Opferrolle" und meinen ihre rücksichtslose Fahrweise so rechtfertigen zu können.
Diese Radfahrer sind definitiv nicht die Mehrheit!
Genau wie bei Motorradfahrern.
Eine dämliche Minderheit zieht die Gesamtheit in Verruf und sorgt für Feindbilder.
Eben deshalb habe ich versucht, für ein rücksichtsvolles Miteinander zu plädieren, egal womit man gerade unterwegs ist.

Du redest nicht von „rücksichtsvollem Miteinander“, sondern von rücksichtslosem Miteinander, wenn du es zum Standard erklärst, dass die Vorfahrt deFakto für Radfahrer sowieso nicht gilt.

Dies hat Folgen. Eine Folge ist zum Beispiel, dass sehr viele Radler sich ihre eigenen Regeln machen. Denn der Alltag lehrt sie ja, sich auf alles andere sowieso nicht zu verlassen. Die Art, wie diese Diskussion geführt wird, ist verfehlt, solange sie dies ignoriert.

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Zitat:

@spreetourer schrieb am 1. Mai 2019 um 16:02:43 Uhr:



Zitat:

@400.000km schrieb am 1. Mai 2019 um 13:24:36 Uhr:


Auf den Radwegen steht nur noch das Zusatzschild "Radfahrer frei"

Verstehe den Sinn des Zusatzschildes nicht, da Radwege generell für „Radfahrer frei“ sind.

Soll heissen: es ist Radfahrern freigestellt, dort zu fahren oder auf der Fahrbahn.

@Brunolp12
Schon wieder unterstellst du mir etwas, was ich nie geschrieben habe!
Ich habe einfach ein Verhalten gemäß StVO angemahnt:
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Zitat:

@Lexwalker schrieb am 1. Mai 2019 um 16:26:12 Uhr:


@Brunolp12
Schon wieder unterstellst du mir etwas, was ich nie geschrieben habe!
Ich habe einfach ein Verhalten gemäß StVO angemahnt:
§ 1
Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Sorry, aber dann bist du es, der am Thema vorbei redet (es geht nicht § 1, sondern um § 8) oder unterstellst mir fälschlicherweise, ich würde Rücksichtslosigkeit fordern wollen.

Zitat:

§ 8 Vorfahrt
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.

@Brunolp12
Zitiere doch einfach, wo ich eine generellen (defacto) Vorfahrtsverzicht aller Radfahrer gefordert habe.
Du greifst mich hier massiv an und unterstellst mir Dinge, ohne jeden Beleg oder Grundlage.
Ich dagegen habe dir nie unterstellt, Rücksichtslosigkeit fordern zu wollen.
Es geht hier auch nicht nur um das Thema Vorfahrt, insofern passt Parapraph 1 sehr gut und geht mitnichten am Thema vorbei.
Entgegen deiner Leseweise fordere ich diese Rücksicht auch nicht nur von Radfahrern, sondern ausdrücklich von allen Verkehrsteilnehmern.
Ich habe nur davon geschrieben, das ICH PERSÖNLICH auf dem Zweirad doppelt vorsichtig bin, da es mir später nichts bringt Recht gehabt zu haben wenn ich verletzt oder tot bin.

Zitat:

@Lexwalker schrieb am 1. Mai 2019 um 16:33:31 Uhr:


@Brunolp12
Zitiere doch einfach, wo ich eine generellen (defacto) Vorfahrtsverzicht aller Radfahrer gefordert habe.
Du greifst mich hier massiv an und unterstellst mir Dinge, ohne jeden Beleg oder Grundlage.
Ich dagegen habe dir nie unterstellt, Rücksichtslosigkeit fordern zu wollen.

Naja, du glaubst, das Thema durch „Was bringt mir meine Vorfahrt, wenn es knallt?“ (

*hier*

) und „selber schuld“ (

*hier*

) oder „Bringt mir nix wenn er Vorfahrt hatte und [...] unterm Auto liegt“ (

*hier*

) abhandeln zu können und willst meinen Hinweis, dass dies in einer Grundsatzdiskussion unter „Verkehr & Sicherheit“ nicht ausreichend sei, sondern im Gegenteil, womöglich sogar die Ursache setzt, wieso Radler sich teils selbst eigene Regeln setzen würden, nicht akzeptieren.

Eben gerade erlebt, Radfahrerin wechselt vor mir ohne jegliche Vorwarnung, Schulterblick o.ä. vom ?Fuß?weg auf die Strasse.

Was habe ich als Autofahrer wohl gedacht?
A
Ohohoh, laut § xy hättest Du aber nicht wechseln dürfen oder hättest schon lange auf der Strasse fahren müssen

oder

B
ICH liebe mein Leben doch schon ein wenig, also würde ich mit der Knautschzone eines Fahrrades etwas umsichtiger fahren!

C
Da musste gleich mal umdrehen, Dir die Beschilderung und den Zustand des Weges anschauen.

@Brunolp12
Das "selber schuld" war eine statistische Anmerkung für dich, damit du auch den großen Anteil selbstverschuldeter Radunfälle siehst.
Ansonsten habe ich hier eben viel regelgerechtes Verhalten angemahnt (Benutzungspflicht Radwege u.a.).
Auch die gegenseitige Rücksichtnahme ist eben ein Grundsatz, gehört hier also hin.
Und natürlich gehört hier alles hin, was im Bereich "Verkehr&Sicherheit" der Sicherheit im Verkehr dient!
Ich glaube von der Grundintention liegen wir auch garnicht weit auseinander, nur argumentierst du mehr vom Wunschzustand aus und ich - zugegeben pessimistischer - von den beobachteten Zuständen.
Wenn ich übrigens schreibe wie ich mich auf dem Zweirad verhalte, fordere ich dieses nicht von der Allgemeinheit.
Das muss jeder selber wissen.

Stichwort offensiv nach außen, defensiv nach innen. Ich werde nicht zu erkennen geben, dass ich damit rechne, dass man mir als Radfahrer die Vorfahrt nimmt. Sonst werden die Autofahrer das einkalkulieren. Dennoch rechne ich aber natürlich damit und fahre so, dass ich im Zweifel ausweichen oder Bremsen kann. Solche Situationen habe ich auf 20km 3-4mal.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 1. Mai 2019 um 16:27:19 Uhr:



Sorry, aber dann bist du es, der am Thema vorbei redet (es geht nicht § 1, sondern um § 8) oder unterstellst mir fälschlicherweise, ich würde Rücksichtslosigkeit fordern wollen.

Ob es Dir schmeckt oder nicht...
Natürlich geht es hier auch um den § 1 der STVO... nicht umsonst steht dieser an erster Stelle.
Er ist somit über allen anderen § en übergeordnet.

Zitat:

Auch wenn Ich weiß, daß Ich Vorfahrt habe, bedeutet das noch lange nicht, daß man blind in eine Einmündung einfährt. Das gilt sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer.
Erzwungene Vorfahrt scheint wohl für Dich ein Fremdwort zu sein ?!

Ich würde das nicht in eine Einmündung fahren nennen. Der Fahrradfahrer fährt einfach geradeaus. Der Autofahrer kreuzt seinen Fahrradweg.

Der Richter wird schon Gründe für seine Entscheidung gehabt haben. Auch beim Anlegen eines Radweges kann man darauf achten, dass solche Situationen nicht entstehen. Übersichtliche Einmündungen. Kennzeichnung der sogenannten Fahrradfurt. Der Richter wird schon Gründe gehabt haben, den Radweg für nicht benutzungspflichtig gehalten zu haben.
Der Tenor war so in der Richtung: Fahrradwege dürfen nicht benutzungspflichtig sein, wenn dort von einem höheren Unfallrisiko als auf der Strasse auszugehen ist.

https://www.motor-talk.de/.../...erkehrsvorschriften-t6609336.html?...

Ich habe euch den Link zum Startbeitrag nochmal gesetzt.
Persöhnlichen Kleinkrieg könnt ihr gerne per PN austragen.

Hoffentlich muss ich dann nicht deutlicher werden.

Moorteufelchen
MT-Moderator

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