Radfahrer benutzt "falsche" Seite und ich bin 100% Schuld !
Hallo,
heute mittag fahre ich auf einer Hauptstraße, und will nach rechts abbiegen. Plötzlich prallte ich mit einem Radfahrer zusammen, der mir auf dem Radweg in falscher Richtung entgegen kam.
Ich habe ihm gesagt, dass er schuld ist, und wir in Deutschland das Rechtsfahrgebot haben. Er meinte, dass er dort fahren darf. Also habe ich die Polizei angerufen.
Jetzt kommt aber der Hammer: Der Polizist sagte mir, dass ich zu 100% schuld bin, und der Radfahrer nicht nur den Radweg in der "falschen" Richtung benutzen darf, sondern sogar MUSS!!!
(Es sei ein sog. linksseitiger benutzungspflichtiger Radweg.
Das kann doch wohl nicht sein!
Ich habe mich bis jetzt ja immer nur über die Radwege auf Bürgersteigen geärgert, da man Radfahrer dort leicht beim abbiegen übersieht (gut finde ich solche Streifen auf der Straße die extra für Radfahrer sind), aber sowas ist doch wohl total gefährlich?
Beste Antwort im Thema
Moin Moin.
Sorry,Für mich ist es normal,das ein Radfahrer mir beim abiegen entgegen
kommt,und ich anhalte um ihn durchfahren zu lassen.
Wenn ich Ehrlich bin,verstehe ich deine Aufregung nicht.
Ich glaube es bedarf einer Nachschulung,anders kann ich mir deinen
post nicht erklären.
Mfg.alrock01
296 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Murksmeister
Gestern dann auf ner Landstraße überholt mein Vatter mit seim VW-T3 nen Rennradfahrer und schneidet den beim einscheren. Er meint,juristisch gesehen wären die zum Abschuss freigegeben,
Für diese Äußerung sollte er lebenslang den Führerschein entzogen bekommen.
Zu deiner Frage, ob der Radfahrer im Recht ist oder nicht, kann ich dir nicht weiterhelfen. § 1 - deinem Vater scheinbar unbekannt - schützt aber grundsätzlich jeden vorm juristisch einwandfreien "Abschuss". Deinen Vater anzuzeigen wäre eine drastische, aber absolut legitime Entscheidung. Einen Radfahrer absichtlich zu schneiden, der kleiner, langsamer und schwächer ist, hat viel Ähnlichkeit mit dem Besteigen, welches Kaninchen untereinander als Dominanzverhalten ausüben.
Nichts für ungut, du bist ja nicht gefahren. Sei ein braver, lass sie leben.
hmja, will ja nen Braver sein, deshalb frag ich ja hier.🙂
Aber nochmal meine Frage, ich glaub es ist nicht ganz rübergekommen:
Er meint, die Rennräder hätten den Radweg zu benutzen,es sei denn, sie wären im Einsatz bei nem Rennen, mein Fahrlehrer meint,Rennräder sind Sportgeräte und dürfen auf die Straße.
Ich steig da aus oben genannten Gründen net durch.??
Und von wegen Anzeigen: Demnächst zieht er sowiso nach Pirmasens auf son WochenendGrundstück, des sind von hier fast 100 KM, und da ist es mir dann so scheißegal, ob er 30 oder mehr umnietet, und dafür innen Knast geht, oder ob er mit seim Bus, der ja eh kaum Knautschzone hat, in die Wand fährt. Er fährt, wie zu erahnen, wie ne Gesengte Sau.
Kann mir einer das beantworten??
PS. Nein, ich hab keine hohe Meinung von meinem Vater. Versager auf der ganzen Linie.😁
Achso, den §1 kennt mein Vatter, aber für ihn sind es die anderen, die sich zu benehmen haben.
weil er halt im Auto sitzt.
Zitat:
Einen Radfahrer absichtlich zu schneiden, der kleiner, langsamer und schwächer ist, hat viel Ähnlichkeit mit dem Besteigen, welches Kaninchen untereinander als Dominanzverhalten ausüben.
Und deshalb dürfen sie Sonderrechte genießen?
Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Und deshalb dürfen sie Sonderrechte genießen?Zitat:
Einen Radfahrer absichtlich zu schneiden, der kleiner, langsamer und schwächer ist, hat viel Ähnlichkeit mit dem Besteigen, welches Kaninchen untereinander als Dominanzverhalten ausüben.
Wer genießt wo Sonderrechte? Der Radfahrer, weil er nicht zum Abschuss freigegeben ist? 🙄
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Nein, davon hat keiner gesprochen. Es wird immer so ausgelegt, dass der schwächere Teilnahmer sich alles erlauben darf. Wenn dort ein Radweg ist, dann haben die Radfahrer diesen auch zu benutzen.
Letztens war hier auch eine Kontrolle für Radfahrer, welche auf der falschen Seite fuhren. Eine Frau hatte ganz doll rumgemeckert und meinte frech, naja die Autofahrer haben ja auf zu passen 🙄
Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Nein, davon hat keiner gesprochen. Es wird immer so ausgelegt, dass der schwächere Teilnahmer sich alles erlauben darf. Wenn dort ein Radweg ist, dann haben die Radfahrer diesen auch zu benutzen.
Letztens war hier auch eine Kontrolle für Radfahrer, welche auf der falschen Seite fuhren. Eine Frau hatte ganz doll rumgemeckert und meinte frech, naja die Autofahrer haben ja auf zu passen 🙄
blödsinn. benutz mal die suchfunktion.
Hopp,Leutz, jetzt kloppt euch net hier.
Hab keine Lust, wegen der Frage nen eigenen Threat aufzumachen.
Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Nein, davon hat keiner gesprochen. Es wird immer so ausgelegt, dass der schwächere Teilnahmer sich alles erlauben darf. Wenn dort ein Radweg ist, dann haben die Radfahrer diesen auch zu benutzen.
Letztens war hier auch eine Kontrolle für Radfahrer, welche auf der falschen Seite fuhren. Eine Frau hatte ganz doll rumgemeckert und meinte frech, naja die Autofahrer haben ja auf zu passen 🙄
Eine Benutzungspflicht für Radwege besteht nur, wenn dieser vom Zustand her überhaupt zu benutzen ist. Dass es immer und überall Klugscheißer und Unbelehrbare gibt ist klar, ich sehe sowas jeden Tag (Radfahrer, die sich in der Fußgängerzone über vors Rad laufende Fußgänger aufregen, Autofahrer, die sich nicht darum scheren, dass Rad- und Gehwege kein Parkplatz sind, Fußgänger, die sehenden Auges vor heranfahrende Autos treten etc.). TROTZDEM obliegt es nicht MIR oder UNS da "Recht" zu sprechen. Und schon gleich gar nicht, dass man aus Trotz oder Oberlehrermentalität heraus andere fahrlässig oder gar vorsätzlich gefährdet. Das ist hochgradig asozial und in meinen Augen noch eine Stufe mieser als das Fehlverhalten wie oben beispielhaft aufgeführt.
Zitat:
Original geschrieben von AstraG08
Es wird immer so ausgelegt, dass der schwächere Teilnahmer sich alles erlauben darf.
Wenn ich das gesagt haben soll, bitte ich um ein Zitat mit der entsprechenden Aussage. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, sowas gesagt (oder gemeint) zu haben. Aber vielleicht ist da auch einfach nur was falsch rüber gekommen. Natürlich darf sich der Schwächere nicht alles erlauben, aber tut er es doch, ist das keine Legimitation für irgendetwas (racheähnliches).
Eh, HallooHuuhuu.
Kann mir einer explizit auf meine Frage antworten?
Rennräder=Sportgeräte=Straße laut meim Fahrlehrer
oder sollte mein Vatter mal recht haben?????( Das die aufen Radweg gehören?????
Das ich die nicht abschießen tu, ist klar, aber jetzt will ichs genau wissen!!!!!
Auf jetzt, ich weiß nicht, wie scharf die Mods hier sind, aber ich hab keine Lust, das der Threat wegen Streitereien geschlossen wird und ich extra nen neuen aufmachen muss.
In der StVO gibt es keine "Sonderrechte" für Rennradler. Manche Bundesländer haben da aber eigene Regeln, sofern der Radler Mitglied eines Radsportvereins ist und sich auf einer Trainingsfahrt befindet.
Um mal eine eindeutige Antwort zu bringen:
§2 Abs.4 StVO
Zitat:
(4) 1Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
2Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.
3Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen.
4Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.
5Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.
6Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Anmerkung von mir:
Dürfen heißt nicht müssen.
Nicht müssen heißt für mich zB. das ich auch lieber auf der Straße fahre als von Rechtsabbiegern übern Haufen gefahren zu werden.
Eigentlich schade, dass ein Fahrlehrer dort scheinbar nur gefährliches Halbwissen vermittelt hat.🙁
Hmmja, und wie soll man im Vorbeifliegen sehen, ob die einem Verein angehören? Und für die ist doch eigentlich(wenn man Erbsenzähler ist😁) jede Fahrt ne Trainingsfahrt???
Zu dem Zitat aus der STVO: mein Fahrlehrer hat da gesagt, das die auch ab ner bestimmten anzahl nebeneinander fahren dürfen( glaub 15, ka)
Naja, ich habs ja geschafft und hab meinen Schein. Dacht halt nur, weil mein Vatter sagt dies, der fahrlehrer sat jenes und ich hock da zwischen zwei Stühlen und bin danach so schlau wie zuvor.
Wie oben gesagt, mein Vatter gibt als mit seiner Bundeswehr-Zeit an, wo ich ihm sowiso nur die hälfte glaub und mein Fahrlehrer wusste mit dem Begriff rote 07er nix anzufangen, da denk ich mir, das kanns net sein.
Und das mit dem gefährlichen Halbwissen: Ich hab ja aus Jux und Dollerei 25 statt 14 Theoriestunden mitgemacht, weil mir schon in den ersten zwei Stunden aufgefallen ist, das er sich ab und zu selbst wiederspricht.( ob unbewusst oder sonstwas, sei mal dahingestellt) hab ihn dann nach der Stunde immer drauf hingewiesen. Sonst ist nei jemandem was aufgefallen, haben immer alle gepennt, die Faulsäcke🙂
Naja, danke für die Antworten, und ich denk mal, wie man reagiert, ergibt sich immer in der Situation, von daher......
N8 dann und pennt gut.
Freiwillig Theoriestunden doppelt machen?😰
Och herrje, es war für mich ne qual zweimal erleben zu müssen, dass manch einer nicht kapieren konnte (wollte?) wie man eine Parkuhr einstellt. Wer weiß, was bei den anderen Stunden bei rum gekommen wäre.
Morgen,
Ich hab grad nochmal nachgezählt, es waren 35 Stunden. Braucht man Nerven wie Stahlseile, wenn man sieht was manche für Bolzen draufhaben. Ich hab mich als Königlich amüsiert dadrüber😁😁😁😁😁😁.
Es war ganz gut, das die da nen Eimer mit Lollis hatten, weil manchmal hätt ich da welchen am liebsten eine versemmelt, so ne Blödheit findet man nur in Berlin wieder. Aber so... Lolli ins Maul und aufpassen, das man net verstickt vor unterdrücktem Lachen.