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Radarfallen und ziviler Ungehorsam

Themenstarteram 6. Juli 2010 um 19:04

Nachdem in unserer Kommune zur Haushaltssanierung die Radarfallen gezielter einzusetzen, möchte ich einmal folgenden Satz aus dem Verwarnungsgeldkatalog zur Diskussion stellen:

**

Einer Vorschrift über amtliche oder rote Kennzeichen oder über Kurzzeitkennzeichen an Fahrzeugen zuwidergehandelt mit Ausnahme des Fehlens der (ACHTUNG-Wichtig = der = beide Kennzeichen) vorgeschriebenen Kennzeichen zuwiederhandelt, muss 20 Euro berappen.

**

Aufgrund der wahnsinnigen Polizeidichte in unserem Land dürfte das Anhalten wegen eines fehlenden Kennzeichens kaum vorkommen. Und wenn, dann riskiert man 20 Euro.

Wäre es dann nicht ein kalkulierbares Risiko das vordere Kennzeichen zu demontieren ??

Ich möchte klarstellen, dass ich für Geschwindigkeitsüberwachung bin. Aber auf diese Art zur Haushaltskonsolidierung beizutragen, finde ich einfach widerlich.

peso

Beste Antwort im Thema

Wer technische Hilfsmittel benötigt, um Radarfallen zu umgehen, beweist doch nur, daß er ein Problem mit seinem Gaspedal hat....

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Themenstarteram 9. Dezember 2010 um 8:45

Das stimmt so nicht. Die Verfolgung wird nur durch bestimmte Verhaltensweisen unterbrochen. Aber nach sechs Monaten dürfte da nichts mehr kommen.

Ich vermute, der Film war voll. Gut, dass die noch nicht auf Chip speichern :-)

Wobei es die ersten Anlagen geben soll, die die Bilder direkt übermitteln.

peso

Wenn's blitzt, muss nicht notwendigerweise ein Foto entstanden sein. Vielleicht war der Film voll?! :D

Themenstarteram 9. Dezember 2010 um 10:40

Vielleicht war auch ein zweites Fahrzeug auf dem Foto.

Vielleicht war auch das vordere Kennzeichen unlesbar.....

 

Vielleicht..............

 

peso

Hmmmm, also wenn das nicht mal dazu passt.... :D

 

 

http://www.youtube.com/watch?v=9EAWgj7gwf4

 

VG

 

 

Also das mein Kennzeichen unlesbar war, kann zumindest nicht an mir liegen und so schnell war ich auch nicht, dass das Bild wegen der hohen Geschwindigkeit verschwommen war :D Ich bin nur einfach froh, dass nichts gekommen ist. Warum ausgerechnet ich gleich zwei mal Gück hintereinander hatte, weiß ich nicht, aber nem geschenkten Gaul schaut man nichts ins Maul :D

 

Leon

Zitat:

Original geschrieben von leon225

nem geschenkten Gaul schaut man nichts ins Maul :D

 

 

Leon

Guter Spruch könnte von Mir sein...... :D

Sowas fällt nur nem Frangen ein....

 

VG

Themenstarteram 21. Dezember 2010 um 15:16

Derzeit ist die Natur sogar auf unserer Seite :-)

Die vorderen Kennzeichen sind nicht ablesbar.

peso

Die grünen Jungs können wg. Infrarot das Kennzeichen auch noch durch 1 cm Matsch und Schnee lesen ...

 

Leider.

Themenstarteram 21. Dezember 2010 um 15:39

Wo hast Du denn diese Weisheit her ???????

peso - selten so gelacht

Die können dich messen, aber trotzdem nicht mit Kennzeichen ablichten. Da werden sie gar nichts sehen.

 

Leon

Zitat:

Original geschrieben von leon225

Die können dich messen, aber trotzdem nicht mit Kennzeichen ablichten. Da werden sie gar nichts sehen.

 

Leon

Doch. Das Gesicht des Fahrers ohne Matsch. Aber im Ernst: Infrarot und 1 cm Matsch auf Kennzeichen? Geht definitiv nicht. Diese Blitzer im Berliner Tunnel, welche mit Infrarot beworben werden, blitzen eben nur mit diesem, ohne für das menschliche Auge sichtbaren Blitz, damit der Fahrer im Tunnel nicht geblendet wird. Außerdem ist später die Überraschung größer, passt dann wieder zu Weihnachten.

Davon abgesehen gibt es neue Blitzer mit Digitalfotografie, wo selbst das Gesicht des Motoradfahrers unter einem getönten Visier sichtbar gemacht werden kann. Kein Spaß. Das Bild ist unheimlich scharf, vielleicht kann man damit auch die Beschriftung der Feinstaubplakette lesen und dann den Fahrer ermitteln? Geht aber wieder nicht, da die Fotos vollautomatisch bis hin zum fertigen Brief bearbeitet werden.

Dank an die offene Tür in der Bußgeldstelle Gransee/ Brandenburg.

Weiterhin kann zeitgleich von vorn, seitlich und von hinten geblitzt werden. Aber bei diesen Straßenverhältnissen ist zumindest mein hinteres Kennzeichen auch ständig verschneit. Davon abgesehen, nur mit dem hinteren (eventuell lesbarem) Kennzeichen kann man auch nicht geahndet werden. Noch gibt es keine Halterhaftung, nur bei Parkverstößen.

Gruß, der Bernd

Themenstarteram 22. Dezember 2010 um 10:06

Doch. Das Gesicht des Fahrers ohne Matsch. Aber im Ernst: Infrarot und 1 cm Matsch auf Kennzeichen? Geht definitiv nicht.

 

Diese Blitzer im Berliner Tunnel, welche mit Infrarot beworben werden, blitzen eben nur mit diesem, ohne für das menschliche Auge sichtbaren Blitz, damit der Fahrer im Tunnel nicht geblendet wird. Außerdem ist später die Überraschung größer, passt dann wieder zu Weihnachten.

Peso: Das ist doch gar nicht der Grund. Der Grund ist, dass durch einen Blitz die nachfolgenden Autofahrer gewarnt werden. Ich bin mal nachts in einer Autobahnbaustelle bei 60 mit 71 geblitzt worden. Das war wie eine Leuchtrakete quer zur Fahrbahn. Beschwerden und Anzeigen "Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" wurden sofort eingestellt.

Manchmal habe ich Verständnis für die Leute, die dann ausrasten und diesem Wegelagerer eins vor die Mappe hauen. Früher hat man diese Straßenräuber sogar aufgehängt. Nichts gegen Geschwindigsmessungen. Aber alles gegen Heckenschützemethoden.

 

Davon abgesehen gibt es neue Blitzer mit Digitalfotografie, wo selbst das Gesicht des Motoradfahrers unter einem getönten Visier sichtbar gemacht werden kann.

Peso: Das musst Du mir zeigen !! Digitalfotografie ist nichts anderes als ein anderes Fotomedium.

Kein Spaß. Das Bild ist unheimlich scharf, vielleicht kann man damit auch die Beschriftung der Feinstaubplakette lesen und dann den Fahrer ermitteln? Geht aber wieder nicht, da die Fotos vollautomatisch bis hin zum fertigen Brief bearbeitet werden.

Dank an die offene Tür in der Bußgeldstelle Gransee/ Brandenburg.

Weiterhin kann zeitgleich von vorn, seitlich und von hinten geblitzt werden. Aber bei diesen Straßenverhältnissen ist zumindest mein hinteres Kennzeichen auch ständig verschneit. Davon abgesehen, nur mit dem hinteren (eventuell lesbarem) Kennzeichen kann man auch nicht geahndet werden.

Noch gibt es keine Halterhaftung, nur bei Parkverstößen.

Peso: Es gibt bei Parkverstößen keine Halterhaftung!! Du bekommst nur einen Kostenbescheid. Mit Halterhaftung ist auch noch nicht zu rechnen. Da werden die Anwälte gegen Sturm laufen.

 

Gruß, der Bernd

Mich hatte es vor einem Jahr im Saarland erwischt: Helligter Tag , die Sonne schien , und ich wurde mittels 4 bis 5 parallel zur Fahrbahn aufgestellter Blitzlichter , die im Stakatto von 10tel sekunden über mich einschlugen , abgeschossen.

Es war helligter Tag , nach den Blitzeinschlägen hab ich nur noch Sternchen gesehen.

Absolut gesehen eine unnötige Gefährdung von Autofahrern. Hätt ich die Intensität der Blitze nicht selbst erlebt , hätte ichs so nicht geglaubt.

dsu

Themenstarteram 22. Dezember 2010 um 10:41

Ich habe seinerzeit in Aurich mit der Staatsanwaltschaft gesprochen. Man ist der Auffassung, dass meine Augen nicht in Ordnung wären, wenn ich mich von solchen Lappalien blenden lassen würde. Die haben immer nur auf "Blendung" angespielt. Ich habe aber damit gemeint, dass der Schreckmoment viel größer ist. Wenn man mir einen Knallkörper vor der Auto geworfen hätte, wäre das eine Straftat. Diese Straßenräuber dürfen das.

Im Übrigen wird selbst bei der Autobahnpolizei diese Wegelagerei abgelehnt. Man ist der Auffassung, dass hier eine größere Gefahr heraufbeschworen wird, als man bekämpfen will. Wenn man schon Geschwindigkeitskontrollen in derart gefährlichen Bereichen durchführen will -was ich grundsätzlich nicht verurteile- soll die Messung über eine bestimmte Wegstrecke, die der BAB-Geschwindigkeit angepasst ist, durchgeführt werden. Dann kann man auch die wirklichen Schnellfahrer ermitteln und hat keine Momentaufnahme.

Als ich mich beim letzten Mal mit so einem Straßenräuber unterhalten habe, hat er sich auf den "Befehlsnotstand" berufen. Aber das haben auch die Verbrecher in Auschwitz gemacht.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Ich habe seinerzeit in Aurich mit der Staatsanwaltschaft gesprochen. Man ist der Auffassung, dass meine Augen nicht in Ordnung wären, wenn ich mich von solchen Lappalien blenden lassen würde. Die haben immer nur auf "Blendung" angespielt. Ich habe aber damit gemeint, dass der Schreckmoment viel größer ist. Wenn man mir einen Knallkörper vor der Auto geworfen hätte, wäre das eine Straftat. Diese Straßenräuber dürfen das.

Im Übrigen wird selbst bei der Autobahnpolizei diese Wegelagerei abgelehnt. Man ist der Auffassung, dass hier eine größere Gefahr heraufbeschworen wird, als man bekämpfen will. Wenn man schon Geschwindigkeitskontrollen in derart gefährlichen Bereichen durchführen will -was ich grundsätzlich nicht verurteile- soll die Messung über eine bestimmte Wegstrecke, die der BAB-Geschwindigkeit angepasst ist, durchgeführt werden. Dann kann man auch die wirklichen Schnellfahrer ermitteln und hat keine Momentaufnahme.

Als ich mich beim letzten Mal mit so einem Straßenräuber unterhalten habe, hat er sich auf den "Befehlsnotstand" berufen. Aber das haben auch die Verbrecher in Auschwitz gemacht.

peso

Die Messung über Weg/ Zeit Diagramm wird schon durchgeführt, vorzugsweise in Tunneln. Da ist dann alles auf zwei Fotos dokumentiert. Da finde ich das folgende in Berlin schlimmer. Auf einer Autobahnbrücke steht ein Lasermeßgerät, das Fahrzeug wird gemessen und dann irgendwann später in einer günstigen Abfahrt herausgezogen. Hier möchte ich den Beamten sehen, der während der Messung sofort Fahrer/ Kennzeichen und Geschwindigkeit so genau sieht und ablesen kann, dass dieses den anderen beim anhalten übermittelt werden kann, Fehlerfrei wohlgemerkt. Stell dir vor, im Halbdunklen fahren mehrere ähnliche Fahrzeuge, wer war der Raser. Oder wird der erste gemessen, für den Rest gibts Sippenhaft?

Wegen der Blendung (die wirklich erschreckend ist, deshalb wird vor und in Kurven nicht geblitzt), mit welcher Technik geblitzt wird, kann sich der kleine Beamte nicht aussuchen. Der muß die Technik nehmen, die er geliefert bekommt. Obs blitzt und blendet, darf der gar nicht entscheiden. Das der Beamte sich nur begrenzt den Einsatzort seines Blitzers aussuchen kann, ist ja wohl auch klar. Muß ja Geld bringen, sonst kriegt der wieder Ärger mit seinem Chef, und der mit seinem u.s.w..

Aber den letzten Abschnitt mit Befehlsnotstand, naja, find ich etwas link den Vergleich. Und ob du die als Straßenräuber bezeichnen mußt? Deine Sache, ich werde auch nicht gern geblitzt udn ärgere mich auch übers Knöllchen. Aber wenn der sog. Straßenräuber dir mal hilft, weil du ein Problem hast, ist er dann auch der Straßenräuber?

Oder stell dir vor, nirgends wird geblitzt. Wilde Raserei überall, bestimmt mehr Unfälle, oder?

Ich war in Norwegen in einer Kontrolle. Der (einzelne) Beamte saß in einer Senke auf dem Stuhl und winkte im Sitzen die "Raser" raus, bei mir übrigens wegen 6 km/h außerhalb. Da waren auch Einheimische mit bestraft worden. Aber keiner hat sich überhaupt getraut, zu diskutieren.

Trotzdem ist jedes Blitzerfoto eins zu viel, das Geld kann man echt anders anlegen. Und bei 90 % der Fälle weiß ich vorher, dass ich (etwas) zu schnell bin und hoffe, nicht erwischt zu werden. Ich fahr ja nicht aus Gaudi, sondern wegen Zeitdruck zu schnell. Der Rest ist, zumindest bei mir, kein böser Wille, sondern liegt an unübersichtlicher bzw. ständig wechselnder Beschilderung. Da triffts irgendwann jeden mal.

Blitzerfreie Tage an die Gemeinschaft, Bernd

 

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