Radarfallen und ziviler Ungehorsam
Nachdem in unserer Kommune zur Haushaltssanierung die Radarfallen gezielter einzusetzen, möchte ich einmal folgenden Satz aus dem Verwarnungsgeldkatalog zur Diskussion stellen:
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Einer Vorschrift über amtliche oder rote Kennzeichen oder über Kurzzeitkennzeichen an Fahrzeugen zuwidergehandelt mit Ausnahme des Fehlens der (ACHTUNG-Wichtig = der = beide Kennzeichen) vorgeschriebenen Kennzeichen zuwiederhandelt, muss 20 Euro berappen.
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Aufgrund der wahnsinnigen Polizeidichte in unserem Land dürfte das Anhalten wegen eines fehlenden Kennzeichens kaum vorkommen. Und wenn, dann riskiert man 20 Euro.
Wäre es dann nicht ein kalkulierbares Risiko das vordere Kennzeichen zu demontieren ??
Ich möchte klarstellen, dass ich für Geschwindigkeitsüberwachung bin. Aber auf diese Art zur Haushaltskonsolidierung beizutragen, finde ich einfach widerlich.
peso
Beste Antwort im Thema
Wer technische Hilfsmittel benötigt, um Radarfallen zu umgehen, beweist doch nur, daß er ein Problem mit seinem Gaspedal hat....
326 Antworten
Ich hatte dieses Jahr richtig Glück, denn ich wurde drei mal abgelichtet und nur einmal kam ein Brief. Ab Foto zwei bin ich verdammt ordentlich gefahren, aber nachdem ich einen schleichenden Roller überholte, kam sofort Foto nummer drei. Ich war vielleicht sauer, weil es als innerorts galt aber einfach schon ewig außerorts war. Naja zum Glück kamen die letzten beiden Fotos nicht, sonst wäre ich jetzt meinen Führershien für nen Monat los. Die drei Monate sind vorbei, wo mir der Brief hätte zugestellt werden können.
Leon
Zitat:
Original geschrieben von leon225
Ich hatte dieses Jahr richtig Glück, denn ich wurde drei mal abgelichtet und nur einmal kam ein Brief. Ab Foto zwei bin ich verdammt ordentlich gefahren, aber nachdem ich einen schleichenden Roller überholte, kam sofort Foto nummer drei. Ich war vielleicht sauer, weil es als innerorts galt aber einfach schon ewig außerorts war. Naja zum Glück kamen die letzten beiden Fotos nicht, sonst wäre ich jetzt meinen Führershien für nen Monat los. Die drei Monate sind vorbei, wo mir der Brief hätte zugestellt werden können.Leon
Hi Leon,
ich denke wenn etwas falsch gemessen wurde dann sollte man dagegen an gehen. Aber vielleicht hast du ja deshalb auch kein Bild bekommen, weil die gemerkt haben das sie da was falsch gemacht.
Gruß
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von Stennic
Hi Leon,Zitat:
Original geschrieben von leon225
Ich hatte dieses Jahr richtig Glück, denn ich wurde drei mal abgelichtet und nur einmal kam ein Brief. Ab Foto zwei bin ich verdammt ordentlich gefahren, aber nachdem ich einen schleichenden Roller überholte, kam sofort Foto nummer drei. Ich war vielleicht sauer, weil es als innerorts galt aber einfach schon ewig außerorts war. Naja zum Glück kamen die letzten beiden Fotos nicht, sonst wäre ich jetzt meinen Führershien für nen Monat los. Die drei Monate sind vorbei, wo mir der Brief hätte zugestellt werden können.Leon
ich denke wenn etwas falsch gemessen wurde dann sollte man dagegen an gehen. Aber vielleicht hast du ja deshalb auch kein Bild bekommen, weil die gemerkt haben das sie da was falsch gemacht.
Gruß
Stefan
Wie bitte willst Du feststellen,ob es eine Fehlmessung war ????
peso
Man kann eigentlich anhand der Polizeiakte genau rekonstruieren wo der Blitze stand. Und dann läßt sich unschwer erkennen ob das Innerorts, oder außerorts war. Oder nicht ?
Gruß
Stefan
P.S. Spätestens auf Nachfrage muß die Polizei den genauen Standort des Blitzers bekannt geben.
Zitat:
Original geschrieben von leon225
Ich hatte dieses Jahr richtig Glück, denn ich wurde drei mal abgelichtet und nur einmal kam ein Brief. Ab Foto zwei bin ich verdammt ordentlich gefahren, aber nachdem ich einen schleichenden Roller überholte, kam sofort Foto nummer drei. Ich war vielleicht sauer, weil es als innerorts galt aber einfach schon ewig außerorts war. Naja zum Glück kamen die letzten beiden Fotos nicht, sonst wäre ich jetzt meinen Führershien für nen Monat los. Die drei Monate sind vorbei, wo mir der Brief hätte zugestellt werden können.Leon
Verlass Dich nicht auf die Dreimonatsfrist. Es gibt genug Möglichkeiten die Verjährung zu unterbrechen.
Ich vermute eher, es handelt sich um nicht auswertbare Messungen.
peso
Es war Innerorts, aber man fuhr schon sehr lange durch die Felder, ein Roller war vor mir und ich hatte mein Tempomat auf 55. Naja hinter dem bleiben wollte ich auch nicht, somit habe ich ihn kurz überholt und den Wagen schon wieder rollen lassen. Da kam dann schön der Blitz. Ist eine feste Kiste gewesen. An der Stelle ist es auf jeden Fall Abzocke. Besonders ärgerlich war es halt, dass ich eigentlich ordentlich gefahren bin, und nur deshalb so schnell war, weil ich eben den Roller überholt habe. Kurze Zeit später kam dann das Ortsausgangsschild. Also mitte Juni ist das passiert. Ich glaube nun wirklich nicht, dass da noch was kommt.
Leon
Wieso sollte die Frist verlängert werden können? Ich meine die haben drei Monate zeit mir das zu schicken, wenn sie es nicht in der Zeit schaffen, dann haben sie eben peck gehabt. das 1. Foto war von einer Mobilen-Blitze, das zweite Foto von einer Festen.
Leon
Zitat:
Original geschrieben von leon225
Es war Innerorts, aber man fuhr schon sehr lange durch die Felder...
In ländlichen Gebieten können Felder auch innerhalb der Gemeindegrenzen liegen. Somit ist das kein logischer Widerspruch.
Aber wird so bestarft, als würde ich in Hamburg City mit über 80 Sachen durch die Innenstadt düsen.
Leon
Ne, ich war ja schon wieder rechts eingeschert. Der war schon so 150 Meter hinter mir, ich habe wie gesagt schon den Wagen wieder rollen lassen. Das war echt verdammt ärgerlich. Vorallem hätte ich wegen dem schei... Foto meinen Lappen abgeben müssen. Vier Jahre ohne jedes Bild und dann innerhalb von 5 Monaten drei Bilder.
Leon
@ leon225
Ich glaube, nach fast sechs Monaten kannst Du recht beruhigt sein, da wird nichts mehr kommen. Schwein gehabt...
Zitat:
Original geschrieben von leon225
Wieso sollte die Frist verlängert werden können? Ich meine die haben drei Monate zeit mir das zu schicken, wenn sie es nicht in der Zeit schaffen, dann haben sie eben peck gehabt.
Doch, das geht. Die Frist wird z.B. zur Feststellung der Personalien unterbrochen und startet dann neu. Auch eine erste Zeugenvernehmung unterbricht und startet die Frist neu (wirst Du direkt nach Verstoß angehalten, dann gilt das schon als erste Vernehmung).
Nach mehr als einem halben Jahr hast Du aber i.A. gute Karten, was das Durchschnaufen angeht.
MfG