Radarfallen und ziviler Ungehorsam

VW Phaeton 3D

Nachdem in unserer Kommune zur Haushaltssanierung die Radarfallen gezielter einzusetzen, möchte ich einmal folgenden Satz aus dem Verwarnungsgeldkatalog zur Diskussion stellen:

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Einer Vorschrift über amtliche oder rote Kennzeichen oder über Kurzzeitkennzeichen an Fahrzeugen zuwidergehandelt mit Ausnahme des Fehlens der (ACHTUNG-Wichtig = der = beide Kennzeichen) vorgeschriebenen Kennzeichen zuwiederhandelt, muss 20 Euro berappen.

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Aufgrund der wahnsinnigen Polizeidichte in unserem Land dürfte das Anhalten wegen eines fehlenden Kennzeichens kaum vorkommen. Und wenn, dann riskiert man 20 Euro.

Wäre es dann nicht ein kalkulierbares Risiko das vordere Kennzeichen zu demontieren ??

Ich möchte klarstellen, dass ich für Geschwindigkeitsüberwachung bin. Aber auf diese Art zur Haushaltskonsolidierung beizutragen, finde ich einfach widerlich.

peso

Beste Antwort im Thema

Wer technische Hilfsmittel benötigt, um Radarfallen zu umgehen, beweist doch nur, daß er ein Problem mit seinem Gaspedal hat....

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Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44



Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Achso.

Dann sei mal vorsichtig, dass Du nicht in einen Unfall verwickelt wirst. Die fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat und es wurden mehr Leute deswegen verurteilt, als wegen Kennzeichenmißbrauch.

Und immer daran denken, dass Du bei der Steuererklärung nicht schummelst. DAS ist eine Straftat.

peso

Bei einer fahrlaessigen Koerperverletzung (sagt ja schon das Wort FAHRLAESSIG) liegt nicht immer eine Straftat vor. Es kommt auf die Umstaende an. Soweit hat mir das ein Anwalt erklaert.
Das mehr Menschen durch eine fahrl. Koerperverletzung als durch Kennzeichenmissbrauch verurteilt wurden duerfte selbstverstaendlich sein da es mit Sicherheit oefter vorkommt.

Ein Kennzeichenmissbrauch ist ja auch in den allermeisten Faellen vorsaetzlich. Das sollte auch nicht durcheinandergebracht werden.

Aber im Grossen und Ganzen ist diese Diskussion doch eigentlich ueberfluessig. Wer sein Kennzeichen missbrauchen moechte soll das doch tun. Nur wenn er dann erwischt wird bitte nicht rumheulen und die Schuld woanders suchen.

Kennzeichenmissbrauch geht nur vorsätzlich. Und eine fahrlässige Körperverletzung ist immer eine Straftat. Diese kann u.U. als Antragsdelikt gelten, bleibt aber eine Straftat.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Im Übrigen hast DU doch den Sinn des Threads überhaupt nicht verstanden.

Das muß ich auch nicht, Spatzl, denn ich hab ja zum Glück *flöööt* DICH, der's mir erklärt. 😛

Es ist so, das weiß ich mittlerweile:
Wenn ein pol. Kennzeichen durch Fremdeinwirkung fehlt und der Halter/Fahrer bemerkt das nicht, dann ist es eine Ordnungswidrigkeit. Er hätte das vor Fahrtantritt überprüfen können und müssen.

Wenn er es aber selber abmontiert, ist es eine Straftat. Allerdings wäre dann – im Strafverfahren, so es dazu kommt – der Staatsanwalt vollum-fänglich beweispflichtig. Wenn der Fahrer nicht dusseligerweise selber erzählt, dass er es abmontiert hat, wird der Staatsanwalt diesen Beweis nicht führen können.

Zitat:

Original geschrieben von Phaetosoph



Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Im Übrigen hast DU doch den Sinn des Threads überhaupt nicht verstanden.
Das muß ich auch nicht, Spatzl, denn ich hab ja zum Glück *flöööt* DICH, der's mir erklärt. 😛

Es ist so, das weiß ich mittlerweile:
Wenn ein pol. Kennzeichen durch Fremdeinwirkung fehlt und der Halter/Fahrer bemerkt das nicht, dann ist es eine Ordnungswidrigkeit. Er hätte das vor Fahrtantritt überprüfen können und müssen.

Wenn er es aber selber abmontiert, ist es eine Straftat. Allerdings wäre dann – im Strafverfahren, so es dazu kommt – der Staatsanwalt vollum-fänglich beweispflichtig. Wenn der Fahrer nicht dusseligerweise selber erzählt, dass er es abmontiert hat, wird der Staatsanwalt diesen Beweis nicht führen können.

1. Du hast den Sinn dieses Threads leider immer noch nicht verstanden. Ich gebe es auf.

2. Das ist richtig.

3. Das ist so nicht- ganz - richtig. Es bleibt erst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Erst, wenn bestimmte Tatbestandsmerkmale dazukommen, könnte der Anfangsverdacht einer Straftat auftauchen. Da ist aber die Staatsgewalt beweispflichtig und deshalb eine Verurteilung bei reinen Ordnungswidrigkeiten sehr schwer. Wenn der Nutzer sein Kennzeichen abschraubt und absichtlich damit rumfährt, ohne das man ihm "rechtswidrige Absichten" nachweisen kann, bleibt es eine Ordnungswidrigkeit. U.U. wäre eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit möglich. Da der gesamte Ordnungswidrigkeitenkatalog auf fahrlässiges Handeln aufgebaut ist, kann die Bußgeldstelle / der Richter ein ganz andere Höhe ansetzen. Er ist nicht an dem Katalog gebunden.

peso

Mir wurde mal das Kennzeichen vom Fahrzeug in der Einstellhalle gestohlen. Zum Glück hatte ich es sofort gemerkt und es der Polizei gemeldet.
Damit wurde dann ein Raubüberfall begangen. Hätte die Polizei den Diebstahl damals noch nicht gewusst ... Das wäre wohl eine extrem unschöne Erfahrung geworden ...

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von W12_Gleiter


Mir wurde mal das Kennzeichen vom Fahrzeug in der Einstellhalle gestohlen. Zum Glück hatte ich es sofort gemerkt und es der Polizei gemeldet.
Damit wurde dann ein Raubüberfall begangen. Hätte die Polizei den Diebstahl damals noch nicht gewusst ... Das wäre wohl eine extrem unschöne Erfahrung geworden ...

Gruss

Das ist richtig und ich könnte Dir dazu einige Geschichten erzählen.

Das Problem bei einem Kennzeichendiebstahl ist, dass es passieren kann, dass man Dir neue Kennzeichen zuteilt. Dann hast Du die A....karte gezogen.

Nach welchen Gesichtspunkten so etwas heute noch gemacht wird, ist mir unbekannt. Ich glaube, dass macht man nur noch, wenn beide Kennzeichen gestohlen werden.

Während der RAF-Zeit wurde das ganz strikt gehandhabt. Aber da dürften viele der hier Mitkommentierenden noch im Kindergarten gewesen sein ;-)

peso

Zitat:

Während der RAF-Zeit wurde das ganz strikt gehandhabt. Aber da dürften viele der hier Mitkommentierenden noch im Kindergarten gewesen sein ;-)

peso

... oder noch nicht mal auf der Welt ... 😁

Hallo Peso,

Bist Du Rechtsanwalt?

Ich bin keiner, aber wenn ich solche Beiträge verfassen würde (die ja durchaus sehr interessant sind), würde ich immer an den § 1 RBerG denken und wäre da auch etwas vorsichtig.

LG,
Alex

Zitat:

Original geschrieben von IalexI


Hallo Peso,

Bist Du Rechtsanwalt?

Ich bin keiner, aber wenn ich solche Beiträge verfassen würde (die ja durchaus sehr interessant sind), würde ich immer an den § 1 RBerG denken und wäre da auch etwas vorsichtig.

LG,
Alex

Hallo Alex,

nein - ich bin kein Anwalt.

Aber Deine Bemerkung zeigt, wie man schnell falsche Meinungen hier niederschreibt. Das Rechtsberatungsgesetz trifft hier nicht zu, da keine Rechtsberatung vorliegt. Das gleiche haben wir beim derzeitigen Geschrei um den Datenschutz. Jeder zweite schreit laut rum und hat das Gesetz überhaupt nicht gelesen. Aus diesem Grunde ist z.B. das Gebölke um StreetView nur Sommertheater. Eine Hausfassade unterliegt keinesfalls dem Daten- oder Persönlichkeitsschutz.

Dann dürfte z.B. auch kein Reiseführer gedruckt werden und das Fernsehen dürfte nicht aus Urlaubsgebieten senden. Das, was Google zur Zeit anbietet, ist eine rein freiwillige Leistung und zeigt an sich nur, dass man seine Ruhe haben will.

Hintergrund des ganzen Affentheaters ist, dass die Googlefahrzeuge an sich gegen die STVO verstoßen (können) = übermäßige Straßenbenutzung = und das die Kommunen eine neue Einnahmequelle suchen.

Jeder "Prominente" der sich jetzt sein Haus "pixeln" lässt, ist ein klarer Spinner, der sich produzieren will. Durch dieses "Unkenntlichmachen" zieht er doch nur die, an sich gewünschte, Aufmerksamkeit auf sich.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


(... ) Du hast den Sinn dieses Threads leider immer noch nicht verstanden. Ich gebe es auf.

Ich habe durchaus verstanden, dass Du eine "Schild ab!"-Bewegung ins Leben rufen möchtest, um die Behördenszene mit unangenehmen Folgen ihrer oftmals unsinnigen und nicht in Sicherheitserwägungen begründeten Tempolimitierungen zu konfrontieren:

Die Behörde quält – Bürger quälen zurück.

So könnte man es wohl in einen Slogan packen. Ich halte diese Idee für bedenkenswert und möchte sie nicht von vornherein ablehnen.
Allerdings wird der Zuspruch sich wohl erst dann erhöhen, wenn durch eine Vervielfachung der gegenwärtigen Tarife das deutsche Preisniveau sich an den europäischen Durchschnitt angepaßt hat.
________________________

Von "Rechtsberatung" kann hier tatsächlich keine Rede sein. Das ist etwas völlig anderes.
Außerdem ist das Rechtsberatungsgesetz sowieso ein verachtungswürdiger Dreck, da es die Nazis eingeführt haben, um jüdischen Anwälten die Existenzgrundlage zu entziehen. Eine Schande – vor allem für die Anwaltschaft –, dass dieses Gesetz überhaupt noch existiert.

Zitat:

Original geschrieben von Phaetosoph



Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


(... ) Du hast den Sinn dieses Threads leider immer noch nicht verstanden. Ich gebe es auf.
Ich habe durchaus verstanden, dass Du eine "Schild ab!"-Bewegung ins Leben rufen möchtest, um die Behördenszene mit unangenehmen Folgen ihrer oftmals unsinnigen und nicht in Sicherheitserwägungen begründeten Tempolimitierungen zu konfrontieren:

Die Behörde quält – Bürger quälen zurück.

So könnte man es wohl in einen Slogan packen. Ich halte diese Idee für bedenkenswert und möchte sie nicht von vornherein ablehnen.
Allerdings wird der Zuspruch sich wohl erst dann erhöhen, wenn durch eine Vervielfachung der gegenwärtigen Tarife das deutsche Preisniveau sich an den europäischen Durchschnitt angepaßt hat.
________________________

Von "Rechtsberatung" kann hier tatsächlich keine Rede sein. Das ist etwas völlig anderes.
Außerdem ist das Rechtsberatungsgesetz sowieso ein verachtungswürdiger Dreck, da es die Nazis eingeführt haben, um jüdischen Anwälten die Existenzgrundlage zu entziehen. Eine Schande – vor allem für die Anwaltschaft –, dass dieses Gesetz überhaupt noch existiert.

Wooooow

Wir sind uns einig :-)

peso

Zitat:

Original geschrieben von Phaetosoph



Von "Rechtsberatung" kann hier tatsächlich keine Rede sein. Das ist etwas völlig anderes.
Außerdem ist das Rechtsberatungsgesetz sowieso ein verachtungswürdiger Dreck, da es die Nazis eingeführt haben, um jüdischen Anwälten die Existenzgrundlage zu entziehen. Eine Schande – vor allem für die Anwaltschaft –, dass dieses Gesetz überhaupt noch existiert.

Hallo,

die Nazis haben noch eine ganze Reihe andere Gesetze erlassen die noch heute ihre Gueltigkeit haben, z.B. dass Richter keine Dienstzeiten haben, Staatsanwaelte sich den Richtern i.d.S. das gleiche Recht nehmen. Aber wer will hier schon die Axt ansetzen?

gruss
Ralph

Mit Dienstzeiten von Richtern habe ich weniger ein Problem, als beispielsweise mit dem Meisterzwang, zumal solche Dinge wie Rechtsberatungsgesetz und Meisterzwang zudem noch anti-marktwirtschaftlich sind.

Mich regt am Meisten die Mitgliedschaft in der IHK auf. Da wird Geld ohne jegliche Gegenleistung kassiert.

Ebenso regt mich die Zwangmitgliedschaft bei der GEZ auf. Wie die mit unserem Geld asen, ist bekannt. Hier denke man an die Kosten für Herrn Jauch und die der WDR-Intendantin und so weiter.

peso

Entschuldigung, bin ich hier im Phaeton-Forum bei Motortalk???😕😕

Nix für ungut, ist ja prinzipiell eine interessante Diskussion!😉

LG Martin

Hallo Martin,

das hast Du natürlich Recht. Aber das ist wie meine scherzhafte Bemerkung zum "Sachsenrennen" und den Antworten der User. Wen es nicht interessiert, der soll es nicht lesen.

Und solange es nicht wieder in persönliche Angriffe ausartet, ist es doch angenehm.

peso

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