Radarfallen und ziviler Ungehorsam

VW Phaeton 3D

Nachdem in unserer Kommune zur Haushaltssanierung die Radarfallen gezielter einzusetzen, möchte ich einmal folgenden Satz aus dem Verwarnungsgeldkatalog zur Diskussion stellen:

**
Einer Vorschrift über amtliche oder rote Kennzeichen oder über Kurzzeitkennzeichen an Fahrzeugen zuwidergehandelt mit Ausnahme des Fehlens der (ACHTUNG-Wichtig = der = beide Kennzeichen) vorgeschriebenen Kennzeichen zuwiederhandelt, muss 20 Euro berappen.

**

Aufgrund der wahnsinnigen Polizeidichte in unserem Land dürfte das Anhalten wegen eines fehlenden Kennzeichens kaum vorkommen. Und wenn, dann riskiert man 20 Euro.

Wäre es dann nicht ein kalkulierbares Risiko das vordere Kennzeichen zu demontieren ??

Ich möchte klarstellen, dass ich für Geschwindigkeitsüberwachung bin. Aber auf diese Art zur Haushaltskonsolidierung beizutragen, finde ich einfach widerlich.

peso

Beste Antwort im Thema

Wer technische Hilfsmittel benötigt, um Radarfallen zu umgehen, beweist doch nur, daß er ein Problem mit seinem Gaspedal hat....

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Zitat:

Original geschrieben von Rechtskurve


Und wenn über eine Sache Gras gewachsen ist, kommt ........... könntet Ihr das auch per PN klären!

Es gibt eine einfache technische Methode, die Lesbarkeit des Nummernschildes zu erhalten, aber die Fotografie des Nummernschildes bei Verwendung des Blitzlichtes zu verhindern. Dies wurde in der Sendung Knoff-Hoff mal vorgestellt. Kostenaufwand ca. 10 Euro

Hallo,

die Methode ein Kennzeichen zu veraendern habe ich schon mal aus jugendlichem Leichtsinn ausprobiert. Vor vielen Jahren. Hatte Glueck das die Sache durch Zahlung einer Geldbuße eingestellt wurde da es eigentlich den Tatbestand des § 267 StGB (Urkundenfaelschung) erfuellt.

Also Vorsicht damit!

gruss
Ralph

Zitat:

Original geschrieben von Rechtskurve


Und wenn über eine Sache Gras gewachsen ist, kommt ........... könntet Ihr das auch per PN klären!

Es gibt eine einfache technische Methode, die Lesbarkeit des Nummernschildes zu erhalten, aber die Fotografie des Nummernschildes bei Verwendung des Blitzlichtes zu verhindern. Dies wurde in der Sendung Knoff-Hoff mal vorgestellt. Kostenaufwand ca. 10 Euro

Wenn Du so etwas machst, trifft Kennzeichenmißbrauch zu. Das wurde schon höchstrichterlich geklärt. Ist aber auch sinnlos, da man durch die heutigen Filtermethoden -fast- alles sichtbar machen kann.

peso

Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44



Zitat:

Original geschrieben von Rechtskurve


Und wenn über eine Sache Gras gewachsen ist, kommt ........... könntet Ihr das auch per PN klären!

Es gibt eine einfache technische Methode, die Lesbarkeit des Nummernschildes zu erhalten, aber die Fotografie des Nummernschildes bei Verwendung des Blitzlichtes zu verhindern. Dies wurde in der Sendung Knoff-Hoff mal vorgestellt. Kostenaufwand ca. 10 Euro

Hallo,

die Methode ein Kennzeichen zu veraendern habe ich schon mal aus jugendlichem Leichtsinn ausprobiert. Vor vielen Jahren. Hatte Glueck das die Sache durch Zahlung einer Geldbuße eingestellt wurde da es eigentlich den Tatbestand des § 267 StGB (Urkundenfaelschung) erfuellt.

Also Vorsicht damit!

gruss
Ralph

Hallo,

bitte nicht alles durcheinanderwerfen. Ich meine konkret, die fahrlässige Entfernung des vorderen Kennzeichens.

peso

Also laut diesem Artikel haben die jetzt genau deswegen ein Strafverfahren am Hals.

Guter Link von CoRsAdRiVeR1986, betrifft exakt den hier diskutierten Fall! Der Artikel zeigt auch, dass ich recht hatte, als ich vorhin sagte, dass gefahndet wird, wenn man das macht.

So wie ich Peso mittlerweile kenne, wird er jetzt 2 Dinge sagen:
1. Es gibt in der Emsländer Sache noch kein Gerichtsurteil.
2. Es muß zusätzlich dann eben noch eine Ms. Piggy-Maske her.
😉

______________________

Wenn sich mir Gelegenheit bietet, werde ich mal wieder meinen Rechtsexperten fragen.

Bis dahin sollen alle, die von Pesos Idee überzeugt sind, das heißt: vor allem er selbst, doch einfach mal machen, und dann über ihre Erfahrungen berichten – sofern man nicht lieber doch aus den Erfahrungen des Emsländer Autofahrers lernen möchte, der sich solange für schlau gehalten hat, bis die Polizei vor der Haustür stand.

Zitat:

Original geschrieben von velv8ag8c


Ziviler Ungehorsam ist immer illegal, wie auch immer ich die gesetzliche Grundlage beschreibe. Mut ist, sich zu verhalten wie Sophie Scholl. Moderne Beispiele wurden bereits genannt (die Jugendrichterin, oder Herr Sarrazin zum Beispiel).

Ich nehme an, keiner von uns würde das hinbekommen und den Weg zu Ende gehen. In diesem Sinne sind wir alle Schwätzer. Mein Nummernschild klebt immer noch da, wo es vor vielen Seiten dieses Thread auch schon war.

Ich glaube der velv8ag8c sagt es ziemlich prägnant. Keiner von uns würde sein Kennzeichen abmontieren und herumfahren, wenn schon dann versucht man Grauzonen zu nutzen. Wenn ich es in der kürze richtig gelesen habe ist zum Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs eine Absicht erforderlich.

Sollte man es geschickt anstellen soll man erst einmal die Absicht beweisen. Und hier ist es meiner Einschätzung nach von Vorteil wenn man eine "weiße Weste", höfliches Verhalten, ein Fahrzeug wie einen Phaeton sowie einen guten Anwalt hat. Bei einem 3er Golf mit einem 20 jährigen denke ich reagiert die Polizei und der Richter etwas anders.

Unstrittig im ganzen Thread ist glaube ich das etwas geändert werden muss!

@ phaetosoph: mein vorheriger Artikel war mehr lustig gemeint, nehmt doch alles nicht so bitterernst.
@ rechtskurve: Danke für die Buchempfehlung. Habe das Buch schon gekauft und mal kurz reingelesen. Wirklich interessanter und brisanter Lesestoff, jedoch wieder ziemlich schockierend zu lesen zu was Menschen, insbesondere hier die Jugendlichen, in einer angeblich hochzivilisierten Welt fähig sind. Freue mich schon jetzt im Urlaub alles zu lesen.

Zitat:

Original geschrieben von BMW 540iA


Sollte man es geschickt anstellen soll man erst einmal die Absicht beweisen. Und hier ist es meiner Einschätzung nach von Vorteil wenn man eine "weiße Weste", höfliches Verhalten, ein Fahrzeug wie einen Phaeton sowie einen guten Anwalt hat. Bei einem 3er Golf mit einem 20 jährigen denke ich reagiert die Polizei und der Richter etwas anders.

mit "geschickt anstellen" ist das so eine Sache, sagt Du es ist verloren gegangen oder es wurde gestohlen, brauchst Du in jedem Falle Neue, manchmal wird das auch gleich registriert, dann wird der Spass noch größer.

Die Rechtsverfolgung scheint also nach oben etwas blinder zu sein, auch wenn der Delikt der gleiche ist..sieht man ja an den Steuersünderdateien, wie mühsam sich da einige Politiker tun, das zu verfolgen.

In letzter Konsequenz werden die dann wohl ins Netz gestellt...kostenlos;-).

Gruß Peter

Zitat:

Original geschrieben von CoRsAdRiVeR1986


Also laut diesem Artikel haben die jetzt genau deswegen ein Strafverfahren am Hals.

Google mal ein wenig. Ein Strafverfahren "am Hals" bedeutet gar nichts.

Die Polizei hat als Organ der Rechtspflege im Rahmen des Strafrechtes einen Verfolgungszwang. Schon, wenn der Anfangsverdacht vorhanden ist, muss die Polizei eine Anzeige erstatten. Dies ist besonders ein Problem bei den Antragsdelikten (gehört aber nicht hierhin).

Bei dem ganzen Vorgang wird nichts anders als eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit rauskommen. Und das ist einfacher zu ahnden und erfordert keinen großen Ermittlungsaufwand.
Frage doch mal bei der Zeitung nach, was daraus geworden ist.

peso

Zitat:

Original geschrieben von Phaetosoph


Guter Link von CoRsAdRiVeR1986, betrifft exakt den hier diskutierten Fall! Der Artikel zeigt auch, dass ich recht hatte, als ich vorhin sagte, dass gefahndet wird, wenn man das macht.

So wie ich Peso mittlerweile kenne, wird er jetzt 2 Dinge sagen:
1. Es gibt in der Emsländer Sache noch kein Gerichtsurteil.
2. Es muß zusätzlich dann eben noch eine Ms. Piggy-Maske her.
😉

______________________

Wenn sich mir Gelegenheit bietet, werde ich mal wieder meinen Rechtsexperten fragen.

Bis dahin sollen alle, die von Pesos Idee überzeugt sind, das heißt: vor allem er selbst, doch einfach mal machen, und dann über ihre Erfahrungen berichten – sofern man nicht lieber doch aus den Erfahrungen des Emsländer Autofahrers lernen möchte, der sich solange für schlau gehalten hat, bis die Polizei vor der Haustür stand.

Das trifft definitiv nicht zu !!! Hier handelte es sich um einen solch extremen Verstoß, der einen gewissen Ermittlungsaufwand rechtfertigt. Wenn dieser Teilnehmer nicht so schnell gefahren wäre, hätte man diesen Aufwand überhaupt nicht betrieben. Und wenn der Fahrer aus dem Ausland oder nur aus einem entfernten Bundesland gekommen wäre, auch nicht. Bei diesen Leuten dürfte es ich um polizeibekannte Figuren gehandelt haben.

Wenn ich daran denke, wie lange man den Autobahnprostituiertenmörder gejagt, obwohl Fahrzeugtyp und Teilkennzeichen bekannt war.

Solche Behauptungen, wie die Polizei ermittelt, können nur "Tatortfachleute" abgeben. Bei der Anzahl der Beamten hat man für solche zeitaufwändigen Dinge einfach keine Zeit.

Im Übrigen hast DU doch den Sinn des Threads überhaupt nicht verstanden.

Ziviler Widerstand bedeutet auch, dass man den Anhörungsbogen einfach wegwirft. Keiner kann nachweisen, dass er überhaupt angekommen ist. Im Übrigen ist es rechtlicht fraglich, ob ich den Anhörungsbogen frankiert zurücksenden muss. Meines Erachtens nämlich nicht. Und da dann Nachporto anfällt, wird die Abstauberbehörde das Schreiben nicht annehmen und man hat seine Pflicht erfüllt.

Die einzige Behörde, die unfrankierte Briefe annimmt, ist das Finanzamt.

peso

Zitat:

Original geschrieben von piotor



Zitat:

Original geschrieben von BMW 540iA


Sollte man es geschickt anstellen soll man erst einmal die Absicht beweisen. Und hier ist es meiner Einschätzung nach von Vorteil wenn man eine "weiße Weste", höfliches Verhalten, ein Fahrzeug wie einen Phaeton sowie einen guten Anwalt hat. Bei einem 3er Golf mit einem 20 jährigen denke ich reagiert die Polizei und der Richter etwas anders.

mit "geschickt anstellen" ist das so eine Sache, sagt Du es ist verloren gegangen oder es wurde gestohlen, brauchst Du in jedem Falle Neue, manchmal wird das auch gleich registriert, dann wird der Spass noch größer.
Die Rechtsverfolgung scheint also nach oben etwas blinder zu sein, auch wenn der Delikt der gleiche ist..sieht man ja an den Steuersünderdateien, wie mühsam sich da einige Politiker tun, das zu verfolgen.
In letzter Konsequenz werden die dann wohl ins Netz gestellt...kostenlos;-).

Gruß Peter

Meiner Güte, wer so dumm ist, dass man ihm alles nachweisen kann, ist selber schuld. Wenn ich angehalten würde, würde ich mich doof stellen und überhaupt keine konkreten Antworten geben.

Aber wir verzetteln uns hier in Einzelfälle. Wenn tausende von Fahrern Ihre vorderen Kennzeichen entfernen und Anhörungsbögen etc. nicht beantworten würden, wäre der Apparat völlig überfordert und hilflos.

peso

Moin Moin,

ich findes es arg gewöhnungsbedürftig, dass hier nach Möglichkeiten gefahndet wird, wie man sich durch "leichte Veränderungen am Fahrzeug" für ein unerkanntes Dasein als Verkehrsroudy wappnen kann.
Ein Phaeton ist viel zu behäbig, um als Fluchtwagen eingesetzt werden zu können, außer bei Transporter-Filmen......
Vielleicht sollten sich diejenigen mal auf einer Rennstrecke austoben.
Ich bin mit manchen Blitzstandorten auchg nicht einverstsanden, möchte es aber als Selbständiger vermeiden, einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis zu kassieren...der Schaden wäre irreparabel.....
Das Ganze muss ja auch noch einen Nutzen haben, nicht wegen 2 Minuten Zeitvorteil....

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak


Moin Moin,

ich findes es arg gewöhnungsbedürftig, dass hier nach Möglichkeiten gefahndet wird, wie man sich durch "leichte Veränderungen am Fahrzeug" für ein unerkanntes Dasein als Verkehrsroudy wappnen kann.
Ein Phaeton ist viel zu behäbig, um als Fluchtwagen eingesetzt werden zu können, außer bei Transporter-Filmen......
Vielleicht sollten sich diejenigen mal auf einer Rennstrecke austoben.
Ich bin mit manchen Blitzstandorten auchg nicht einverstsanden, möchte es aber als Selbständiger vermeiden, einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis zu kassieren...der Schaden wäre irreparabel.....
Das Ganze muss ja auch noch einen Nutzen haben, nicht wegen 2 Minuten Zeitvorteil....

Alle hier Mitlesenden bzw. Mitschreibenden kann man wohl kaum als Raser bezeichnen. Bis auf einige Ausrutscher, wird die Diskussion ja auch sachlich geführt. Eine Geschwindigkeitsüberwachung wird ja auch von uns gar nicht abgelehnt. Er dreht sich um die allgemeine Abzocke, die sich durch eine, an sich gute Kontrollmöglichkeit, entwickelt hat.

Wenn also sehe, wie uns allen mit allen möglichen und unmöglichen Tricks (siehe auch die Gerichtsentscheidung Jauch / GEZ bzw. überhaupt GEZ) bin ich der Auffassung, dass man sich einfach wehren sollte. Ansonsten wir es nicht besser, sondern immer schlimmer. Aber wie auch schon aus vielen Antworten hier erkennbar, ist der deutsche Michel immer noch weit von seiner Belastungsgrenze entfernt.

Demnächst werden wieder die Steuern erhöht. Man hat festgestellt, dass es mehr Politiker als bezahlte Sessel gibt und das kann man den Herren ja wohl kaum zumuten.

peso

PS: Was meinst Du mit polizeilichem Führungszeugnis. Musst Du das bei Deinen Kunden vorlegen ??

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers



Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak


Moin Moin,

ich findes es arg gewöhnungsbedürftig, dass hier nach Möglichkeiten gefahndet wird, wie man sich durch "leichte Veränderungen am Fahrzeug" für ein unerkanntes Dasein als Verkehrsroudy wappnen kann.
Ein Phaeton ist viel zu behäbig, um als Fluchtwagen eingesetzt werden zu können, außer bei Transporter-Filmen......
Vielleicht sollten sich diejenigen mal auf einer Rennstrecke austoben.
Ich bin mit manchen Blitzstandorten auchg nicht einverstsanden, möchte es aber als Selbständiger vermeiden, einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis zu kassieren...der Schaden wäre irreparabel.....
Das Ganze muss ja auch noch einen Nutzen haben, nicht wegen 2 Minuten Zeitvorteil....

Alle hier Mitlesenden bzw. Mitschreibenden kann man wohl kaum als Raser bezeichnen. Bis auf einige Ausrutscher, wird die Diskussion ja auch sachlich geführt. Eine Geschwindigkeitsüberwachung wird ja auch von uns gar nicht abgelehnt. Er dreht sich um die allgemeine Abzocke, die sich durch eine, an sich gute Kontrollmöglichkeit, entwickelt hat.

Wenn also sehe, wie uns allen mit allen möglichen und unmöglichen Tricks (siehe auch die Gerichtsentscheidung Jauch / GEZ bzw. überhaupt GEZ) bin ich der Auffassung, dass man sich einfach wehren sollte. Ansonsten wir es nicht besser, sondern immer schlimmer. Aber wie auch schon aus vielen Antworten hier erkennbar, ist der deutsche Michel immer noch weit von seiner Belastungsgrenze entfernt.

Demnächst werden wieder die Steuern erhöht. Man hat festgestellt, dass es mehr Politiker als bezahlte Sessel gibt und das kann man den Herren ja wohl kaum zumuten.

peso

PS: Was meinst Du mit polizeilichem Führungszeugnis. Musst Du das bei Deinen Kunden vorlegen ??

Das Führungszeugnis verlangen Versicherungsgesellschaften von mir als Versicherungsmakler, bevor ich überhaupt einen Vertrag vermitteln darf....

Achso.

Dann sei mal vorsichtig, dass Du nicht in einen Unfall verwickelt wirst. Die fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat und es wurden mehr Leute deswegen verurteilt, als wegen Kennzeichenmißbrauch.

Und immer daran denken, dass Du bei der Steuererklärung nicht schummelst. DAS ist eine Straftat.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Achso.

Dann sei mal vorsichtig, dass Du nicht in einen Unfall verwickelt wirst. Die fahrlässige Körperverletzung ist eine Straftat und es wurden mehr Leute deswegen verurteilt, als wegen Kennzeichenmißbrauch.

Und immer daran denken, dass Du bei der Steuererklärung nicht schummelst. DAS ist eine Straftat.

peso

Bei einer fahrlaessigen Koerperverletzung (sagt ja schon das Wort FAHRLAESSIG) liegt nicht immer eine Straftat vor. Es kommt auf die Umstaende an. Soweit hat mir das ein Anwalt erklaert.

Das mehr Menschen durch eine fahrl. Koerperverletzung als durch Kennzeichenmissbrauch verurteilt wurden duerfte selbstverstaendlich sein da es mit Sicherheit oefter vorkommt.

Ein Kennzeichenmissbrauch ist ja auch in den allermeisten Faellen vorsaetzlich. Das sollte auch nicht durcheinandergebracht werden.

Aber im Grossen und Ganzen ist diese Diskussion doch eigentlich ueberfluessig. Wer sein Kennzeichen missbrauchen moechte soll das doch tun. Nur wenn er dann erwischt wird bitte nicht rumheulen und die Schuld woanders suchen.

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