Radarfallen und ziviler Ungehorsam

VW Phaeton 3D

Nachdem in unserer Kommune zur Haushaltssanierung die Radarfallen gezielter einzusetzen, möchte ich einmal folgenden Satz aus dem Verwarnungsgeldkatalog zur Diskussion stellen:

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Einer Vorschrift über amtliche oder rote Kennzeichen oder über Kurzzeitkennzeichen an Fahrzeugen zuwidergehandelt mit Ausnahme des Fehlens der (ACHTUNG-Wichtig = der = beide Kennzeichen) vorgeschriebenen Kennzeichen zuwiederhandelt, muss 20 Euro berappen.

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Aufgrund der wahnsinnigen Polizeidichte in unserem Land dürfte das Anhalten wegen eines fehlenden Kennzeichens kaum vorkommen. Und wenn, dann riskiert man 20 Euro.

Wäre es dann nicht ein kalkulierbares Risiko das vordere Kennzeichen zu demontieren ??

Ich möchte klarstellen, dass ich für Geschwindigkeitsüberwachung bin. Aber auf diese Art zur Haushaltskonsolidierung beizutragen, finde ich einfach widerlich.

peso

Beste Antwort im Thema

Wer technische Hilfsmittel benötigt, um Radarfallen zu umgehen, beweist doch nur, daß er ein Problem mit seinem Gaspedal hat....

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Kennzeichenmißbrauch ist eine Straftat. Dieser Mißbrauch liegt keineswegs nur dann vor, wenn ich etwa ein echtes Kennzeichen eines zugelassenen Kfz an ein nicht zugelassenes Kfz dranschraube, oder wenn ich mir selber ein Schild male.
Vielmehr fallen unter "Kennzeichenmißbrauch" auch das Unkenntlichmachen oder Entfernen des Kennzeichens. Der entscheidende Punkt ist hierbei die Nichterkennbarkeit. Auf welche Art die Nichterkennbarkeit herbeigeführt wird, ist unerheblich.

Manchmal ist mein Kennzeichen durch die Allradtauglichkeit des Phaetons im schlammigen Gelände so versaut, dass ich es erst bei der nächsten Wagenwäsche bemerkt habe.
Selbst hinten schleudert der Dreck wie jeder Phaetonfahrer schon erlebt hat immer auf das Nummernschild. Kann mir jemand erklären, warum das immer so ist 😕

Ziviler Ungehorsam ist immer illegal, wie auch immer ich die gesetzliche Grundlage beschreibe. Mut ist, sich zu verhalten wie Sophie Scholl. Moderne Beispiele wurden bereits genannt (die Jugendrichterin, oder Herr Sarrazin zum Beispiel).

Ich nehme an, keiner von uns würde das hinbekommen und den Weg zu Ende gehen. In diesem Sinne sind wir alle Schwätzer. Mein Nummernschild klebt immer noch da, wo es vor vielen Seiten dieses Thread auch schon war.

Dennoch: Dieses System ist verrottet und zu verurteilen, weil es mit betrügerischen Fallen gegen das eigene Volk arbeitet. Punktum.

Und um das (nochmals) klarzustellen: Die Gesetze, also die in der Bundesrepublik, sind deswegen nicht falsch - niemand, der sich hier Pro z.U. ausgesprochen hat, habe ich in dieser Richtung verstanden.

Es gibt einfach zu viele klebrige hinterforzige Geister, die versuchen, sie an der falschen Stelle aus falschen Gründen mit den falschen Mitteln auszunutzen. Es gibt eine unendliche Zahl von Verbrechen, die nicht verfolgt oder deren Verfolger verfolgt werden (bis hin zur Entlassung oder Schlimmerem).

Beklagenswerter Staat, den ich mit den bedauernswerten Krummfrüchten nicht weiter vergleichen möchte, die haben es nicht verdient.

Zitat:

Original geschrieben von ascella


Tja, Meinung hin oder her, der geschilderte Sachverhalt ist zu 100 Prozent ein Kennzeichenmissbrauch. Alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale sind erfüllt. Im "richtigen" Leben wirst du bei einer Kontrolle natürlich was von abgerosteten Schrauben oder gebrochenen Kennzeichenhaltern erzählen, so dass der wahre Hintergrund des fehlenden Kennzeichens nicht offenbar wird.
Solltest du es so schildern, wie im ersten Post, wird sich der Staatsanwalt damit befassen müssen.

Gruß

es waere besser gewesen, wenn du dich vor diesem unsinn informierst haettest.

peso

Zitat:

Original geschrieben von Phaetosoph


Kennzeichenmißbrauch ist eine Straftat. Dieser Mißbrauch liegt keineswegs nur dann vor, wenn ich etwa ein echtes Kennzeichen eines zugelassenen Kfz an ein nicht zugelassenes Kfz dranschraube, oder wenn ich mir selber ein Schild male.
Vielmehr fallen unter "Kennzeichenmißbrauch" auch das Unkenntlichmachen oder Entfernen des Kennzeichens. Der entscheidende Punkt ist hierbei die Nichterkennbarkeit. Auf welche Art die Nichterkennbarkeit herbeigeführt wird, ist unerheblich.

unsinn

peso

Wenn mein Kennzeichen im Winter von Schnee bedeckt ist und ich es nicht freischaufle begehe ich also eine Straftat?
Ja ne, is klar...

Nein Peso, nicht Unsinn, sondern § 22 (Kennzeichenmissbrauch) des Straßenverkehrsgesetzes:

"Wer in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Ich verstehe nicht, wieso das auch noch Aggressionen auslöst, wenn man hier doch nur versucht, andere Foristen, die sich im Rechtsirrtum befinden, vor Schaden zu bewahren.

Man lasse sich mal blitzen mit fehlendem Kennzeichen, aber holla! Dann hat man die volle Aufmerksamkeit der Polizei, denn die interessiert sich brennend dafür, wer da aus welchem Grund so durch die Gegend fährt. Das heißt: Die fahnden nach diesem Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von BMW 540iA


Wenn mein Kennzeichen im Winter von Schnee bedeckt ist und ich es nicht freischaufle begehe ich also eine Straftat?
Ja ne, is klar...

Diese Bemerkung, BMW 540iA, verrät einen Kenntnisstand, der es zweifelhaft erscheinen läßt, ob Du die theoretische Führerscheinprüfung aktuell bestehen würdest.

Selbstverständlich besteht die Pflicht, die Kennzeichen jederzeit erkennbar zu halten.

Allerdings vermag die Justiz – im Unterschied offenbar zu Dir – durchaus zu unterscheiden, ob ein Schild mal witterungsbedingt schwer lesbar ist, oder ob es (im Wege einer aktiven und vorsätzlichen Handlung) demontiert wurde.

Wem im Sommer die Fliegen am Schild hängen, die auf die letzten 300 Autobahnkilometer zurück-zuführen sind, wird sich sicherlich nicht in einem Strafverfahren wiederfinden.
Die Fliegen knallen nämlich von alleine da dran (man muß sie allerdings entfernen). Das Kennzeichen montiert sich aber nicht von selber ab.
Das ist der Unterschied.

_____________________

Angesichts der Tatsache, dass Geschwindigkeits-übertretungen nirgendwo in Europa so billig sind wie hierzulande, relativiert sich möglicherweise auch das Thema als solches.

Gute Morgen

da gebe ich Phaetosoph vollkommen Recht. Eine vorsaetzliche Handlung sollte nicht verwechselt werden mit einem unabdingbaren Ereignis (Fliegen am Kennzeichen, Schneematsch etc.) oder einer evtl. Fahrlaessigkeit (Kennzeichen nicht vom Schnee befreit).

Wer jedoch vorsaetzlich ohne Kennzeichen in der Gegend herumfaehrt hat ja wohl auch etwas zu verbergen. Da geht es dann in den Bereicht einer Straftat.

Bevor man sich dann mit falschen Kommentaren hervortut sollte man sich mal schlau machen was denn das Gesetz sagt.

Ansonsten einen schoenen, blitzerfreien Tag
wuenscht
Ralph

Was ist das wichtigste an einer Autonummer ? Dass die Liegesitze nicht schmutzig werden - hat Paul gesagt 😁

Um mal wieder was Humor in die Sache zu bringen.

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


gut, dass deine meinung nicht zaehlt und nicht gerichtrelevant ist.

peso

Woher weist Du das und nach welchen Gesichtspunkten würde denn ein Meinung für Dich "zählen"?

Gruß Peter

Und wenn über eine Sache Gras gewachsen ist, kommt ........... könntet Ihr das auch per PN klären!

Es gibt eine einfache technische Methode, die Lesbarkeit des Nummernschildes zu erhalten, aber die Fotografie des Nummernschildes bei Verwendung des Blitzlichtes zu verhindern. Dies wurde in der Sendung Knoff-Hoff mal vorgestellt. Kostenaufwand ca. 10 Euro

Zitat:

Original geschrieben von Phaetosoph


Nein Peso, nicht Unsinn, sondern § 22 (Kennzeichenmissbrauch) des Straßenverkehrsgesetzes:

"Wer in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Ich verstehe nicht, wieso das auch noch Aggressionen auslöst, wenn man hier doch nur versucht, andere Foristen, die sich im Rechtsirrtum befinden, vor Schaden zu bewahren.

Man lasse sich mal blitzen mit fehlendem Kennzeichen, aber holla! Dann hat man die volle Aufmerksamkeit der Polizei, denn die interessiert sich brennend dafür, wer da aus welchem Grund so durch die Gegend fährt. Das heißt: Die fahnden nach diesem Fahrzeug.

Mein Lieber,

hier solltest Du nicht den Gesetzestext lesen, sondern auch die Kommentierung und Rechtsprechung.

Das fängt schon mit dem Begriff "Rechtswidrig" an. Hier streiten sich die Gelehrten schon, ob hier nicht nur Straftaten gemeint sind (Fahrt zum Überfall). Desweiteren muss Dir der Vorsatz nachgewiesen werden. Außerdem heißt es, "das" amtliche Kennzeichen. Ein PKW hat aber zwei amtliche Kennzeichen. Um den Tatbestand zu erfüllen, müssten beide Kennzeichen entfernt werden. Dies muss man in Verbindung mit der IntVO sehen, die sogar nur ein Kennzeichen am Heck vorschreibt. Wer nur das vordere Kennzeichen entfernt, macht das Fahrzeug grundsätzlich nicht unerkennbar.

Im übrigen interessiert sich kaum ein Polizist für die vorderen Kennzeichen. Die Problematik ist denen bekannt und für die paar Euro Verwarnungsgeld steigen die nicht aus. Ansonsten könnten die sich eine goldene Nase verdienen. Letztendlich ist das fehlende vordere Kennzeichen ein markantes Merkmal.

Desweiteren ist als "Lex Spezialis" die StVO / StVZO anzusehen. Der Kennzeichenmißbrauch wurde nur als Auffangtatbestand zur Urkundenfälschung geschaffen.

Also, immer schon locker bleiben und nicht etwas nicht vorhandenes hineininterpretieren. Die Juristerei ist ein trockenes Thema und das sind Worte wie und oder oder sehr entscheidend.

Zitat:

Original geschrieben von piotor



Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


gut, dass deine meinung nicht zaehlt und nicht gerichtrelevant ist.

peso

Woher weist Du das und nach welchen Gesichtspunkten würde denn ein Meinung für Dich "zählen"?

Gruß Peter

Vor Gericht zählt nicht Deine oder meine "Meinung" sondern alleine der Gesetzestext, die Kommentierung und die derzeitige Rechtsprechung.

peso

Zitat:

Original geschrieben von velv8ag8c


Ziviler Ungehorsam ist immer illegal, wie auch immer ich die gesetzliche Grundlage beschreibe. Mut ist, sich zu verhalten wie Sophie Scholl. Moderne Beispiele wurden bereits genannt (die Jugendrichterin, oder Herr Sarrazin zum Beispiel).

Ich nehme an, keiner von uns würde das hinbekommen und den Weg zu Ende gehen. In diesem Sinne sind wir alle Schwätzer. Mein Nummernschild klebt immer noch da, wo es vor vielen Seiten dieses Thread auch schon war.

Dennoch: Dieses System ist verrottet und zu verurteilen, weil es mit betrügerischen Fallen gegen das eigene Volk arbeitet. Punktum.

Und um das (nochmals) klarzustellen: Die Gesetze, also die in der Bundesrepublik, sind deswegen nicht falsch - niemand, der sich hier Pro z.U. ausgesprochen hat, habe ich in dieser Richtung verstanden.

Es gibt einfach zu viele klebrige hinterforzige Geister, die versuchen, sie an der falschen Stelle aus falschen Gründen mit den falschen Mitteln auszunutzen. Es gibt eine unendliche Zahl von Verbrechen, die nicht verfolgt oder deren Verfolger verfolgt werden (bis hin zur Entlassung oder Schlimmerem).

Beklagenswerter Staat, den ich mit den bedauernswerten Krummfrüchten nicht weiter vergleichen möchte, die haben es nicht verdient.

Da stimme ich Dir an sich zu. Interessant wäre es, wenn tausende sich so verhalten würden.

peso

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