Radarfallen und ziviler Ungehorsam

VW Phaeton 3D

Nachdem in unserer Kommune zur Haushaltssanierung die Radarfallen gezielter einzusetzen, möchte ich einmal folgenden Satz aus dem Verwarnungsgeldkatalog zur Diskussion stellen:

**
Einer Vorschrift über amtliche oder rote Kennzeichen oder über Kurzzeitkennzeichen an Fahrzeugen zuwidergehandelt mit Ausnahme des Fehlens der (ACHTUNG-Wichtig = der = beide Kennzeichen) vorgeschriebenen Kennzeichen zuwiederhandelt, muss 20 Euro berappen.

**

Aufgrund der wahnsinnigen Polizeidichte in unserem Land dürfte das Anhalten wegen eines fehlenden Kennzeichens kaum vorkommen. Und wenn, dann riskiert man 20 Euro.

Wäre es dann nicht ein kalkulierbares Risiko das vordere Kennzeichen zu demontieren ??

Ich möchte klarstellen, dass ich für Geschwindigkeitsüberwachung bin. Aber auf diese Art zur Haushaltskonsolidierung beizutragen, finde ich einfach widerlich.

peso

Beste Antwort im Thema

Wer technische Hilfsmittel benötigt, um Radarfallen zu umgehen, beweist doch nur, daß er ein Problem mit seinem Gaspedal hat....

326 weitere Antworten
326 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von velv8ag8c



Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44


Aber eine gewisse Dekadenz im Ton Deines Kommentares ist nicht zu leugnen. Mach ruhig weiter so. Aber wer mt Dreck wirft sollte sich nicht beschweren wenn er schmutzig wird.

Ich werde zukünftig für Dich, neben der Verwendung von emoticons wie in meinem Beitrag, die signalisieren sollen, dass zwischen Tonfall und Meinung eine gewisse humorvolle Divergenz herrschen kann, um der schönen Formulierung willen, auch noch das Ironie-tag setzen, damit Du das auseinanderhalten kannst.

Vielen Dank, aber ich habe Dich schon verstanden.

Hab ich gelesen, da haben wir wohl zeitgleich geschrieben. Hab ich wirklich schon "so oft" ueber meine Lebensgeschichte berichtet? Dann aber wohl im Zusammenhang mit einem Kommentar damit es richtig verstanden wurde.

Ich stimmt Dir auch zu wenn es um "Verkehrserziehung durch Abkassieren geht". Das sind zwei verschiedene Dinge.

Hoffe nun das wir uns wieder vertragen🙂🙂🙂 und weiterhin sachlich ums Thema Auto streiten (😁) koennen.

schoenen Sonntag noch
wuenscht
Ralph

Vor 2 Wochen ging in den Medien die Meldung rum, dass ein schwedischer Mercedes-Fahrer (6,3 Ltr. AMG) in der Schweiz mit 290 km/h geblitzt wurde. Alter Schwede!
Das Fahrzeug wurde auf der Stelle beschlagnahmt.
Kosten der Tempoüberschreitung: 782.000 Euronen.

Da sag' ich mal: andere Länder, andere Preise. 😉

Ob er jemals dazu verurteilt wird, ist rechtlich fraglich. Zwischen einer Sicherheitsleistung und einer Verurteilung liegen Welten.

Selbst bei 1.000.000 Euro Bußgeld kann der sofortige Entzug des Fahrzeuges unverhältnismäßig sein.

Solange der VT nicht rechtskräftig verurteilt wird, ist die Pressemeldung völlig uninteressant. Vielleicht hatte er sogar einen Grund so schnell zu fahren !

Wobei mit immer noch klar ist, wie die ihn überhaupt angehalten haben ? In der Regel messen die Schweizer ohne Anhalter und wenn wirklich Anhalter vorhanden sind, dürfte die Entfernung zwischen Messung und Anhalteposten bei dieser Geschwindigkeit zu gering sein.

Ich betrachte diese Meldung als netten Gimmick.

peso

Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44


[

Hallo peso,

erstmal ist hier nichts "unverschaemt" was ich hier schreibe denn das ist nicht mein Stil!!!

Desweiteren solltest Du wenn Du schon dieser Auffassung bist mal genau sagen was denn die sogenannte Vorstellung des Gemeinwesen ist?

Die Idee mit den "echt straffaelligen Nichtdeutschen" kann doch wohl von jemandem der ein gewisses Mass an Bildung besitzt nicht ernst gemeint sein. Was machst Du denn erst mit den "echt straffaelligen Deutschen"? Todesstrafe? Oder duerfen die "echt Deutschen" dann alles machen, sozusagen straffrei?

Was glaubst Du denn was hier bei den Buergerbefragungen positiv fuer den sogenannten Normalbuerger werden koennte? Und wann eine Befragung und wann nicht?

Also reisserische Aeusserungen hier und anderswo nuetzen im Grunde niemanden.
Ich bleibe trotzdem dabei, wems hier nicht passt sollte gehen. Ein "Paradies auf Erden" wird er aber nicht finden.

gruss
RalphUnter einem "echt straffälligen Nichtdeutschen" verstehe ich einen Nichtdeutschen, der bewusst und gewollt hier herrschende Rechtsnormen verletzt.

Das man keine "Deutschen" ausweisen kann, dürfte Dir bekannt sein. Damit dürfte Dein Beitrag rein polemisch gemeint sein.

peso

Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen es gibt Unterschiede der Denkweise zwischen verschiedenen Menschen. Das sage ich ohne deklassieren zu wollen! Aufgrund meiner "Raserei" habe ich mich entschieden an einem Punkteabbauseminar teilzunehmen. Mir fiel die enorme diskrepanz zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf. Der AN sagte ich muss mich an die Regeln halten, die Selbstständigen sagten was nicht passt und geändert werden müsste und hatten, sagen wir mal, ein eingeschränktes Schuldanerkenntnis. 🙂

Es tat gut mit Menschen in Kontakt zu kommen die ähnlich denken. Übrigens, drei von neun davon waren meiner Meinung unschuldig. Hier wurden sie als Geschäftsführer für die Fehlbarkeit Ihrer Angestellten verurteilt. Einer davon hat jetzt deswegen einen neuen GF eingestellt nur um sich davor zu schützen. Diese finanziellen Mittel hat leider nur nicht jeder.

Auswandern halte ich auch für keine sinnvolle Alternative. Lieber versuche ich etwas zu ändern und zu bewegen, das ist m.M.n. der einzig richtige Weg. Es ist hier meine Heimat, diese emotionale Verbindung kann mir kein anderes Land geben.

Im Gegensatz zu Phaetischist kann ich mit der Kommunalpolitik leider nichts anfangen. Ich habe es versucht und bin an den Menschen gescheitert. Es geht nichts, aber auch wirklich nichts, voran - fast jeder versucht sich selbst darzustellen und auch wenn er keine Ahnung von der Materie hat mitzureden. Ein absolutes Nogo das mich schier wahnsinning gemacht hat. Vielleicht ist dies in anderen Komunen doch noch anders.

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers



Zitat:

Original geschrieben von quattroallroad44


[
Hallo peso,

erstmal ist hier nichts "unverschaemt" was ich hier schreibe denn das ist nicht mein Stil!!!

Desweiteren solltest Du wenn Du schon dieser Auffassung bist mal genau sagen was denn die sogenannte Vorstellung des Gemeinwesen ist?

Die Idee mit den "echt straffaelligen Nichtdeutschen" kann doch wohl von jemandem der ein gewisses Mass an Bildung besitzt nicht ernst gemeint sein. Was machst Du denn erst mit den "echt straffaelligen Deutschen"? Todesstrafe? Oder duerfen die "echt Deutschen" dann alles machen, sozusagen straffrei?

Was glaubst Du denn was hier bei den Buergerbefragungen positiv fuer den sogenannten Normalbuerger werden koennte? Und wann eine Befragung und wann nicht?

Also reisserische Aeusserungen hier und anderswo nuetzen im Grunde niemanden.
Ich bleibe trotzdem dabei, wems hier nicht passt sollte gehen. Ein "Paradies auf Erden" wird er aber nicht finden.

gruss
Ralph
[/quote

Unter einem "echt straffälligen Nichtdeutschen" verstehe ich einen Nichtdeutschen, der bewusst und gewollt hier herrschende Rechtsnormen verletzt.

Das man keine "Deutschen" ausweisen kann, dürfte Dir bekannt sein. Damit dürfte Dein Beitrag rein polemisch gemeint sein.

peso

Hallo peso

das Deutschland keine Deutschen ausweisen kann ist mir bekannt.

Das war auch nicht meine Frage!. Die Frage war was man mit diesen Menschen denn machen sollte bzw. ob sie sich alles erlauben duerfen.

Aber das Thema wollen wir hier doch nicht weiter verfolgen, oder?

gruss
Ralph

Hallo Ralph,

das können wir ruhig weiterverfolgen !

Bei Deutschen findet einfach die ganz normale Rechtsprechung statt und bei straffälligen Ausländern kommt die Abschiebung noch vor der erzieherischen Maßnahme. Das würde dem Staat auch finanziell gut stellen. Warum soll man jemand erziehen, den man später doch rauswirft ?

Ich betrachte Deutschland wie meine Wohnung. Gäste, die sich danebenbenehmen fliegen einfach raus.

peso

Hallo peso,

ganz so einfach kann man es wohl nicht sehen. Es gibt ja das Grundgesetz das fuer alle Menschen gilt. Dort Artikel 3 Abs. 1.

Klar, in Deiner Wohnung gilt das wahrscheinlich nicht, ist aber auch nicht so wichtig.🙂🙂

Es kommt doch erst einmal auf das Delikt an. Natuerlich ist es nicht einfach dort einen Konsenz zu finden, aber in einer Demokratie ist das nun mal so.
D.h. nicht das ich mich auch manchmal wundere wie die Rechtsprechung in Deutschland urteilt.

gruss
Ralph

Buchtip:
Kirstin Heisig, "Das Ende der Geduld" der Berliner Jugendrichterin, die leider danach auf Grund der seelischen Belastung wohl "Selbstjustiz" verübte.

Mehr sag ich nicht und danach diskutieren wir weiter.

Zitat:

Original geschrieben von velv8ag8c



Zitat:

Original geschrieben von ascella


Vom § 22 Absatz 1 Nr.3 StVG zur Bananenrepublik in 13 Seiten. Nicht schlecht.

Grüße

Unser Land war bereits beim Erstpost eine Bananenrepublik. Alles Andere ist bloß das Glossar. Im Übrigen ist der Paragraph zum Kennzeichenmißbrauch nicht der Ausgangspunkt, vielmehr meinte der Erstposter, daß ein Vergehen hierfür weniger heftig bestraft würde als Geschwindikeitsübertretungen.

Die Denkrichtung ist also: Bananenrepublik und letzthin massiv angestiegene Abzocke -> Lösungsvorschlag Verstoß gegen eben jenen § 22 Abs 1 Nr.3 STVG und nicht umgekehrt.

Oder, wie der Jurist vielleicht sagen würde, ein klarar Fall von Güterabwägung. 😁

Die Denkrichtung und der vermeintliche Lösungsvorschlag stellen eine Geschwindigkeitsüberschreitung und eine 20 Euro Verwarnung gegenüber. Beides ist im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts angesiedelt. Der hier zitierte Kennzeichenmissbrauch stellt eine Straftat dar. Das dürfte wohl nicht mehr ganz im Verhältnis stehen denke ich.

Zitat:

Original geschrieben von ascella



Zitat:

Original geschrieben von velv8ag8c


Unser Land war bereits beim Erstpost eine Bananenrepublik. Alles Andere ist bloß das Glossar. Im Übrigen ist der Paragraph zum Kennzeichenmißbrauch nicht der Ausgangspunkt, vielmehr meinte der Erstposter, daß ein Vergehen hierfür weniger heftig bestraft würde als Geschwindikeitsübertretungen.

Die Denkrichtung ist also: Bananenrepublik und letzthin massiv angestiegene Abzocke -> Lösungsvorschlag Verstoß gegen eben jenen § 22 Abs 1 Nr.3 STVG und nicht umgekehrt.

Oder, wie der Jurist vielleicht sagen würde, ein klarar Fall von Güterabwägung. 😁

Die Denkrichtung und der vermeintliche Lösungsvorschlag stellen eine Geschwindigkeitsüberschreitung und eine 20 Euro Verwarnung gegenüber. Beides ist im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts angesiedelt. Der hier zitierte Kennzeichenmissbrauch stellt eine Straftat dar. Das dürfte wohl nicht mehr ganz im Verhältnis stehen denke ich.

Hier dürfte eine Irrtum vorliegen. Vom Kennzeichenmißbrauch war nie die Rede.

peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers



Zitat:

Original geschrieben von ascella


Die Denkrichtung und der vermeintliche Lösungsvorschlag stellen eine Geschwindigkeitsüberschreitung und eine 20 Euro Verwarnung gegenüber. Beides ist im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts angesiedelt. Der hier zitierte Kennzeichenmissbrauch stellt eine Straftat dar. Das dürfte wohl nicht mehr ganz im Verhältnis stehen denke ich.

Hier dürfte eine Irrtum vorliegen. Vom Kennzeichenmißbrauch war nie die Rede.
peso

Von was die Rede war, ist auch nicht maßgeblich, das Entfernen von Kennzeichen zum Zwecke der Verschleierung der Identität wird m.E. als Mißbrauch angesehen werden. Dass Du hier nur eine Ordnungswidrigkeit o.ä. verschleiern würdest, ist da unbeachtlich. Das als zivilen Ungehorsam zu bezeichnen ist da auch eine Form, vor sich selbst die Sache zu bagatellisieren.

Ist wirklich billiger zähneknirschend die roten Schilder zu beachten und über dusslige Kontrollen kann man sich ja beschweren, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Wenn die begründet sind, wird denen auch nachgegangen.

Gruß Peter

gut, dass deine meinung nicht zaehlt und nicht gerichtrelevant ist.

peso

Tja, Meinung hin oder her, der geschilderte Sachverhalt ist zu 100 Prozent ein Kennzeichenmissbrauch. Alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale sind erfüllt. Im "richtigen" Leben wirst du bei einer Kontrolle natürlich was von abgerosteten Schrauben oder gebrochenen Kennzeichenhaltern erzählen, so dass der wahre Hintergrund des fehlenden Kennzeichens nicht offenbar wird.
Solltest du es so schildern, wie im ersten Post, wird sich der Staatsanwalt damit befassen müssen.

Gruß

Deine Antwort