Rad-Reifenkombination

VW Caddy 3 (2K/2C)

Hi,
bin auf der Suche nach einer Rad-Reifenkombination mit maximaler Größe und minimalen Umbau Eintragungsfähig. Mir schwebt so 17"*8" mit einer 215-225 Bereifung vor. Die Radhausverkleidungen sollten aber erhalten bleiben. Vorab auf die Exceltabelle hab ich absolut kein Bock, auch möchte ich Fahrwerktechnisch nichts ändern. Sollte einer sowas ähnliches haben wären Maße,Preise und Bezugsquellen schön.(über ein Bild wär ich entzückt)

Gruß Mulder

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von agent fox


Hi, hab gerade mal Zeit gehabt und gegoogelt.Bei einer 18"*8ET35 Felge mit einer 225*40Bereifung habe ich laut Online ABE keine Bördelarbeiten oder Innenverkleidungen zu entfernen. Nur die Punkte K49+K50 verstehe ich nicht richtig.Da wird von einer geeigneten Abdeckung gesprochen?????????????????? Weiß da einer was gemeint ist oder hat es selbst schon gemacht.

MfG Mulder

Moin,

wenn man die besagte Excel Tabelle richtig anwenden würde, dann hätten sich derartige Fragen von selbst beantwortet! 🙁

Mit "K" werden grundsätzlich Karosserie betreffende Auflagen gekennzeichnet. Mit K49 + K50 ist gemeint, das eine Radabdeckung an Achse 1 = Vorderache und eine Radabdeckung für Achse 2 = Hinterachse benötigt + gefordert wird! Da aber aufgrund der Schiebetuür des Caddys keine Radabdeckung an Achse 2 Angebracht und/oder hergestellt werden kann, ist der Anbau dieser Rad-Reifenkombination in 8Jx18 H2 mit ET35 und der Bereifung 225/40R18 nicht verbaubar! 😕

Im Ürigen empfehle ich vor dem Absetzen eines Beitrages wie diesem,die SUFU in Gang zu setzen. Genau zu diesem Thema sind bereits Romane und umfangreiche technische Abhandlung verfasst worden, die genauestens Auskunft über alle Fragen geben! 😉

Das absolute Neativbeispiel in Fotoform hat  CADDY DARKO hier verewigt! Hiebei ist klar erkennbar, das die Reifenlauffläche nicht abdeckt ist! Hierzu ist die besagte Radabdeckung erforderlich! 😮

AUS + ENDE!

CADDYHOOD

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Hallo,

mal eine ganz blöde Frage: Was ist wenn ein Prüfer etwas eingetragen hat was so nicht eintragungsfähig gewesen wäre? Ist das dann damit legalisiert oder kann der Autouser später noch Ärger bekommen?

Grüße
Heiner

Hi, die ganze Diskusion kommt einer geistigen Verweigerungshaltung irgendwelcher Excel-Enthusiasten gleich. Mein eigentliches Anliegen waren Zahlen(Größe,Aufwand,Preis) Erfahrungen vielleicht auch ein Bild. Caddy Darko ist da wohl eine Ausnahme ob er Recht hat oder nicht Funktion und Eintragung geht auch ohne Excel. LOL

MfG Mulder

Zitat:

Original geschrieben von VW Caddy Life


Hallo,

mal eine ganz blöde Frage: Was ist wenn ein Prüfer etwas eingetragen hat was so nicht eintragungsfähig gewesen wäre? Ist das dann damit legalisiert oder kann der Autouser später noch Ärger bekommen?

Grüße
Heiner

Probleme mit der Rennleitung kann es schon geben auch wenn es eingetragen ist. Wenn einem Polizisten etwas nicht gefällt sucht der halt solange bis er etwas findet. Ist aber wohl eher bei Golf2 oder der Polo-Fraktion der Fall und meist stellt sich im Nachhinein raus, dass nach der eintragung noch etwas verändert wurde. Da die Felgen bei mir aber noch im Limit sind mache ich mir da keine sorgen.

Gruss Kay

Hallo,

jetzt such ich schon ne Weile und find die Excel Tabelle mit der Rad Reifenkombination nicht...:-(
Kann mir einer den Link schicken bitte.

Gruss Tino

Hier ist er, <klick>.

Zitat:

Original geschrieben von Tekas


Hier ist er, <klick>.

Vielen Dank Tekas...aber wo sieht man welche Reifenbreite noch mit drauf darf auf die Felgen?

Gruss Tino

Zitat:

Original geschrieben von XTino


Vielen Dank Tekas...aber wo sieht man welche Reifenbreite noch mit drauf darf auf die Felgen?

Gruss Tino

Moin Tino,

ich kann derzeit leider keine Exceltabelle öffnen (beschränkter Internetrechner)...
...aber ergibt sich das nicht aus der Felgengröße😕😕😕.

Grüsse,
Tekas

Zitat:

Original geschrieben von Tekas



Zitat:

Original geschrieben von XTino


Vielen Dank Tekas...aber wo sieht man welche Reifenbreite noch mit drauf darf auf die Felgen?

Gruss Tino

Moin Tino,

ich kann derzeit leider keine Exceltabelle öffnen (beschränkter Internetrechner)...
...aber ergibt sich das nicht aus der Felgengröße😕😕😕.

Grüsse,
Tekas

Hallo Tekas,

mir sind Felgen und Reifen aus dem Hause VW angeboten worden, jetzt möchte ich halt wissen ob die Reifenbreite und Reifenhöhe für den Caddy erlaubt sind. Das mit der Reifengrösse im Felgendurchmesser ist schon klar, aber Reifenbreite und Höhe???

Gruss Tino

Zitat:

Original geschrieben von XTino


... mir sind Felgen und Reifen aus dem Hause VW angeboten worden, jetzt möchte ich halt wissen ob die Reifenbreite und Reifenhöhe für den Caddy erlaubt sind.
...

Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst fahr zu deinen 😁 und frag ihn nach dem COC-Dokument für deinen Wagen!

In den COC-Dokumenten (ein/zwei A4-Seiten) ist eine detailierte Beschreibung deines Wagens für eine europ. Zulassung vermerkt. Da stehen auch alle möglichen Rad/Reifenkombis drinn!

Manche Händler geben die COC beim Kauf mit andere verwahren sie in ihrem Tresor für den Kunden (ohne dessen Wissen darüber). Aber JEDES Fahrzeug hat irgendwo solch eine COC liegen, man muss sie nur finden!

Ansonsten haben auch die Prüforganisationen eine Liste wo die Prüfer nachschauen können!

Vielen Dank für die Info.

Gruss Tino

Zitat:

Original geschrieben von VW Caddy Life


Hallo,

mal eine ganz blöde Frage: Was ist wenn ein Prüfer etwas eingetragen hat was so nicht eintragungsfähig gewesen wäre? Ist das dann damit legalisiert oder kann der Autouser später noch Ärger bekommen?

Grüße
Heiner

JEIN:

Wenn die Polizei bei einer Kontrolle der Meinung ist, dass geht garnicht weil gefährlich (reicht aus es könnte unter ganz dummen Umständen...) gibt es Probleme:

Die Zulassungsstelle wird gebeten die Zulassungsbescheinigung zu ändern (Austragung der entsprechenden Daten) und die Dachorganisation des Prüfers wird informiert. Dabei wird die Rücknahme des Gutachtens gefordert (geh wirklich).
Die Dachorg. nimmt dann in der Regel das Gutachten zurück und die Prüfer bekommen einen Rüffel von höhrerer Stelle.

Kenn ich so aus der Praxis mit der "legalen" Eintragung von Folien an den vorderen Seitenscheiben! (Gefahr durch das Verschlechtern des Sichtsfelds vom Fahrer)
Und dann kann sich ja jeder selber denken, was bei falschen Rädern/Reifen wird!

Hi,
bei Folien und anderen Gedöns ist das Richtig aber kein Polizist sollte sich mit einer ordentlichen Abnahme eines KFZ-Ing. anlegen, das übersteigt bei weiten sein Wissen. Bei mir wurde der volle Lenkeinschlag und die Freigängigkeit geprüft bei verschränkten Achsen sowie eine Einzelradprüfung bei voller Belastung, es wurden die Radmuttern geprüft(Typ).Der Ing. ist in vollem Umfang für sein Gutachten verantwortlich.
Falls es dir hilft ich hab mir ATS Z Felgen 17"*7,5" ET45 mit Hankook 225/45 94W rauf machen lassen hat alles super geklappt. Hinten hab 8mm Freigängigkeit zur Schiebetür.
MfG Mulder

Zitat:

Original geschrieben von agent fox


Hi,
bei Folien und anderen Gedöns ist das Richtig aber kein Polizist sollte sich mit einer ordentlichen Abnahme eines KFZ-Ing. anlegen, das übersteigt bei weiten sein Wissen. Bei mir wurde der volle Lenkeinschlag und die Freigängigkeit geprüft ...
MfG Mulder

Wenn die Abnahme i.O. war traut sich da natürlich kein Polizist drann! Aber wenn es offensichtlich ist, dass was falsch gelaufen ist (Gefälligkeitsabnahme...) und eine Gefahr zu erkennen ist (wir sprechen hier von schleifendem Gummi, falscher Lastindex ...) geht das nunmal auch die Polizei etwas an und sie wird entsprechend handeln. Wenn der jeweilige Polizist davon etwas versteht natürlich.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von agent fox


Hi,
bei Folien und anderen Gedöns ist das Richtig aber kein Polizist sollte sich mit einer ordentlichen Abnahme eines KFZ-Ing. anlegen, das übersteigt bei weiten sein Wissen. Bei mir wurde der volle Lenkeinschlag und die Freigängigkeit geprüft ...
MfG Mulder
Wenn die Abnahme i.O. war traut sich da natürlich kein Polizist drann! Aber wenn es offensichtlich ist, dass was falsch gelaufen ist (Gefälligkeitsabnahme...) und eine Gefahr zu erkennen ist (wir sprechen hier von schleifendem Gummi, falscher Lastindex ...) geht das nunmal auch die Polizei etwas an und sie wird entsprechend handeln. Wenn der jeweilige Polizist davon etwas versteht natürlich.

Hallo,

der Polizist muss garnicht so viel verstehen, hat er den Verdacht da stimmt was nicht, (Räder schauen zu weit aus den Radkästen oder es gibt so was wie Schleifspuren etc.) stellt er das Fahrzeug zur Erstellung eines technischen Gutachtens sicher. Und bis zur Fertigstellung des Gutachtens steht der Hugo auf dem Hof der Rennleitung.

LG Zimbo

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