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Racer GT 50 Immer was kaput

Themenstarteram 29. Juli 2010 um 16:20

Hallo,

ich hab in letzter zeit dauernd Probleme mit meinem Roller , er hat jetzt knapp 10 000 KM runder.

der Ständer wurde schon 3 mal gewechselt, Schutzblech 2 mal, radlager drin gerostet Auspuff nach nicht mal 2 Jahren durch gerostet.

Zündschloß ging nicht mehr. und zu aller letzt is das Lenker schloss während der fahrt eingerastet.

es wurde bis jetzt alles auf Garantie ganz gemacht.

Nun wollte ich den Roller zurück geben er hat noch 1 Monat Garantie, weil langsam hab ich die schnauze voll.

er meinte ich könnte ihn zurück geben aber würde nicht das volle Geld wieder bekommen da die gefahrenen KM berechnet werden,er meinte das würde sich nicht mehr lohnen. ATU ist mir entgegen gekommen und hat gesagt das ich die nächste Durchsicht nicht bezahlen muß, aber wenn die 2 Jahre rum sind und dann immer wieder was ist zahl ich mich dumm.

hat von euch einer eine Ahnung ob ich vom kauf Vertrag zurück treten kann und mein volles Geld verlangen kann?

 

Beste Antwort im Thema
am 31. Juli 2010 um 9:26

Wenn du nicht aufhörst hier rum zuspamen werde ich den Mod wohl mal bitten müssen.

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Dein volles Geld bekommst Du auf keinen Fall mehr, da das Fahrzeug ja 23 Monate genutzt wurde.

Ich an deiner Stelle würde das Dingen wieder reparieren lassen und so schnell wie möglich verkaufen. Dein Händler hat schon recht als er sagte das Du dich nach der Garantie dumm und dämlich zahlen wirst. Mir schein das Ding ist ein klassiches "Montagsfahrzeug" aus dem Chinaland :rolleyes:

am 30. Juli 2010 um 5:53

richtig meiner meinung

am 30. Juli 2010 um 8:50

Aber denk beim Verkauf daran, dass solche Chinaroller nicht mal mehr 50% ihres Kaufpreises nach einem Jahr wert sind.

Neu kostet die glaub ich um die 1000€. Nach fast 2 Jahren kannst du froh sein, wenn du noch 400€ bekommst.

am 30. Juli 2010 um 8:55

400 Euro ist aber auch schon das höchste, den Käufer mußte aber auch finden.

Mit 10000km sind die Verschleißteile(meist auch der Rest) an den China-Rollern verbraucht.

Themenstarteram 30. Juli 2010 um 10:15

aber wie ich jetzt gehört habe hab ich das recht auf das volle Geld oder auf ein neuen roller zu bestehen. da der Hersteller seiner Pflicht nicht nach kommen kann. das habe ich gefunden hier.

da hast Du echt Pech mit dem Roller und vor allem mit dem Hersteller. Nicht jedoch mit dem deutschen Recht. Bei Mängeln hast Du grundsätzlich das Recht auf a) Nachbesserung (oder freiwilliger Umtausch durch den Händler), b) Minderung des Kaufpreises c) Rücktritt vom Kaufvertrag.

Da sowohl der Umtausch als auch die Nachbesserung erfolglos waren musst Du Dir überlegen, was Du willst. Nach dem Hin- und Her kannst Du jetzt schriftlich die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt ankündigen. In jedem Fall kann Dir die gebrauchsgemäße Nutzung (also die bisher gefahrenen Kilometer) nicht in Rechnung gestellt werden (§ 346 Abs. 3 BGB)

Ebensowenig kann Dich der Händler/Hersteller dazu zwingen, einen teureren Roller gegen Aufpreis zu kaufen. Er kann ihn Dir natürlich zum gleichen Preis anbieten, aber darauf musst Du Dich nicht einlassen. Du hast das Recht auf den funktionierenden Roller, den Du gekauft hast. Wenn sie Dir den nicht mehr bieten können und Deinen nicht reparieren können, kannst Du wie gesagt den Kaufpreis angemessen mindern (§441 BGB) oder eben vom Kaufvertrag zurücktreten. Aufpassen musst Du, dass Dir beim Rücktritt keine Kosten der Finanzierung aufgebrummt werden, sonst kannst Du zusätzlich Schadenersatz fordern.

Versuche nochmal mit diesem Wissen mit dem Händler zu sprechen. Wenn das alles nichts hilft, ist es sicher sinnvoll, einen Anwalt hinzuzuziehen. Schau Dir in jedem Fall mal die §§ 437 ff. BGB an, die Gesetzestexte sind einigermaßen verständlich.

Viel Erfolg!

was sagt ihr dazu?

am 30. Juli 2010 um 10:27

Da gab es ein Urteil das ist richtig.

Da gibt es aber noch den feinen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Wenn du alle Rep.-Versuche schriftlich belegen kannst, alle Inspektinonen peinlichst eingehalten hast, wird ein Beratungsgespräch(vorher nach Kosten fragen) hilfreich sein.

 

 

Themenstarteram 30. Juli 2010 um 10:54

Ok wie sieht es zb aus, das Lenker schloss ist ja während der fahrt eingerastet so das jetzt leiche spuren am Roller sind und ich mir natürlich auch weh getan habe, kann man darauf bestehen das die Schäden am roller der Hersteller übernimmt?

ATU hat nun ein neues zündschloss eingebaut aber er meinte es gibt immer noch Probleme er bestellt 2 neue schlösser.

aber ich brauche den Roller er kann nicht immer bei ATU stehen dafür hab ich mir den nicht gekauft.

mal ein bsp. bei ein dvd Player oder tv hat man wenn es 2 mal kaputt war das recht beim 3 mal das Geld zurück zu verlangen, müßte es da nicht das gleiche bei dem roller sein?

mir würde es auch reichen wenn ich einfach einen neuen Roller bekommen würde.

Die danach gebaut wurden haben paar andere teile drin zb andere lichter andere Ständer, so das sie da die bekannte Fehler behoben haben denke ich

hab keine lust das erst alles über den Anwalt laufen zu lassen.

am 30. Juli 2010 um 11:03

Also um einen Anwalt wirst du nicht rum kommen.

Umtausch/Wandlung nach 2 fehlgeschlagen Rep.-Versuchen des gleichen Fehler´s.

Also nicht nur 2mal defekt.

Wobei du in der Beweis/Nachweis-Pflicht bist.

Denkemal nicht, das du durch den Sturz Schmerzensgeld kriegst, aber Lackschäden wird der Roller ja auch haben.

Alles Fragen über Fragen, die dir nur der Anwalt beantworten kann.

Dann mußt du entscheiden ob es Sinn macht oder nicht.

am 30. Juli 2010 um 18:28

also du kannst noch von glück reden, dass die dir das auf garantie alles so anstandslos machen... das ist man vor allem, m. Erlaubnis, von A.T.U. nicht gewohnt....

denn wie schon erwähnt befindest du dich seit 17 monaten in der beweispflicht, dass der schaden nicht durch missbrauch durch dich zustande kam bzw. schon "beim kauf" bestanden hat...

achja... und entschuldigung... aber sich nach 23 monaten zu entscheiden, dass man den roller umtauschen oder zurückgeben will ist wohl ein bisschen doof... selbstverständlich würde der händler genug argumente finden um dir das auszureden... und noch dazu fällt das ein ganz klein wenig auf, so kurz vor garantie-ende... er würde das zumindest nicht zweimal machen bei dir...

ich würds auch so machen.... reparieren und dann bei ebay rein und los gehts... wenns jemand haben will, dann bietet der auch... oder so verkaufen... geht natürlich auch... bei beiden wirst du niemals im leben einen "Wunsch-Preis" bekommen.... ich würde mich sogar auf knappe 200-300 euro einstellen...

viel spaß

Themenstarteram 30. Juli 2010 um 21:27

ich kann dir sagen warum ich kurz bevor die Garantie zeit abläuft einen neuen oder mein geld zurück haben will, weil jetzt die ganzen Probleme kommen, und das Ausschlag gebende ist dass das lenkerschloss bei fahren eingerastet ist, was da alles passieren kann kann man sich denken, und jetzt immer mit dem gewissen zu fahren ob es mal wieder ein rastet, also was ich gelesen habe könnte ich einen neuen bekommen da der Hersteller nicht in der lage ist die Mängel zu beseitigen und immer wieder welche auftreten.

ATU meint zwar das sie mir nach den 2 jahren wenn was ist damit auch endgegen kommen nur das is ja nich die dauer lösung.

300 euro würde ich ihn natürlich nicht verkaufen auch wenn man leider nicht mehr dafür bekommen würde jetzt.

Zitat:

Original geschrieben von Enni26

300 euro würde ich ihn natürlich nicht verkaufen auch wenn man leider nicht mehr dafür bekommen würde jetzt.

Diesen Betrag sollte einem die eigene Gesundheit und körperliche Unversehrtheit aber schon wert sein. Wenn so etwas wie mit dem Lenkschloß noch einmal passiert, muß es nicht unbedingt so glimpflich abgehen wie beim 1. Mal.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Enni26

300 euro würde ich ihn natürlich nicht verkaufen auch wenn man leider nicht mehr dafür bekommen würde jetzt.

Diesen Betrag sollte einem die eigene Gesundheit und körperliche Unversehrtheit aber schon wert sein. Wenn so etwas wie mit dem Lenkschloß noch einmal passiert, muß es nicht unbedingt so glimpflich abgehen wie beim 1. Mal.

Ja genau - scheiß auf die Gesundheit des Käufers :rolleyes: Sorry dafür hab' ich kein Verständnis - wohlmöglich dem Käufer auch nichts von dem/den Problem/en sagen.

Dann lieber schlachten und 400€ mit den Einzelteilen machen - mit einem guten Gewissen.

am 30. Juli 2010 um 23:26

@flashsmaster:

Das mit der Garantie und der Gewährleistung müssen wir aber nochmal üben: :)

Die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben, da gibts nach 6 Monaten auch die Beweislastumkehr.

So weit so gut.

ABER: ATU gibt freiwillig 2 Jahre Garantie auf die Roller wie ich dem Text hier entnommen habe. Und bei dieser gibts auch keine Beweislastumkehr. :D

Die Hersteller können sich viel eher mit Fehlbedienung/unsachgemäßer Behandlung/Verschleißteile herausreden. Das ist für die auch viel einfacher.

Weil dann müßtest Du rausfinden was üblicher Weise (aber auch im Einzelfall!!!) als Verschleißteil zählt, bzw. was unter unsachgemäße Behandlung fällt.

Das mit den Inspektionen hatte auch schon jemand geschrieben.

 

Ich halte auch "Ausschlachten" und E-Bay für die Stichwörter des Tages!

Gerade die Verkleidung (wenn soweit noch in Ordnung) dürfte gut was einbringen.

 

Der gezogene Nutzen bei Rückgabe kann und wird Dir in jedem Falle in Rechnung gestellt, das ist auch rechtens (lt. Gesetz) so. Obs gerecht ist, steht wieder auf einem anderen Blatt.

 

Worauf Du Dich beziehst ist son "Quelleurteil". Ich glaube (nicht Wissen!!!) da gings um ne Waschmaschine, die getauscht wurde und zusätzlich der Nutzen in Rechnung gestellt wurde.

Den juristischen Pudding (alles ganz wackelig und vage) solltest Du aber wirklich mit (D)einem Anwalt beraten. Wie das nämlich aussieht wenn man Dir ein "vergünstigtes" neueres Ersatzprodukt verkauft weiß ich nicht -> zu schwammige Regelungen.

Bei uns im Elektronikhandel spielt nämlich Verschleiß und Gebrauch eine weniger große Rolle.

 

Viele liebe Grüße

 

-->GreenHeaven

Zitat:

Original geschrieben von MicSan

 

Ja genau - scheiß auf die Gesundheit des Käufers :rolleyes: Sorry dafür hab' ich kein Verständnis - wohlmöglich dem Käufer auch nichts von dem/den Problem/en sagen.

Dann lieber schlachten und 400€ mit den Einzelteilen machen - mit einem guten Gewissen.

RICHTIG !!!

...oder klar als "DEFEKT" oder "Bastlerfahrzeug" verkaufen und dies klar im Kaufvertrag hervorheben !!!

...aber dass ein Lenkradschloss sich während der Fahrt einrastet ist UNGLAUBLICH !!!

Ein Lenkradschloss kann nur einrasten wenn das Lenkrad ganz eingeschlagen ist, was im Fahrbetrieb beim Zweirad NIEMALS vorkommt !!!

Da bindet uns der TE einen Bären auf !!! :mad:

Wer weiss was da mal wieder "gefummelt" wurde und man sich nun rausreden will !!!

LG

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