Rabatt Neuwagen über Kurzzeitzulassung
Hallo, nochmal eine grundsätzliche Abwägung:
Lohnt sich eine hoher Rabatt auf ein ganz aktuelles Neufahrzeug über eine Kurzzeitzulassung: also z.B:
rund 27% auf den Listenpreis plus Sonderaustattung bei VW/Audi Konzern
oder gibt es da Fallstricke die man beachten muß...?
(Dieselfahrzeug mit entsprechend neuester Schadstoffnorm, aber den Berichten von gestern zu neuer Schummelsoftware)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Darkhexlein schrieb am 3. August 2020 um 14:02:45 Uhr:
Ich hab nicht geschrieben, dass mit dem Kurzzeitzulassung-Auto gefahren wurde. (Wobei Händler angeblich schadfrei Tachos bis 3x zurück stellen dürfen!)
Zur Argumentation "Händler bestellt jetzt, Auto kommt in 6 Wochen, dann Kurzzeitzulassung" meine Interpretation:
Händler bestellt jetzt ein Auto aus dem Lagerbestand, dass dort seit 12 Monaten unverkäuflich schlummerte. Dann Zulassung auf den Händler.
Die schicken Rabatte verlangen die Zulassung auf den Händler für ca 6 Monate.
Es bleibt dabei - am Tag der Überschreibung auf den Käufer kann das gute Stück durchaus mittlerweile 18 Monate alt sein. Bei Garantie von 24 Monaten zu beachten.
Ich sag nicht, dass ein früheres Modell zwingend qualitativ schlecht ist. Relevant aber wird das, will man irgendwann das Auto wieder verkaufen.
Ich hinterfrage aber vorrangig, was mir der clever zuvor suggerrierte tolle Rabatt tatsächlich bringt. Nämlich - nichts. Weil am Tag der Umschreibung auf den Käufer bereits altes Auto.
Die tollen aktuellen Rabatte haben nur dann einen Sinn, bekommt man kein altes Lagerauto. Die Lager aber sollen aktuell geräumt werden. Alte Bestände für teuer Geld.
Die Garantie beginnt immer erst mit der Erstzulassung und nicht mit der Produktion.
Meine Lebensgefährtin hatte im März einen Hyundai Kona Premium mit Allrad und volle Hütte als Tageszulassung gekauft.
Der Wagen war wohl 2018 produziert und war im Dezember 2019 für 3 Tage zugelassen, keine km.
Also fehlen von 5 Jahren Garantie gerade mal 3 Monate. Der Wagen war 2.000 € günstiger als der bestrabattierte Neuwagen im Net. Zudem wäre bei einer Neuwagenbestellung wegen Corona nicht sicher gewesen, wann der Wagen überhaupt kommt. Beim Händler vor Ort hätte selbst der Vorführer mit weniger Sonderausstattung mehr gekostet.
Im Modellzyklus gab es keine Änderungen, also wieso sollte man den Preisvorteil nicht mitnehmen?
Ob der Wagen zuvor irgendwo ein Jahr gestanden ist, war meiner Lebensgefährtin bei dem Preisvorteil egal. Das bisschen Flugrost von den Bremsscheiben war nach einer Woche weg 😉
XF-Coupe
76 Antworten
dann gibt man halt 1 halter an und erzählt im text nochmal, das es ein fahrzeug mit kurzzeitkennzeichen ist mit theoretisch 2 haltern. fertig die laube.
Zitat:
@PayDay schrieb am 20. September 2019 um 12:32:34 Uhr:
dann gibt man halt 1 halter an und erzählt im text nochmal, das es ein fahrzeug mit kurzzeitkennzeichen ist mit theoretisch 2 haltern. fertig die laube.
Genau deshalb habe ich ja oben "bei wahrheitsgemässer Angabe" geschrieben.
Ich persönlich würde es aber auch genauso machen wie du schreibst.
wichtig ist nur, das die wahrheit irgendwo steht. sich selber durch unnötig "wahre" auswahlmöglichkeiten aussieben sollte nicht im interesse liegen. ich suche aber nie nach "nur 1 vorbesitzer". wenn mir ein auto gefällt, kann ich mir solche dinge noch immer genauer angucken. auf jeden fall dann, wenn man superspezielle extras möchte wie ein HUD in einen A4 B8 mit ACC, leder, 200ps+ und max 40.000€. da bleiben von 500 Autos noch 5 stück über. da muss ich nicht auch noch die anzahl halter zwischen werfen und gucke mir eh alle 5 an.
suche ich nen nackten einfachen günstigen, könnte das natürlich schon ein suchkriterium sein.
Zitat:
Dieses halbe Jahr weniger Garantie wirkt doch erheblich weniger schrecklich, wenn ein paar Jahre Verlängerung schon für einige hundert Euro zu haben sind. Das macht den Kohl nicht fett.
Das stimmt leider nicht. Im Kleingedruckten der möglichen Garantieverlängerungen steht nämlich explizit drin, dass keine (!) Garantieansprüche übernommen werden u.a. wenn das Auto die Erstanmeldung über den Händler bekam oder temporär jemals innerhalb der ersten 24 Monate als Mietwagen genutzt wurden. Exakt das ist Leasing. Zeitdauer egal. Du schließt also gutgläubig eine solche Garantieverlängerung ab, guckst im Schadensfall aber in die Röhre. Nur der Händler freut sich über solche völlig unnötige zusätzliche Unterschrift für eine Versicherung. Ich hab nicht unterschrieben.
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Hmm, betrifft das auch die Produkte direkt vom Hersteller wie Volkswagenversicherung, oder Nissan Anschlussgarantie? Bei meinen beiden Kurzzulassungen gab es da keinerlei Probleme bei der Schadensabrechnung!
Leasing ist auch nicht als Mietfahrzeug definiert, wie er es darstellt. Klar heißt das mieten. Aber die Definition der Versicherung ist ein Mietwagen, der gewerblich vermietet wird. Also von Autovermietern. Leasing ist eine Finanzierungsform an einen Endkunden, ob nun Privat oder Gewerblich egal.
Was ist denn dann in solchem Fall als Mietwagen zu verstehen? Ich hab nämlich auch grad mit solchen Konditionen bestellt. Kurzzeitzulassung auf den Händler. Dann kam die Bestätigung und plötzlich ist das Auto für diese Dauer der Kurzzeitzulassung ein Leasingfahrzeug. Die Gesamtsumme aller Kosten ist für mich als Kunde des Neuwagens (Tacho Null km bei Übergabe) unverändert, ich bekomme auch sämtliche Papiere vorab. Auf dem Papier für den Herstellerrabatt ist vorübergehend der Händler als Nutzer eingetragen, tatsächlächlich fahre ich. Lediglich ca 100€/Jahr hochgerechnet kostet mich die Versicherung mehr, netto einsparen tu ich 6.000€. Und alle Beteiligten sind zufrieden.
Ein Mietwsgen ist bei ygebrsuchtwsgen ein Fshrzeug wsd zu gewerblichen Zwecken vermietet wurde. Also platt gesagt: das Suto was bei Sixt, Europäer usw. Auf dem Hof stand damit es jemand für eine kurze Zeit mietet. Diese Fahrzeuge haben auch das Problem das sie nach 2 Jahren schon zum TÜV müssen.
Zitat:
Diese Fahrzeuge haben auch das Problem das sie nach 2 Jahren schon zum TÜV müssen.
Nach einem Jahr 😉
Ich habe mein Auto als Tageszulassung gekauft, die Tageszulassung erfolgte als Mietwagen (hatte für den Händler anscheinend Vorteile).
Dadurch musste der Wagen bereits nach einem Jahr zur HU, die Kosten hat allerdings der Händler getragen. Deshalb war es mir egal.
Ich glaub, mein Denkknoten ist endlich geplatzt. Trotzdem hab ich sofort eine ergänzende Frage zum Thema.
Kurzzeitzulassung als Option für Rabatt geht ja verschieden:
Das Auto steht beim Händler und hat eine Kurzzeitzulassung, wird dann reduziert verkauft und die Zulassung geht auf den Käufer über. = Lagerfahrzeug, Kaufvertrag
Oder: Käufer bestellt Neuwagen und danach erst meldet das der Verkäufer für paar Monate sn, übergibt aber sofort an den Käufer. = Bestellfahrzeug, temporär für die Dauer der vertraglichen Kurzzeitzulassung Leadingfahrzeug, also doch Mietvertrag.
Nach Ablauf der Kurzzeitzulassung verbindliche Übernahme = separater Vertrag, vor Beginn der Kurzzeitzulassung unterschrieben.
In beiden Varianten sind die Fahrzeuge bei Zulassung auf den Käufer erst wenige Monate alt und sind eigentlich Neuwagen. Dennoch ist man als Käufer in jedem Fall Zweitbesitzer eines "Gebrauchtwagens". In der zweiten Variante sollt mMn aus gleich 2 Gründen keine Verlängerung der Neuwagengarantie möglich sein.
(1) da Zulassung auf den Händler (bei Übergabe an den Leadingnehmer)
(2) solange die Zulassung weiter auf den Händler läuft - vermietet der doch (gewerbsmäßig bzw sein Vertragspartner) den Neuwagen an seinen Kunden. Das wäre nur dann nicht der Fall, wenn das Auto bei Übergabe an den Kunden sofort auf den Kunden (Kaufvertrag) umgemeldet wird.
Oder wo steht das gegenteilig erklärt?
Die Verlängerung der Neuwagengarantie ist nichts anderes als eine Risikoversicherung, die man bspw. mit der Herstellerbank abschließt. Der Versicherungsnehmer zahlt den Beitrag, der Versicherungsgeber trägt im Eintrittsfall die durch die Garantie abgedeckten Reparaturkosten.
Eine pauschale Aussage kann man deswegen nicht machen, da es von den jeweiligen Bedingungen des Versicherungsgebers abhängt. Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss genau informieren und die Vertragsbedingungen lesen.
Es kann z. B. auch sein, dass die Garantieverlängerung bei einer Tageszulassung etwas teurer ist, als bei einem echten Neuwagen, weil es sich formal um einen Gebrauchtwagen handelt.
Es giebt auch die Variante das das Auto überhaupt keine Zulassung hat und trotzdem rabattiert wird, einfach so...
Da sind so je nach Marke und Typ 20-30% drin.
Lagerfahrzeug heißt lediglich das es irgendwo auf einem Lagerplatz schon steht. Beim Hersteller oder beim Händler. Eine Zulassung hat es noch nie gehabt. Es ist aber bereits fertig und man hat keine Variationsmöglichkeiten mehr.
Ein Mietfahrzeug was nach einem Jahr zum TÜV muß ist ein Fahrzeug was gewerblich vermietet wird also was z.B. beim Sixt steht und jeden Tag von jemand anders gefahren wird. Leasing ist keine gewerbliche Vermietung in dem Sinne.
Jetzt ist meine Antwort verschwunden. Nagut.
Danke nochmal für die Erklärung zur geschäftlichen Nutzung/Vermietung.
OT: noch zum Thema Lagerfahrzeug. Das kann bis zu 12 Monaten schon irgendwo im Freien (irgendwo in der Wüste oder sonstwo) abgestellt sein und darf trotzdem noch als Neuwagen mit Kurzzeitzulassung verkauft werden.
Da würde ich mich als Käufer vera... fühlen. Zudem die Modelle auch wechseln.
Wird jetzt eifrig mit Rabatt geworben, will ich trotzdem kein Auto, das seit 12 Monaten niemand kaufen wollte. Plus Kurzzeitzulassung. Danach ist es ja noch älter und wurde das Modell längst überarbeitet ...
Ich hab für 29% Rabatt bestellt. Beim selben Anbieter mit identischer Konfiguration gab es gestern nur noch 22,5% Rabatt. Mal sehen, was am Ende wirklich rauskommt und wann.
Zitat:
und darf trotzdem noch als Neuwagen mit Kurzzeitzulassung verkauft werden.
Da würde ich mich als Käufer vera... fühlen.
Ein Auto mit Kurzzulassung ist ein Gebrauchtwagen. Steht auch so im Kaufvertrag.
Zitat:
Zudem die Modelle auch wechseln.
Den Modellwechsel bekommt man ja mit. Und nicht jeder möchte unbedingt das neueste Modell haben, sondern nimmt lieber einen höheren Rabatt mit, den es für Auslaufmodelle i. d. R. gibt.
So oder so: Als Käufer sollte man sich vor dem Kauf ausreichend informieren.
Ein Lagerfahrzeug hat meist keine Zulassung.
Da ist noch nie jemand mit gefahren ( außer der Arbeiter der es aus der Halle auf den LKW gefahren hat oder auf das Schiff)
Kurzzulassung oder Tageszulassung ist ein Fahrzeug was schon mal angemeldet war, egal wie viele km. Es kann ein Lagerfahrzeug sein, muss aber nicht. Es kann sein das der Händler es gerade erst bestellt hat, es in 6 Wochen geliefert wird und er es für ein paar Tage anmeldet ohne damit zu fahren, dann bekommst du es.
Also nix irgendwie reininterpretieren. Einfach logisch nachvollziehen was die Begriffe bedeuten.