R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?

Mercedes B-Klasse W246

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

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Zitat:

@MarMor2000 schrieb am 25. Oktober 2017 um 09:40:55 Uhr:


aber manche sehen das auch zu streng mit dem Gasse bilden und bilden die gelich wenn der Verkehr noch langsam rollt oder man Stop and Go hat. da bleibt dohc noch alle Zeit der Welt wenn es dann langsam stockt und doch zum Stillstand kommt, eben sich mehr links odefr rechts zu platzieren. ist ja nicht so das man Stoßstange an Stoßstange steht und dann keine Sekunde und kein Meter mehr bliebt um noch zu korrigieren ?

Das hat rein gar nichts mit "sehen das auch zu streng mit dem Gasse bilden", das ist einfach Vorschrift nach StVO ....... 🙄

Eben. Wo ist das Problem, sich schon bei stockendem Verkehr auf die Rettungsgasse einzustellen?
So oft erlebe ich, dass im stockenden Verkehr noch dicht an dicht gefahren wird und dazu versetzt. Wenn dann "plötzlich und ganz unerwartet" alles steht, dann reicht der Rangierraum nicht mehr aus, um den Hobel an die Seite zu fahren.

Bin ich wohl so einer der hoffentlich bald mal nen saftiges Bußgeld bekommen sollte ...

Zitat:

@MarMor2000 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:43:13 Uhr:


Bin ich wohl so einer der hoffentlich bald mal nen saftiges Bußgeld bekommen sollte ...

Wenn du es nur so lernen willst/kannst, dann ist das wohl nötig ...... 🙄😉

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Zitat:

@MarMor2000 schrieb am 25. Oktober 2017 um 09:40:55 Uhr:


aber manche sehen das auch zu streng mit dem Gasse bilden und bilden die gelich wenn der Verkehr noch langsam rollt oder man Stop and Go hat. da bleibt dohc noch alle Zeit der Welt wenn es dann langsam stockt und doch zum Stillstand kommt, eben sich mehr links odefr rechts zu platzieren. ist ja nicht so das man Stoßstange an Stoßstange steht und dann keine Sekunde und kein Meter mehr bliebt um noch zu korrigieren ?

Erfahrungsgemäß ? NEIN ! Klappt dann nicht ! Diejenigen die vielleicht noch ein Sondersignal sehen und hören fangen dann wild an zu rangieren. Klappt aber oft nicht weil dann der Vorder-/Hinter-/Seitenmann ggf. auch irgendwie versucht zu rangieren. Das ganze läuft dann komplett unkoordiniert. Meistens klappt es gar nicht weil man dem jeweiligen Vordermann eh ganz dicht aufgefahren ist und man gar nicht rangieren kann außer 20 cm vor, 20 cm zurück, wieder 20 cm vor usw.

So, und nun probier einfach mal wie viele Versuche du benötigst um, bei nach vorne und hinten und seitlich begrenztem Platz, sprich bei vielleicht 2 Metern Abstand zum Vordermann, dein Fahrzeuge halbwegs gerade an den linken bzw. rechten Fahrbahnrand zu stellen sodass dein Fahrzeugheck eben nicht mitten in der Rettungsgasse steht. Bedenke dabei auch dass dein Hintermann, sobald du dein Fahrzeug eben jene 2 Meter nach vorne bewegst um dir Platz für das rangieren zu schaffen genau diese Lücke ausfüllt weil er ja ebenso rangieren will. Dann stehts nämlich dumm da und bewegst dich gar nicht mehr. Bis dass dann jeder gerafft hat sind ein paar Minuten um wenn es überhaupt halbwegs vollbracht wird.

Zitat:

@MarMor2000 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:43:13 Uhr:


Bin ich wohl so einer der hoffentlich bald mal nen saftiges Bußgeld bekommen sollte ...

Nur für dich 😉

StVO §11 Absatz 2
"(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."

Du bist schon bei langsamer Fahrt (Schrittgeschwindigkeit) verpflichtet eine Rettungsgasse zu bilden.
Wie man im Stillstand eine bilden soll, erklärt sich mir jedoch nicht, aber ich weiß wie sie es meinen. Zumal die Rettungsgasse schon da sein sollte, laut StVO, bevor die Fahrzeuge zum Stillstand kommen.
Da kaum Abstand zum Vordermann gelassen wird, kann im Stillstand keine Gasse mehr gebildet werden. Es ist nämlich sehr wenig Platz zum rangieren vorhanden und dann dauert dies viel zu lange.

Ich verstehe gar nicht, wieso man dazu eine explizite Gebots-Vorschrift braucht. Das versteht sich doch von allein, dass man an die Seite rangiert, so lange man das noch kann. Wenn alle dicht an dicht stehen, gehts halt nicht mehr.

Ich danke euch allen

Ich lasse seit geraumer Zeit bei Staus einen größeren Abstand zum Vordermann - aus reinem Selbstschutz. Ohne Rangierraum kann ich nicht auf den Standstreifen entfleuchen, wenn Wladimir Schrottkowski mit seinem Tatra LKW mal wieder nicht mitbekommt, daß sich ein Stau gebildet hat, weil er gerade mit Sletwana telefoniert oder sich die Fuißnägel schneidet.

Siehe geänderten Fettdruck:

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:56:07 Uhr:


StVO §11 Absatz 2
"(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."

Wenn sich ein Fahrzeug im Stillstand befindet, wie sollte es dann an den Rand fahren können?

Möglicherweise werden manche Regeln nicht auf Sinnigkeit geprüft?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:51:28 Uhr:


Siehe geänderten Fettdruck:

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:51:28 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:56:07 Uhr:


StVO §11 Absatz 2
"(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."
Wenn sich ein Fahrzeug im Stillstand befindet, wie sollte es dann an den Rand fahren können?

Möglicherweise werden manche Regeln nicht auf Sinnigkeit geprüft?

Was gibt es da auf "Sinnigkeit" zu prüfen? Wenn der Verkehr stockt und man langsam fährt dann fährt man zur Seite! Wenn der Verkehr dann steht bildet man schon eine Rettungsgasse! Da steht nicht das man erst damit anfangen soll wenn man berreits steht ..... 🙄

Zitat:

@TomF31 schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:56:27 Uhr:



Zitat:

@Wauhoo schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:51:28 Uhr:


Siehe geänderten Fettdruck:

Zitat:

@TomF31 schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:56:27 Uhr:



Zitat:

@Wauhoo schrieb am 25. Oktober 2017 um 11:51:28 Uhr:


Wenn sich ein Fahrzeug im Stillstand befindet, wie sollte es dann an den Rand fahren können?

Möglicherweise werden manche Regeln nicht auf Sinnigkeit geprüft?

Was gibt es da auf "Sinnigkeit" zu prüfen? Wenn der Verkehr stockt und man langsam fährt dann fährt man zur Seite! Wenn der Verkehr dann steht bildet man schon eine Rettungsgasse! Da steht nicht das man erst damit anfangen soll wenn man berreits steht ..... 🙄

Dort stehen 2 Bedingungen mit einem oder verknüpft:

1. Wenn mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird:

Dann bilden der Rettungsgasse -> logisch und da gefahren wird, kann man eine Gasse bilden

2. sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden:
etwas unsinnig, denn wenn ich stehe, kann ich mein Auto nur versetzen, wenn ich wieder fahre 😉
Wauhoo hat den Text wörtlich genommen, denn so steht es da auch.

Sinnvoller wäre der Paragraph, wenn man nur schreibt, dass schon bei Schrittgeschwindigkeit die Gasse zu bilden ist, denn wenn es dann zum Stillstand kommt, ist die Gasse da.

EDIT:
mathematisch gesehen, stehen in dem Paragraphen 3 Zustände:
1. VT fahren mit Schrittgeschwindigkeit
2. VT stehen
3. es gelten beiden Bedingen (geht nicht, höchstens dass eine Teilmenge Zustand 1 und die andere Teilmenge Zustand 2 erfüllt)

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 25. Oktober 2017 um 12:30:07 Uhr:



2. sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden:
etwas unsinnig, denn wenn ich stehe, kann ich mein Auto nur versetzen, wenn ich wieder fahre 😉
Wauhoo hat den Text wörtlich genommen, denn so steht es da auch.
.......

Wenn du schon richtig stehst, dann bildest du in dem Moment eine Rettungsgasse ohne das du noch eine Handlung vornehmen musst ..... in dem Text steht nichts von einer Handlung im Stillstand .... 😉

Zitat:

Sinnvoller wäre der Paragraph, wenn man nur schreibt, dass schon bei Schrittgeschwindigkeit die Gasse zu bilden ist, denn wenn es dann zum Stillstand kommt, ist die Gasse da.

So steht das da auch wenn man es denn so lesen möchte ..... 😉😁😁

Ganz sinnvoll wäre, sich nicht über Formulierungen zu streiten sondern schlichtweg dafür zu sorgen, dass man nötigenfalls seinen Teil der Rettungsgasse bilden kann und sich weniger darüber aufzuregen, wo die Leute bei zähflüssigem Verkehr fahren.

Wenn ich stehe, dann stehe ich (befinde mich im Stillstand).
Solange ich noch nicht stehe, kann ich meine Position verändern. Ich muss also schon vor dem Stillstand entsprechend handeln. Der Paragraph sagt, dass, wenn Fahrzeuge sich im Stillstand befinden, dann sollen diese Fahrzeuge eine Gasse bilden. Das geht nun mal nicht. (IMHO)

Ich weiß, was der Paragraph mir sagen möchte, aber es ist in meinen Augen unglücklich formuliert, da er 2 Zustände beschreibt, bei denen eine Gasse zu bilden ist, aber nur ein Zustand eine Bewegung ist (fahren versus stehen).

Da wir uns im Prinzip einig sind, wie es zu machen ist, ist das hier nur Wortklauberei. Man(n) kann den Paragraphen, wie du schriebst, so oder so lesen.

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