R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?

Mercedes B-Klasse W246

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

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Einfach einen weiteren Streifenwagen hinschicken, der sich um nichts anderes kümmert. Und Geldnot lasse ich nicht gelten. Wir haben genug davon und mit den Strafen würde sich der zusätzliche Wagen wieder bezahlt machen.

Der zusätzliche Streifenwagen müßte dann aber schon autonom fahren können, denn das Personal ist ja einfach nicht da. 😉

Zitat:

Dieses könnte sich bald ändern, zumindest in Bezug auf die freizuhaltende Rettungsgasse.

Das würde sich logischerweise mit einem höheren Strafmaß ändern. Wegen Behinderungsstrafen von 20 € macht sich keiner verrückt, weder Täter noch Verfolger. Mit einer höheren Strafe überlegt sich der Täter, ob er

das

wirklich riskiert und der Ahnder und Verfolger sieht eine Chance und auch einen Nutzen darin, etwas anzuzeigen und zu verfolgen!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 13. Mai 2017 um 18:24:22 Uhr:


Aber auch nur in der Theorie...

...in der Praxis wird es jemanden der nur 450€/Monat verdient härter treffen, als jemanden der 3500€/Monat aufs Konto bekommt und vermutlich auch entsprechende Rücklagen gebildet hat!

BeeKlasse schrieb ja auch "einigermassen" gleich. Tagessaetze bestrafen etwas gerechter als feste Saetze (z.B. pauschal 200€ oder wie hier gar nur 20€).

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Zitat:

@digibär schrieb am 14. Mai 2017 um 11:25:35 Uhr:


Der zusätzliche Streifenwagen müßte dann aber schon autonom fahren können, denn das Personal ist ja einfach nicht da. 😉

Klar sind genug da, sieht man ja bei brisanten Fussballspielen. Da können auf einmal hunderte Beamte mobilisiert werden. Und mit Bußgelder können noch mehr bezahlt werden.

Natürlich macht es keinen Sinn, nur für die Ahnung von Verstößen(!) auch noch einen zusätzlichen Streifenwagen abzustellen. Die Infos über Behinderer fallen aber einfach mal so ab, wenn die Rettungskräfte, die letztlich tatsächlich auch die Behinderten sind, die Behinderung druch automatisch mitlaufendes Video dokumentieren dürfen.

Sobald sich dann im fahrenden (oder im Stau stehenden) Volk herum spricht, dass man praktisch schon automatisch aufgenommen und damit auch automatisch (heftig) verurteilt ist, wenn man die Rettungsgasse blockiert, ergeben sich automatisch Verhaltensänderungen!

Hallo, Wauhoo,

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 14. Mai 2017 um 08:51:57 Uhr:


@ Uhu110
Dieses könnte sich bald ändern, zumindest in Bezug auf die freizuhaltende Rettungsgasse. Es wäre denkbar, daß seitens der Rettungskräfte Fahrzeuge aufgenommen werden dürfen, die die Rettungsgasse blockieren.

die Fahrzeuge, die die Rettungsgasse blockieren, dürfen auch jetzt schon aufgenommen werden.

Es ist allerdings nicht erlaubt, die Kamera durchgehend mitlaufen zu lassen und danach die passenden Owis herauszufiltern und daran wird sich nichts ändern.

Bei einer Einsatzfahrt durch den Stau hat der Beifahrer im Streifenwagen anders zu tun, als mit einer Kamera mögliche Verstöße zu dokumentieren und dabei vielleicht auch noch die Fahrer aufzunehmen.

Hallo, BeeKlasse,

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 14. Mai 2017 um 12:39:00 Uhr:


Mit einer höheren Strafe überlegt sich der Täter, ob er das wirklich riskiert und der Ahnder und Verfolger sieht eine Chance und auch einen Nutzen darin, etwas anzuzeigen und zu verfolgen!

um mal von meiner Dienststelle zu sprechen:

Wenn wir Unfälle mit größeren Verkehrsstörungen haben, bei denen es Probleme mit der Rettungsgasse gibt, haben wir in aller Regel auch noch so viele weitere Einsätze, dass wir froh sein können, wenn unsere Streifenbesatzungen die Unfälle nach und nach in einer vertretbaren Zeit abarbeiten können, nicht zu reden von den weiteren Einsätzen (Gegenstände auf der Fahrbahn, verkehrsunsichere Fahrzeuge usw).

Die Höhe der Sanktionierung spielt keine Rolle, wenn es darum geht, solche Missstände zu verfolgen, denn den Kollegen im Streifendienst ist selber daran gelegen, dass sich daran etwas ändert.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 14. Mai 2017 um 14:38:04 Uhr:


Die Infos über Behinderer fallen aber einfach mal so ab, wenn die Rettungskräfte, die letztlich tatsächlich auch die Behinderten sind, die Behinderung druch automatisch mitlaufendes Video dokumentieren dürfen.

Wie gesagt: Rechtlich nicht erlaubt und daran wird sich auch nichts ändern.

Hallo, Unkrautvernichter,

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 14. Mai 2017 um 14:19:27 Uhr:


Klar sind genug da, sieht man ja bei brisanten Fussballspielen. Da können auf einmal hunderte Beamte mobilisiert werden. Und mit Bußgelder können noch mehr bezahlt werden.

genauso spricht der Blinde von der Farbe.

Die Beamten bei solchen Einsätzen kommen zum Großteil von der Bereitschafts - und der Bundespolizei.

Der Rest wird von den Revieren gestellt, wo sie dann wieder für die eigentlichen Aufgaben nicht zur Verfügung stehen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 14. Mai 2017 um 14:38:04 Uhr:


Die Infos über Behinderer fallen aber einfach mal so ab, wenn die Rettungskräfte, die letztlich tatsächlich auch die Behinderten sind, die Behinderung druch automatisch mitlaufendes Video dokumentieren dürfen.

Und dann? Man sieht bestenfalls ein Fahrzeug von hinten und was soll man damit anfangen?

@uhu100

Deswegen macht es Sinn, zusätzliche Beamte in den Dienst zu stellen, denn die Bußgelder decken die Ausgaben.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 14. Mai 2017 um 15:13:01 Uhr:



Es ist allerdings nicht erlaubt, die Kamera durchgehend mitlaufen zu lassen und danach die passenden Owis herauszufiltern und daran wird sich nichts ändern.

Wo steht, daß sich daran nix ändern wird?

Datenschutz ist bekanntlich europäisches Recht; dafür hat es die einfache Datenschutz Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679, aber auch die andere Datenschutz Verordnung (EU) 2016/680, wie sie für Behörden bei der Strafverfolgung gilt.

Da EU-Verordnungen national unmittelbar gelten, bedürfen sie für ihre Geltung keiner Umsetzung in nationales Recht.

Evtl. findet sich da ja ein Passus, der es den Rettungskräften im Einsatz ermöglicht, diese Kamera bspw. während einer Autobahnfahrt durchgehend mitlaufen zu lassen.

Es bedarf der Korrektur; die "(EU) 2016/680" ist keine Verordnung, sondern "nur" eine Richtlinie, die für ihre Gültigkeit der nationalen Umsetzung durch den Bund bedarf.

Hallo, Wauhoo,

selbst, wenn das Datenschutzrecht in der EU - Norm solche Videoaufnahmen erlaubt, ist es m. W. trotzdem rechtmäßig, wenn einzelne Länder es verbieten, und in Deutschland ist es nun mal verboten und es gibt m. W. nicht die geringsten Bestrebungen, daran etwas zu ändern.

Im Gegenteil: Es gibt ja schon Forderungen, Filmaufnahmen mit der Dashcam, und um nichts anderes handelt es sich hier im Endeffekt, wenn dauerhafte Aufnahmen gefertigt werden, überhaupt nicht mehr erlaubt werden sollen.

Hallo, Unkrautvernichter,

es gibt sehr viel dringendere Gründe, eine Vielzahl von zusätzlichen Beamten einzusetzen und trotzdem tut sich hier nur sehr langsam etwas.

Glaubst Du im Ernst, mit dem Thema "Rettungsgasse" könntest Du hier punkten?

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Im Gegenteil: Es gibt ja schon Forderungen, Filmaufnahmen mit der Dashcam, und um nichts anderes handelt es sich hier im Endeffekt, wenn dauerhafte Aufnahmen gefertigt werden, überhaupt nicht mehr erlaubt werden sollen.

Ok, dann würden Rettungs- und Einsatzkräfte (nicht Privatpersonen) nur dann die Cam einschalten, wenn man Behinderungen dokumentieren will. Also: Nicht jeder und nicht immer, sondern situationsabhängig.

Ob da was geht oder nicht, kommt auch ein bischen auf die Empörung an, die Medien produzieren, wenn sie vermehrt zu Fuß laufende Helfer auf der Autobahn zeigen, weil die Rechtslage leider keine stärkere und leichtere Ahndung von dann schärferen Strafen für Behinderung zulässt.

Und dass man den Fahrer nicht von hinten erkennt? Nun, sobald die Helfer aussteigen und an ihm vorbei laufen müssen, machen sie halt ein Foto von vorne. Oder zwei! Oder 312 Stück von allen Seiten! So schnell wie Gaffer mit ihren Handys "abdrücken", könnten das auch Helfer "by the way" auf Behinderer!

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 15. Mai 2017 um 02:26:42 Uhr:



Zitat:

Nun, sobald die Helfer aussteigen und an ihm vorbei laufen müssen, machen sie halt ein Foto von vorne. Oder zwei! Oder 312 Stück von allen Seiten!

Dir ist aber schon bewusst, daß die Helfer gerade einen anderen, wichtigeren Auftrag zu erfüllen haben? Ich glaube man muss dabei woanders ansetzen.
Wenn die Asozialmedien alle solche Filmchen sofort löschen müssten, eventuell sogar kostenpflichtig, könnte sich das ändern.
Moorteufelchen

Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Mai 2017 um 00:53:17 Uhr:


Hallo, Unkrautvernichter,

es gibt sehr viel dringendere Gründe, eine Vielzahl von zusätzlichen Beamten einzusetzen und trotzdem tut sich hier nur sehr langsam etwas.

Glaubst Du im Ernst, mit dem Thema "Rettungsgasse" könntest Du hier punkten?

Viele Grüße,

Uhu110

Zur Zeit nicht. Wenn man die Bußgelder anheben würde, würde sich das Blatt auch wandeln. Gehe ich stark von aus.

Bei uns waren die letzten Zwei Wochen verstärkt Kontrollen von Autofahrern und Radfahrern (Verhalten am Zebrastreifen/ Kreisverkehr) Obwohl die Anzahl der Verstöße von den Radfahrern um ein vielfacher höher waren, gab es für die nur mündliche Verwarnungen, Autofahrer hingegen mussten Verwarngelder zahlen. Warum wohl?

Hier ein eindrückliches Video. Da tut sich sogar die Motorradstreife schwer durchzukommen 🙄

https://www.youtube.com/watch?v=UPmlu2qq6zU
(besonders interessant ab der 5. Minute)

Was um Himmels Willen haben die ganzen LKWs auf der linken Spur verloren? Hier gebe ich Unkraut durchaus mal Recht. Würde man die alle mit einem ordentlichen Bußgeld belegen, wäre das finanziell ein Selbstläufer.

Gruß
Jürgen

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