R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?

Mercedes B-Klasse W246

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

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Hallo,

letztes Wochenende durfte ich auf der A 3 beobachten,
dass sowohl nun einige die Rettungsgasse bilden.
Aber das sind einige aus der "HERDE" .

Ein LKW versuchte mich sogar vom rechten Rand der
Mittelspur zu verdrängen und kam mir, wiederholt,
sehr, sehr nahe.

Es war wohl einer, der noch nichts von einer Rettungsgasse
gehört hatte, weiter will ich zu dem LKW nichts sagen.

Es sind nicht immer die LKW`s , in diesem Fall war`s einer.

Gruß
summercap

Zumindest in Österreich seit 1. Juni 2014

Wien (OTS) - Ab 1. Juni ist für Lkw über 7,5 Tonnen das Überholen auf der dritten bzw. vierten Spur einer Autobahn verboten.
http://www.ots.at/.../...en-und-vierten-autobahnspur-nicht-ausreichend

Auch in Deutschland:

Zitat:

Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.

Paragraph 7 Absatz 3c

Das obige regelt natürlich nicht das Überholen, daher ist das zitieren nicht so hilfreich.

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@zille1976

Wie passt das dann dazu?

StVO §18 (11)

Zitat:

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.

Ohne Schlechtwetter duerfen Lkws dann wohl schon den aeusserst linken Fahrstreifen nehmen, sonst koennte man sich diesen Absatz ja sparen.

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 26. Februar 2017 um 11:58:17 Uhr:


Das obige regelt natürlich nicht das Überholen, daher ist das zitieren nicht so hilfreich.

Wenn ich mit dem LKW erst garnicht auf die 3. Spur darf, dann darf ich da logischerweise auch nicht überholen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 26. Februar 2017 um 13:55:29 Uhr:


@zille1976
Wie passt das dann dazu?
StVO §18 (11)

Zitat:

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 m oder weniger eingeschränkt ist sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.


Ohne Schlechtwetter duerfen Lkws dann wohl schon den aeusserst linken Fahrstreifen nehmen, sonst koennte man sich diesen Absatz ja sparen.

Ganz einfach:

18/11 verbietet das Befahren der linken Spur auch bei 2-spurigen Autobahnen. Hierzu passt auch der folgende Eintrag im Bussgeldkatalog "Überholen, obwohl die Sichtweite durch die Witterung eingeschränkt war, mit einem Fahrzeug über 7,5 t"

7/3 verbietet das Befahren für LKWs generell, wenn mehr als 2 Spuren vorhanden sind.

Hallo, zille1976,

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Februar 2017 um 00:36:56 Uhr:


Tja, solange die Polizisten dann fröhlich an den Nicht-Gassenbildern vorbeilaufen statt sie zu sankionieren, kann ich nur sagen selber schuld.

hast Du schon mal überlegt, dass die Beamten in so einer Situation Wichtigeres zu tun haben, als bei jedem Fahrzeuglenker stehen zu bleiben?

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Feb. 2017 um 14:2:36 Uhr:


Ganz einfach:

18/11 verbietet das Befahren der linken Spur auch bei 2-spurigen Autobahnen.

In dem Fall wuerde in der StVO 18/11 dann nicht das Woertchen "aeusserst" stehen, wenn das Befahren der 3. und weiteren rechten Spur sowieso verboten gewesen waere. Dieser Satz wuerde sich dann ohnehin nur auf 2spurige BABs auswirken, dann reicht die Aussage "linke Spur". Aber: a) ich weiss es nicht, b) nichts deutet darauf hin, dass meine Ueberlegung richtig sein koennte. Und das ist auch gut so, (v.a. baulich bedingte) langsame Fahrzeuge haben nichts auf der linken Spur verloren.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Februar 2017 um 14:20:06 Uhr:


Hallo, zille1976,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Februar 2017 um 14:20:06 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Februar 2017 um 00:36:56 Uhr:


Tja, solange die Polizisten dann fröhlich an den Nicht-Gassenbildern vorbeilaufen statt sie zu sankionieren, kann ich nur sagen selber schuld.

hast Du schon mal überlegt, dass die Beamten in so einer Situation Wichtigeres zu tun haben, als bei jedem Fahrzeuglenker stehen zu bleiben?

Viele Grüße,

Uhu110

Ich hab sogar mal dran gedacht, dass es in Deutschland mehr als den einen Polizisten gibt, der ganz dringend zur Unfallstelle muss.

Evtl. den Anderen, der auf das Fahrzeug aufpasst. Oder glaubst du ernsthaft die lassen das Auto unbewacht mitten im Stau stehen für 70 Minuten?

Hallo, Zille1976,

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Februar 2017 um 16:29:07 Uhr:
Evtl. den Anderen, der auf das Fahrzeug aufpasst. Oder glaubst du ernsthaft die lassen das Auto unbewacht mitten im Stau stehen für 70 Minuten?

wenn es abgeschlossen ist, wäre es möglich.

Ich gehe allerdings davon aus, dass der Bericht nur die halbe Wahrheit widerspiegelt und dass sowohl der Streifenwagen wie auch der RTW vom jeweiligen Fahrer nachgeführt wurden, sobald es ihnen gelungen ist, sich freie Bahn zu verschaffen.

Nichtsdestotrotz hätte der Fahrer des Streifenwagen hier keine Zeit, sich mit den VT auseinanderzusetzen.

Zusätzliche Beamte, die dies dann übernehmen, wirst Du wohl auch kaum finden, denn woher sollen die kommen?

Bei einem Unfall, bei dem die Rettungskräfte entgegengesetzt anfahren müssen, haben die Beamten genug zu tun und nicht selten gibt es dann noch weitere Unfälle, so dass die zwei oder drei Streifenbesatzungen, die die Autobahnpolizeireviere in aller Regel haben, recht schnell ausgebucht sind.

Viele Grüße,

Nachteule

Zitat:

@uhu110 schrieb am 26. Feb. 2017 um 14:20:06 Uhr:


hast Du schon mal überlegt, dass die Beamten in so einer Situation Wichtigeres zu tun haben, als bei jedem Fahrzeuglenker stehen zu bleiben?

Hallo Uhu110!

Was bringen Regeln, wenn nicht auf ihre Einhaltung kontrolliert und vor allem nicht geahndet wird? Und wer kann das machen, wenn nicht ihr von der Polizei?

Und schon haben wir das naechste Problem: due Kontrollorgane (Polizei) erhalten von der Politik immer mehr gebuetsfremde Aufgaben auferlegt. Im Gegenzug wurden in den letzten Jahren von den Innenministerien sukzessive immer mehr Personal abgezogen. Dass unter diesen Bedingungen die Polizei sich nur noch auf wirklich wichtige Aufgaben konzentrieren kann ist fuer mich nachvollziehbar. Das Problem ist also die Politik.

Werden Regeln nicht kontrolliert, werden sie immer mehr missachtet, nicht nur im Strassenverkehr. Und das sollte man so schnell wie moeglich wieder umkehren.

Zitat:

Wenn ich mit dem LKW erst garnicht auf die 3. Spur darf, dann darf ich da logischerweise auch nicht überholen.

Also, damit das nochmal klarer wird, weil mein kurzer Hinweis weiter oben, dass der §7, Abs. 3c nicht das Überholen betrifft, ja wohl nicht von unserer 76er-Zille akzeptiert wird und sie uns mit ihrer Privat-Deutung immer ganz kirre macht: 🙂

Zum erwähnten §7, Abs. 3c gibt es natürlich Kommentare, VwV (Verwaltungsvorschrift) und bevor man mit weniger sinnigen Privatmeinungen falsche Rechtsauffassungen verbreitet, (wären das "law-fake-news"? 🙂 ), gilt der alte Spruch, dass ein Blick ins Gesetz, hier eine VwV, die Rechtsfindung erleichtert! 🙂

Benutzung des linken Fahrstreifens außerorts durch LKW über 3,5 t
Bei dreistreifigen außerörtlichen Autobahnen wird durch § 7 Abs. 3c kein Überholverbot auf dem dritten linken Fahrstreifen für LKW über 3,5 t oder Züge über 7 m begründet. Hierbei ist vom Sinngehalt der Norm auszugehen, denn auf Autobahnen darf weder „links abgebogen“ werden, noch „halten“ dort Fahrzeuge „hin und wieder“.

Das bedeutet ebenfalls, dass der ganze §7, Abs. 3c das Befahren auf der Autobahn z. B. gar nicht regelt.

Außerdem gibt es Gründe, warum auch größere, leistungsstärke KFZ, Autobahn ja oder nein, die ganz linken Spuren nutzen können sollen müssen dürfen. Einer für eine Abweichung vom Rechtsfahrgebot nach § 7 Abs. 3c wären langsame Fahrzeuge, die im Abstand von etwa 300 bis 500 m fahren. (OLG Düsseldorf VerkMitt 1998 Nr. 56).

Wer sich reinlesen will, sogar mit Bildern zur Benutzung des linken Fahrstreifens
einer dreispurigen Autobahn durch LKW, hier die Quelle: http://docplayer.org/...ung-von-fahrstreifen-durch-kraftfahrzeuge.html

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 25. Februar 2017 um 20:55:08 Uhr:


Offenbar sowohl unbekannt, ein Fremdwort, Folge einer ungenügenden Kinderstube oder Auswirkung des bundesweiten Bildungsnotstandes

http://www.spiegel.de/.../...er-zur-unfallstelle-laufen-a-1136297.html

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 25. Februar 2017 um 20:55:08 Uhr:



Zitat:

Keine Rettungsgasse - Sanitäter müssen zwei Kilometer zur Unfallstelle laufen

Ein Unfall auf der A7 bei Kassel hat Polizei und Rettungsdienste vor eine besondere Herausforderung gestellt. Verantwortlich dafür waren Autofahrer, die keine Rettungsgasse gebildet hatten. [...]

Zur Versachlichung der Debatte:
Auf der A7 im Bereich Kassel wird auch gerade heftigst gebaut. Kann es sein, dass der Unfall in einer Baustelle passiert ist? Dann wäre das Bilden einer Rettungsgasse schlicht unmöglich. Am Mittwoch fahre ich da lang, dann schaue ich mir die Situation im Bereich der Auffahrt (Kassel Mitte, Fahrtrichtung Nord) mal genauer an.

In meiner ehemaligen Feuerwehr mit Autobahnzuständigkeit hatten wir (vermutlich ist es immer noch so) auf dem LF 16/12 und auf dem RW kleine Rollwagen bzw. Untergestelle mit Rollen verlastet, auf die man die schweren Geräte (hydraulischer Rettungssatz, Stromerzeuger, Rettungszylinder etc.) stellen konnte und diese durch den Baustellenstau schieben konnte. Gleichzeitig wurden bei Unfällen im Bereich der Baustellen immer auch die Feuerwehren und Rettungsdienste aus der Gegenrichtung alarmiert, die dann zur Not eine Rettung über die Mittelleitplanke hinweg durchführen konnten.

Wie gesagt, ich fahre am Mittwoch da mal lang. Wenn es wirklich so ist (Baustelle), wäre das ein journalistisches Armutszeugnis für Spiegel-Online...

Laut http://www.verkehrsservice.hessen.de/ ist zwischen Kassel-Ost und Kassel-Süd tatsächlich eine Dauerbaustelle. Aktuelle Situation wäre trotzdem sehr interessant.

Spiegel wird nicht umsonst durch einige Leute als "ehemaliges Nachrichtenmagazin aus Hamburg" tituliert :-P

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