R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?

Mercedes B-Klasse W246

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

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Zitat:

@buggeliger schrieb am 27. Januar 2017 um 16:24:46 Uhr:


@Brunolp12 Genau solche Typen wie du, die meinen sie sollten das "individuell" lösen können Menschen das Leben kosten. 10 mal 30 Sekunden Verzögerung sind 5 Minuten verlorene Zeit.
Bei Stau ist eine Gasse rechts von der äußersten linken Spur zu bilden, BASTA! Da darf es nicht drauf ankommen was in deinem Gehirn so vor sich geht..

Ich habe mein Leben noch keinem Rettungswagen im Weg gestanden.

Im Übrigen geht es oft ja gar nicht, dass man von vornherein "vorbeugend" Platz für Rettungsfahrzeuge lässt, wenn kein Platz ist zum Beispiel - was innerorts eher die Regel ist.

Aber gaanz stark von dir, dass du meinen Beitrag 2 Monate und 10 Seiten später immer noch als Aufhänger für deine Binsenweisheiten nutzen musst 🙄

Hallo, Buggeliger,

Zitat:

@buggeliger schrieb am 27. Januar 2017 um 19:46:00 Uhr:


Es ist aber immer noch so, dass die Spur rechts von der linkesten freigehalten werden muss und auch musste. Also alle auf der linken äußeren Spur nach links aussen, die auf der Spur rechts daneben auf die äußerste rechte Seite. Das ist dann die Rettungsgasse. Das war noch nie anders, es war nur anfangs nicht so deutlich formuliert. ("Drei spuren: zwischen der linken und der m i t t l e r e n Spur"😉 das sagte nichts über VIER Spuren denn da gibt es ja keine mittlere Spur, es sei denn bescheuerterweise eine künstliche zwischen zwei und drei. Deahalb hast du es wohl auch falsch verstanden.

sorry, aber Du liegst falsch.

Hier mal die Gegenüberstellung des § 11 StVO in der "alten" Fassung bis 12/2016 und in der neuen:

Zitat:

(Text alte Fassung)

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

(Text neue Fassung)

(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Quelle

Man hat nicht umsonst den Text dahingehend geändert, dass jetzt immer rechts vom äußersten linken Fahrstreifen die Rettungsgasse gebildet werden muss, weil es immer mal wieder im vierspurigen Bereich zu Irritationen gekommen ist und weil sich die aktuelle Form bewährt hat.

Hallo, Brunolp12,

Du machst hier gerade den Fehler, die Rettunsgasse inner - und außerorts miteinander zu vergleichen und das funktioniert so nicht.

Auf der Autobahn hast Du ganz andere Voraussetzungen als z. B. auf innerstädtischen Straßen.

Auf einer Autobahn kann jeder, der auch nur ein klein wenig aufmerksam fährt, problemlos von vornherein gleich ganz rechts oder links (je nach Bedarf) fahren, wenn sich der Verkehr staut.

Wenn andere dann die Rettungsgasse zumachen, kann man Dir dann keinen Vorwurf machen.

Anders sieht es aus, wenn Du erst reagierst, wenn Du bereits im dicksten Stau stehst und nicht vor - oder seitwärts fahren kannst.

Viele Grüße,

Uhu110

@uhu110 Ich glauber du hast Schwierigkeiten mit der räumlichen Orientierung:
Zuitat:
"(Text alte Fassung)
(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit d r e i Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden."
Das bedeutet, dies gilt für DREI, und es muss zwischen der linken, und der Spur rechts daneben (= eben der erwähnten mittleren) eine Gasse gebildet werden.
Dies war eine SPEZIELLE Aussage für 3 Spuren und sagte nichts über 4 (oder mehr) Spuren aus. Schon gar nicht dass dort eine Gasse zwischen der zweiten und dritten Spur zu bilden gewesen wäre. Darüber wird nirgends eine Aussage gemacht. Ein sprachlicher Mangel....

Demgegenüber steht jetzt eine GRUNDSÄTZLICHE Aussage für Straßen mit mehr als 3 Spuren zur Verfügung. Bei 4 Spuren zwischen 3. und 4. Spur, bei 5 Spuren wäre das zwischen der 4. und 5. Spur
Wenn du aufhören würdest dich in deine Formulierung zu verbeißen, deren Bedeutung du nicht vollständig erfaßt hast, wirst du die Sauberkeit der neuen Formulierung erkennen.

Zitat:

@buggeliger schrieb am 28. Jan. 2017 um 10:37:15 Uhr:


Wenn du aufhören würdest dich in deine Formulierung zu verbeißen,

Das sagt gerade der Richtige! Die Aussage mit 3 Spuren ist eine Spezielle fuer 3 Spuren. Ansonsten galt bisher 'in der Mitte', d.h. bei 4 Spuren eben zwischen Spur 2 und 3.

Und ausserdem arbeite bitte schleunigst an deiner Wortwahl. Sonst fliegst du wieder.

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Hallo, Buggeliger,

bitte den Text nicht nur lesen, sondern dabei auch etwas nachdenken und versuchen, diesen zu verstehen (sollte eigentlich nicht zu schwer sein).

In dreispurigen Autobahnbereichen hat sich nichts geändert, denn dort war und ist es noch immer so, dass die Rettungsgasse zwischen dem zweiten (von rechts gezählt) und dem dritten Fahrstreifen zu bilden ist.

Vor der Neufassung stand allerdings im § 11 StVO, dass die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden muss und lediglich die dreispurige Autobahn wurde gesondert erwähnt, weil es bei drei Fahrspuren nun mal keine Mitte gibt, wenn man nicht die mittlere Spur komplett wegnehmen will.

Sprich: Offiziell wäre bis zur Änderung die Rettungsgasse zwischen dem zweiten und dem dritten Fahrstreifen zu bilden gewesen.

Da es sich aber eingebürgert hatte, dass man diese Gasse rechts vom ganz linken Fs bildet, haben es die meisten auch im vier - oder mehrspurigen Bereich so gehalten, bis es jetzt endlich eindeutig geregelt wurde.

Viele Grüße,

Uhu110

@buggeliger:

Zitat:

Ich glauber du hast Schwierigkeiten mit der räumlichen Orientierung:

Zitat:

Wenn du aufhören würdest dich in deine Formulierung zu verbeißen, deren Bedeutung du nicht vollständig erfaßt hast, wirst du die Sauberkeit der neuen Formulierung erkennen.

Zu solchen Sprüchen: https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

Ich gehe auf den alten Gesetztestext nur nochmal ein, weil ich nicht will, dass

1. dein falsches Zeug bei jemand noch hängen bleibt,

2. ich meinerseits deutlich machen will, dass deine Unfähigkeit, ganz normale Fakten zu verstehen, schon ganz schön abnervt. BTW: Weißt du, warum uhu110 soviel Ahnung davon hat? Hast du den thread gelesen?

Also, ein letztes Mal "zur Sache":

... mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, ...

Das Wort mindestens in diesem Zusammenhang bedeutet: 2,3,4,5,6,7,8,9,10,..,100, ... Fahrstreifen und es findet sich auch im neuen Text wieder, weil es eben eindeutig ist.

... in der Mitte der Richtungsfahrbahn ...

bedeutete bei gerader Fahrstreifenanzahl von

2 Streifen zwischen 1 und 2
4 Streifen zwischen 2 und 3
6 Streifen zwischen 3 und 4
8 Streifen zwischen 4 und 5
usw. Eben die Mitte der ganzen Fahrbahn!

Das alles ist/war zwar ausreichend formuliert gewesen, was die Logik anbelangt (Lehre vom folgerichtigen Denken), aber wurde so eben nicht im Ausland praktiziert und war, trotz aller Logik, nicht sehr glücklich formuliert.

Bei ungerader Fahrspuranzahl würde ja die mittlere Spur selbst zur Mitte der Fahrbahn werden, daher war hier etwas zu regeln. Leider wurde da aber nur der eine Fall mit drei Spuren geregelt, was aber wirklichkeitsfremd war, denn es gab ja bereits Richtungsfahrbahnen mit 5 oder mehr Spuren, auch in Deutschland, wenn auch vorwiegend vor AB-Kreuzen!

Also bedurfte es zwangsläufig einer Regeländerung und diese ging einher mit einer nunmehr sauberen Definition, die zudem mit den meisten europäischen Ländern harmoniert.

Mehr gäbe es dazu m. E. gar nicht mehr zu sagen, außer dass man es jetzt zügig in die Fahrerköpfe bekommen müsste!

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. Januar 2017 um 15:59:27 Uhr:


Hallo, Buggeliger,

bitte den Text nicht nur lesen, sondern dabei auch etwas nachdenken und versuchen, diesen zu verstehen (sollte eigentlich nicht zu schwer sein).

Verstanden wurde der Text schon richtig, weil es sich explizit nur auf die 3 Spuren bezogen hat.
Das ist auch mit ein Grund, warum das Thema "Rettungsgasse" hier in Deutschland völlig scheitert und es bis jetzt keine klare Regelung gab, welches Fahrzeug auf welcher Spur im Staufall wo hin zu fahren hat um erfolgreich die Rettungsgasse bilden zu können.
Aber es wäre auch nicht Deutschland, wenn nicht alles kompliziert geregelt wäre.
Hoffen wir, daß mit der Neuregelung eine Besserung eintritt, da diese klar und deutlich ist.
"Wer links fährt, zieht nach links raus, alle übrigen Verkehrsteilnehmer gehen nach rechts... egal wieviel Spuren"

Ich hatte das sachsen-anhaltinische Verkehrsministerium mal zur Nutzung des Standstreifens im Zusammenhang mit der Rettungsgasse angefragt.
Auszugsweise die Antwort:

"....dass der Standstreifen nicht als Fahrbahn fungiert und somit nicht zum Bilden der Rettungsgasse genutzt werden darf.
Die Funktion des Seitenstreifens (Standstreifens) einer Autobahn besteht darin, liegengebliebene Fahrzeuge aufzunehmen, damit diese den fließenden Verkehr nicht behindern. In den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen ist hierzu geregelt, dass Seitenstreifen aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Betriebsdienstes unabdingbarer Bestandteil von Autobahnquerschnitten sind. Damit sie bei Arbeitsstellen und Pannen auch vom schweren Lkw-Verkehr genutzt werden können, werden sie mit der gleichen konstruktiven Befestigung gebaut wie die Fahrstreifen.

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherheitsarbeit wird gerade das Thema „Bildung einer Rettungsgasse“ immer wieder aufgegriffen, um alle Verkehrsteilnehmer hierfür verstärkt zu sensibiliseren. Es nimmt auch im Fahrschulunterricht einen breiten Raum ein.

Falls Sie weitergehende Nachfragen haben, würde ich Sie hierzu an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verweisen."

Der Standstreifen ist so er nicht feigegeben ist klarerweise kein Fahrstreifen.
Für die Bildung der Rettungsgasse wird nicht den ganze Pannenstreifen in seiner vollen BREITE beötigt.
Welches liegen geblieben Fahrzeug soll der Pannenstreifen zum Zeitpunkt der benötigten Rettungsgasse aufnehmen?
Ist dort schon ein gestrandetes Fahrzeug kann an dieser Stelle (da Pannenstreifen belegt) dieser auch nicht verwendet werden.

Offenbar sowohl unbekannt, ein Fremdwort, Folge einer ungenügenden Kinderstube oder Auswirkung des bundesweiten Bildungsnotstandes

http://www.spiegel.de/.../...er-zur-unfallstelle-laufen-a-1136297.html

Zitat:

Keine Rettungsgasse - Sanitäter müssen zwei Kilometer zur Unfallstelle laufen

Ein Unfall auf der A7 bei Kassel hat Polizei und Rettungsdienste vor eine besondere Herausforderung gestellt. Verantwortlich dafür waren Autofahrer, die keine Rettungsgasse gebildet hatten. [...]

Tja, solange die Polizisten dann fröhlich an den Nicht-Gassenbildern vorbeilaufen statt sie zu sankionieren, kann ich nur sagen selber schuld.

Da werden die LKWs wohl wieder schön auf allen 3 Spuren verteilt gestanden haben.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Februar 2017 um 00:36:56 Uhr:


Da werden die LKWs wohl wieder schön auf allen 3 Spuren verteilt gestanden haben.

Warum jetzt wieder alles auf Lkw geschoben wird, ist mir ein Rätsel.

Wann werden endlich mal die Führerscheine entzogen oder gleich geschreddert?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 26. Februar 2017 um 02:11:37 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 26. Februar 2017 um 00:36:56 Uhr:


Da werden die LKWs wohl wieder schön auf allen 3 Spuren verteilt gestanden haben.
Warum jetzt wieder alles auf Lkw geschoben wird, ist mir ein Rätsel.

Weil die Erfahrung zeigt, dass es nunmal so ist, dass gerade die LKWs in den letzte Jahren dazu übergehen sich bei Stau auf alle 3 Spuren zu verteilen.

Auf der A1 jede Woche immer wieder schön zu beobachten.

Aber du hast recht. Die Hauptschuld liegt daran, dass das Nichtbilden der Rettungsgasse nicht sanktioniert wird.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 26. Februar 2017 um 02:11:37 Uhr:


Warum jetzt wieder alles auf Lkw geschoben wird, ist mir ein Rätsel.

Tja, weil es leider nun mal so ist !
Diese Beobachtung mache auch ich ständig wenn es auf der Autobahn staubedingt etwas langsamer vorwärts geht und es auf der linken Spur minimal besser läuft als rechts.
Da ziehen schon viele LKW nach links und fahren an mir vorbei. Weiter vorne stehen sie dann nebeneinander wenn es nicht mehr weitergeht und ein Motorrad würde da schon nicht mehr durchpassen.
Da es sich gerade bei den LKW-Fahrern um "Berufskraftfahrer" handelt, kann ich es nicht ganz nachvollziehen, warum hier in dem Fall nicht höher gestraft wird.

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