R e t t u n g s g a s s e , unbekannt ? oder gar ein Fremdwort ?

Mercedes B-Klasse W246

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

Beste Antwort im Thema

Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

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Neulich im Stau, die Rettungsgasse hatte natürlich mal wieder nicht geklappt, kam der Abschlepper und düste über den Seitenstreifen...

Sicher in dem Fall der schnellere Weg, aber auch ein falsches Signal. Es zeigte, das die Fahrer die sich ganz rechts eingeordnet haben um eine Rettungsgasse zu bilden im Weg standen und jeder der stumpf auf der Spur blieb es "richtig" gemacht hat.

Evtl in Deutschland auch mal Werbevideos wie in Österreich schalten und vor allen Strafen verhängen. So wird sich nichts ändern.

Hallo, BeeKlasse,

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 1. Dezember 2016 um 11:56:49 Uhr:


Dabei ist ein wenig unglücklich, dass diese nur bis drei Spuren geregelt ist, aber vier Spuren nicht mehr richtig. Bei vier Spuren wird aktuell die Mitte (zwischen 2 und 3) empfohlen, aber das soll sich ändern, denn geplant ist, eine Rettungsgasse immer rechts neben der linksten 🙂 Spur zu bilden, was dann für jegliche Spuranzahl gälte.

es ist nicht richtig, dass bei vier Fahrspuren aktuell die Mitte empfohlen wird.

Richtig ist, dass dies so gesetzlich vorgeschrieben ist:

Zitat:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 11 Besondere Verkehrslagen

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

Das heißt: Bei einer geraden Anzahl von Fahrstreifen ist laut StVO die Rettungsgasse in der Mitte zu bilden.

Es hat sich allerdings in der Praxis schon seit Jahren bewehrt, dass die Rettungsgasse zwischen den beiden ganz linken Spuren gebildet wird, egal, wie viele Fahrspuren es gibt, denn durch diese einheitliche Vorgehensweise hat man auch weniger Probleme, wenn mal der ein oder andere Fahrstreifen "wegfällt".

Besonders schlimm ist es mit der Rettungsgasse, wenn es mal wieder schneit und Fahrzeuge an Steigungen stehen bleiben, denn wenn dann eine Gasse gebildet wird, versuchen die Holzköpfe immer wieder, durch die Rettungsgasse vorzukommen und bleiben dann ebenfalls liegen.

Viele Grüße,

Uhu110

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Rettungsgasse

Schau dort mal unter

Länderspezifische Situationen -> Deutschland

"... Das richtige Verhalten bei vier Fahrstreifen wird in der StVO nicht explizit definiert. Nur die Formulierung „...mit mindestens zwei Fahrstreifen ... in der Mitte der Richtungsfahrbahn...“ lässt ableiten, dass die Rettungsgasse bei vier Fahrstreifen zwischen den zwei linken und den zwei rechten Spuren gebildet werden soll. Um die Kommunikation und Einhaltung der Regel zu vereinfachen, überarbeitet das BMVI die Regelung im § 11 StVO dahingehend, dass keine Unterscheidung nach Anzahl der Fahrstreifen mehr erfolgt, sondern die Gasse immer zwischen der äußerst linken und der rechts daneben liegenden Spur gebildet wird. ..."

Wie gesagt, es scheint gesetzlich geregelt zu sein, lässt aber leider Interpretationsspielraum ab vier Spuren zu. Manche sehen eben in diesem Text eine Regelung nur bis drei Spuren.

Hallo, BeeKlasse,

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 3. Dezember 2016 um 01:51:57 Uhr:


Manche sehen eben in diesem Text eine Regelung nur bis drei Spuren.

das ist ja auch nicht so schlecht.

Ich bin überzeugt, dass die meisten Fahrer von Einsatzfahrzeugen froh darüber sind, dass sich die Rettungsgasse zwischen den beiden linken Fahrstreifen eingebürgert hat, losgelöst von der StVO, und dass dies auch so bleiben sollte.

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 1. Dezember 2016 um 16:31:56 Uhr:


Naja, so einfach ist es nicht. Weiß man es nicht, macht man es nicht.

Ich lehne mich aus dem Fenster und behaupte, dass das jeder Autofahrer weiß. Es ist denen nur egal, genau so wie ein Tempolimit, Überholverbot, Gehwegparken oder das Handyverbot. Mir kann niemand erzählen, dass einem Autofahrer nicht bekannt ist, dass man weder das Handy nutzen darf, noch alles zustellen soll. Die "wichtigen" Menschen scheißen auf Regeln.

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 3. Dezember 2016 um 07:22:26 Uhr:


. Die "wichtigen" Menschen scheißen auf Regeln.

Hier reicht schon der eigene Glaube, dass man very wichtig sei.

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 3. Dezember 2016 um 07:22:26 Uhr:



Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 1. Dezember 2016 um 16:31:56 Uhr:


Naja, so einfach ist es nicht. Weiß man es nicht, macht man es nicht.

Ich lehne mich aus dem Fenster und behaupte, dass das jeder Autofahrer weiß. Es ist denen nur egal, genau so wie ein Tempolimit, Überholverbot, Gehwegparken oder das Handyverbot. Mir kann niemand erzählen, dass einem Autofahrer nicht bekannt ist, dass man weder das Handy nutzen darf, noch alles zustellen soll. Die "wichtigen" Menschen scheißen auf Regeln.

Dann lehne ich mich weiter aus dem Fenster und behaupte, dass mind. 50 % der Autofahrer es nicht wissen. Eine Rettungsgasse zu bilden ist rein kognitiv wesentlich schwerer, als einen Kreisel zu befahren. Und mind. 50 % der deutschen Autofahrer wissen meiner Erfahrung nach nicht, dass man

1. beim Rausfahren aus dem Kreisel blinkt und nicht beim Reinfahren und

2. überhaupt blinken MUSS.

Ich bin sowieso der Meinung, dass spätestens 10 Jahre nach dem 1. Bestehen des Führerscheines verpflichtend eine mind. alle zwei Jahre erfolgende theoretische Nachprüfung erfolgen sollte, in der genau solche Dinge wie Rettungsgasse & Co. abgefragt werden. Und für Fahrer ab 40 alle zwei Jahre eine medizinische Überprüfung auf Hören, Sehen, Reaktionsfähigkeit usw. (ich bin übrigens 47). Ich bin ohne Brille blind wie ein Maulwurf. Aber mein einziger Sehtest zum Führen eines Kfz war kurz vor meinem 18 Geburtstag, wo ich noch sehr gut sehen konnte. Ich will gar nicht wissen, wie viele Blinde da draußen rumgurken und sich wundern, warum es immer so neblig ist.

Was den Rest wie Handynutzung etc. angeht......die Kontrolldichte müsste höher sein und die Strafen viel, viel drastischer. Aber dafür hat unser Dobri keine Zeit, der muss eine unsinnige Maut durchboxen.

Zitat:

@summercap schrieb am 30. November 2016 um 20:15:00 Uhr:


Hallo,

ich war dieser Tage auf der Autobahn im Stau
und habe mich sofort ganz links, bei zwei Spuren,
eingeordnet.
Was macht mein Hintermann ?
Er versuchte sich zwischen mir und meinem rechten Nebenmann,
der ganz rechts fuhr, uns in der Mitte zu überholen.
Durch mein lautes Hupen und meines rechten Nebenmannes,
brach er sein Vorhaben ab.
Im Rückspiegel konnte ich sehen, dass sich auch ein LKW auf der
linken Spur befand, desweiteren war auch einigen PKW-Fahrern
der Begriff " Rettungsgasse " ein Fremdwort.

Dieses von mir beschriebene Verhalten halte ich für unmöglich.
Mittlerweile sollte der Begriff " Rettungsgasse " allen Autofahrern
ein Begriff sein..

Gruß
summercap

In der Tat ist es ja hier schon vorprogrammiert, durch das "eigentlich" richtige Verhalten im Stau eine Rettungsgasse zu bilden, daß diese Situation von manchen unterbelichteten Verkehrsteilnehmern vollumfänglich ausgenutzt wird, im Stau vorwärts zu kommen.
Ich sehe daher eine "vorab" gebildete Rettungsgasse als eher kontraproduktiv an.
Das richtige Verhalten im Stau ist immer noch, daß man sein Fahrzeug so platziert, daß man bei der Anfahrt der Rettungskräfte eine Rettungsgasse bilden kann.

Zur Zeit gibt es eine Baustelle auf der A2 zwischen Hannover und Hamburg. Dort bildet sich täglich kilometerlang Stau und Kilometer vor der Baustelle stehen schon die LED-Schilder, die auf das bilden einer Rettungsgasse hinweisen (inkl. Bebilderung).
Gestern wieder die Strecke gefahren, ca. 50% der Autofahrer hat es hinbekommen. Der Rest fuhr weiterhin ganz normal auf der Mitte der Spur.
Die Wirklichkeit scheint also weitaus schlimmer zu sein als das was da im Video nachgestellt wurde.

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 3. Dezember 2016 um 09:34:32 Uhr:



Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 3. Dezember 2016 um 07:22:26 Uhr:


Ich lehne mich aus dem Fenster und behaupte, dass das jeder Autofahrer weiß. Es ist denen nur egal, genau so wie ein Tempolimit, Überholverbot, Gehwegparken oder das Handyverbot. Mir kann niemand erzählen, dass einem Autofahrer nicht bekannt ist, dass man weder das Handy nutzen darf, noch alles zustellen soll. Die "wichtigen" Menschen scheißen auf Regeln.

Dann lehne ich mich weiter aus dem Fenster und behaupte, dass mind. 50 % der Autofahrer es nicht wissen. Eine Rettungsgasse zu bilden ist rein kognitiv wesentlich schwerer, als einen Kreisel zu befahren. Und mind. 50 % der deutschen Autofahrer wissen meiner Erfahrung nach nicht, dass man

1. beim Rausfahren aus dem Kreisel blinkt und nicht beim Reinfahren und

2. überhaupt blinken MUSS.

Klar wissen die das, sind nur zu faul oder zu cool dazu.

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 3. Dezember 2016 um 09:34:32 Uhr:


Dann lehne ich mich weiter aus dem Fenster und behaupte, dass mind. 50 % der Autofahrer es nicht wissen. Eine Rettungsgasse zu bilden ist rein kognitiv wesentlich schwerer, als einen Kreisel zu befahren. Und mind. 50 % der deutschen Autofahrer wissen meiner Erfahrung nach nicht, dass man

Ich würde meinen, dass es so ziemlich jeder Autofahrer weiss, dass man eine Rettungsgasse bilden solle, wenn Stau herrscht. Allerdings fährt kaum einer nach rechts oder links, weil sich ja der Hintermann in die vermeintliche Lücke quetschen könnte(und wird!), um eine Autolänge früher anzukommen.
Es ist dem eigenen Egoismus zu verdanken, dass es in Deutschland kaum zur Bildung einer freiwilligen Rettungsgasse kommt. Das hat nix mit Wissen oder Nichtwissen zu tun.

Zitat:

Das richtige Verhalten im Stau ist immer noch, daß man sein Fahrzeug so platziert, daß man bei der Anfahrt der Rettungskräfte eine Rettungsgasse bilden kann.

<satire>

Stimmt, genau so ist es richtig! Dann ist auch sicher gestellt, dass erst bei Annäherung sich jeder so langsam mal bewegt, wenn er die Annäherung überhaupt bemerkt und dann noch zur Seite fahren kann! So geht eine gute Menge an Zeit für die Rettungskräfte verloren, also: Gute Idee!

</satire>

Glücklicherweise wird das nicht empfohlen!

Hallo, Geisslein,

Zitat:

@Geisslein schrieb am 3. Dezember 2016 um 09:51:17 Uhr:


Das richtige Verhalten im Stau ist immer noch, daß man sein Fahrzeug so platziert, daß man bei der Anfahrt der Rettungskräfte eine Rettungsgasse bilden kann.

nein, richtig ist, dass man eine Rettungsgasse bildet und sein Fahrzeug dabei so platziert, dass man im Notfall noch rangieren kann.

Es ist nicht Aufgabe des Verkehrsteilnehmers, andere vom Befahren der Rettungsgasse abzuhalten, indem man selber dafür sorgt, dass diese zu ist.

In seltenen Fällen kann es sogar sein, dass zivile Fahrzeuge berechtigt durch die Rettungsgasse fahren, z. B. ein Notarzt, der privat unterwegs ist und sieht, dass weiter vorne ein schwerer Unfall passiert ist (habe ich selber schon erlebt).

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 3. Dezember 2016 um 16:12:02 Uhr:


Hallo, Geisslein,

nein, richtig ist, dass man eine Rettungsgasse bildet und sein Fahrzeug dabei so platziert, dass man im Notfall noch rangieren kann.

Es ist nicht Aufgabe des Verkehrsteilnehmers, andere vom Befahren der Rettungsgasse abzuhalten, indem man selber dafür sorgt, dass diese zu ist.

In seltenen Fällen kann es sogar sein, dass zivile Fahrzeuge berechtigt durch die Rettungsgasse fahren, z. B. ein Notarzt, der privat unterwegs ist und sieht, dass weiter vorne ein schwerer Unfall passiert ist (habe ich selber schon erlebt).

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo,
ich habe nirgendwo geschrieben, daß Rettungsgassen von Verkehrsteilnehmern zugestellt werden, um diese vor Missbrauch zu schützen.
Ich habe geschrieben, daß man im Stau sein Fahrzeug vorab so plazieren sollte, um in kürzester Zeit die Rettungsgasse vollends bilden zu können.
Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Daß hier, wie es dem TE erging, Verkehrsteilnehmer eine prophylaktisch gebildete Rettungsgasse zu ihrem Vorteil nutzen ist sicher keine Seltenheit.
Nur was bringt mir eine im Voraus gebildete Rettungsgasse, wenn diese weiter vorne durch eben solche Verkehrsteilnehmer erst recht blockiert wird.
Deshalb... deute ich im Stau die Absicht eine Rettungsgasse durch richtiges platzieren meines Autos an und im Bedarf fahr ich 2 Meter vor und zur Seite und fertig.

Zitat:

ich habe nirgendwo geschrieben, daß Rettungsgassen von Verkehrsteilnehmern zugestellt werden, um diese vor Missbrauch zu schützen.

Aber genau das tust du, wenn du nicht sofort eine bildest.

Zitat:

Nur was bringt mir eine im Voraus gebildete Rettungsgasse, wenn diese weiter vorne durch eben solche Verkehrsteilnehmer erst recht blockiert wird.

Das kann dir egal sein, weil du vom Staat nicht den Auftrag hast, das zu verhindern. Du bist auch nicht derjenige, der über die Sinnhaftigkeit zu entscheiden hat und in der Folge ein neues Verhalten einführt.

Der Verkehrsteilnehmer, der sich falsch verhält, ist nicht dein Problem und du bist kein Erziehungsberechtigter! 🙂 Klinkt hart? Ist aber so! 🙂 Wenn der, der sich falsch verhält und die Rettungsgasse dichtmacht, dann eine kleine Strafe von 3000 EUR aufgebrummt bekommt wegen schwererer Verkehrsbehinderung und Nötigung und was nicht noch alles, sollte das doch deinem Gerechtgikeitsempfinden entgegen kommen, oder? 🙂

Nach deiner Argumentation darf man übrigens auch keinen richtigen Sicherheitsabstand einhalten, weil sich sonst dauernd Leute reindrängen. Das geschieht, stimmt, ist dann aber Pech.

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