Quittungston beim Auf- und Abschliessen.......

BMW X1 E84

Hallo

1. Vorstellung: Habe meinen X1 s20d in Space-Grau vor Zwei Wochen von einem WA in der Nähe von München gekauft.Bin bis jetzt auch soweit zufrieden.
Extras:Klimaautomatik,Komfortschliessung,Licht-Paket,Tempomat,Xenon,Armlehne Verschiebbar,leider nur Radio Business (würde ich gerne gegen ein Becker tauschen),Felgen Style 317, Multifunktions Lenkrad.............

2. Ich habe folgendes Problem: Lt. BA kann man den Quittungston beim Auf- und zuschliessen über den BC aktivieren, nur ich finde im BC den Menüpunkt nicht.
Kann das mit der Komfort-Schliessung zu tun haben ?
In der BA steht kein Hinweis darauf das es mit Komfortschl. nicht gehen soll.

Hat jemand eine Lösung ?

Gruß Jan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jubkln


Hallo

1. demnach setzen sich die Automobil-Hersteller wie VW und BMW über die STVO hinweg ? OK

Nein, tun sie natürlich nicht. Das sind länderspezifische Einstellungen und wie dir selbst schon aufgefallen ist, ist das in Deutschland von BMW nicht freigeschaltet, weil es hier nun mal nicht erlaubt ist.

Es gibt unvermeidbare Lärmbelästigungen (Tür zumachen) und vermeidbare Lärmbelästigungen (irgendwelche unnötigen akustischen Quittierungen). Ich bin sehr froh darüber, dass der Gesetzgeber diesen unnötigen Lärm verbietet!

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Hallo,

die chirp-sounds sind auf jeden Fall in Deutschland nicht zugelassen und daher auch nicht sichtbar. Ein "car-coder" kann sie Dir gegen einen kleinen Obulus freischalten, durch die Benutzung bekommst du aber dann u.u. andere Probleme.

bye
Darky

Und was würde "Onkel TÜV" wohl dazu sagen...😉

Nein, im ernst. Mit chirps sounds kriegt man nur Probleme(Ein Freund hatte schon die Erfahrung😮)

LG, bmwstorm

Zitat:

Original geschrieben von bmwstorm


Und was würde "Onkel TÜV" wohl dazu sagen...😉

Nein, im ernst. Mit chirps sounds kriegt man nur Probleme(Ein Freund hatte schon die Erfahrung😮)

LG, bmwstorm

Was für Probleme sollen das sein?

Warum soll das nicht erlaubt sein?

Was für Probleme sollen das sein?
Warum soll das nicht erlaubt sein?Frage ich mich auch. Gerade wenn ich an Onkel TüV denke. Hast du einen guten Freund dort kriegst du alles. Und bei der Dekra ebenso.

hallo,

ich glaube, hier muß unterschieden werden zwischen der werksseitigen Möglichkeit der Tonquittierung, die gibt es meines Wissens bei der SA 302 (DWA), da kann es dann freigeschaltet werden und dem nachträglichen Einbau eines z.B. Chirpstar. Da steht unter anderem folgendes in der Beschreibung:

Zitat:
"die Zulassung kann innerhalb der EU unterschiedlich reguliert sein,
es obliegt dem Nutzer die länderspezifischen Richtlinien zu beachten
für Showzwecke - nicht STVZO"

Wenn ich mir vorstelle, daß da jede Nacht jemand sein Fzg absperrt und dann die ganze Nachbarschaft weckt, kommt sicher viel Freude auf😠

gruss mucsaabo

Die einzig erlaubte Ton-Anlage am Normal-KFZ ist die Hupe. Eine Ausnahme bildet die die Diebstahlwarnanlage für die gibt es aber Regeln (wie lange, wie oft und wie laut sie warnen darf).

Die Lichtsignale beim Auf- und Absperren sind ja auch in ihrer maximalen Signallänge beschränkt.

ohne werbunung machen zu wollen:

http://www.car-coding.de/programmierungen.html

Zitat:

Akkustische Quittierung der DWA erlaubt?

Nein, leider nicht. Im Bereich der STVO darf die Quittierung nur optisch sein.

STVO §38b, Anhang 9.9ff:

9.9 Zustandsanzeige

9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS(scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.

9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein. Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.

hallo Darky,

wieder was gelernt😉, hatte auch in der STVZO gesucht, bin aber nicht so richtig fündig geworden😠

danke und gruss mucsaabo

Durch die Benutzung der Chirp-Funtion liegt u. a. ein Verstoß gegen StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4 und Richtlinie 95/56/EG vor.

Hallo

vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.
Mein T5 mit DWA, hatte einen Qittungston Werksseitig und in der BA des X1 steht das man den Quittierungston ein und ausschalten kann, also warum soll das nicht erlaubt sein.
Sollte dennoch diese Einstellung nur im Ausland erlaubt sein, wäre mit Sicherheit bei so einer Premium-Marke wie BMW ein Verweis oder Hinweis, zudem ist in der BA auch kein Stern für Sonderausstattung.(Übrigens der TÜV hat noch NIE mein Fahrzeug auf und abgeschlossen)

Ich werde mich wohl mal mit BMW in Verbindung stzen und Euch auf dem laufenden halten.

Gruß

jubkln

Zitat:

Original geschrieben von jubkln


...also warum soll das nicht erlaubt sein.

Die Gründe dafür stehen direkt über deinem Beitrag.

Ich frag mich ehrlich gesagt warum man diesen "Chirp-Nerv-Mist" freiwillig an seinem Auto haben will. Die Quittung via Blinker reicht für alle Lebenslagen. Der Rest nervt nur unnötig die Nachbarn.

Zitat:

Original geschrieben von freetime


Gerade wenn ich an Onkel TüV denke. Hast du einen guten Freund dort kriegst du alles. Und bei der Dekra ebenso.

Gefälligkeitseintragungen sind nicht einmal das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind.

Wenn man werksseitig die DWA eingebaut hat, kann man beim 🙂 oder beim Codierer die akkustische Quittierung codieren lassen. Ohne DWA können es Codierer auch nicht. Unabhängig davon ob erlaubt oder nicht.

Wenn man dann einen Codierer findet, der es auch macht....😰

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