Quittungston beim Auf- und Abschliessen.......

BMW X1 E84

Hallo

1. Vorstellung: Habe meinen X1 s20d in Space-Grau vor Zwei Wochen von einem WA in der Nähe von München gekauft.Bin bis jetzt auch soweit zufrieden.
Extras:Klimaautomatik,Komfortschliessung,Licht-Paket,Tempomat,Xenon,Armlehne Verschiebbar,leider nur Radio Business (würde ich gerne gegen ein Becker tauschen),Felgen Style 317, Multifunktions Lenkrad.............

2. Ich habe folgendes Problem: Lt. BA kann man den Quittungston beim Auf- und zuschliessen über den BC aktivieren, nur ich finde im BC den Menüpunkt nicht.
Kann das mit der Komfort-Schliessung zu tun haben ?
In der BA steht kein Hinweis darauf das es mit Komfortschl. nicht gehen soll.

Hat jemand eine Lösung ?

Gruß Jan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jubkln


Hallo

1. demnach setzen sich die Automobil-Hersteller wie VW und BMW über die STVO hinweg ? OK

Nein, tun sie natürlich nicht. Das sind länderspezifische Einstellungen und wie dir selbst schon aufgefallen ist, ist das in Deutschland von BMW nicht freigeschaltet, weil es hier nun mal nicht erlaubt ist.

Es gibt unvermeidbare Lärmbelästigungen (Tür zumachen) und vermeidbare Lärmbelästigungen (irgendwelche unnötigen akustischen Quittierungen). Ich bin sehr froh darüber, dass der Gesetzgeber diesen unnötigen Lärm verbietet!

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Hallo

1. demnach setzen sich die Automobil-Hersteller wie VW und BMW über die STVO hinweg ? OK

2. Der dezente Quittierungston (wie bei VW) ist nicht lauter als das Zuschlagen einer Autotüre , die Frage ist nur, was nerviger ist ?

Das ist wohl Ansichtssache wie viele Dinge im Leben, daher sagen Wir Kölner "jede Jeck is anders".

Der Themen-Start war anders gedacht, als sich über den Sinn oder Unsinn eines Akustik-Signals beim öffnen oder schliessen zu unterhalten.

Gruß jubkln

Zitat:

Original geschrieben von jubkln


...demnach setzen sich die Automobil-Hersteller wie VW und BMW über die STVO hinweg ? OK

Nein, die Einstellungen gelten nur für Exportmärkte. Da wird ja nicht jedesmal das Rad neu erfunden.

Zitat:

Original geschrieben von Zorom


Wenn man werksseitig die DWA eingebaut hat, kann man beim 🙂 oder beim Codierer die akkustische Quittierung codieren lassen. Ohne DWA können es Codierer auch nicht. Unabhängig davon ob erlaubt oder nicht.

Danke Zorom

auf eine Antwort dieser Art habe ich gewartet.

Gruß jubkln

In der BA steht meines Wissens nur etwas von einem Quittierungssignal.
Diese Formulierung lässt offen, ob es sich um ein akkustisches oder ein optisches Signal handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Fliegenfranz


In der BA steht meines Wissens nur etwas von einem Quittierungssignal.
Diese Formulierung lässt offen, ob es sich um ein akkustisches oder ein optisches Signal handelt.

hallo Sören

nicht ganz, in der BA gibt es 2 Zeilen, in der oberen mit dem Symbol einer Lampe, in der unteren mit dem Symbol eines Lautsprechers, im Text wird darauf jedoch nicht hingewiesen, das stimmt.

gruss mucsaabo

Zitat:

Original geschrieben von jubkln


Hallo

1. demnach setzen sich die Automobil-Hersteller wie VW und BMW über die STVO hinweg ? OK

Nein, tun sie natürlich nicht. Das sind länderspezifische Einstellungen und wie dir selbst schon aufgefallen ist, ist das in Deutschland von BMW nicht freigeschaltet, weil es hier nun mal nicht erlaubt ist.

Es gibt unvermeidbare Lärmbelästigungen (Tür zumachen) und vermeidbare Lärmbelästigungen (irgendwelche unnötigen akustischen Quittierungen). Ich bin sehr froh darüber, dass der Gesetzgeber diesen unnötigen Lärm verbietet!

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix



Zitat:

Original geschrieben von jubkln


Hallo

1. demnach setzen sich die Automobil-Hersteller wie VW und BMW über die STVO hinweg ? OK

Nein, tun sie natürlich nicht. Das sind länderspezifische Einstellungen und wie dir selbst schon aufgefallen ist, ist das in Deutschland von BMW nicht freigeschaltet, weil es hier nun mal nicht erlaubt ist.

Es gibt unvermeidbare Lärmbelästigungen (Tür zumachen) und vermeidbare Lärmbelästigungen (irgendwelche unnötigen akustischen Quittierungen). Ich bin sehr froh darüber, dass der Gesetzgeber diesen unnötigen Lärm verbietet!

hallo,

das mag schon alles so sein. Da könnte dann aber in der "deutschen" BA ein kleiner Hinweis helfen, dies auch so zu erklären, das kostet nicht einen Cent und hilft, Mißverständnissen vorzubeugen. Aber zu der "tollen" BA gibt es ja schon diverse Threads

gruss mucsaabo

In meiner BA wird ausdrücklich unter "Quittierungssignale" nur vom "Blinken bei Ver-/Entriegelung" gesprochen. Also sehr eindeutig, keine Rede von akustischem Signal.

Zitat:

Original geschrieben von aclass


In meiner BA wird ausdrücklich unter "Quittierungssignale" nur vom "Blinken bei Ver-/Entriegelung" gesprochen. Also sehr eindeutig, keine Rede von akustischem Signal.

Und selbst da habe ich es noch nicht hinbekommen, die Blinker beim Verriegeln zu aktivieren. Tut mir ja selber leid, aber scheint so daß ich da doch zu dumm dafür bin.

Folgende Codierer bieten das z.B. an, die akkustische Quittierung zu codieren:
www.carcoding.de/angebote
Preisliste Seite 3:
Fahrzeug Ver- u. Entriegeln: akustische Quittierung im iDrive wählbar alle Modelle E8x/E9x,
Diebstahlwarnanlage und Navi Prof. erforderlich (alle Baujahre) 12,00 €

www.car-coding.de/preisliste.html
Preisliste Seite 1:
Fahrzeug Ver- u. Entriegeln: akustische Quittierung im iDrive wählbar alle Modelle E8x/E9x, Diebstahlwarnanlage erforderlich 20,00 €

http://cds-fink.de/coding.htm#E84
Optisches und akkustisches Quittieren (Piepsen nur mit Sonderausstattung Alarmanlage), Preis auf Anfrage

Ich finde allerdings auch die akkustische Quittierung unnötig. Beim Aufschliessen erfolgt ja unmittelbar nach der Blinkerquittierung die "Lightshow" des Begrüssungslichts. Damit sieht man sein Auto auf jedenfall auch von weitem auf grossen Parkplätzen / in Tiefgaragen. Bei mir hab ich noch die NSW zum Begrüssungslicht dazu codieren lassen. Theoretisch kann man auch noch weitere dazu codieren lassen, z.B. auch noch die Rückfahrleuchten oder die Nebelschlussleuchten. Machen die genannten Codierer auch alle für kleines Geld. Ausserdem finde ich hört man das Ver- und Entriegeln auch so schon deutlich durch das relativ laute Geräusch der Schlösser der Zentralverriegelung. 😎

Zitat:

Original geschrieben von freetime


[/quote
Was für Probleme sollen das sein?
Warum soll das nicht erlaubt sein?
[/quote

Frage ich mich auch. Gerade wenn ich an Onkel TüV denke. Hast du einen guten Freund dort kriegst du alles. Und bei der Dekra ebenso.

In den USA erlaubt, in Deutschland nicht. Ganz sicher!

Nachzulesen hier:

§ 38b StVZO Anhang (74/61/EWG)

9.9 Zustandsanzeige

9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS (scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.

9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein . Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.

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