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Quittierung der ZV mit Hupe möglich....

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 12. April 2009 um 15:06

.... bei meinem 12/98 2,4 Avant?

Ist die Programmierunh via VAGCom möglich und WAS muss ich dem Freundlichen sagen was er zu tun hat?!

Wenn er schon mal dabei ist, ist die Miami Schaltung ebenso bei meinem "alten" Dicken möglich? (ZV-Schliessung ab 15 km/h)

Vielen Dank!

PS: In der SuFu habe ich nur was von 99er Modellen finden können! ;)

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19 Antworten

Wenn Du serie eine Alarmanlage in Deinem Dicken hast kannst Du die Hupe für die ZV aktivieren, aber erhoffe Dir nicht zu viel davon den es ist kein Richtiges Hupen mehr so ein kurzes Hup!

Aber die Codes habe ich leider auch nicht!

MfG

STG 35 (Komfortsystem) auswählen

STG Codierung -> Funktion 07

+000001 - Heckklappe öffnen (Schliesszylinder Heck)

+000002 - Quittierung DWA-Blinken

+000004 - SZV - selektive Zentralverriegelung

+000008 - DWA - Aktivierung der DWA

+000016 - Heckentriegelung über 5 km/h gesperrt

+000032 - Auto-Lock/Unlock (Verriegelung ab 15 km/h)

+000064 - Komfortfunktion über Funk

+000128 - Rechtslenker

+000512 - Funk-Quittierung schliessen (1x Blinken)

+001024 - Quittierung schliessen (DWA-Hupen)

+002048 - Tür-/Fensterheberlogik (USA)

+004096 - Funk-Quittierung öffnen (2x Blinken)

+008192 - SAFE-Funktion deaktivieren (nur USA

@ combatmiles : Geht das auch wenn man keine DWA hat oder ist das dann nicht möglich zu codieren?

Bavarian Knight

Biep geht nur mit DWA, der Rest sollte auch so möglich sein...

schreibt aber auch dazu das es in deutscheland verboten ist

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35

schreibt aber auch dazu das es in deutscheland verboten ist

Hab ich schon ein paar mal gehört, kann mir das auch mal jemand beweisen bzw. den Gesetzestext dazu zeigen??

Seh da keinen Grund warum das verboten sein soll...

Angeblich Ruhestörung.Was ich mir aber absolut nicht vorstellen kann da die Hupe beim sehr leise ist beim Quittieren.Aber so läuft es als Ruhestörung und ist dadurch in D verboten :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von ReneVR

Angeblich Ruhestörung.Was ich mir aber absolut nicht vorstellen kann da die Hupe beim sehr leise ist beim Quittieren.Aber so läuft es als Ruhestörung und ist dadurch in D verboten :rolleyes:

ja schon klar, aber wo steht das?? Würd das gerne selber lesen weil ich das net glauben kann. Dann dürfte ja auch keine Alarmanlage piepen...

Wobei, bei uns in Ö interessiert das keinen...

Ich schaue mal ob ich was raus bekomme

hallo

hatte bei meinem alten a6 c4 diese funktion in der serie.

was soll da in D verboten sein ?????

kann ich nicht nachvollziehen! was beim 1996er baujahr in serie geht ist nun verboten ???

ich werde mir das in nächster zeit auch nachrüsten lassen( bzw einstellen).

gruß

jens

Seit Ende 98 ist ein Hupsignal beim verschließen oder öffnen verboten - wegen Lärmbelästigung - aber bei BJ vor 98 ist es weiterhin erlaubt ! typisch deutscher Gesetzesnonsens :D

- aber, in der Regel interessieren sich weder der TÜV noch die Trachtenträger für das kurze "Tüt" beim abschliessen. Anders sähe das sicher bei solchen 100+dB Zierpmodulen aus die noch nicht mal eine Zulassung haben.

Hallo das Geld für das umcodieren beim :) kannst Du Dir sparen falls Du bei mir zum Einbau der Alarmanlage vorbei kommst.

 

Gruß

Themenstarteram 13. April 2009 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von DerNachtfalke09

Hallo das Geld für das umcodieren beim :) kannst Du Dir sparen falls Du bei mir zum Einbau der Alarmanlage vorbei kommst.

Gruß

Das heisst im Klartext? HAst Du so nen TEil?

Wollte die anlage gleich morgen einbauen.... HAbe um 16 Uh nen TErmin in Kirchheim TEck, da bin ich ja schon fast bei Dir! :-)

Er hat VCDS.Ist in 5 min erledigt!!;)

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