Querlenker aus dem Zubehör
Bin dabei meine Vorderachse vom GTI komplett zu überholen. Nun die frage zu den Querlenkern. Hat jemand gute bzw schlechte Erfahrungen mit kompletten Querlenkern aus dem Zubehör gemacht? Gibt es vllt auch sogenannte seriöse Anbieter beim Auktionshaus?
Oder auch Hersteller-Empfehlungen? Wer war dafür Zulieferer bei VW?
Danke schonmal.
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gti 88er PF
Kann jemand was zu den anderen Punkten sagen, KBA und wer Erstausrüster war.
Kann niemand diese Fragen beantworten?
Ich wundere mich nur über folgendes: Jedes Anbauteil wie Spoiler o. Bremsenteile brauchen eine Zulassung. Und lt. Aussage vom Anbieter ATP brauchen Querlenker keine Zulassung? Kann ich schwer glauben!
Erstausrüster war glaube ich Lemförder, jetzt ZF-Lemförder. ZF hat 2003 die Aktienmehrheit übernommen.
Die Querlenker müssen, glaube ich, die Angaben in der Zeichnung erfüllen.
Zitat:
Original geschrieben von Dunkelbazi
Erstausrüster war glaube ich Lemförder, jetzt ZF-Lemförder. ZF hat 2003 die Aktienmehrheit übernommen.
Die Querlenker müssen, glaube ich, die Angaben in der Zeichnung erfüllen.
JA der Erstausrüster wäre geklärt, hattest Du ja vorher schonmal erwähnt.
Bleibt nur noch die Zulassung zu klären. Ich habe nebenbei mal eine Anfrage bei der Dekra gestartet. Mal sehen was die Antworten. Werde ich dann hier verkünden.
Zitat:
Original geschrieben von Gti 88er PF
Bleibt nur noch die Zulassung zu klären.
Kennt sich denn niemand mit diesem Zulassungskram aus?
Ähnliche Themen
Antwort von der Dekra
Hier die Kopie des Schriftwechsels mit der Dekra:
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Ein Verkaufs- bzw. Vertriebsverbot für Fahrzeugteile gibt es in Deutsch-
land nur für bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile nach §22a StVZO
(finden Sie z.B. unter http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php).
"Die Betriebserlaubnis kann" nach §22 StVZO "auch gesondert für Teile
von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische
Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt
werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art,
eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder
Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu
beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig
gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist."
Im Schadensfall wäre zu prüfen, ob Baugruppen durch Austauschteile
beeinträchtigt wurden, deren Wirkung und Funktion durch die ABE oder
Typgenehmigung vorgeschrieben ist.
Wenn dieses zu bejahen ist, kann von einem Erlöschen der
Betriebserlaubnis nach §19 Abs. 2 ausgegangen werden, da eine
Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Die BE kann nur durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten
Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) dann wieder erlangt werden.
Nachfolgend geben wir Ihnen folgende fallbezogene, für sich selbst
sprechende Kommentare zur StVZO zur Kenntnis:
"Zulässigkeit von Austauschbremsbelägen mit ABE
Durch die Rili. 98/12/EG zur Änderung der Rili 71/320/EWG wurde die
Möglichkeit geschaffen, Bauteiltypgenehmigungen für Austauschbrems-
beläge zu erteilen. Weiterhin wird den Mitgliedstaaten erlaubt, die
Erteilung nationaler Typgenehmigungen zu untersagen. Nach Art. 2 Abs. 2
der Rili. 98/12/EG dürfen die Mitgliedstaaten die Erteilung von neuen
nationalen Typgenehmigungen für Austauschbremsbeläge ab dem 1.10.1999
untersagen.
Von dieser Option hat Deutschland keinen Gebrauch gemacht. Damit
können bis zum 31. 3. 2001 Ersterteilungen von ABE für Austauschbrems-
beläge nach nationalen Vorschriften erfolgen bzw. bereits erteilte ABE
unter Beachtung der Typabgrenzungskriterien mit Nachträgen ergänzt
werden.
Ab dem 1. 4. 2001 (Änderung § 41 Abs. 18 durch 31. VO-StVR) dürfen neue
Typgenehmigungen für Austauschbremsbeläge nur noch nach der Rili.
98/12/EG oder der vergleichbaren ECE-Regelung 90 genehmigt werden,
es sei denn, sie sollen als "Ersatzteile" für Fz genehmigt werden, deren
Bremsanlagen nicht nach der vorliegenden Fassung der Rili. genehmigt
wurden. Ab dem 1. 4. 2001 dürfen nach Art. 2 Abs. 4 der Rili. 98/12/EG
Austauschbremsbeläge - mit Ausnahme von Ersatzteilen - nur noch
erstmalig in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen
dieser Rili-Fassung oder einer als gleichwertig anerkannten Fassung der
ECE-Regelung 90 erfüllen u. mit den entsprechenden Genehmigungszeichen
gekennzeichnet sind. Für Austauschbremsbeläge können auch über den
31. 3. 2001 hinaus ABE erteilt werden, wenn die Austauschbremsbeläge für
Fz-Arten bestimmt sind, die nicht vom Anwendungsbereich der Rili.
71/320/EWG erfasst werden oder ausdrücklich von den Anforderungen der
Rili. 98/12/EG ausgenommen sind. (2000)"
GruppenfreistellungsVO (GVO) im Kfz-Sektor, (VO (EG) Nr.
1400/2002 vom 31. 7. 2002.)
"Die GVO befasst sich mit dem Kauf oder Verkauf neuer Kfz u. dem Kauf
oder Verkauf von Ersatzteilen für Kfz u. dem Kauf oder Verkauf von
Instandsetzungs- oder Wartungsdienstleistungen für derartige Fz. Das
Ziel der VO ist die Liberalisierung des Marktes innerhalb des oben aufge-
zeigten Bereichs. Ersatzteile u. Originalersatzteile im Sinne der GVO
sind Teile, die originale Bauteile nach deren Verschleiß oder deren
Beschädigung ersetzen.
Änderungen i.S. des § 19 setzen eine willentliche Änderung voraus.
Die Änderung des Fz-Zustandes durch Verschleiß u. eine Reparatur zur
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands ist keine Änderung i.S.
des § 19 Abs. 2 Satz 2. Somit sind die Voraussetzungen, die bei
Änderungen von Fz mit Teilen zu erbringen sind, mit der GVO nicht in
Deckung zu bringen.
Von daher sind Befürchtungen, die Anforderungen des § 19 Abs. 2 mit dem
Hinweis auf die GVO zu unterlaufen, nicht gegeben."
Das gilt nicht, wie bereits o.g., für Teile welche gemäß §22a StVZO
bauartgenehmigungspflichtig sind.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter pruefwesen@dekra.com
gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Sie hatten folgende Angaben gemacht:
Ihre Frage: Sehr geehrte Damen unnd Herren,
bezüglich einer Achsrenovierung an meinem alten Golf GTI will ich mir im
Zubehör neue Querlenker kaufen. Ich fragte beim Hersteller, ob diese Teile
eine KBA Zulassung haben würden. Ich bekam die Antwort, dass die nicht
nötig sei. Können Sie mir darüber bitte eine Auskunft erteilen. Ich möchte
keine nichtzugelassenen Teile an meinem KFZ verbauen, da dieses ein großes
Sicherheitsrisiko darstellen würde.
Vielen Dank im Voraus,
Viel blabla und Aussagen tut es irgenwie recht wenig.
Kann das mal einer übersetzen?
Darf man jetzt einen Querlenker verbauen, der dünnwandiger ist?
Der wäre ja weicher und würde das Fahrzeug nicht in seinen ursprünglichen Zustand versetzen.
Im Schadensfall kann die BE erlöschen, wenn das Austauschteil Baugruppen beeinträchtigt hat, steht da.
Das Austauschteil muss die ABE oder Typgenehmigung erfüllen.
Meiner Meinung nach hat der Service von Dekra dir per Copy-Paste alles möglicherweise passende zugesendet, was sie in ihrer Datenbank gefunden haben. Anfangen kann ich damit jetzt nicht viel.
Das gleiche dachte ich mir auch, deshalb habe ich nochmal geschrieben (an die Dekra), ob die das für den Fall der Querlenker präzisieren können.
Mal sehen was rauskommt.
Ich hatte mir welche von Febi bestellt und auch zurück gegeben da das Material dünner war als original.
Jetzt hab ich welche von TRW/Lucas verbaut, die entsprechen 100% dem Original.
versteh nicht warum ihr darum so ein wirbel macht,entweder presst ihr die lager in die alten teile ein und sandstrahlt die noch wenn ihr sie neu lackieren wollt oder ihr holt euch welche bei vw oder beim teileladen,denn wenn die welche verkaufen,müssen die ja auch den richtlinien entsprechen bzw. sind geprüft,sonst machen die sich ja strafbar und im falle eines unfalles durch diese teile sind die hersteller dieser teile verantwortlich zu machen.
also es gibt in d-land soviele richtlinien und was weiß der geier nicht alles,also warum sollen diese teile dann nicht geprüft und den richtlinien entsprechen???
Zitat:
Original geschrieben von schwarzer IIer
oder ihr holt euch welche bei vw oder beim teileladen,denn wenn die welche verkaufen,müssen die ja auch den richtlinien entsprechen bzw. sind geprüft,sonst machen die sich ja strafbar und im falle eines unfalles durch diese teile sind die hersteller dieser teile verantwortlich zu machen.
Schreib bitte dabei, ob es sich um deine Meinung oder um eine rechtlich fundierte Aussage handelt.
IMHO kann man jeden Scheiss verkaufen. Haftbar ist in der Regel der Fahrzeughalter/Fahrzeugführer.
erneute Antwort der Dekra
Sehr geehrter Herr W.,
wir gehen davon aus, dass der Querlenker entsprechend der Herstelleran-
forderungen gefertigt und geprüft sein soll und daher die Anforderungen
an ein Austauschteil erfüllen sollte.
Bei einer Hauptuntersuchung werden Sie erst dann Probleme damit bekommen,
wenn dieser auf Grund von Mängeln oder Fertigungstoleranzen zu direkten
Schäden oder Folgeschäden, wie abgefahrene Reifen durch fasche
Radstellungen führt.
Dieses ist i.d.R. nicht unbedingt zu erwarten, da auch die Hersteller von
Austauschteilen gute Qualität liefern und zur Gewährung von
Garantieleistungen verpflichtet sind.
Diese Teile brauchen keine Teilegenehmigung oder Zulassung.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme