ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. quer zur Fahrbahn parken mit einem smart for two

quer zur Fahrbahn parken mit einem smart for two

Themenstarteram 3. Juni 2016 um 12:47

Ich hab da mal eine Frage: Meine Frau hat sich jetzt eine smart for two (also den kurzen, siehe Beispielbild) zugelegt. Dieser passt auch wunderbar quer zur Fahrbahn in die Parklücke. Nun hat sie aber ein Hilfs-Sherif vom Ordnungsamt ermahnt, dass das wohl nicht zulässig sei. Aber wenn ich platzsparend parke, keine anderen behindere und auch nicht im Park-/Halteverbot stehe kann das doch nicht falsch sein bzw. noch bestraft werden?!?

Beste Antwort im Thema

Ich bin froh wenn ein Smart so parkt. Hab auch nie gesehen, dass er damit irgend jemanden behindert. Auch in engen Straßen. Insofern Gesetz hin oder her, ich hoffe die meisten Smart Fahrer machen das so. So wird der vorhandene Parkraum besser ausgenutzt.

Sehr cool: In einem hiesigen Parkhaus hat man mal eben bestimmte Ecken, die vorher einfach verschwendeter Platz waren, weil nicht groß genug für ein normales Fahrzeug, zu offiziellen Smart Parkplätzen umfunktioniert. Da hängen jetzt Schilder "nur bis 3m Fahrzeuglänge" und entsprechende Markierungen wurden aufgemalt. Und dem Parkhauseigner bringts auch noch ein paar Euro mehr. Win win. :)

61 weitere Antworten
Ähnliche Themen
61 Antworten

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 3. Juni 2016 um 19:39:42 Uhr:

Ich bin froh wenn ein Smart so parkt......

Na das wird den TE ja beruhigen. :)

ich kann mit vielen Smart-Fahrern, die so parken noch einigermaßen gut leben - auch mit etwas "Überhang".

Ich finde es aber langsam nervig, dass mittlerweile immer häufiger auch Fahrer der nächsthöheren Fahrzeugklasse "Smart Quereinparken" spielen.

Sieht man leider immer öfter!

Der halbe Bürgersteig ist blockiert - UND er hängt noch mit dem Ar*** halb auf der Straße.

Hauptsache die Karre ist irgendwo für die nächsten Stunden "entsorgt", weil der Kinofilm gleich anfängt... :rolleyes:

Leute, da hörts irgendwann mal auf! :mad:

Könnt' ja auch so parken :

http://img.thesun.co.uk/.../F_200703_March02ed_i_22249a.jpg

http://vignette1.wikia.nocookie.net/.../150?cb=20070330092954

Extra Smartparkplatz :

http://www.lachschon.de/item/30775-SmartParkplatz/

Parkt aber auch nicht wie vorgeschrieben, die beiden von oben allerdings haben den Bogen raus ;-)

Zitat:

@Stefan_1978 schrieb am 3. Juni 2016 um 15:06:31 Uhr:

Also kann ich da quer parken wo es augenscheinlich kein Risiko gibt und dort wo es gefährlich sein könnte nicht?

Na da kann ich mir schon denken worauf das hinausläuft - ich bin immer der Meinung dass kein Risiko besteht und die ertragsgeilen Mitarbeiter des Ordnungsamtes sehen überall Gefahren und klemmen mir jedes mal ein Ticket unter dem Scheibenwischer :P

Also gibt es da aber keine verbindliche Regelung so wie ich das verstehe?!

Das Problem der Querparker ist, dass die Parklücken immer in Bewegung sind.

Beim Einparken hat man noch seitlich einen Meter Platz zu den anderen Fahrzeugen. Fahren diese weg und neue stellen sich hin kann der Platz schmaler werden. Hier sollte man beweglich sein, um eventuell über die Beifahrerseite einsteigen zu können. Diese Situation ist genau so ärgerlich, als wenn man den Wagen ein Stück vorfahren muss um an den Koferraum zu kommen.

Hat man einen Transporter neben sich stehen, der unvorteilhaft parkt kann es sein, dass man den heranfahrenden Verkehr nicht sieht und sich auf die Fahrbahn tasten muss. Im Verkehrsberuhigten Bereich kein großes Drama, aber auf einer Hauptverkehrssteaße kann es schnell zum Unfall kommen.

Nach meiner Erfahrung, sind gerade in den Ballungsgebieten, wo sich das Querparken für alle Seiten lohnt die meisten Idioten, die einen zuparken. Kann aber auch eine Momentaufnahme sein.

am 3. Juni 2016 um 22:16

Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Juni 2016 um 20:00:39 Uhr:

Wo ist denn das Win für den Smartfahrer?

Der zahlt für 2 Meter weniger Parkplatz dasselbe Geld.

...oder im Zweifelsfall auch mal mehr ;)

Bei uns in Freiburg ist der Gemeindevollzugsdienst in dieser Angelegenheit etwas Schizophren:

Sowohl meine Freundin mit ihrem Smart for two, als auch ich mit dem Motorrad haben schon mal eine freundliche, 15 Euro teure Erinnerung erhalten, da das parken grundsätzlich nur in Fahrtrichtung gestattet ist.

Trotzdem parke ich mit dem Motorrad weiterhin quer (mit der Front zu Straße um besser rauszukommen, seit ein aufgebrachter Autofahrer versucht hat mich "umzuparken", weil ich seiner Ansicht nach kein Recht habe längs zu parken. Dass ihm die Maschine zu schwer wurde, muss ich wohl kaum erwähnen... :/

Andererseits habe ich mich auch genau wegen diesem Thema schon mit einem "Außendienstmitarbeiter" des Ordnungsamts unterhalten. Solange ein Fahrzeug den fließenden Verkehr nicht behindert, und auch die Fußgängerwege frei bleiben, schreibt er nicht auf.

Am Ende kommts halt auch immer darauf an, wer die Straße in der du parkst kontrolliert. In der Regel sind das ja auch Autofahrer, und froh mal eine Parklücke zu bekommen...

Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Juni 2016 um 20:00:39 Uhr:

Wo ist denn das Win für den Smartfahrer?

Der zahlt für 2 Meter weniger Parkplatz dasselbe Geld.

Da bin ich aber nicht Schuld dran.

Fürs gleiche Geld hätte es ein längeres Fahrzeug gegeben wo man die Parklücke komplett ausnutzt :D

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 3. Juni 2016 um 19:39:42 Uhr:

Sehr cool: In einem hiesigen Parkhaus hat man mal eben bestimmte Ecken, die vorher einfach verschwendeter Platz waren, weil nicht groß genug für ein normales Fahrzeug, zu offiziellen Smart Parkplätzen umfunktioniert. Da hängen jetzt Schilder "nur bis 3m Fahrzeuglänge" und entsprechende Markierungen wurden aufgemalt. Und dem Parkhauseigner bringts auch noch ein paar Euro mehr. Win win. :)

Und wie schaut die Realität leider aus... extra angelegte Parkplätze für Smart und wo wird geparkt... auf den Parkplätzen für die großen Autos.

Zitat:

@philalex schrieb am 4. Juni 2016 um 00:16:35 Uhr:

 

Bei uns in Freiburg ist der Gemeindevollzugsdienst in dieser Angelegenheit etwas Schizophren:

Sowohl meine Freundin mit ihrem Smart for two, als auch ich mit dem Motorrad haben schon mal eine freundliche, 15 Euro teure Erinnerung erhalten, da das parken grundsätzlich nur in Fahrtrichtung gestattet ist.

Trotzdem parke ich mit dem Motorrad weiterhin quer (mit der Front zu Straße um besser rauszukommen, seit ein aufgebrachter Autofahrer versucht hat mich "umzuparken", weil ich seiner Ansicht nach kein Recht habe längs zu parken. Dass ihm die Maschine zu schwer wurde, muss ich wohl kaum erwähnen... :/

Richtig so !!!

Mit der Einstellung kann es durchaus mal vorkommen, daß dein Motorrad einmal ohne dich den Parkplatz wechselt.

Dann wirds noch teurer.

am 4. Juni 2016 um 14:33

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Juni 2016 um 16:21:01 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Juni 2016 um 20:00:39 Uhr:

Wo ist denn das Win für den Smartfahrer?

Der zahlt für 2 Meter weniger Parkplatz dasselbe Geld.

Da bin ich aber nicht Schuld dran.

Fürs gleiche Geld hätte es ein längeres Fahrzeug gegeben wo man die Parklücke komplett ausnutzt :D

Aber ich finds gut. Sollen doch die ganzen Bonzen, die sich so ein exklusives Auto was aus der Reihe fällt kaufen, an den Folgekosten ersticken :D

Sch... Smartbonzen :D

am 4. Juni 2016 um 17:08

Zitat:

@Geisslein schrieb am 4. Juni 2016 um 16:29:11 Uhr:

Richtig so !!!

Mit der Einstellung kann es durchaus mal vorkommen, daß dein Motorrad einmal ohne dich den Parkplatz wechselt.

Dann wirds noch teurer.

Auch wenn es ins Off-Topic rutsch:

Nur um Missverständnissen vorzubeugen, würde ich gerne wissen was dich an meinem Verhalten genau stört. Wenn ich mit dem Motorrad StVO-Konform längs parke (was ich wie auch geschrieben selbst für eine "asoziale" Variante halte), oder wenn ich wie üblich Quer parke, und so Platz spare?

Denn bei aller Liebe und allem Verständnis das ich für deine Meinung aufbringe (ist ja nicht so, das ich nicht selbst Auto fahre), kann ich dem Sinngehalt einer Sachbeschädigung, welche du befürwortest in keinster Weise erkennen.

Also bitte, erleuchte mich!

Vielleicht bin ich auch zu blöd und verstehe dich falsch, aber interessieren würde es mich dann doch :D

am 4. Juni 2016 um 18:22

Um mal wieder noch On Topic zu werden:

Nein, man darf, sofern es nicht explezit erlaubt ist, ein Fahrzeug nicht quer zur Fahrtrichtung parken.

Das ist die gleiche Nummer wie ein Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung zu parken. Argument dahinten sind meist Reflektoren und Co, die vorgeschrieben sind, aber in den Fällen nicht sichtbar sind. Zu große Breiten kommen selbst bei Smart oft noch hinzu.

Das wird am Ende oft toleriert, weil jedem klar ist, irgendwie muss es gehen, aber wenn wer einen Strafzettel schreibt, dann liegt er rechtlich richtig und man wird ihn zahlen müssen.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 4. Juni 2016 um 20:22:36 Uhr:

 

Das ist die gleiche Nummer wie ein Fahrzeug entgegen der Fahrtrichtung zu parken. Argument dahinten sind meist Reflektoren und Co, die vorgeschrieben sind, aber in den Fällen nicht sichtbar sind.

Darauf können sich die Beamten leider immer berufen, egal ob der Kleinstwagen übersteht oder nicht. Zum Glück sind da viele tolerant und schreiben kein Knöllchen.

am 4. Juni 2016 um 18:49

Zitat:

@martinb71 schrieb am 4. Juni 2016 um 20:40:56 Uhr:

Darauf können sich die Beamten leider immer berufen, egal ob der Kleinstwagen übersteht oder nicht. Zum Glück sind da viele tolerant und schreiben kein Knöllchen.

Das ist meckern an der falschen Stelle.

Will man es anders, dann ist der Gesetzgeber gefordert und nicht die Politesse, die einfach nur korrekt die Gesetze und Verordnungen umsetzt.

Sollte kein Meckern sein, die Beamten machen auch nur ihren Job innerhalb ihres Spielfeldes.

am 4. Juni 2016 um 19:19

Ich wollte nur sagen, dass diejenigen, die den Strafzettel ausstellen, in der Regel nicht einen Ermessensspielraum haben. Und es ist gut, dass das nicht der Willkür der kleinen (fast) Beamten unterliegt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. quer zur Fahrbahn parken mit einem smart for two