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quer zur Fahrbahn parken mit einem smart for two

Themenstarteram 3. Juni 2016 um 12:47

Ich hab da mal eine Frage: Meine Frau hat sich jetzt eine smart for two (also den kurzen, siehe Beispielbild) zugelegt. Dieser passt auch wunderbar quer zur Fahrbahn in die Parklücke. Nun hat sie aber ein Hilfs-Sherif vom Ordnungsamt ermahnt, dass das wohl nicht zulässig sei. Aber wenn ich platzsparend parke, keine anderen behindere und auch nicht im Park-/Halteverbot stehe kann das doch nicht falsch sein bzw. noch bestraft werden?!?

Beste Antwort im Thema

Ich bin froh wenn ein Smart so parkt. Hab auch nie gesehen, dass er damit irgend jemanden behindert. Auch in engen Straßen. Insofern Gesetz hin oder her, ich hoffe die meisten Smart Fahrer machen das so. So wird der vorhandene Parkraum besser ausgenutzt.

Sehr cool: In einem hiesigen Parkhaus hat man mal eben bestimmte Ecken, die vorher einfach verschwendeter Platz waren, weil nicht groß genug für ein normales Fahrzeug, zu offiziellen Smart Parkplätzen umfunktioniert. Da hängen jetzt Schilder "nur bis 3m Fahrzeuglänge" und entsprechende Markierungen wurden aufgemalt. Und dem Parkhauseigner bringts auch noch ein paar Euro mehr. Win win. :)

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Das Parken wird nicht das Problem sein, sondern das Ausparken.

Es gab wohl schon schwere Unfälle, deshalb sieht das die "Obrigkeit" nicht so gern.

Zitat:

(AG Viechtach, 23. August 2005, 7 II OWi 605/05). In dem Urteil heißt es: "Nach ständiger Recht-sprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Querparken zulässig, wenn dies aus verkehrstechnischen Gründen, namentlich zur besseren Ausnutzung des vorhandenen Parkraums bei genügend breiter Straße zweckmäßig ist und zu keiner Gefahrerhöhung für den fließenden Verkehr führt."

Querstellen unerwünscht :

http://www.spiegel.de/.../...en-querstellen-unerwuenscht-a-117435.html

Ein LKW hat 2,55m Breite. Wenn der da auch problemlos hinpaßt, könnt's klappen. Aber PKW-Parkplätze sind normalerweise nicht so breit.

Themenstarteram 3. Juni 2016 um 13:06

Also kann ich da quer parken wo es augenscheinlich kein Risiko gibt und dort wo es gefährlich sein könnte nicht?

Na da kann ich mir schon denken worauf das hinausläuft - ich bin immer der Meinung dass kein Risiko besteht und die ertragsgeilen Mitarbeiter des Ordnungsamtes sehen überall Gefahren und klemmen mir jedes mal ein Ticket unter dem Scheibenwischer :P

Also gibt es da aber keine verbindliche Regelung so wie ich das verstehe?!

Ab der 2ten Genration kannste das doch eh vergessen. Da der Smart länger ist wie "normale" PKW Breit.

Ärgere mich auch desöfteren, wenn wieder einer der netten Nachbarn seinen Smart Querparkt und die Nase auf die Farbahn schaut; weil das Ding Mittlerweile zu lang ist

Machs einfach auf gut Glück und lass dich überraschen ;)

Ich würde sagen der Smart ist zu lang, 2,5 Meter ? So breit ist normaler PKW.

Zum ersten stehst Du so immer 50 cm weiter raus.

Zum zweiten parkt es sich schwerer aus für die Autos die neben dem Smart stehen da er ja "breiter" ist.

Also eine gewisse Behinderung sehe ich schon.

Zitat:

Aber wenn ich platzsparend parke, keine anderen behindere und auch nicht im Park-/Halteverbot stehe kann das doch nicht falsch sein bzw. noch bestraft werden?!?

Auch die Richtung in die man parkt ist vorgeschrieben. Man darf nicht entgegen der Fahrtrichtung parken, es sei denn es ausdrücklich erlaubt.

Bei der ersten Generation mit 2,5 m geht das z.T. schon aber auf dem Bild des TE ist der 451 abgebildet (2te Generation) mit knapp 2,7 m und das ist zu lang.

Zitat:

@Stefan_1978 schrieb am 3. Juni 2016 um 15:06:31 Uhr:

 

Also gibt es da aber keine verbindliche Regelung so wie ich das verstehe?!

Das Netz ist voll mit Urteilen und Fallbeispielen

Hier ein Beispiel.

Edit: Sorry nach der Verlinkung hier ist der Artikel plötzlich kostenpflichtig, aber vllt. klappt es ja bei Euch wenn ihr das erste Mal raufklickt.

Hier als Zitat aus einem anderen Browser:

Zitat:

Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung nicht geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker nach Auffassung der Experten der ARAG-Versicherung im Recht. Die StVO sieht vor, daß platzsparend zu parken ist. Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden, ist gegen das Querparken nichts einzuwenden. Allerdings sind die Umstände jedes einzelnen Falls zu beachten. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05).

Bei 2,7 Meter Autolänge dürfte man da aber schlechte Karten haben.

am 3. Juni 2016 um 13:49

Wenn die Parklücke tatsächlich 2,7 m breit ist, dann passt das doch, dann kann auch (in aller Regel) keiner behindert werden. Ist die Parklücke schmäler, steht der Wagen entweder vorne auf die Fahrbahn oder hinten auf den Gehweg.

Ist doch eigentlich ganz einfach, ich verstehe das Problem nicht. Wahrscheinlich wird der Wagen vorne oder hinten überstehen, denn 2,7 m breite Parklücken kenne ich nicht und dann ist doch ein Bußgeld berechtigt.

Hallo,

Macht Euch keinen Stress und parkt einfach in Länksrichtung oder ist das schwer.

Ich kann mir schon vorstellen das das länger dauert egal ob vörwärts oder rückwärts

quer.

Seelze 01

am 3. Juni 2016 um 15:47

Im Zeitalter der Einparkautomatik werden die Fakten der Realität diese Diskussion in naher Zukunft einholen.

Das schlimmste was uns dann blüht ist ein Knopf "Einparkposition um 90 Grad drehen" im Cockpit :D

am 3. Juni 2016 um 16:14

Also ich sehe hier in Berlin ständig Smart fortwo quer zur Fahrbahn parken und die haben keine Knölllchen dran. Wahrscheinlich sieht das Ordnungsamt das hier lockerer. Und ja die sind hier oft unterwegs und kontrollieren, in den Parkzonen, ob auch alle einen Parkschein oder eine Anwohnervignette haben.

und wie sieht das quer parken bei Dunkelheit aus, schon mal daran gedacht, und wo bitte ist schon die möglichkeit sich so hinzustellen ohne andere zu behindern.

Gruß

Ich bin froh wenn ein Smart so parkt. Hab auch nie gesehen, dass er damit irgend jemanden behindert. Auch in engen Straßen. Insofern Gesetz hin oder her, ich hoffe die meisten Smart Fahrer machen das so. So wird der vorhandene Parkraum besser ausgenutzt.

Sehr cool: In einem hiesigen Parkhaus hat man mal eben bestimmte Ecken, die vorher einfach verschwendeter Platz waren, weil nicht groß genug für ein normales Fahrzeug, zu offiziellen Smart Parkplätzen umfunktioniert. Da hängen jetzt Schilder "nur bis 3m Fahrzeuglänge" und entsprechende Markierungen wurden aufgemalt. Und dem Parkhauseigner bringts auch noch ein paar Euro mehr. Win win. :)

am 3. Juni 2016 um 18:00

Wo ist denn das Win für den Smartfahrer?

Der zahlt für 2 Meter weniger Parkplatz dasselbe Geld.

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