Q5 mit 3,2er Motor !?

Audi Q5 8R

jetfahrer hatte bei einem anderen Thema auf die neue Preisliste hingewiesen.

Hier steht nun der Beziner mit 3,2er Motor.

Bei der aktuellen Preisgestaltung des notwendigen Befüllens des Tankes, überlege ich mir echt mal wieder einen Beziner zuzulegen.
Zumal ich auch nicht mehr als 20.000 km per anno fahre. Hat jemand schon genauere Infos bzw. kann von der Charakteristik des Motors mehr berichten?

Merci - schönen Abend

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Ich hab ja auch kein Problem damit.

Nur scheint so Mancher (auch selbständiger) noch immer zu glauben, dass die Kosten 1:1 durch die erparte Steuer neutralisiert werden.

was mitnichten der Fall ist.

Dem einen oder anderen fehlt hier sicher das meiner Meinung für jede Unternehmung notwendige betriebswirtschaftliche Grundwissen. Da wird gern butto und netto verwechselt, bis das Finanzamt anklopft .... ein tolles Auto ist schnell geleast ....

Gehört hier abernicht hin - konnte es mir trotzdem nicht verkneifen ups.

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Zitat:

Original geschrieben von StefanLi



Guter Beitrag! Macht er doch deutlich wie wichtig ein kurzer Weg zur Arbeit ist (700 Meter). Bei den meisten mit solch einem Dienstwagen wird man das aber so rechnen müssen, dass keine zusätzliche SV-Pflicht entsteht, da sie schon über den Bemessungsgrenzen liegen dürften. Dann kommt i.d.R. 42% Grenzsteuersatz dazu. Ergo: BLP 80 T€ * 1% + (0,03%*1km)*42% ist die Steuerlast des Wagens (monatlich).

Du solltest deine Quellen besser auswählen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi



Guter Beitrag! Macht er doch deutlich wie wichtig ein kurzer Weg zur Arbeit ist (700 Meter). Bei den meisten mit solch einem Dienstwagen wird man das aber so rechnen müssen, dass keine zusätzliche SV-Pflicht entsteht, da sie schon über den Bemessungsgrenzen liegen dürften. Dann kommt i.d.R. 42% Grenzsteuersatz dazu. Ergo: BLP 80 T€ * 1% + (0,03%*1km)*42% ist die Steuerlast des Wagens (monatlich).

Dafür fahre ich auch privat kostenlos.
😎

Beitragsbemessungsgrenze RV ab 01.01.2009 (West): 64.800 EUR p.a. (5.400 EUR p.m. bei 12 gleichen Anteilen)

Ob dieses Einkommen alle (oder die meisten) haben, welche einen Firmenwagen fahren wage ich zu bezweifeln. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Deutschland liegt auf jeden Fall deutlich darunter.

Auch kommt auf die 42% nochmal 5,5% Ossizuschlag, macht also 44,31%. Und für die etwas besser verdienenden gibt es dann auch nochmal einen Aufschlag von 3% auf den Spitzensteuersatz, macht mit der gelebten Solidarität also 47,475%.

By the way: Entfernungen bis 1,5Km sind nichtig und müssen daher nicht mit 0,03% angegeben werden.

Nur hat die Beitragsbemessungsgrenze mit dem Höchststeuersatz in etwa so viel gemeinsam, wie ein Telefon mit ner Microwelle. 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Nur hat die Beitragsbemessungsgrenze mit dem Höchststeuersatz in etwa so viel gemeinsam, wie ein Telefon mit ner Microwelle. 😁 😁

Einspruch Euer Ehren. 😁 Ab der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (KV bzw. RV) fallen zusätzliche Kosten für KV/PV bzw. RV/AV eben nicht mehr an. Aber man kann recht gesichert sagen, dass dann der Spitzensteuersatz greift. Vereinfacht in der Tat die Kalkulation. Bruttolistenpreis von 60.000 EUR macht ohne Entfernungskilometer 600 EUR zu versteuerndes Einkommen, hieraus errechnet sich eine zusätzliche Steuerbelastung von 265,86 EUR (= entspricht den Nettokosten für den Arbeitnehmer für das Fahrzeug). Unterhalb der Beitragbemessungsgrenzen kann dieser Betrag ja nach Verdienst höher oder in wenigen Fällen auch niedriger sein und hat zusätzlich noch negative Auswirkungen für den Arbeitgeber durch die AG-Anteile bei der SV.

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Zitat:

Ob dieses Einkommen alle (oder die meisten) haben, welche einen Firmenwagen fahren wage ich zu bezweifeln. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Deutschland liegt auf jeden Fall deutlich darunter.
Auch kommt auf die 42% nochmal 5,5% Ossizuschlag, macht also 44,31%. Und für die etwas besser verdienenden gibt es dann auch nochmal einen Aufschlag von 3% auf den Spitzensteuersatz, macht mit der gelebten Solidarität also 47,475%.

By the way: Entfernungen bis 1,5Km sind nichtig und müssen daher nicht mit 0,03% angegeben werden.

By the way: Es sind die meisten, die sog. "User-Chooser"-Dienstwagenfahrer sind in der Preislage eines gut ausgestatteten Q5 mit einem SV-Brutto> 65 T€;

By the way: Die 3% extra gibt es nur für Mitarbeiter ab A8/Q7 12Zyl. (>250 T€)

und

By the way: Die Betriebsprüfung hat bei mir genau das beanstandet! Deshalb gebe ich einen Kilometer an.

@No.5: Es geht nicht um die Quellen. 😕 Es geht ums Geld. Und wer mehr verdient als der Durchschnitt liegt meist sowohl > Bemessungsgrenze (s. TFSI_Q5) und auch beim Spitzengrenzsteuersatz.

Gruß

vom Handy aus der Mikrowelle!😁

Der Grenzsteuersatz beträgt tatsächlich 42%, aber eben nur auf die letzten Euro´s, der Durchschnitsssteuersatz liegt aber bei 65.000 Euro noch bei ca. 30% in der Grundtabelle und 20% in der Splittingtabelle.

Bei einem Verheirateten AN fallen dann bei 60.000 ZVE Euro zusätzlich ca. 1.700 Euro/Jahr für das Auto an, und für das Geld kann keine "Nichtdienstwagenfahrer" das Auto kaufen und unterhalten.

Also nicht rumjammern. 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Der Grenzsteuersatz beträgt tatsächlich 42%, aber eben nur auf die letzten Euro´s, der Durchschnitsssteuersatz liegt aber bei 65.000 Euro noch bei ca. 30% in der Grundtabelle und 20% in der Splittingtabelle.

Aber rechnen darfst Du immer nur mit dem Grenzsteuersatz, weil auf den musst Du den Quatsch versteuern. Die "billigen Steuersätze" hast Du ja schon mit anderen Sachen verballert (sprich: Gehalt).

Im Übrigen sollten die Leute immer auf die Relation von Gehalt und Wagen achten. Ich finde es schon manchmal komisch was manche Leute fahren (Azubi mit SL?)

Gruß Stefan

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi



Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Der Grenzsteuersatz beträgt tatsächlich 42%, aber eben nur auf die letzten Euro´s, der Durchschnitsssteuersatz liegt aber bei 65.000 Euro noch bei ca. 30% in der Grundtabelle und 20% in der Splittingtabelle.
Aber rechnen darfst Du immer nur mit dem Grenzsteuersatz, weil auf den musst Du den Quatsch versteuern. Die "billigen Steuersätze" hast Du ja schon mit anderen Sachen verballert (sprich: Gehalt).

Im Übrigen sollten die Leute immer auf die Relation von Gehalt und Wagen achten. Ich finde es schon manchmal komisch was manche Leute fahren (Azubi mit SL?)

Gruß Stefan

Tja, stimmt halt nicht immer, ist eigentlich bei jeden individuell auszurechnen.

Und die meisten Dienstwagenfahrer werden überfodert sein, wenn sie zwischen Durschnitts- und Grenzsteuersatz unterscheiden sollen. 😁

Warum soll ein AZUBI keinen SL fahren?

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt



Zitat:

Tja, stimmt halt nicht immer, ist eigentlich bei jeden individuell auszurechnen.
Und die meisten Dienstwagenfahrer werden überfodert sein, wenn sie zwischen Durschnitts- und Grenzsteuersatz unterscheiden sollen. 😁

Warum soll ein AZUBI keinen SL fahren?

🙁

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


By the way: Die Betriebsprüfung hat bei mir genau das beanstandet! Deshalb gebe ich einen Kilometer an.

Ist schon verrückt mit den Gesetzen in Deutschland. Laut meinem FA gibt es eine Dienstanweisung (Oberfinanzdirektion Koblenz), die besagt dass ein nicht vorhandener Entferungssatz von 0,03 (für <= 1,5Km) wegen Nichtigkeit nicht zu beanstanden sei. Wir haben hier bei uns beide Fälle: 1,1 Km Entferung und 1,8 Km Entfernung. Einer zahlt nichts (ich), ein Kollege 0,06% Extra.

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