Q5 Einkauf in UK oder USA (Unterschiede)
Hallo Freunde,
Ein Freund von mir hat sich seinen neuen A4 S-Line in UK bestellt (natürlich mit Lenkrad links) und hat ihn letzte Woche tatsächlich die AB mit Auslieferung in Ö bekommen: einziger Unterschied, dass das Auto aufgrund der £-Schwäche bei gleicher Ausstattung um ca. 25% biller ist als in Ö.
Habe mir das auch für meine neue Kuh angesehen. Naja, der 2.0 TFSI mit S-Tronic kommt in UK auf £27.700 (Liste inkl. 15% VAT, netto £24.090 = €26.763) statt wie in Ö auf € 35.930 netto, ohne Steuern, also -34%. Da gibt es sicher Ausstattungsunterschiede, aber die machen keine €9.000 aus. Schwarz perleffekt kostet zB £585, bei uns €1.040. Ohne Steuern sind das -27%. Kein Kommentar!
Ich lass mir ein Angebot schicken, inzwischen könng ihr ja unter www.audi.co.uk selber schmökern.
Gruß
Mike
PS: in UK heißt es übrigens auch: Vorsprung durch Technik
Beste Antwort im Thema
Hallo,
etwas verspätet, dafür umso länger 😁, mein Bericht zur Abholung des Q5 aus England.
Begonnen hatte alles damit, dass ich mich im Forum über den Q5 erkundigen wollte und dabei auf das Thema Kauf in UK gestoßen bin. An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Forumsteilnehmer und –betreiber.
Ablauf der Abholung
Mittwoch: Am Abend angereist
Donnerstag: Fahrzeugbesichtigung, Kaufpreisüberweisung (Chaps Schnellüberweisung von einem britischen Konto), Besichtigung London
Freitag: Fahrzeugabholung, Besichtigung Windsor Castle
Samstag: Besichtigung Royal Pavilion Brighton, Hever Castle & Gärten, Brighton
Sonntag: Besichtigung der Steilküste Beachy Head, Rückreise
Audi Tax Free Korrespondenz
Die Korrespondenz wurde nahezu ausschließlich per E-Mail durchgeführt. Lediglich zu Begin telefonierte ich zweimal mit J.D. Der Auftrag (Vehicle order form) wurde per Telefax und das Dokument VAT 411 (New means of transport) per Briefpost versendet.
Um neuen Interessenten den zeitlichen Ablauf darzustellen, habe ich hier meine Korrespondenz entsprechend dargestellt. Zumindest J.D. ist übrigens sehr direkt, er kommt sofort in drei Worten (manchmal reicht auch eins) auf den Punkt und gut ist es. Wer lange E-Mails oder Gespräche erwartet ist bei ihm falsch 😉.
26.03.2009
Ich: Angebotsabfrage mit einer Auflistung der Konfiguration (Q5 3.0 TDI, S line, Monza Silber, Leder/Alcantara mit silberner Naht). Erstellt anhand der Pricing and Specification Guide auf www.audi.co.uk.
J.D.: Erhalt eines Angebotes mit Angabe der Höhe der Anzahlung (£15.000,00).
30.03.2009
Ich: Anpassung der Angebotsanfrage.
J.D.: Neues Angebot.
02.04.2009
Ich: Preisvorstellung genannt, Anzahlung £10.000,00.
J.D.: Verbessertes Angebot vorgelegt, Anzahlung £10.000,00.
06.04.2009
Ich: Annahme des Angebotes und die Bitte einen Vertrag fertigzustellen.
09.04.2009
Ich: Da auf die vorstehende E-Mail keine Antwort einging, noch einmal um die Zusendung des Vertrages gebeten.
10.04.2009
J.D.: Entschuldigung für die verspätete Reaktion. Zusendung des Auftrages (Excel-Tabelle Vehicle order form).
Ich: Zwei fehlende bzw. bei nicht Angabe möglicherweise zur Falschlieferung führende Punkte angemerkt.
13.04.2009
J.D.: Korrigierten Auftrag zugesendet.
14.04.2009
Ich: Auftrag unterschrieben und per Fax versendet
J.D.: Den durch mich unterschriebenen Auftrag ebenfalls unterschrieben und per Fax zurückgesendet
21.04.2009
J.D.: Bestätigung des Eingangs der Anzahlung (Anm.: Auf Nachfrage.).
09.06.2009
J.D.: Bekanntgabe der geplanten Produktionswoche ‚28‘(Anm.: Auf Nachfrage.).
30.06.2009
J.D.: Bestätigung der Produktionswoche ‚28‘ und des möglichen Abholungszeitraumes ‚early August‘ (Anm.: Auf Nachfrage.).
27.07.2009
J.D.: Mitteilung der Fahrgestellnummer (Anm.: Auf Nachfrage.).
-> Hiermit Anmeldung in MyAudi und die Konfiguration kontrolliert. – Alles in Ordnung.
29.07.2009
J.D.: Zusendung des Formulars VAT 411 (New means of transport).
30.07.2009
Ich: VAT 411 ausgefüllt und per Post an die angegebene Adresse gesendet (Anm.: E-Mail/Fax nicht möglich)
03.08.2009
Ich: Mitteilung des gewünschten Abholtermins.
05.08.2009
J.D.: Mitteilung des britischen Kennzeichens (Anm.: Auf Nachfrage.).
Ersparnis
Das beste Angebot in Deutschland kam von einem Online-Makler, wobei der Vertrag jedoch über einen regulären Audi-Händler geschlossen worden wäre. Der Rabatt auf den Listenpreis (ohne Gebühren) wurde mit 15% angegeben.
Ersparnis zu Listenpreis+Gebühren in D: 27,90%
Ersparnis zu Angebot Online-Makler in D: 15,28%
Fahrzeugabholung
Donnerstag: Fahrzeugbesichtigung mit J.D., ca. 30 min
Freitag: Fahrzeugabholung und ‚Papierkram‘ mit M.D., ca. 45 min
Ausgehändigt wurden folgende Dokumente und Schreiben:
After Sales Service: Verhalten bei Garantiefällen im dritten Jahr (Rechnung ist selbst zu zahlen und über Watford Audi einzureichen)
Registration Document VX302: Ausfuhrdokument mit Angabe von Fahrzeugdaten, Ausfuhrkennzeichen, nichtgezahlter britischer Steuer, spätestem Ausfuhrtag.
EWG-Übereinstimmungsbescheinigung: COC
VAT 411: Steuerdokument
Daneben sind die Ausfuhrkennzeichen montiert und an der Windschutzscheibe ein Registrierungshinweis zu den Ausfuhrkennzeichen angebracht.
Versicherung
31.03.2009
Per E-Mail Versicherung um Versicherungsschutz für die Überführung gebeten. Telefonisch wurde mitgeteilt, das dies in diesem Fall nicht möglich sein (Anm.: Ich konnte eine große Unsicherheit heraushören.)
30.07.2009
Persönlich vor Ort bei meiner Versicherung (HUK) um Versicherungsschutz für die Überführung des Wagens aus England gebeten. Versicherungsschutz wurde anhand der Fahrgestellnummer für 5 Tage ab dem von mir genannten Abholtermin erteilt.
Bei der Abholung wurde bei Audi Tax Free der Nachweis einer vorhandenen Haftpflichtversicherung verlangt. Der Nachweis erfolgte durch die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte).
Reisebuchung
Die Abholung wurde zu einem Kurzurlaub mit Familie.
Hotel
London-Watford Junction
Holiday Inn Express
19 Bridle Path
Watford, WD17 1UE
2 Nächte £118,00 (1 Double bed with sofa bed nonsmoking)
Flug
Dortmund nach London-Luton
easyJet
Kosten: 112,97€ inkl.1 Aufgabegepäckstück, Kindersitz kostenlos als Sperrgepäck
Taxi
London-Luton Airport zum Hotel
A2B Cars
Kosten: £28.00
Fähre
Dover nach Calais
P&O Ferries gebucht über Directferries
Auf der Web-Seite unter Sonderangebote Hin- und Rückfahrt P&O Ferries Calais – Dover ausgewählt. Hinfahrt Calais – Dover für 01:50 Uhr (tatsächlich aber nicht genutzt) und die Rückfahrt Dover – Calais für 15:15 Uhr gebucht.
Kosten: 35,88€
Check-In-Zeit in Dover ab Wartebereich direkt vor der Fähre 30 min. vor der Ablegezeit, nicht wie bei Directferries angegeben 90 min.
Ablauf: Einfahrt auf das Hafengelände und den Schildern Eastern Docks folgen, Einreihen in den Stau vor der französischen (!) Grenzstelle, Weiterfahrt zum Check-In von P&O Ferries und Einreihen in den dortigen Stau, Einchecken mittels P&O Ferries Referenznummer und Ausweisen/Pässen, da wir etwa zehn Minuten zu spät waren, mussten wir die nächste Fähre nehmen – ohne Extrakosten, Weiterfahrt zum angegebenen Parkbereich.
In der Nähe ist ein Gebäude mit Burger King, Cafe, Geschäft (Getränke, Zeitschriften, Souvenirs, etc.) und Toiletten. Die unten vorhandenen Sitzplätze weisen zum Parkplatz. Möchte man die Fähren sehen, so sollte man die hinten rechts liegende Treppe (auch Aufzug) nehmen und in die erste Etage gehen. Dort befindet sich ein Wartebereich innen und außen mit freier Sicht auf die Fähren.
Aber immer die Uhr im Auge behalten.
Sightseeing
London
Tageskarte zur Fahrt nach und in London und zurück nach Watford:
Adult Travelcard - Day Travelcard - Zones 1-9 + Watford Junction – Anytime £18,00 bzw. Off-Peak £13,50
Je nach Verbindung dauert es nach London bzw. zurück nach London ca. 35 min oder 2- bis 3-mal so lang.
Rundgang durch London … Tower Bridge, Tower, Bankenviertel, Leadenhall Market (Mittagessen in den Kellergewölben eines italienischen Restaurants), St. Paul’s Cathedral u.a., Regierungsviertel, London Eye, Piccadilly Circus, Trafalgar Square, Soho (Abendessen in einem chinesischen Restaurant). Wir haben es bei einer Besichtigung von Außen belassen, da sonst die Zeit nicht gereicht hätte. Das London Eye haben wir uns allerdings ‚gegönnt‘.
Windsor
Die erste Ausfahrt. MMI auf dem Hof von Audi Tax Free die Route nach Windsor Castle berechnen lassen und los ging es. Nach der Besichtigung MMI-geführt nach Brighton gefahren.
Brighton (2 Übernachtungen) und Hever
In Brighton das Royal Pavilion besichtigt und anschließend nach Hever gefahren. Dort Hever Castle & Gärten besichtigt, sowie die stattfindenden Ritterspiele angeschaut. Am Abend an den Strand von Brighton und den Kneipen und Restaurant Bereich besichtigt. In einem Pub/Restaurant gegessen.
Das MMI führte uns teilweise über Straßen nach Hever, die nicht viel breiter als der Q5, aber keine Einbahnstraßen sind. Dazu waren sie rundherum zugewachsen. Man hatte den Eindruck, durch einen grünen Tunnel zu fahren.
Auf der Rückfahrt von Hever durchfuhren wir geraden einen ‚grünen Tunnel‘ der auch für Gegenverkehr geeignet war, als ein ausgewachsener Hirsch mit Geweih unseren Weg von rechts nach links kreuzte – es dürfte weit weniger als eine Sekunde zwischen uns gelegen haben. – Glück gehabt.
Beachy Head
Auf dem Weg zur Fähre die Steilklippen besichtigt. Kinder und Lebensmüde sind an der Leine zu führen 😉.
Zulassung
Zur Zulassung hatte ich folgende Unterlagen dabei:
1. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
2. Registration Document VX302
3. VAT 411 (New means of transport)
4. Kaufvertrag (Vehicle order form)
5. Elektronische Versicherungsbestätigung
6. Personalausweis
Während von 1., 3. und 4. lediglich eine Kopie erstellt und einbehalten wurde, wurde 2. im Original einbehalten. Die Fahrgestellnummer wurde am Fahrzeug kontrolliert.
Folgende Gebühren kamen bei der Zulassung auf:
KBA-Gebühr: Briefvordruck ZB II 3,60 €
Neuzulassung eines KFZ, mit ABE/E: 41,60 €
Feinstaubplakette: 5,00 €
Umsatzsteuer für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
Download des Formulars USt 1 B von der Seite des zuständigen Finanzamtes. Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzenfindet sich der Euro-Referenzkurs für den Monat der Fahrzeugauslieferung, der zur Berechnung der Steuerschuld notwendig ist. Diese auf das Konto des zuständigen Finanzamtes überwiesen. Das Formular mit dem Kaufvertrag beim Finanzamt abgegeben.
Das Auto
Das Auto macht bisher übrigens das was es soll, es fährt und macht Spaß. Probleme oder negative Auffälligkeiten gibt es keine.
Gruß
Kai
2430 Antworten
@ nix4free
Zu 1.
Danke für die Info. Das Gesetz ist bestimmt und sollte eigentlich ab 01.01.2012 eingeführt werden. Jedoch gibt es Verzögerungen bei der Ausarbeitung der effektiven Handhabung. Ein Bundesratsentscheid wird frühestens im November erwartet. Diese Info habe ich heute Abend von Auto Schweiz (Verband der Importeure) erhalten. Gelten würde das auf jedenfall auch für Fahrzeuge, welche direkt in der CH gekauft werden. Ich bin Schweizer und in der Schweiz wohnhaft.. und günstiger ist ein Import alle mal da hast Du recht.
Zu 2.
Warum denn auch? Ganz einfach.. ich versuche nur, auch die 8% und 4% zu umgehen und noch mehr zu sparen. 😁 Auch in der Schweiz sollte es solche Möglichkeiten mit Firmeneinlösung und Mwst-Befreiung geben.. Aber lieber 12% in der CH als 20% in DE.. da hast Du recht.
@ mija2011
ich habe einen 2.0 TFSI mit 211 PS und Automat bestellt. Deine Info ist interessant: ich wusste nicht, dass es diese Abstufung mit Klassen gibt. Ich bin davon ausgegangen, dass einfach das mehr CO2 mit der Strafsteuer belegt wird. Ich wohne im Kanton BL und da gibt es leider noch keine Info. Dachte aber das sei Schweizweit geregelt..
Logo inkl. der 4% und 8% ist die Ersparnis immernoch bei knapp 40% (38K CHF).. von dem her ist das meckern oder optimieren auf hohem Niveau.. 🙄 aber irgendwie ist der Sportgeist geweckt.. 😁
Ich habe vom Autoverband folgendes Berechnungsmodell bekommen:
Sehr geehrter Herr ................
Auch Einzelimporte sind betroffen.
Im Gesetz steht, dass für Importeure, die weniger als 50 Personenwagen einführen, die Beträge für jeden einzelnen Personenwagen gelten. Für die Jahre 2012 bis 2014 werden die Beträge mit den entsprechenden Prozentsätzen mulipliziert.
Die Prozentzahlen sind die folgenden
2012 = 65 %
2013 = 75 %
2014 = 80 %
Zuerst wird für jedes Fahrzeug der individuelle Zielwert berechnet
Ziel = 130 + 0.0457(M-Mo)
wobei Mo = Leergewicht aller im Vorjahr, respektive nach neustem Stand vor 2 Jahren zugelassenen PW (2012 = Schnitt von 2010, vermutlich etwa 1456 kg) M = Gewicht des entsprechenden Fahrzeugs
Dann Differenz zwischen Ziel und effektivem CO2 (aus CoC) berechnen
Differenz z.B. 20 g zuviel, ergibt dann folgende Sanktion für 2012 (ab dem 4. Gramm kostet jedes Gramm Fr. 142.50)
1x 7.50 + 1 x 22.50 + 1 x 37.50 + 17 x 142.50 = 2490.- für 2012 x 0.65 = Fr.
1618.50.
Mit freundlichen Grüssen
Rudolf Blessing
Ingenieur HTL
auto-schweiz
Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure
Das würde bei einem 2.0 TFSI im 2012 ca. 6'600 CHF ausmachen, ein Wahnsinn!!!!!!!
Für mich stellt sich nun die Frage ob dies nur für Neufahrzeuge gilt oder ob ein Fahrzeug mit Tageszulassung z.B. in England auch von dieser C02 betroffen ist!
@Fab_Q5 Wie lange denkst Du wartest Du auf Deinen Q5 und welche Konditionen hast Du bekommen? Kannst dies auch per PN senden :-) Danke
Hallo,
am Mittwoch war es auch bei uns soweit und wir konnten die Kuh in England abholen. Das war mal wieder ein Erlebnis. Nachdem wir nach einen turbulenten Flug in Stansted ankamen wollten wir mit den Bus nach London rein und dann mit der U-Bahn weiter da ich am Vortag im Internet nachschaute was ein Taxi nach Watford kostet und mir der Rechner im Netz 150 Pfund anzeigte. Das war mir deutlich zu viel. Im Nachhinein hätte ich wohl besser auf Eure Berichte mit 60-70 Pfund fürs Taxi hören sollen wie sich später rausstellte :-).
Nachdem wir die Tickets für den Bus nach London rein gekauft hatten, in den Bus eingestiegen sind und der Busfahrer losfahren wollte stellte sich heraus, dass der Bus defekt war. Also schnell den Bus getauscht und mit 20min Verspätung nach London rein zur Finchley Road wo wir nach 1 3/4 Stunden ankamen. Von dort ging es mit der nur 100m entfernten U-Bahn weiter nach Watford (letzte Haltestelle). Nach verlassen des Bahnhofs nahmen wir uns dann ein Taxi zum Autohaus. Bei der Taxifahrt zum Autohaus fragten wir dann den Taxifahrer was eigentlich die Fahrt vom Flughafen zum Autohaus gekostet hätte, die Antwort ca. 70 Pfund. Naja die Bus/U-Bahn Tickets haben zwar ziemlich das gleiche gekostet aber dafür hat man mehr von England gesehen ;-).
Im Autohaus angekommen wurden wir dann gleich begrüßt und warteten bei einen Cappuccino darauf, dass das Auto fertig für die Übergabe gemacht wurde. Das Autohaus ist ziemlich groß und für potenzielle Käufer gibt es auch die ganze Audi Palette mit sämtlichen Modellen darunter auch viele S und RS Modelle. Nach kurzer Zeit war es dann auch soweit und uns wurde der Q5 übergeben. Auch Audi kann Männer glücklich machen.
Da wir durch die Bus und U-Bahn Geschichte schon in zeitlichen Verzug waren machten wir uns auch schnell auf den Weg zum Eurotunnel damit wir noch den Anschlusszug bekamen. Hierzu muss übrigens gesagt werden, dass eine Fahrt später als gebucht beim Eurotunnel noch keine extra Gebühren kostet. Im Übrigen kostet die Fahrt Folkestone/Calais und wieder zurück nur 65€ aber einfach 150€ wobei man beim Buchen unbedingt darauf achten muss zuerst UK/FR zu buchen da anders eine Strafe fällig wird da man ja nicht von FR/UK gefahren ist. Die Fahrt auf der "falschen" Seite war übrigens kein Problem. Das habe ich mir deutlich komplizierter vorgestellt auch mit den Kreisverkehren.
Nach ungefähr einer 3/4 Stunde kam der Zug in Calais an und wir konnten uns auf den Weg nach Deutschland machen. Die Franzosen wollten von uns insgesamt 40€ an Maut aber dafür war die Autobahn auch leer. Das Geld wird aber auch gleich in Verschönerungsmaßnahmen der seitlichen Böschung investiert wie man auf den Bild unten sehen kann. Nach etlichen Stunden kamen wir dann Zuhause an.
Im Vergleich zu Ingolstadt letztes Jahr was schon ein toller Tag war, war England auch was besonderes und einmal sollte man ein Auto dort gekauft haben auch wenn wir fast 22 Stunden unterwegs waren bis wir wieder Zuhause ankamen.
Danke auch an alle Vorreiter in diesen UK Forum welche uns durch Ihre Berichte und Tipps sehr geholfen haben.
Gruß
Hub vom Ert
Hallo Liebe UK'ler,
ich habe meinen Q5 Mitte Juli bestellt und vorrausichtliche Lieferzeit mit 03/12 mitgeteilt bekommen. Wir waren vor Ort bestellen weil wir zufällig in London waren. Konnten aber auch nicht mehr als die 5% rausschlagen.
Noch eine kleine Anregung für den Transfer vom Flughafen. Ich habe mal bei holidayautos die Preise für Leihwagen gecheckt und festgestellt dass diese für einen Tag in der kleinsten Klasse so um die € 50.-- ausmachen. Wäre für mich dies eine Alternative zu allen anderen Tranfers. Man kann ja den Wagen früher zurückgeben, sollte eigentlich kein Problem sein.
LG
gerald
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Hallo Zusammen,
ich beabsichtige auch einen Q5 aus UK zu kaufen.
Hab vorhin mal eine Mail an das autohaus geschickt (Antwort in 2 Stunden)
Wenn ich jetzt bestellen würde, Liefertermin 2/12 - 3/12.
Rabatt wurde mit 5% angegeben....Würde jetzt denken das vllt. noch 1-2 % rauszuholen sind, aber wenn ich den Beitrag von gerri_le so lese, vllt. doch nicht...
Grüße
Tobias
Hier mal schon ein Riesendankeschön an die fleissigen User hier im Forum!
Ich habe mich nun auch entschieden einen Q3 in UK zu kaufen. Hab die Kleine mal zusammengestellt und warte nun auf das Angebot. Das Pfund ist zum Franken auf ein Rekordtief gefallen... Besseren Zeitpunkt gibts eigentlich nicht.
Hat jemand in Watford schon mehr als 1 Auto bestellt? 2 Kumpels liebäugeln auch noch mit einem Audi und da wär ja einen Mengenrabatt doch nicht abwägig 😉.
Also rein subjektiv würd ich mal sagen, das bringt nicht viel.
Scheint als würden die aktuell den Reibach Ihres Lebens machen....
naja, ich habe mit einem "erfahrenen Q5 UK Käufer" ausgemacht, dass er die gesamte Abwicklung für mich, gegen einen wirklich kleinen Obulus übernimmt. Vllt. bekommt er noch etwas rausgeschlagen.
Moin,
ich hab mal ne ganz blöde Frage...
Ich habe jetzt eine Q5 durchkonfiguriert:
Was haben die Bezeichnungen zu sagen, und was hat das mit den "inkl. 20%VAT" auf sich. Die 20% Vat bezahle ich doch nicht, oder? Das wird doch durch die 19% ust in DE abgegolten?
RRP: 35.855 GBP
ROTR: 36.665 GBP
Was hat das auf sich? Der ROTR ist doch weit weniger als RRP+20% VAT...
Wäre super nett, wenn mich da ganz kurz jemand aufklären könnte, wie ich den Preis berechne, den ich zugrunde legen muss für die Kursumrechnungen usw.
Rotr Preis ist inkl. Überführung und Zulassung.
Rechnung:
36.665 GBP ROTR Preis inkl. 20% Mwst
30.554 GBP ohne Mwst (VAT)
+ ca. 500 LHD (Linkslenker) und dann nur 5% Rabatt
29.500 GBP Abholpreis in UK
* Wechselkurs 1.14
= 33.630 €
+ 19% dt. Mwst
= 40.000 Euro für deine Kuh
Hallo,
mich wundert es ja, dass noch niemand etwas zum Ersten Bild in unseren Bericht gesagt hat. Ein Arbeitskollege meinte nur: Hat euer Q5 keinen TÜV bekommen ;-)? Hatten wir gar nicht bemerkt.
So aber nun zum Thema zurück. Man kann nicht mehr wie die 5% raushandeln beim Q5. Auf den Q3 gibts keinen Rabatt und er ist erst ab September bestellbar hier ein Zitat aus der Mail:
There are no discounts on the Q3 and lead times are March approx if you order soon. Ordering opens in September.
Der Q3 ist meiner Meinung nach zu teuer in UK wobei man auch noch schlecht vergleichen kann da es Sline im deutschen Konfigurator noch nicht gibt. Ein Vorteil könnte aber in UK bestehen, dass man Sline schon früher als in Deutschland bestellen kann da es schon konfigurierbar ist.
Gruß
Hub vom Ert
Kleine Frage, hat sich jemand den Q5 auch schon von London liefern lassen? Was würde der Spass in etwa kosten?
Hintergrund: In der Schweiz ist keine vorhergehende Zulassung möglich (schweizer Kennzeichen gibts erst nach vorgängiger Fahrzeugprüfung) und so schweizer Kurzzeitkennzeichen gibts auch nicht wirklich.
Gute Neuigkeiten für alle Schweizer, welche jetzt noch ein Audi (oder jedes andere Auto) importieren wollen. Die neue CO2 Abgabe soll erst ab 01.05.2012 in kraft treten. Dies hat heute der Bundesrat kommuniziert!! 🙂😁
Zitat:
Anhörung zur Verordnung über CO2-Zielwerte für Personenwagen
Bern, 08.08.2011 - Ab 2015 sollen neue Personenwagen in der Schweiz durchschnittlich nicht mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen. Dies haben National- und Ständerat im März 2011 entschieden und in einer Revision des CO2-Gesetzes verankert. Das UVEK eröffnet heute die Anhörung zur ,Verordnung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen", welche die Ausführungsbestimmungen zu der neuen Gesetzesbestimmung enthält. Die Anhörung dauert bis 30. September 2011, die Verordnung soll am 1. Mai 2012 in Kraft treten.
Als Gegenvorschlag zur inzwischen bedingt zurückgezogenen Volksinitiative für menschenfreundlichere Fahrzeuge (Offroader-Initiative) hatten National- und Ständerat am 18. März 2011 einer Teilrevision des CO2-Gesetzes zugestimmt. Die Referendumsfrist läuft am 13. Oktober 2011 ab.Analog zu den Vorschriften der EU legt das revidierte CO2-Gesetz fest, dass ab 2015 alle neu in Verkehr gesetzten Personenwagen im Durchschnitt den verbindlichen Zielwert von maximal 130 Gramm CO2 pro Kilometer erreichen müssen. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmung erfolgt durch die schweizerischen Autoimporteure und Schweizer Hersteller.
Für jeden Importeur wird ein individueller Zielwert berechnet, entsprechend der in der Verordnung definierten Formel (Art. 12 und Anhang 2 der Verordnung). Massgebend ist dabei das Leergewicht, das heisst, dass ein überdurchschnittliches Leergewicht den Zielwert erhöht. Liegt der durchschnittliche CO2-Ausstoss der neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge eines Importeurs über diesem Zielwert, muss er eine Busse bezahlen. Pro Fahrzeug und Gramm CO2 beträgt diese rund 140 Franken. Für die ersten drei Gramm über dem Zielwert gelten bis Ende 2018 reduzierte Sätze (1. Gramm 7.50 Franken, 2. Gramm 22.50 Franken, 3. Gramm 37.50 Franken).
Die Verordnung sieht vor, dass sich Importeure zu Emissionsgemeinschaften zusammenschliessen können, um den Zielwert gemeinsam zu erreichen (emissionsarme Fahrzeuge können ,schlechtere" Fahrzeuge kompensieren: entscheidend ist, ob der durchschnittliche CO2-Ausstoss aller neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge eines Grossimporteurs oder einer Emissionsgemeinschaft am Ende des Jahres über oder unter dem Zielwert liegt).
Ausnahmen bestehen für Fahrzeuge von Klein- und Nischenherstellern, denen die EU spezielle Zielwerte gewährt. Die Zielwerte der entsprechenden Marken gelten auch in der Schweiz, sofern diese Marken nicht zu Emissionsgemeinschaften gehören.
Die Abrechnung für Emissionsgemeinschaften und Grossimporteure, die jährlich 50 oder mehr Fahrzeuge importieren, erfolgt durch das Bundesamt für Energie (BFE). Es führt eine Liste mit allen von ihnen importierten und neu in Verkehr gesetzten Fahrzeugen. Am Ende des Jahres berechnet das BFE die durchschnittlichen CO2-Emissionen dieser Fahrzeuge und stellt eine allfällige Busse in Rechnung. Kleinimporteure, die jährlich weniger als 50 neu zugelassene Fahrzeuge importieren, müssen jedes Fahrzeug vor der Inverkehrsetzung einzeln abrechnen.
Um den üblichen Bestellfristen der Automobilbranche Rechnung zu tragen, beginnt das erste Referenzjahr am 1. Juli 2012. Um den Vollzug ab diesem Datum zu gewährleisten und den Importeuren die nötige Zeit zur Einreichung der Informationen zu geben, sollen das revidierte CO2-Gesetz und die vorliegende Ausführungs-Verordnung am 1. Mai 2012 in Kraft treten.
http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=40508
Ok, allerdings war und ist immer nur von gewerblichen Importeuren die Rede; was für Selbstimporte gilt, steht nach wie vor in den Sternen. Dass einfach die Bussenansätze gelten, wäre unlogisch und wird sicher auch nicht der Fall sein
Selbstimporte müssen dann wohl direkt beim Zoll oder bei der MFK die CO2 Steuer bezahlen. Da kommen wir nicht drum herum.
Hier noch eine Ergänzung direkt aus dem Departement:
Ich beziehe mich auf Ihr E-Mail vom 21. Juli 2011. Die Anhörung zur Verordnung über die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen wurden gestern, am 8. August 2011 gestartet. Hier finden Sie die Medienmitteilung inkl. aktuellem Entwurftext: http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=40508
Zu beachten ist, dass es sich hierbei erst um einen Entwurf handelt und die definitive Version der Verordnung erst nach dem Bundesratsentscheid vorliegt, welcher auf Ende Jahr erwartet wird. Die nachfolgenden Bemerkungen sind demnach ohne Gewähr.
Den Übergangsbestimmungen der Verordnung können Sie entnehmen, dass sie am 1. Mai 2012 in Kraft tritt, mit Wirkung ab 1. Juli 2012 (Art. 29 Abs. 1). Mit anderen Worten ist der Import eines einzelnen Fahrzeugs bis zum 30. Juni 2012 nicht abgabepflichtig.
Danach ist der Import von Gebrauchtwagen unter Umständen ebenfalls abgabepflichtig. Entscheidend ist die Regel von Art. 3 Abs. 1 Bst. b, wonach ein zuvor im Ausland bereits zugelassenes Fahrzeug ebenfalls als „erstmals in Verkehr gesetzt“ gelten kann. Dabei ist zu beachten, dass die Anhörung mit zwei Varianten durchgeführt wird, wobei eine Zeitspanne zwischen Erstzulassung im Ausland und Zollanmeldung von weniger als 3 Monate oder weniger als einem Jahr als unbeachtlich gelten soll. Wird diese Zeitspanne unterschritten, so gilt im Sinne des CO2-Gesetzes ein Personenwagen in der Schweiz als erstmals in Verkehr gesetzt.