Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine

Audi Q4 FZ

Hallo zusammen,

ich wollte heute meinen bestellten Q5 Hybrid Sportback umbestellen in den neuen Q4 50 etron quattro, es gibt keine Kontingente derzeit mehr die zugesagt werden können, was macht denn Audi da wieder ?

Mein Händler meint im Juni bekommen sie evtl wieder Kontingente zugesagt, wir war das denn bei euch ? Ein auswärtiger Händler hat mir den Dezember zugesagt aber ich will meinem Händler nicht den Rücken kehren.

Ist bezüglich den Förderungen der Bafa schon näheres raus? Geplant war ja dass die Förderungen über den 31.12.2021 hinausgehen, das wäre ja nur in Ordnung, dann kann meiner auch erst im Februar kommen.

Freue mich auf Eure Erfahrungen usw. und freue mich natürlich mit jedem der einen Liefertermin zugesagt bekommt und der Thread soll auch als Wartezimmer dienen also nur her mit euren Konfigurationen und später auch Bilder.....

Gruß,

Thomas

10232 Antworten

Zitat:

@HansiKoenig schrieb am 21. November 2022 um 21:38:41 Uhr:



Manchmal versteht man nicht wie Leute hier
Autos bestellen, da solche Fragen schon alleine der Vertrag regelt.

...ich hab z.b. keinen Vertrag, da Firmenwagen über Arbeitgeber. Ich hab ne KFZ Vereinbarung unterschrieben und bei der leasingforma auf den bestellbutton geklickt...bekomme nur die Bestätigungen in Kopie...

Zitat:

@Agri schrieb am 21. November 2022 um 23:14:15 Uhr:



Zitat:

@HansiKoenig schrieb am 21. November 2022 um 21:38:41 Uhr:



Manchmal versteht man nicht wie Leute hier
Autos bestellen, da solche Fragen schon alleine der Vertrag regelt.

...ich hab z.b. keinen Vertrag, da Firmenwagen über Arbeitgeber. Ich hab ne KFZ Vereinbarung unterschrieben und bei der leasingforma auf den bestellbutton geklickt...bekomme nur die Bestätigungen in Kopie...

Keine Ahnung warum du das zitierst hast, seine Frage bezog sich auf Audi Leasing
und meine Antwort auf Audi Leasing wie es abläuft. Was du bei einer Fremdfirma
machst ist daher nicht passend zu Thema. Bei Audi Leasing bekommt man immer
einen Vertrag am Tage der Bestellung, dieser kommt doppelt aus dem System und
einer bleibt tausendfach unterschrieben im Autohaus, hier steht alles drin vom
unverbindlichen Liefertermin bis zum Thema was mach machen kann wenn man
6 Wochen über dem unverbindlichen Liefertermin ist. Ich habe gerade gestern
einen Golf bestellt für meine Frau, ist exakt der gleiche Vertrag fürs Leasing wie
bei Audi nur das hier als Vertragspartner VW steht.

Einen ehrlich gemeinten Tipp von mir: das warten auf den Q4 lohnt sich NICHT. Das Auto ist die Wartezeit und das Geld nicht wert. Unsere persönliche Meinung, jeder hat andere Ansprüche an sein Fahrzeug.

Wenn ihr die Möglichkeit habt, aus der Bestellung rauszukommen, tut es und schaut euch nach Alternativen um. Sofort verfügbare e-tron Lagerwagen bspw. gibt es zu guten Konditionen. Ist das wesentlich bessere Fahrzeug für (in unserem Fall) fast das selbe Geld.

Zitat:

@icciov schrieb am 22. November 2022 um 07:59:01 Uhr:


Einen ehrlich gemeinten Tipp von mir: das warten auf den Q4 lohnt sich NICHT. Das Auto ist die Wartezeit und das Geld nicht wert. Unsere persönliche Meinung, jeder hat andere Ansprüche an sein Fahrzeug.

Wenn ihr die Möglichkeit habt, aus der Bestellung rauszukommen, tut es und schaut euch nach Alternativen um. Sofort verfügbare e-tron Lagerwagen bspw. gibt es zu guten Konditionen. Ist das wesentlich bessere Fahrzeug für (in unserem Fall) fast das selbe Geld.

Welch Schwachsinn... es gibt hier genügend sehr zufriedene Q4-Fahrer.

Ähnliche Themen

Zitat:

@AndyQ schrieb am 22. November 2022 um 08:28:16 Uhr:



Zitat:

@icciov schrieb am 22. November 2022 um 07:59:01 Uhr:


Einen ehrlich gemeinten Tipp von mir: das warten auf den Q4 lohnt sich NICHT. Das Auto ist die Wartezeit und das Geld nicht wert. Unsere persönliche Meinung, jeder hat andere Ansprüche an sein Fahrzeug.

Wenn ihr die Möglichkeit habt, aus der Bestellung rauszukommen, tut es und schaut euch nach Alternativen um. Sofort verfügbare e-tron Lagerwagen bspw. gibt es zu guten Konditionen. Ist das wesentlich bessere Fahrzeug für (in unserem Fall) fast das selbe Geld.

Welch Schwachsinn... es gibt hier genügend sehr zufriedene Q4-Fahrer.

1. Meinungsfreiheit!
2. Würde ich löschen weil klagbar.
3. Wo sind eigentlich die Mods?

@NikolausB Vielleicht solltest du uns mit deinem Rechtskenntnissen darüber aufklären, was Meinungsfreiheit ist und wofür man hier verklagt werden kann...

Zitat:

@HansiKoenig schrieb am 21. November 2022 um 21:38:41 Uhr:



Du mußt doch einen Vertrag erhalten haben, bei Audi Leasing erhält man diesen direkt
am Tag an dem man bestellt, dort steht alles drin, da die Autohäuser ja nur Vermittler
sind läuft das bei jedem Händler gleich ab. Manchmal versteht man nicht wie Leute hier
Autos bestellen, da solche Fragen schon alleine der Vertrag regelt.

Selbstverständlich habe ich an jenem Tag einen Vertrag mit Bestätigung der Audi Leasing erhalten (ULT 10/22). Dass du den Bezug zu meinen vorherigen Beiträgen, nicht hergestellt bekommst bei den vielen Nachrichten in diesem Thread hier, ist ja verständlich, trotzdem kein Grund so herablassend zu werden.

Es ging mir hierbei darum, dass in etlichen Beiträgen erwähnt wurde, dass der Vertrag erst mit Auftragsbestätigung zu Stande kommt. Eine AB habe ich wie erwähnt aber bisher nur vom Händler mit dem bereits erwähnten Hinweis ohne LT erhalten. Bei meinem Leasing 2018 habe ich ca. 2-3 Wochen nach Unterschrift eine Bestätigung seitens der Audi Leasing erhalten. Eine solche liegt mir für meinen Q4 bis heute nicht vor. Daher meine Bedenken.
Was ich jetzt hier zu meiner Fragestellung aus dem Vertrag entnehmen soll, ist mir rätselhaft. Aber da wir ja laut deiner Aussage die gleichen Verträge haben (nach Bestellung des Golfs deiner Frau), dürfte es für dich ja ein Leichtes sein, meine Fragen zu beantworten:

1. Ist mein unterschriebener Vertrag seitens der Audi Leasing nicht angenommen, weil ich keine AB seitens der Audi Leasing habe oder benötigt es das nicht, weil der Leasingvertrag mit der darin enthaltenen "PrivatLeasing Bestätigung zur Vertrags-Nr. XXXXXX eine solche Annahme/Auftragsbestätigung darstellt?
2. Ist der in der im Vertrag und der Bestätigung aufgeführte ULT 10/22 bereits als LTK zu werten, auf den ich eine Forderung hinsichtlich des staatlichen Umweltbonus stützen kann?
3. Gilt das unter 2. auch für die Inverzugsetzung und die dadurch möglichen, rechtlichen Schritte?

Zitat:

@AndyQ schrieb am 22. November 2022 um 09:04:35 Uhr:


@NikolausB Vielleicht solltest du uns mit deinem Rechtskenntnissen darüber aufklären, was Meinungsfreiheit ist und wofür man hier verklagt werden kann...

Selbstverständlich gerne. Bin seit knapp 15 Jahren Rechtsanwalt in Ö und war die ersten 5 davon (auch) im Immaterialgüterreschtschutz tätig. Der Vorwurf der „Schwachsinnigkeit“ ist nach Ansicht des (österreichischen) Obersten Gerichtshofs kreditschädigend gemäß § 1330 Abs 2 öABGB (und damit klagbar auf Widerruf, Unterlassung sowie gegebenenfalls Schadensersatz).

Meinungsfreiheit verstehe ich im Sinne von Art 10 EMRK.

Kann ich sonst irgendwie helfen?

Zitat:

@AndyQ schrieb am 22. November 2022 um 08:28:16 Uhr:



Zitat:

@icciov schrieb am 22. November 2022 um 07:59:01 Uhr:


Einen ehrlich gemeinten Tipp von mir: das warten auf den Q4 lohnt sich NICHT. Das Auto ist die Wartezeit und das Geld nicht wert. Unsere persönliche Meinung, jeder hat andere Ansprüche an sein Fahrzeug.

Wenn ihr die Möglichkeit habt, aus der Bestellung rauszukommen, tut es und schaut euch nach Alternativen um. Sofort verfügbare e-tron Lagerwagen bspw. gibt es zu guten Konditionen. Ist das wesentlich bessere Fahrzeug für (in unserem Fall) fast das selbe Geld.

Welch Schwachsinn... es gibt hier genügend sehr zufriedene Q4-Fahrer.

Hab ja extra dazu geschrieben, dass das unsere persönliche Meinung ist und es auf die Ansprüche an das Fahrzeug ankommt.

Schwachsinnig finde ich es nicht. Lässt man mal das Design außen vor, bekommt man hier auf der MEB Plattform nur einen überteuerten VW. Audis Ansprüche wurden hier offensichtlich runtergeschraubt - und das bei einem Fahrzeug, was schnell über 70k kostet. Bin jetzt nach 15tkm raus und freue mich jeden Tag auf ordentliche Verarbeitung und ein tolles Fahrverhalten beim e-tron.

Zitat:

@NikolausB schrieb am 22. November 2022 um 09:45:14 Uhr:



Zitat:

@AndyQ schrieb am 22. November 2022 um 09:04:35 Uhr:


@NikolausB Vielleicht solltest du uns mit deinem Rechtskenntnissen darüber aufklären, was Meinungsfreiheit ist und wofür man hier verklagt werden kann...

Selbstverständlich gerne. Bin seit knapp 15 Jahren Rechtsanwalt in Ö und war die ersten 5 davon (auch) im Immaterialgüterreschtschutz tätig. Der Vorwurf der „Schwachsinnigkeit“ ist nach Ansicht des (österreichischen) Obersten Gerichtshofs kreditschädigend gemäß § 1330 Abs 2 öABGB (und damit klagbar auf Widerruf, Unterlassung sowie gegebenenfalls Schadensersatz).

Meinungsfreiheit verstehe ich im Sinne von Art 10 EMRK.

Kann ich sonst irgendwie helfen?

Dann müsstest du aber den Unterschied zwischen Schwachsinn und Schwachsinnigkeit erkennen.

Zitat:

@AndyQ schrieb am 22. November 2022 um 10:18:02 Uhr:



Zitat:

@NikolausB schrieb am 22. November 2022 um 09:45:14 Uhr:


Selbstverständlich gerne. Bin seit knapp 15 Jahren Rechtsanwalt in Ö und war die ersten 5 davon (auch) im Immaterialgüterreschtschutz tätig. Der Vorwurf der „Schwachsinnigkeit“ ist nach Ansicht des (österreichischen) Obersten Gerichtshofs kreditschädigend gemäß § 1330 Abs 2 öABGB (und damit klagbar auf Widerruf, Unterlassung sowie gegebenenfalls Schadensersatz).

Meinungsfreiheit verstehe ich im Sinne von Art 10 EMRK.

Kann ich sonst irgendwie helfen?

Dann müsstest du aber den Unterschied zwischen Schwachsinn und Schwachsinnigkeit erkennen.

Den gibt es laut öOGH nicht. Wem man eine "schwachsinnige" Äußerung vorwirft dem wirft man implizit auch eine "schwachsinnige Gesinnung" vor. Siehe zB 4 Ob 49/95.

Ich schlage vor, in Zukunft einfach verbal etwas abzurüsten und gut isses. I rest my case.

Zitat:

@Lumpistefan schrieb am 21. November 2022 um 19:44:02 Uhr:



Zitat:

@bunti_ schrieb am 21. November 2022 um 18:14:51 Uhr:


Hat denn jemand dieses ominöse Antragsformular für die Kompensation? Mein Händler weiß davon nichts.

Hier mal das Dokument, das ich erhalten habe…

Laut Händler müssen die Fahrzeuge erstmal eine Produktionsverplanung haben, um da was kompensiert zu bekommen.

Was mir erstmal egal ist, da Audi in Verzug gesetzt ist. Bei einem Fahrzeug was in 06/21 bestellt wurde und unverbindlich in 02/22 geliefert werden sollte.

Was soll das für ein Sinn ergeben?

…denn sie wissen nicht was sie tun!

@bunti_ "denn sie wissen nicht was sie tun können" passt wohl eher.

Also gemäß Audi Händler von meinem Bekannten hätte Audi letzt Woche die
Kompensation der BAFA Prämie beschlossen, der Knackpunkt hier werden
nur Bestellungen berücksichtigt die in 2021 getätigt wurden, alle Kunden die
in 2022 bestellt haben gehen hier dann leer aus. Hat wer eine andere Info
bekommen ?

Ich habe in 11.2021 bestellt. Zum Thema Kompensation habe ich letzte Woche mit Audi Kundenbetreuung telefoniert. Stand letzte Woche Donnerstag 17.11.21 gab es noch keine Entscheidung seitens Audi zu Kompensation der Umweltprämie!

Zitat:

@HansiKoenig schrieb am 22. November 2022 um 12:14:27 Uhr:


Also gemäß Audi Händler von meinem Bekannten hätte Audi letzt Woche die
Kompensation der BAFA Prämie beschlossen, der Knackpunkt hier werden
nur Bestellungen berücksichtigt die in 2021 getätigt wurden, alle Kunden die
in 2022 bestellt haben gehen hier dann leer aus. Hat wer eine andere Info
bekommen ?
Deine Antwort
Ähnliche Themen