Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine

Audi Q4 FZ

Hallo zusammen,

ich wollte heute meinen bestellten Q5 Hybrid Sportback umbestellen in den neuen Q4 50 etron quattro, es gibt keine Kontingente derzeit mehr die zugesagt werden können, was macht denn Audi da wieder ?

Mein Händler meint im Juni bekommen sie evtl wieder Kontingente zugesagt, wir war das denn bei euch ? Ein auswärtiger Händler hat mir den Dezember zugesagt aber ich will meinem Händler nicht den Rücken kehren.

Ist bezüglich den Förderungen der Bafa schon näheres raus? Geplant war ja dass die Förderungen über den 31.12.2021 hinausgehen, das wäre ja nur in Ordnung, dann kann meiner auch erst im Februar kommen.

Freue mich auf Eure Erfahrungen usw. und freue mich natürlich mit jedem der einen Liefertermin zugesagt bekommt und der Thread soll auch als Wartezimmer dienen also nur her mit euren Konfigurationen und später auch Bilder.....

Gruß,

Thomas

10232 Antworten

Zitat:

@Onkel-Rudi schrieb am 16. November 2022 um 20:18:10 Uhr:


Ich kann auch nur jedem raten, sich ggfs. eine anwaltliche Erstberatung einzuholen. Als ADAC-Mitglied ist das sogar auch über einen niedergelassenen Club-Anwalt kostenlos.

Audi bzw. Händler werfen hier mit Nebelkerzen um sich, gerne werden Ersatzleistungen und ggfs. dann auch die entgangene BAFA-Prämie auf den sog. 1. LTK bezogen anstelle auf den in der Bestellung/AB genannten unverbindlichen Liefertermin bezogen. Wenn das nicht zieht, wird "höhere Gewalt" angeführt, aber rechtlich ist das in aller Regel nur in den wenigsten Fällen haltbar und muss vom Lieferanten detailliert begründet werden.
Audi und Händler wissen um diese Unsicherheit der Kunden, Audi Leasing stellt sich dumm und weiß angeblich von gar nichts.

Für mich persönlich ist mein Weg klar. Am 12. Dezember sind die 6 Wochen über unverbindlichem Liefertermin rum, Audi-Leasing und nachrichtlich der Händler erhalten eine Nachfrist zur Lieferung. Danach erfolgt die Stornierung.
Ich will die Kuh-4 und die Audi-Arroganz einfach nicht mehr.
Günstige Leasingrate hin oder her, notfalls tut es dann auch ein MG5, Mokka oder Megane, der dann eben gekauft wird.

Ärgerlich ist hier die scheißegal Einstellung die man bei einem Händler erlebt, und Audi selbst
ist genauso unbeholfen, da aber die Konkurenz nicht schläft wie an der BAFA Prämie sieht
kommen die bei Audi auch langsam unter Zugzwang hier mitzugehen.

Schon erledigt. Schweigen im Walde. Mr No hat sich seit mein Anwalt Schreiben(2x) hier noch nicht gemeldet.

Ach ist das Geil.

@HansiKoenig schrieb am 16. November 2022 um 20:50:44 Uhr:

Zitat:

@Jenne schrieb am 16. November 2022 um 18:00:04 Uhr:


Ich rechne auch mit allem…. Sollte ich den Händler, bzw Audi in Verzug setzen ?! Ich frage mich ob es überhaupt Sinn macht oder welchen Nachteil es hat wenn ich es nicht mache? Ein Storno möchte ich ja gar nicht.

Wenn du nicht stornieren willst dann brauchste auch niemand in Verzug setzen, nur würde ich
hier den Antrag auf Mobilität stellen bei Audi, gibt dann zwar keinen Leihwagen mehr aber
wenigstens 0,5 % im Monat.

Ja einen Kuh mit H Kennzeichen.
Warte seid 19 Monaten.
Sind Sie Lieferverzug Opfer oder Neubesteller.
@AndyQ schrieb am 16. November 2022 um 20:51:10 Uhr:
@DRNRW und auch wenn es hier gerade untergeht, das Warten lohnt sich und du bekommst ein tolles Auto!

Zitat:

@HansiKoenig schrieb am 16. November 2022 um 20:50:44 Uhr:



Zitat:

@Jenne schrieb am 16. November 2022 um 18:00:04 Uhr:


Ich rechne auch mit allem…. Sollte ich den Händler, bzw Audi in Verzug setzen ?! Ich frage mich ob es überhaupt Sinn macht oder welchen Nachteil es hat wenn ich es nicht mache? Ein Storno möchte ich ja gar nicht.

Wenn du nicht stornieren willst dann brauchste auch niemand in Verzug setzen, nur würde ich
hier den Antrag auf Mobilität stellen bei Audi, gibt dann zwar keinen Leihwagen mehr aber
wenigstens 0,5 % im Monat.

Das ist nicht richtig. Für Schadensersatz musst Du den Vertragspartner in Verzug setzen. Der Schadenersatz ist unabhängig davon, ob man storniert oder nicht. Zum Schaden gehört z. B. auch eine gekürzte Bafa Prämie. Die Kosten für einen Leihwagen werden höher als die 0,5% sein. Die 0,5% sind Brotkrümel.

Den Vertragspartner in Verzug setzen ist ein Zweizeiler. So why not?

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Zitat:

@Ringen1967 schrieb am 16. November 2022 um 21:04:07 Uhr:



Ja einen Kuh mit H Kennzeichen.
Warte seid 19 Monaten.
Sind Sie Lieferverzug Opfer oder Neubesteller.

Vor 19 Monaten konnte man schon den Q4 bestellen? Interessant…

Einfach mal meine anderen Posts lesen, dann erkennt man schnell, dass ich meinen Q4 in wenigen Tagen bereits ein ganzes Jahr fahre.

Da kann ich Sie ja Gratulieren. Mein Blutdruck steigt deswegen nicht.

Die Durchhalteparole ist immer gut wenn man im Glashaus sitzt.

Zitat:

@AndyQ schrieb am 16. November 2022 um 21:17:38 Uhr:



Zitat:

@Ringen1967 schrieb am 16. November 2022 um 21:04:07 Uhr:



Ja einen Kuh mit H Kennzeichen.
Warte seid 19 Monaten.
Sind Sie Lieferverzug Opfer oder Neubesteller.

Vor 19 Monaten konnte man schon den Q4 bestellen? Interessant…

Einfach mal meine anderen Posts lesen, dann erkennt man schnell, dass ich meinen Q4 in wenigen Tagen bereits ein ganzes Jahr fahre.

Bei mir hat sich jetzt der Status geändert. Jetzt "in Produktion eingeplant". Liertermin Kw 52. Das ist zw. Weihnachten und Neujahr und das hat unsere Zulassungsstelle komplett Urlaub. Es ist einfach zum .......
Bestellt habe ich 9/21.

Zitat:

@enzo59 schrieb am 16. November 2022 um 21:26:10 Uhr:


Bei mir hat sich jetzt der Status geändert. Jetzt "in Produktion eingeplant". Liertermin Kw 52. Das ist zw. Weihnachten und Neujahr und das hat unsere Zulassungsstelle komplett Urlaub. Es ist einfach zum .......
Bestellt habe ich 9/21.

Das mit der Zulassungsstelle ist natürlich doof aber hey, dein Q4 kommt!

Darf ich fragen was du bestellt hast?

Ich hab grad die Bestellung von meinem raus gesucht...Dachte mir das war Sept 21....Ich könnte ausrasten....Es war jedoch Juli 21....Audi ist ja zum davonspringen....der nächste wird ein BMW

Hat hier noch jemand bei Feser bestellt? Der Laden scheint fast der schlimmste von allen zu sein,,,

Wie. Wollen Sie mich beleidigen .Grins

Wie war das mal bei einer Trabi Bestellung.

Zitat:

@mavo0013 schrieb am 16. November 2022 um 23:05:12 Uhr:


Hat hier noch jemand bei Feser bestellt? Der Laden scheint fast der schlimmste von allen zu sein,,,

Zitat:

@mavo0013 schrieb am 16. November 2022 um 23:05:12 Uhr:


Hat hier noch jemand bei Feser bestellt? Der Laden scheint fast der schlimmste von allen zu sein,,,

Ja hier ich. Bestellt im Mai 21, geliefert Januar 22.

Zitat:

@MRTTR schrieb am 16. November 2022 um 21:05:01 Uhr:



Zitat:

@HansiKoenig schrieb am 16. November 2022 um 20:50:44 Uhr:


Wenn du nicht stornieren willst dann brauchste auch niemand in Verzug setzen, nur würde ich
hier den Antrag auf Mobilität stellen bei Audi, gibt dann zwar keinen Leihwagen mehr aber
wenigstens 0,5 % im Monat.

Das ist nicht richtig. Für Schadensersatz musst Du den Vertragspartner in Verzug setzen. Der Schadenersatz ist unabhängig davon, ob man storniert oder nicht. Zum Schaden gehört z. B. auch eine gekürzte Bafa Prämie. Die Kosten für einen Leihwagen werden höher als die 0,5% sein. Die 0,5% sind Brotkrümel.

Den Vertragspartner in Verzug setzen ist ein Zweizeiler. So why not?

Dazu sollte man die Sache auch verstehen, es gibt keinen Rechtsanspruch für
einen kostenlosen Leihwagen, dies wurde teilweise aus Kulanz an einige User
hier zwar angeboten aber als die Sache dann weiter ausgeufert ist hat Audi
hier umgeschwenkt in eine Reglung die sich Kulanzregelung Ersatzmobilität
nennt und man dadurch nach Antragstellung monatlich 0,5 % erhält.
Da wir das durchhaben mit Audi muß man auch einen Schaden nachweisen
um einen geltend zu machen. Wer also wartet kann dann die 0,5 % nehmen,
eventuell noch die Differenz Wert Gebrauchtwagen beim vertraglichen Liefertermin
und dann Wert am Tag der Zulassung, die Differenz könnte man ggf. einklagen.
Audi hat den Schadensersatz zudem auf 5 % beschränkt im Vertrag.
Theorie und Praxis sind halt zweierlei Schuhe, dazu noch Anwaltskosten da bleibt
dann ggf. nicht mehr viel übrig.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das man die Differenz bei der BAFA Prämie
einklagen kann, denn es steht doch ausdrücklich bei Audi im Vertag das es
darauf keinen Rechtsanspruch gibt, wobei ich hier sehe das Audi da nachziehen
wird da viele andere Hersteller dies auch anbieten für Fahrzeuge die 2022
nicht mehr zugelassen werden können.

Zitat:

@winklern1991 schrieb am 16. November 2022 um 22:33:25 Uhr:


Ich hab grad die Bestellung von meinem raus gesucht...Dachte mir das war Sept 21....Ich könnte ausrasten....Es war jedoch Juli 21....Audi ist ja zum davonspringen....der nächste wird ein BMW

Du hattest vermutlich bei Bestellung einen Liefertermin noch in 2021 unverbindlich, dies könnte
das einiges in die Kasse spülen mit einem Antrag auf Ersatzmobilität. Verstehen kann man
das nicht wenn man andere sieht die 12/21 oder 1/2022 bestellt haben und in letzter Zeit
beliefert wurden. Hast du eventuell zu günstig gekauft/ geleast ?

Wie Niedlich. Wieder so ein VW Konzern Mitarbeiter.

Das regelt justitia.

@HansiKoenig schrieb am 17. November 2022 um 00:23:19 Uhr:

Zitat:

@MRTTR schrieb am 16. November 2022 um 21:05:01 Uhr:


Das ist nicht richtig. Für Schadensersatz musst Du den Vertragspartner in Verzug setzen. Der Schadenersatz ist unabhängig davon, ob man storniert oder nicht. Zum Schaden gehört z. B. auch eine gekürzte Bafa Prämie. Die Kosten für einen Leihwagen werden höher als die 0,5% sein. Die 0,5% sind Brotkrümel.

Den Vertragspartner in Verzug setzen ist ein Zweizeiler. So why not?

Dazu sollte man die Sache auch verstehen, es gibt keinen Rechtsanspruch für
einen kostenlosen Leihwagen, dies wurde teilweise aus Kulanz an einige User
hier zwar angeboten aber als die Sache dann weiter ausgeufert ist hat Audi
hier umgeschwenkt in eine Reglung die sich Kulanzregelung Ersatzmobilität
nennt und man dadurch nach Antragstellung monatlich 0,5 % erhält.
Da wir das durchhaben mit Audi muß man auch einen Schaden nachweisen
um einen geltend zu machen. Wer also wartet kann dann die 0,5 % nehmen,
eventuell noch die Differenz Wert Gebrauchtwagen beim vertraglichen Liefertermin
und dann Wert am Tag der Zulassung, die Differenz könnte man ggf. einklagen.
Audi hat den Schadensersatz zudem auf 5 % beschränkt im Vertrag.
Theorie und Praxis sind halt zweierlei Schuhe, dazu noch Anwaltskosten da bleibt
dann ggf. nicht mehr viel übrig.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das man die Differenz bei der BAFA Prämie
einklagen kann, denn es steht doch ausdrücklich bei Audi im Vertag das es
darauf keinen Rechtsanspruch gibt, wobei ich hier sehe das Audi da nachziehen
wird da viele andere Hersteller dies auch anbieten für Fahrzeuge die 2022
nicht mehr zugelassen werden können.

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