Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine
Hallo zusammen,
ich wollte heute meinen bestellten Q5 Hybrid Sportback umbestellen in den neuen Q4 50 etron quattro, es gibt keine Kontingente derzeit mehr die zugesagt werden können, was macht denn Audi da wieder ?
Mein Händler meint im Juni bekommen sie evtl wieder Kontingente zugesagt, wir war das denn bei euch ? Ein auswärtiger Händler hat mir den Dezember zugesagt aber ich will meinem Händler nicht den Rücken kehren.
Ist bezüglich den Förderungen der Bafa schon näheres raus? Geplant war ja dass die Förderungen über den 31.12.2021 hinausgehen, das wäre ja nur in Ordnung, dann kann meiner auch erst im Februar kommen.
Freue mich auf Eure Erfahrungen usw. und freue mich natürlich mit jedem der einen Liefertermin zugesagt bekommt und der Thread soll auch als Wartezimmer dienen also nur her mit euren Konfigurationen und später auch Bilder.....
Gruß,
Thomas
10232 Antworten
Zitat:
@Jenne schrieb am 16. November 2022 um 18:00:04 Uhr:
Ich rechne auch mit allem…. Sollte ich den Händler, bzw Audi in Verzug setzen ?! Ich frage mich ob es überhaupt Sinn macht oder welchen Nachteil es hat wenn ich es nicht mache? Ein Storno möchte ich ja gar nicht.
Immer den Vertragspartner, nicht dessen Lieferanten.
Man wendet sich ja auch nicht an den Bauern, wenn im Restaurant das Schnitzel nicht beikommt.
In den Vertrag reinschauen, wer Vertragspartner ist.
Beim Kauf ist normalerweise der Händler Vertragspartner. Beim Leasing tritt der Händler auch schon mal als Vermittler an. Dann wäre wahrscheinlich die Leasing Vertragspartner.
Selbstverständlich in Verzug setzen. Was für Nachteile. Sorry.
Ich habe keine Minute gezögert. Am besten Sie nehmen sich einen Anwalt.
Wäre das anders rum würde das Autohaus alle Geschütze auffahren.
Nee ne Freunde der Sonne, ich kann hier alle Lieferverzug Opfer darum raten.
Storno. Lesen Sie mal Ihren Vertrag bei Fahrlässigkeit steht Ihnen bis zu 25 % Schadensersatzanspruch.
So jetzt werden einige VW Konzern Mitarbeiter dies sich hier Forum umschauen mich anders belehren wollen.
Kann Ihnen Jacke wie Hose sein.
Zitat:
@Jenne schrieb am 16. November 2022 um 18:00:04 Uhr:
Ich rechne auch mit allem…. Sollte ich den Händler, bzw Audi in Verzug setzen ?! Ich frage mich ob es überhaupt Sinn macht oder welchen Nachteil es hat wenn ich es nicht mache? Ein Storno möchte ich ja gar nicht.
Zitat:
@Ringen1967 schrieb am 16. November 2022 um 18:31:56 Uhr:
Selbstverständlich in Verzug setzen. Was für Nachteile. Sorry.
…
Nee ne Freunde der Sonne, ich kann hier alle Lieferverzug Opfer darum raten.
Storno. Lesen Sie mal Ihren Vertrag bei Fahrlässigkeit steht Ihnen bis zu 25 % Schadensersatzanspruch.
So jetzt werden einige VW Konzern Mitarbeiter dies sich hier Forum umschauen mich anders belehren wollen.
Kann Ihnen Jacke wie Hose sein.
Naja, nicht jeder möchte stornieren. Wurde ja auch geschrieben. Zum einen bekommt man die „alten Konditionen“ nicht mehr unbedingt, zum anderen wissen wir ja, das es auch bei anderen Herstellern nicht unbedingt besser aussieht. Die Frage ist auch immer, was wird als Fahrlässigkeit anerkannt…
Aber wie Du richtig geschrieben hast, in Verzug setzen auf alle Fälle um seinen Anspruch erstmal geltend zu machen..
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Ich stimme vollkommen zu, dass der Vertragspartner in Verzug gesetzt werden muss. Den Vertragspartner in Verzug zu setzen hat keinen Nachteil für den Kunden. Das ergibt die Möglichkeit auf Schadenersatz und/oder Storno. Ohne den Vertragspartner in Verzug zu setzen, gibt man das schärfste Schwert aus der Hand.
Die Aussage mit dem Schadensersatz ist sehr bescheiden. Bitte selber mal den Vertrag lesen und nicht verallgemeinern.
Der Schadenersatz ist bei leichter Fahrlässigkeit auf 5% beschränkt. Die leichte Fahrlässigkeit ist sehr einfach darzustellen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Beschränkung 25%. Die grobe Fahrlässigkeit muss der Kunde nachweisen. Viel Spaß. Das ist fast unmöglich. Und natürlich muss der Schaden entstanden sein und der Kunde diesen belegen können.
Ich bin kein VW Konzernmitarbeiter und ich habe meinen Händler in Verzug gesetzt.
@Ringen1967 Viel Glück mit deinem Fahrlässigkeitsansatz. Aber du glaubst ja auch an einen Gerichtstermin im kommenden Frühling.
Die Autohäuser spielen alle auf Zeit. Ich habe den Spieß umgedreht. Fahre ab Montag einen Elan Musk Fahrzeug. Ersatzwagen. (Rechnung wird anteilig gelten gemacht werden)
Böse Zunge behaupten es soll trotztem Spaß machen. Hat ja viel Bums. Grins
Die Niederlassungen der Audi Vermittler stecken tief in der sch... Quotenfahrzeuge ausgeschöpft.
Jetzt soll der Kunde als dumm verkauft. werden. Höhere Gewalt blablabla Corona /Ukraine Krieg,
Die Marge des 35 er /Leasing oder Kauf soll ja eine Nullnummer sein.
Die Wahrheit ist, es werden die teuren Fahrzeuge mit höhere Marge ausgeliefert werden.
Man ist es ja gewohnt vom VW Konzern.
Vorsprung durch Bescheisen.
Ich erlebe ein Deschawü . Schummeldiesel.
Aber gut, habe vor drei Jahren schon eine Abfindung erhalten. Grins.
Zitat:
@Lumpistefan schrieb am 16. November 2022 um 19:11:26 Uhr:
Zitat:
@Ringen1967 schrieb am 16. November 2022 um 18:31:56 Uhr:
Selbstverständlich in Verzug setzen. Was für Nachteile. Sorry.
…
Nee ne Freunde der Sonne, ich kann hier alle Lieferverzug Opfer darum raten.
Storno. Lesen Sie mal Ihren Vertrag bei Fahrlässigkeit steht Ihnen bis zu 25 % Schadensersatzanspruch.
So jetzt werden einige VW Konzern Mitarbeiter dies sich hier Forum umschauen mich anders belehren wollen.
Kann Ihnen Jacke wie Hose sein.Naja, nicht jeder möchte stornieren. Wurde ja auch geschrieben. Zum einen bekommt man die „alten Konditionen“ nicht mehr unbedingt, zum anderen wissen wir ja, das es auch bei anderen Herstellern nicht unbedingt besser aussieht. Die Frage ist auch immer, was wird als Fahrlässigkeit anerkannt…
Aber wie Du richtig geschrieben hast, in Verzug setzen auf alle Fälle um seinen Anspruch erstmal geltend zu machen..
Ich wäre mir nicht so sicher, dass das wie auf Schienen durchläuft. Aus der Vergangenheit die Zukunft zu Prognosen funktioniert nicht zwangsläufig.
Ich wäre etwas defensiver in meinen Annahmen auch wenn ich Dir inhaltlich zustimme.
Die Ja Sager steckt beim deutschen Michl in der DNA .
Zitat:
@AndyQ schrieb am 16. November 2022 um 19:24:15 Uhr:
@Ringen1967 Viel Glück mit deinem Fahrlässigkeitsansatz. Aber du glaubst ja auch an einen Gerichtstermin im kommenden Frühling.
Da gebe ich Ihnen recht.
Das sehe ich bei meinem Fall sehr easy. (Man kann es nicht verallgemeinern )
Einen Vertrag mitten in Krisenzeiten 21-/22 abzuändern und verbindlich schriftlich zusichern.
Wohlwissend“ vom Freundlichen.
Hat schon was.
@MRTTR schrieb am 16. November 2022 um 19:20:46 Uhr:
Ich stimme vollkommen zu, dass der Vertragspartner in Verzug gesetzt werden muss. Den Vertragspartner in Verzug zu setzen hat keinen Nachteil für den Kunden. Das ergibt die Möglichkeit auf Schadenersatz und/oder Storno. Ohne den Vertragspartner in Verzug zu setzen, gibt man das schärfste Schwert aus der Hand.
Die Aussage mit dem Schadensersatz ist sehr bescheiden. Bitte selber mal den Vertrag lesen und nicht verallgemeinern.
Der Schadenersatz ist bei leichter Fahrlässigkeit auf 5% beschränkt. Die leichte Fahrlässigkeit ist sehr einfach darzustellen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Beschränkung 25%. Die grobe Fahrlässigkeit muss der Kunde nachweisen. Viel Spaß. Das ist fast unmöglich. Und natürlich muss der Schaden entstanden sein und der Kunde diesen belegen können.
Ich bin kein VW Konzernmitarbeiter und ich habe meinen Händler in Verzug gesetzt.
Ich kann auch nur jedem raten, sich ggfs. eine anwaltliche Erstberatung einzuholen. Als ADAC-Mitglied ist das sogar auch über einen niedergelassenen Club-Anwalt kostenlos.
Audi bzw. Händler werfen hier mit Nebelkerzen um sich, gerne werden Ersatzleistungen und ggfs. dann auch die entgangene BAFA-Prämie auf den sog. 1. LTK bezogen anstelle auf den in der Bestellung/AB genannten unverbindlichen Liefertermin bezogen. Wenn das nicht zieht, wird "höhere Gewalt" angeführt, aber rechtlich ist das in aller Regel nur in den wenigsten Fällen haltbar und muss vom Lieferanten detailliert begründet werden.
Audi und Händler wissen um diese Unsicherheit der Kunden, Audi Leasing stellt sich dumm und weiß angeblich von gar nichts.
Für mich persönlich ist mein Weg klar. Am 12. Dezember sind die 6 Wochen über unverbindlichem Liefertermin rum, Audi-Leasing und nachrichtlich der Händler erhalten eine Nachfrist zur Lieferung. Danach erfolgt die Stornierung.
Ich will die Kuh-4 und die Audi-Arroganz einfach nicht mehr.
Günstige Leasingrate hin oder her, notfalls tut es dann auch ein MG5, Mokka oder Megane, der dann eben gekauft wird.
Zitat:
@Ringen1967 schrieb am 16. November 2022 um 19:57:36 Uhr:
Die Ja Sager steckt beim deutschen Michl in der DNA .
Muss ich das jetzt verstehen?
Zitat:
@Onkel-Rudi schrieb am 16. November 2022 um 20:18:10 Uhr:
Ich kann auch nur jedem raten, sich ggfs. eine anwaltliche Erstberatung einzuholen. Als ADAC-Mitglied ist das sogar auch über einen niedergelassenen Club-Anwalt kostenlos.Audi bzw. Händler werfen hier mit Nebelkerzen um sich, gerne werden Ersatzleistungen und ggfs. dann auch die entgangene BAFA-Prämie auf den sog. 1. LTK bezogen anstelle auf den in der Bestellung/AB genannten unverbindlichen Liefertermin bezogen. Wenn das nicht zieht, wird "höhere Gewalt" angeführt, aber rechtlich ist das in aller Regel nur in den wenigsten Fällen haltbar und muss vom Lieferanten detailliert begründet werden.
Audi und Händler wissen um diese Unsicherheit der Kunden, Audi Leasing stellt sich dumm und weiß angeblich von gar nichts.Für mich persönlich ist mein Weg klar. Am 12. Dezember sind die 6 Wochen über unverbindlichem Liefertermin rum, Audi-Leasing und nachrichtlich der Händler erhalten eine Nachfrist zur Lieferung. Danach erfolgt die Stornierung.
Ich will die Kuh-4 und die Audi-Arroganz einfach nicht mehr.
Günstige Leasingrate hin oder her, notfalls tut es dann auch ein MG5, Mokka oder Megane, der dann eben gekauft wird.
Ich habe auch über Storno nachgedacht. Bestellt 09/21
Aber ich habe mich dagegen entschieden, da der Wagen irgendwann geliefert wird und dann nach dem neuen Preis verkauft wird. Das könne ich denen nicht. Deshalb warte ich bis der Wagen geliefert wird.
Zitat:
@Jenne schrieb am 16. November 2022 um 18:00:04 Uhr:
Ich rechne auch mit allem…. Sollte ich den Händler, bzw Audi in Verzug setzen ?! Ich frage mich ob es überhaupt Sinn macht oder welchen Nachteil es hat wenn ich es nicht mache? Ein Storno möchte ich ja gar nicht.
Wenn du nicht stornieren willst dann brauchste auch niemand in Verzug setzen, nur würde ich
hier den Antrag auf Mobilität stellen bei Audi, gibt dann zwar keinen Leihwagen mehr aber
wenigstens 0,5 % im Monat.
@DRNRW und auch wenn es hier gerade untergeht, das Warten lohnt sich und du bekommst ein tolles Auto!