Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine

Audi Q4 FZ

Hallo zusammen,

ich wollte heute meinen bestellten Q5 Hybrid Sportback umbestellen in den neuen Q4 50 etron quattro, es gibt keine Kontingente derzeit mehr die zugesagt werden können, was macht denn Audi da wieder ?

Mein Händler meint im Juni bekommen sie evtl wieder Kontingente zugesagt, wir war das denn bei euch ? Ein auswärtiger Händler hat mir den Dezember zugesagt aber ich will meinem Händler nicht den Rücken kehren.

Ist bezüglich den Förderungen der Bafa schon näheres raus? Geplant war ja dass die Förderungen über den 31.12.2021 hinausgehen, das wäre ja nur in Ordnung, dann kann meiner auch erst im Februar kommen.

Freue mich auf Eure Erfahrungen usw. und freue mich natürlich mit jedem der einen Liefertermin zugesagt bekommt und der Thread soll auch als Wartezimmer dienen also nur her mit euren Konfigurationen und später auch Bilder.....

Gruß,

Thomas

10232 Antworten

Zitat:

@AndyQ schrieb am 23. Juni 2022 um 12:00:30 Uhr:



Zitat:

@VVolverine schrieb am 23. Juni 2022 um 10:02:04 Uhr:


@AndyQ Danke. Ja, habe ich auch schon Ende April getan. Aber dadurch ist der Q4 leider auch nicht schneller lieferbar.

Ende April hattest du rechtlich aber noch überhaupt keine Möglichkeit. Und ja, am Liefertermin ändert es leider nichts.

Sorry, gemeint war Mai...

Zitat:

@MRTTR schrieb am 23. Juni 2022 um 22:52:57 Uhr:


Ich weiß nicht, wo Du Probleme hast. Das ist ganz normales Vertragsrecht.

Das Problem ist, für mich zumindest, nicht der Vertrag.
Ich habe aber ein Problem damit, wenn Audi das bei Kunden durchdrücken würde die schon vor Monaten ihren Wagen hätten erhalten sollen.
Diese trifft die Erhöhung ja nur weil Audi sich nicht an den Liefertermin gehalten hat und wären somit doppelt gestraft.
Ich kann allerdings aus dem Artikel nicht herauslesen ob diese Kunden auch betroffen sind.

Das sagt der ADAC dazu (deckt sich zum größten Teil mit der vorangegangenen Aussagen):

Nachträgliche Preiserhöhung

Vereinbaren Sie einen Festpreis für das neue Auto. Der Händler kann nach Abschluss des Vertrags den Preis nicht erhöhen, wenn diese Möglichkeit nicht ausdrücklich im Vertrag steht.

Eine formularmäßige Preisanpassungsklausel im Vertrag ist nur zulässig, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart wurde. Diese Frist wird ab dem Zustandekommen des Vertrags gerechnet. Außerdem muss die Klausel die Kriterien für die Preiserhöhung möglichst genau bezeichnen und dem Käufer ab einem bestimmten Erhöhungssatz (z.B. 5 Prozent des Kaufpreises) ein Rücktrittsrecht einräumen.

Es gibt Urteile, nach denen dem Kunden ein Rücktrittsrecht zusteht, wenn der Kaufpreis um mehr als fünf Prozent erhöht wird.

Quelle: https://www.adac.de/.../?...

Zitat:

@NYG356 schrieb am 24. Juni 2022 um 08:30:25 Uhr:



Das Problem ist, für mich zumindest, nicht der Vertrag.
Ich habe aber ein Problem damit, wenn Audi das bei Kunden durchdrücken würde die schon vor Monaten ihren Wagen hätten erhalten sollen.
Diese trifft die Erhöhung ja nur weil Audi sich nicht an den Liefertermin gehalten hat und wären somit doppelt gestraft.
Ich kann allerdings aus dem Artikel nicht herauslesen ob diese Kunden auch betroffen sind.

Auch aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Vertragspartner in Verzug zu setzen. Dann umfasst der zu ersetzende Schaden auch eine etwaige rechtlich mögliche und nicht zu beanstandende Preiserhöhung. Im Ergebnis bleibt es dann beim ursprünglichen Preis.

Auch wenn man hinten raus keine Ansprüche geltend macht, kann ich nur empfehlen, den Vertragspartner vorsorglich in Verzug zu setzen. Später ist es dann zu spät.

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Wir sollten zurück zum Thema hier kommen und die Diskussion in einen neuen, oder anderen Thread auslagern.
Mich hat gestern der Händler angerufen und mitgeteilt, dass mein Q4 in KW32 abgeholt werden kann. Nächste Woche soll ich dann eine Info bekommen, zwecks Abholung in Neckarsulm.
So richtig dran glauben kann ich noch nicht, aber die Hoffnung stirbt zuletzt…

Grundsätzlich ist es mit der Preiserhöhung folgendermaßen:

Hat das Fahrzeug einen disponierten Status oder eine eingeplante Woche erhält der Käufer keine Preiserhöhung.

Wenn Audi nicht innerhalb 4 Monaten liefern kann behält der Käufer den Alpreisschutz.

Somti kein Risiko für die Kunden die schon vor der Preiserhöhung bestellt haben und der Händler eine Quote hatte.

Komplizierter wird es hier wenn euch ein Händler einen Q4 verkauft hat und keine Quoten mehr zur Verfügung hatte.
Dann gilt das Auto beim Werk als nicht bestellt, bzw. als Bestellvormerkung.

Diese Fahrzeuge haben keinen Altpreisschutz. Dies geschieht aber nur wenn Händler XY 20 Quoten hatte, aber 25 Bestellungen angenommen hat.

Somit kann euch euer Händler individuell genau bestätigen ob Ihr Altpreisschutz habt oder nicht.
Er hat die nötigen Infos dazu...

Habe vor 4 Wochen einen Q4 e-tron 45 bestellt. Der unverbindliche Liefertermin sollte im 4 Quartal 2023 sein und ich sollte bis zur Lieferung eine Preisgarantie haben. Heute bekam ich einen Anruf vom Verkäufer das eine Lieferung seitens Audi auf 2024 verschoben worden ist und die Preisgarantie somit nicht mehr gegeben ist. Wenn ich allerdings meine Bestellung bis zum 11.06.2022 auf den Sportback ändern würde, bekäm ich den Wagen noch im Jahr 2023 und würde die Preisgarantie behalten. Nur gibt es den Sportback zur Zeit nicht als 45'er bzw. es soll ihn erst nach der Preiserhöhung geben. Werde also in den nächsten Tagen einmal persönlich mit dem Verkäufer reden.

Zitat:

@A3SB schrieb am 24. Juni 2022 um 14:33:32 Uhr:


Habe vor 4 Wochen einen Q4 e-tron 45 bestellt. Der unverbindliche Liefertermin sollte im 4 Quartal 2023 sein und ich sollte bis zur Lieferung eine Preisgarantie haben. Heute bekam ich einen Anruf vom Verkäufer das eine Lieferung seitens Audi auf 2024 verschoben worden ist und die Preisgarantie somit nicht mehr gegeben ist. Wenn ich allerdings meine Bestellung bis zum 11.06.2022 auf den Sportback ändern würde, bekäm ich den Wagen noch im Jahr 2023 und würde die Preisgarantie behalten. Nur gibt es den Sportback zur Zeit nicht als 45'er bzw. es soll ihn erst nach der Preiserhöhung geben. Werde also in den nächsten Tagen einmal persönlich mit dem Verkäufer reden.

Jedem das Seine, aber ich würde kein Auto kaufen, das 2021 auf den Markt kommt und Anfang 2024 geliefert wird (im besten Fall). Sowohl das Design als auch die Technik werden schon relativ alt sein.

Sie würden dann vielleicht versuchen, Ihr Auto 2028 zu verkaufen, wenn andere billigere Elektroautos die doppelte Reichweite Ihres Autos von 2021 erreichen können.

Zitat:

@Neugierig71 schrieb am 23. Juni 2022 um 19:16:04 Uhr:



Zitat:

@Valerius schrieb am 23. Juni 2022 um 18:59:42 Uhr:


Hier mal meine Vertragsbedingungen - Bestellung vom Juli 2021

So steht es bei mir auch. Das heißt dann doch keine Preiserhöhung oder sehe ich das falsch?

Möchte mich hierzu auch mal äußern !!!

Wir haben 2 Fahrzeuge bestellt 1x Q4 SUV in 8/2021 und einen 1x Q4 SB in 1/2022.
Zu beiden Händlern ( AH Berlin und AH Magdeburg ) war der Kontakt regelmäßig und dank meiner Kenntnisse aus den Threads, nach meiner Ansicht auch aufrichtig. Beide Verkäufer haben mir bestätigt, dass nur Fahrzeuge die ab 11.07.2022 neu bestellt werden, wenn sie dann bestellbar sind, von der Preiserhöhung betroffen sind. Weiterhin versucht Audi, die bestellten Fahrzeuge in 2021 bis 12/2022 auszuliefern. Ab 2023 gibt es wohl keine Förderung seitens Audi mehr, da diese wohl nicht neu beantragt wurde. Audi hat wohl kein Interesse an Rechtsstreitigkeiten und eventuellen Regressforderungen von Kunden, die in 2021 bestellt haben. Das würde aus meiner Sicht auch erklären, warum wir Wartenden alle LT im Nov. oder Dez. unverbindlich erhalten.
Beide Fahrzeuge sind kein Leasing.

Zum Schluss aber noch eine gute Nachricht :-)

Den 1. Q4 SB können wir am 30.06. in Berlin abholen.
Er steht bereits beim Händler und wird zugelassen.

Da ich bereits längere Zeit mitlese, gestern aber einen Anruf von meinem Audi Zetrum bekam wollte ich mich auch mal melden. 🙂

Mitte März haben wir einen Q4 40 (SUV) bestellt (Privatleasing). Dabei wurde als unverbindlicher Liefertermin 08/2023 festgehalten - von längeren Lieferzeiten wusste ich da bereits und es stellt kein Problem dar. In besagtem Anruf teilte mir der Verkäufer mit, er wolle/müsse die Winterräder aus der Konfiguration herausnehmen. Wenn wir dies nämlich machen erhält der Wagen für 05/2023 eine Produktionsplanung und die anstehende Preiserhöhung trifft uns nicht. Blieben die Winterreifen in der Konfiguration gäbe es keine Einplanung und wir müssten die Preiserhöhung tragen. Die Entscheidung fiel mir natürlich leicht ... 😉

Somit habe ein erstes Update auf einen möglichen Liefertermin. Vielleicht rutscht der Wagen sogar noch etwas nach vorne, aber wer weiß das schon. Die Konfiguration beinhaltet auch AKH und die Rückfahrkamera.

Jedenfalls finde ich ich die proaktive Meldung vom Verkäufer sehr positiv und warte einfach weiter was so passieren wird in den kommenden Monaten. Bei Gelegenheit trage ich mich auch in die Bestelltabelle mit ein.

Hallo,
ich habe im Nov. 21 einen 45er SUV bestellt. LT unverbindlich 11/22, da Ende 10/22 das Leasing für meinen A6 endet.
Nun hat mich meine Verkäuferin informiert, dass mein bestelltes Fahrzeug jetzt "eine Quote bekommen hätte". Auf meine Nachfrage wurde mir erklärt, dass der Wagen nunmehr in die Produktion eingeplant sei.
Kann mir hier jemand bestätigen, dass diese Aussagen der Realität entsprechen?

Zitat:

@Dett_ schrieb am 24. Juni 2022 um 20:59:47 Uhr:


.
Jedenfalls finde ich ich die proaktive Meldung vom Verkäufer sehr positiv und warte einfach weiter was so passieren wird in den kommenden Monaten.

Ich habe eh den Eindruck, dass die Verkäufer und AH oft zu unrecht schlecht gemacht werden. Die tappen da genauso im Dunkeln und haben persönlich nichts davon wenn sich die Auslieferung verzögert oder der Kunde, aufgrund geänderter Förderung oder Preise, letztlich mehr für das Auto bezahlt.
Schön, wenn man da auch mal was Positives liest.

Moin, habe seit Dienstag die Vin Nr erhalten und seit heute ist der Wagen auch in der App zusehen. In 4 Wochen soll er dann bei meinem ?? zur Übergabe bereit stehen. Q4 35 SB , bestellt 10/21 , Vorfreude steigt!!!

Zitat:

@Dett_ schrieb am 24. Juni 2022 um 20:59:47 Uhr:


Da ich bereits längere Zeit mitlese, gestern aber einen Anruf von meinem Audi Zetrum bekam wollte ich mich auch mal melden. 🙂

Mitte März haben wir einen Q4 40 (SUV) bestellt (Privatleasing). Dabei wurde als unverbindlicher Liefertermin 08/2023 festgehalten - von längeren Lieferzeiten wusste ich da bereits und es stellt kein Problem dar. In besagtem Anruf teilte mir der Verkäufer mit, er wolle/müsse die Winterräder aus der Konfiguration herausnehmen. Wenn wir dies nämlich machen erhält der Wagen für 05/2023 eine Produktionsplanung und die anstehende Preiserhöhung trifft uns nicht. Blieben die Winterreifen in der Konfiguration gäbe es keine Einplanung und wir müssten die Preiserhöhung tragen. Die Entscheidung fiel mir natürlich leicht ... 😉

Somit habe ein erstes Update auf einen möglichen Liefertermin. Vielleicht rutscht der Wagen sogar noch etwas nach vorne, aber wer weiß das schon. Die Konfiguration beinhaltet auch AKH und die Rückfahrkamera.

Jedenfalls finde ich ich die proaktive Meldung vom Verkäufer sehr positiv und warte einfach weiter was so passieren wird in den kommenden Monaten. Bei Gelegenheit trage ich mich auch in die Bestelltabelle mit ein.

Ist bei mir vor 2 Tagen auch so gelaufen.
Winterräder raus und somit habe ich die erste unverbindliche Terminierung für Mai 23 erhalten.
Bestellt Juni 2021, Q4 40, volle Hütte, ohne Pano.
Wären dann 23 Monate Wartezeit.
Fast wie beim Trabbi. Wurde der nicht auch in Zwickau gebaut 😉

Wer noch auf den Etron 55 bzw Etron 55 SB umschwenken möchte, muss sich beeilen. Gerade Post von der Großkundenbetreuung bekommen. Bestellstopp ab 30.6. für dieses Modelljahr, Lieferzeit lt Audi ca 6 Monate.

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