Q4 e-tron: Wartezimmer und Liefertermine

Audi Q4 FZ

Hallo zusammen,

ich wollte heute meinen bestellten Q5 Hybrid Sportback umbestellen in den neuen Q4 50 etron quattro, es gibt keine Kontingente derzeit mehr die zugesagt werden können, was macht denn Audi da wieder ?

Mein Händler meint im Juni bekommen sie evtl wieder Kontingente zugesagt, wir war das denn bei euch ? Ein auswärtiger Händler hat mir den Dezember zugesagt aber ich will meinem Händler nicht den Rücken kehren.

Ist bezüglich den Förderungen der Bafa schon näheres raus? Geplant war ja dass die Förderungen über den 31.12.2021 hinausgehen, das wäre ja nur in Ordnung, dann kann meiner auch erst im Februar kommen.

Freue mich auf Eure Erfahrungen usw. und freue mich natürlich mit jedem der einen Liefertermin zugesagt bekommt und der Thread soll auch als Wartezimmer dienen also nur her mit euren Konfigurationen und später auch Bilder.....

Gruß,

Thomas

10232 Antworten

Zitat:

@pumav94 schrieb am 22. Juni 2022 um 13:41:14 Uhr:


sorry, aber was für ein Quatsch: Wie soll denn mein Händler, und mit dem habe ich einen Kaufvertrag, eine Audi-Preiserhöhung weitergeben? Ein ganz neues BGB, und neueste Regelung zum Kaufrecht? Solche Kommentare sind echt schlimm.

Zitat:

@pumav94 schrieb am 22. Juni 2022 um 13:41:14 Uhr:



Zitat:

@Refliux schrieb am 21. Juni 2022 um 11:11:46 Uhr:


Habe heute mal bei Audi was schriftliches bekommen ...

Die durchschnittliche Lieferzeit für Ihr Wunschmodell liegt aktuell bei 18 Monaten. Die Rückfahrkamera und elektrische Sitzverstellung führen zu längeren Lieferzeiten.

Der Grundpreis aller Audi Q4 e-tron Motorisierungen steigt um 8 %.

Die Preiserhöhung tritt zum 11.07.2022 in Kraft.

So lange Ihr Fahrzeug noch nicht in die Produktion eingesteuert ist, werden Preisanpassungen an Sie weitergegeben

Ein Auto ohne Rückfahrkamera wäre für mich ein absolutes NoGo

Grüße

Was du dumm findest oder nicht ist mir relativ egal, das ist eine offizielle Aussage von Audi, also beschwere dich dort [Inhalt von Motor-Talk entfernt. Bitte die Beitragsregeln beachten!]

Zitat:

@TinkerBell24 schrieb am 22. Juni 2022 um 18:05:22 Uhr:


Hi Zusammen,
auch von mir einen kleinen Zwischenstand. Mein Ende 10/21 bestellter Q4 35 SB (SLine, Rückfahrkamera etc) hatte einen ersten LT (Bestellung) mit 06/22 und die AB 05/22.
Ich habe heute bei meinem Händler meinen Ersatzwagen abgeholt, welchen ich bis zur Lieferung kostenfrei fahren darf. Meine Lieferwoche KW 29./30. würde wohl noch stehen aber ihn würde auch nicht wundern, wenn es Dezember werden würde. Er meinte, dass es wirklich eine Katastrophe ist! Aber das wissen wir ja alle. Er sagte, dass bei Ersatzwagen durch Audi der Druck auf Audi erhöht wird das bestellte Auto zu liefern. Für denn Ersatzwagen zahlt Audi wohl über 1000€ im
Monat. Ich habe ihn auch nach der Preiserhöhung gefragt und er sagte, dass das neue Kunden betrifft. Er hat mir auch ein Formular gezeigt, in dem der Kunde einwilligt, dass der Fahrzeugpreis bei Lieferung zählt. Sollte es aber eine Erhöhung über 5% geben, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Ich hoffe, dass alle die schon so lange warten (und da nehme ich mich mal raus) schnell ihren Q4 erhalten!

Lg

Genau so ist es, du unterschreibst das auch im Kaufvertrag so. Liest halt nur keiner, aber hier behaupten genau diese Leute dann das sei nicht so ...

unglaublich

@refliux:
dann lade doch mal genau diese Passage aus deinem Kaufvertrag hier hoch, denn in meinem kann ich das nicht finden. Und ich lese Verträge von vorne bis hinten durch.

Zitat:

@Refliux schrieb am 23. Juni 2022 um 12:51:46 Uhr:



Zitat:

@TinkerBell24 schrieb am 22. Juni 2022 um 18:05:22 Uhr:


Hi Zusammen,
auch von mir einen kleinen Zwischenstand. Mein Ende 10/21 bestellter Q4 35 SB (SLine, Rückfahrkamera etc) hatte einen ersten LT (Bestellung) mit 06/22 und die AB 05/22.
Ich habe heute bei meinem Händler meinen Ersatzwagen abgeholt, welchen ich bis zur Lieferung kostenfrei fahren darf. Meine Lieferwoche KW 29./30. würde wohl noch stehen aber ihn würde auch nicht wundern, wenn es Dezember werden würde. Er meinte, dass es wirklich eine Katastrophe ist! Aber das wissen wir ja alle. Er sagte, dass bei Ersatzwagen durch Audi der Druck auf Audi erhöht wird das bestellte Auto zu liefern. Für denn Ersatzwagen zahlt Audi wohl über 1000€ im
Monat. Ich habe ihn auch nach der Preiserhöhung gefragt und er sagte, dass das neue Kunden betrifft. Er hat mir auch ein Formular gezeigt, in dem der Kunde einwilligt, dass der Fahrzeugpreis bei Lieferung zählt. Sollte es aber eine Erhöhung über 5% geben, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Ich hoffe, dass alle die schon so lange warten (und da nehme ich mich mal raus) schnell ihren Q4 erhalten!

Lg

Genau so ist es, du unterschreibst das auch im Kaufvertrag so. Liest halt nur keiner, aber hier behaupten genau diese Leute dann das sei nicht so ...

unglaublich

In meinem Vertrag, Juli 2021, steht in den Bedingungen, dass der vereinbarte Preis bezahlt wird. Sonst nichts. Der Wagen soll in der 2. Woche im Juli auf dem Hof stehen. Keine Anpassungsklausel.

Ich habe sehr ausdrücklich danach gefragt und den Vertrag gelesen, weildas bei meinem Mini SE schon ein Thema war,

Bei meinem Mini SE, den ich im März 2021 bekommen habe, stand im Vertrag die übliche Anpassungsklausel. Das muss nicht schlecht sein. Durch die neuen Pakete wurde der Wagen für mich 1000eur billiger.

Möglicherweise hat Audi die Bedingungen der Neuverträge anders gestaltet.

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Also bei meinem Leasingvertrag „privat“ (A3 TFSIe) steht das Preiserhöhungen größer 5% storniert werden kann.
Beim Geschäftsleasing (Grosskundenvertrag) für den Q4 45 SUV steht explizit drin, das bei Preiserhöhungen durch den Hersteller auf die Leasingrate umgelegt werden „können“. Und somit kommt man nicht drumherum, weil man hat das da unterschrieben. Bei Kauf, keine Ahnung!

Hier mal meine Vertragsbedingungen - Bestellung vom Juli 2021

20220623

Zitat:

@Valerius schrieb am 23. Juni 2022 um 18:59:42 Uhr:


Hier mal meine Vertragsbedingungen - Bestellung vom Juli 2021

So steht es bei mir auch. Das heißt dann doch keine Preiserhöhung oder sehe ich das falsch?

Zitat:

Zitat:

@Valerius schrieb am 23. Juni 2022 um 18:59:42 Uhr:


Hier mal meine Vertragsbedingungen - Bestellung vom Juli 2021

So steht es bei mir auch. Das heißt dann doch keine Preiserhöhung oder sehe ich das falsch?

Siehst du genau richtig, das ist bei den Kaufverträgen der Normalfall und der Angstmacher sollte dann mal seinen sicherlich vorliegenden Kaufvertrag als Auszug hier veröffentlichen oder den Inhalt klarstellen. Das wäre dann groß und hilfreich. So wurde hier völlig überflüssig Unwohlsein erzeugt. Und ich wiederhole noch einmal, ich bin beim Kaufvertrag und nicht beim Leasing.

Einfach mal eine Seite zurückblättern Dietmar F. hat da ein Beispiel gepostet.

Preisanpassungsklauseln kommen nicht selten in den AGBs vor. Allerdings verwenden die Händler teilweise sehr unterschiedliche AGBs. Beim letzten Kauf hat mir der Händler gar keine AGBs ausgehändigt. Sein Problem.

Also einfach mal den unterschriebenen Vertrag inkl. AGB reinschauen. Dann klärt sich das sehr schnell.

In dem Bsp von DietmarF steht drin, dass der Preis angehoben werden kann, "wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen SOLL". Durch dieses Wörtchen "soll" ist ganz klar ausgedrückt, dass es ein Käuferwunsch wäre, das Fahrzeug zu einem bestimmten, mehr als 4 Monate in der Zukunft liegenden Termin zu liefern.

Aus den uns im November '21 ausgehändigten "PrivatLeasing-Bedingungen" der Audi Leasing:

Zitat:

Punkt IV.5.


Bei Änderung des Lieferumfanges nach Vertragsabschluss auf Wunsch des Leasingnehmers sowie bei Einführung objektbezogener Sondersteuern sind beide Vertragsparteien berechtigt, eine der Veränderung entsprechende Anpassung der Leasingrate und gegebenenfalls der Sonderzahlung und des Restwertes, der bei der Berechnung der Leasingraten als voraussichtlicher Gebrauchtwagenerlös angesetzt wurde, zu verlangen.

Das gleiche Recht haben beide Vertragspartner bei einer Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers nach Vertragsabschluss, wenn sich dadurch die Anschaffungskosten des Leasinggebers verändern.
Ergibt sich dadurch eine Erhöhung der Leasingrate und gegebenenfalls der Sonderzahlung und des Restweites um mehr als 5 %, kann der Leasingnehmer durch Erklärung in Textform binnen 3 Wochen ab Eingang der Mitteilung über die Erhöhung vom Vertrag zurücktreten.

Finde ich recht eindeutig, wobei natürlich von so einem Recht nicht Gebrauch gemacht werden muss, nur weil es besteht. Und wenn man die Kundschaft nicht vergraulen möchte...

Sehr ungewöhnliche Interpretation. Wie würde man es den ausdrücken, wenn die Lieferung durch den Hersteller erst in ferner Zukunft erfolgen SOLL, wie derzeit üblich? Wenn es sich um einen Kundenwunsch handeln würde, würde jeder mit etwas juristischem Wissen das auch genauso reinschreiben.
Das SOLL bedeutet nur, das die Lieferung bereits bei Vertragsabschluss frühestens 4 Monate nach Bestellung terminiert ist, unabhängig wer für den Termin verantwortlich ist. Grund ist, dass es Urteile gibt, in denen entschieden wurde, dass Klauseln für Preisanpassungen in einem Zeitraum < 4 Monate eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellen.

Sei es wie es ist aber eines ist sicher, es wird sich in den nächsten 24 Monaten einiges auf dem Markt ändern. Die Lieferzeiten werden wahrscheinlich um einiges kürzer werden da es sich viele einfach nicht mehr leisten können ein derartiges Auto zu fahren. Warten wir einmal ab bis sich die Energiekosten im kommenden Winter eingependelt haben. Sowie auf der privaten als auch auf der industriellen Seite. Da werden noch so manche Preisrunden kommen. Bei den Chinesen hat sich trotz auslaufen der Förderungen der E-Autopreis fast halbiert und bei uns steigt er noch!? Wenn die Chinesen einmal Fuß gefasst haben in Europa dann gute Nacht!

Zitat:

@MRTTR schrieb am 23. Juni 2022 um 21:13:39 Uhr:


Sehr ungewöhnliche Interpretation. Wie würde man es den ausdrücken, wenn die Lieferung durch den Hersteller erst in ferner Zukunft erfolgen SOLL, wie derzeit üblich? Wenn es sich um einen Kundenwunsch handeln würde, würde jeder mit etwas juristischem Wissen das auch genauso reinschreiben.
Das SOLL bedeutet nur, das die Lieferung bereits bei Vertragsabschluss frühestens 4 Monate nach Bestellung terminiert ist, unabhängig wer für den Termin verantwortlich ist. Grund ist, dass es Urteile gibt, in denen entschieden wurde, dass Klauseln für Preisanpassungen in einem Zeitraum < 4 Monate eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellen.

Da würde dann stehen " wenn das Fahrzeug mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss geliefert wird".

Mit dem Hersteller hat der Käufer doch gar keinen Vertrag, sondern mit dem Händler, und wenn dieser zu spät beliefert wird, dann ist das sein unternehmerisches Risiko. Dafür hat er eine satte Marge.

Bei Vertragsschluss wird gar nix terminiert, das steht erst in der Auftragsbestätigung und ist eine einseitige Erklärung. Und wenn der Verkäufer jetzt schon weiß, dass er erst in über 4 bis tlw. 18 Monaten liefert, dann soll er gleich den richtigen Preis nennen.

Kann ja jeder mit sich machen lassen, wie er will...

Bei meinen Kaufverträgen hat bei Unterschrift immer ein unverbindliches Lieferdatum drin gestanden. Genauso wie ein Preis und eine Beschreibung des Kaufobjektes. Den möglichen Liefertermin erfährt der Händler aus dem Audi System.

Eine Auftragsbestätigung ist laut BGB nicht vorgeschrieben. Weicht die AB vom Vertrag ab, muss der Händler sich die Änderung vom Käufer genehmigen lassen. Es gibt auch keine stillschweigende Zustimmung zu möglichen Änderungen. Nicht alle Händler versenden eine AB.

Wie soll der Händler die Preisanpassungen für die nächsten XX Monate kennen? Die kennt Audi selber nicht. Steigen die Kosten und/oder die Nachfrage stark an, werden die Preise angepasst.

Es hängt stark davon ab, wie der Vertrag gestaltet ist. Gibt es eine Preisanpassungsklausel in den AGBs? sind die AGBs mit ausgehändigt worden? ist die Preisanpassungsklausel rechtlich ok (zu den Rahmenbedingungen gibt es Gerichtsurteile)?
Und letztendlich ist die große Frage, was der Händler macht.
Es sieht ja nach einer Preiserhöhung >5% aus. Dann muss der Händler den Kunden informieren und eine kostenlose Stornierung innerhalb von 3 Wochen einräumen.

Ich weiß nicht, wo Du Probleme hast. Das ist ganz normales Vertragsrecht.

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