Punkte Tilgungsfrist - Spezialfall

Hallo,

habe mich mit dem Thema beschäftigt und gerade meinen KBA Bericht nochmals vor mir liegen.

Ausgangspunkt - habe derzeit 13 Punkte (Bericht von 06.05.2010) - seit dem keine neuen Punkte gefangen

( Vorgeschichte)
-02.03.2003 Tatzeitpunkt (Trunkenheit)
-03.06.2003 10 Monate Sperre und Geldstrafe , 40 Tagessätze wegen Fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr (Jugendsünde)

-01.03.2004 (Neu) Erteilung der Fahrerlaubnis, aktueller Stand damals also Null Punkte.

dann folgten folgende Ordnungswidrigkeiten.

30.08.2005 (3) Punkte
23.12.2006 (1) Punkt
25.10.2007 (4) Punkte
25.04.2008 (3) Punkte
10.04.2009 (1) Punkt
01.07.2009 (1) Punkt

So sind also die 13 Punkte zustande gekommen die ich derzeit noch habe.

Im KBA Bericht sind leider keine Tilgungsfristen angegeben, bzw. sind diese alle durchgestrichen. Ich würde also gern in Erfahrung bringen wann ich welche Punkte abbaue.

Normale Tilgefrist beträgt ja 2 Jahre. Die habe ich leider nie bei den 6 Vergehen eingehalten. Meine Fragen lautet nun wie folgt.

Habe ich am 01.09.2010 die 3 Punkte vom 30.08.2005 abgebaut, da 5 Jahre Tilgefrist ?
Bin ich am 02.07.2011 alle restlichen 10, 13 Punkte los ?

Die 10 jährige Tilgungsfrist hat hier keinen Einfluss mehr weil mein Führerschein damals neu erteit wurde, oder ?

Ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich erklärt. Freue mich über aufklärende Rückantworten.

Mfg

Beste Antwort im Thema

nein. die verjährungsfrist fängt immer am 1.1. im neuen jahr an. erst wenn du zwei jahre keine punkte mehr bekommen hast, erlöschen deine punkte.
z.b.

am 15.6.2007 bekommst du 3 punkte, weil du geblitzt wurdest.
die verjährungsfrist beginnt am 1.1.2008
am 1.1.2010 sind deine punkte weg.
wenn du jetzt am 29.12.2009 wieder geblitzt wirst, bleiben die punkte stehen....
mir stellt sich so oder so die frage, ob du geeignet bist für den straßenverkehr....

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Zitat:

Original geschrieben von Hannsemann


wenn du neutral waerst, haettest du nix gesagt.
den te hat hier noch keiner verurteilt.
aber er scheint es erst auf den letzten druecker zu bekappen, um was es geht.
das ist nicht der durchschnittsbuerger, der mal geblitzt wird. sondern ein echt harter fall.
erst saufen, dann rasen und div. andere verstoesse. sorry dicker. hinter so einen kann ich mich net stellen. ich hab 2 kinder. da will ich rationale , gebildete und nachsichtige verkehrsteilnehmer. und keine rasenden besoffene selbstueberschaetzende freaks auf der strasse.

Wenn ein Schiedsrichter beim Fußball neutral währe, dann müsste er nach deiner Theorie ja nur auf dem Platz stehen, und nichts unternehmen. Da sie aber immer mit gelben und roten Karten fuchteln sind sie unneutral, verstehe.

Das der TE noch von keinem verurteilt wurde stimmt nicht. Direkt nach diesem Satz kommt nämlich die Beschuldigung und verurteilung. Daher ist dein beitrag wiedersprüchlich.

Es gibt viel Dinge, wo man beurteilen kann, ob jemand Fahrtüchtig ist, oder nicht. Nehmen wir mal den alten Klasse 3 fürherschein, womit man einen anhänger fahren darf. Kommt er bei einem ungeübten Fahrer ins schlingern knallts. Ältere fahrer mit nicht mehr so gutem Rektionsvermögen machen unbeabsichtigt auch gefährliche Sachen ohne Punkte zu bekommen. usw usw usw.

Deshalb konzentriere ich mich auf die Fehler, und nicht auf irgendwelche Punkte, weil es die Sammelnotizen in Flensburg auch schon bei ungefährlichen kleinigkeiten gibt.

Zunächst sollte man auch Fahrtüchtigkeit von Geeignetheit zum Führen eines KFZ im öffentl. Straßenverkehr  unterscheiden können!

Oder das Tippen lassen, wenn man keine Ahnung hat....😎

Moin Hannsemann,

Zitat:

Original geschrieben von Hannsemann


wenn du neutral waerst, haettest du nix gesagt.

natürlich bin ich neutral, da mach dir mal keinen Kopf.😉 Auch bin ich weit davon entfernt, Verkehrsrüpel in Schutz zu nehmen.

ABER, und das sage ich jetzt als MOD und nicht als User:

Mich nervt es wenn Usern, welche "problematische" Fragen stellen; nicht einfach nur geantwortet werden kann, sonder es immer auch noch eine mit der Moralkeule gibt. Wenn du ein Problem mit dem User haben solltest, dann schreib ihm halt eine PN. Ich hatte es vor einer Weile schonmal hier im Forum geschrieben: Ich dulde es nicht mehr länger, wenn auf ernsthafte Fragen von Usern gleich auf ebendiese mit besagter Moralkeule eingeschlagen wird. Das hier ist immer noch ein Forum, und kein Tribunal.

MfG

invisible_ghost

MOD

Datt Dingen schimpft sich Eignung… SCNR 😉

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Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von Hannsemann


wenn du neutral waerst, haettest du nix gesagt.
den te hat hier noch keiner verurteilt.
aber er scheint es erst auf den letzten druecker zu bekappen, um was es geht.
das ist nicht der durchschnittsbuerger, der mal geblitzt wird. sondern ein echt harter fall.
erst saufen, dann rasen und div. andere verstoesse. sorry dicker. hinter so einen kann ich mich net stellen. ich hab 2 kinder. da will ich rationale , gebildete und nachsichtige verkehrsteilnehmer. und keine rasenden besoffene selbstueberschaetzende freaks auf der strasse.
Wenn ein Schiedsrichter beim Fußball neutral währe, dann müsste er nach deiner Theorie ja nur auf dem Platz stehen, und nichts unternehmen. Da sie aber immer mit gelben und roten Karten fuchteln sind sie unneutral, verstehe.

Das der TE noch von keinem verurteilt wurde stimmt nicht. Direkt nach diesem Satz kommt nämlich die Beschuldigung und verurteilung. Daher ist dein beitrag wiedersprüchlich.

Es gibt viel Dinge, wo man beurteilen kann, ob jemand Fahrtüchtig ist, oder nicht. Nehmen wir mal den alten Klasse 3 fürherschein, womit man einen anhänger fahren darf. Kommt er bei einem ungeübten Fahrer ins schlingern knallts. Ältere fahrer mit nicht mehr so gutem Rektionsvermögen machen unbeabsichtigt auch gefährliche Sachen ohne Punkte zu bekommen. usw usw usw.

Deshalb konzentriere ich mich auf die Fehler, und nicht auf irgendwelche Punkte, weil es die Sammelnotizen in Flensburg auch schon bei ungefährlichen kleinigkeiten gibt.

dein vergleich hinkt. spiel und ernst sollte man schon unterscheiden koennen.

und ein toter mehr im strassenverkehr durch solche voegel laesst sich nicht in der rueckrunde wieder ausbuegeln.

😉

Schrieb ich bereits auf Seite 1 und 2.....Eignung...und/oder Geeignetheit...Gesetzestext oder entsprechende Kommentierung...je nach dem...😎😁

Zitat:

Original geschrieben von Hannsemann


dein vergleich hinkt. spiel und ernst sollte man schon unterscheiden koennen.
und ein toter mehr im strassenverkehr durch solche voegel laesst sich nicht in der rueckrunde wieder ausbuegeln.
😉

Das stimmt, bei der WM/EM sind rote karten sehr ernst, und die täglichen spielrereien im Straßenverkehr sind nichts dagegen. 😁

Jungs, ich klincke mich mal gerade ein..und wende mich auch an den TE..
1. bin ich auch der Meinung, das die Punkte 2 Jahre nach Rechtskraft des letzten Verstoßes ihre Gültigkeit verlieren.. also TE, noch ein halbes Jahr wenig und langsam Fahren, dann wärst du erstmal wieder im reinen und könntest locker aufspielen..!!🙂

2. zu der Moral der Geschichte, ein Satz, der Alles sagt..!!!😁

Jedesmal wenn ich Fahre, wäre mein Lappen theoretisch weg..

Mal drüber nachdenken Hannselmann..

Also, TE viel Glück.. ich finds wichtig das nichts passiert, als wenn man Nachts mal mit 150 in einen Blitzer rauscht..😉

Grüße Matze

Zitat:

Original geschrieben von Hannsemann


erst saufen, dann rasen und div. andere verstoesse. sorry dicker. hinter so einen kann ich mich net stellen. ich hab 2 kinder. da will ich rationale , gebildete und nachsichtige verkehrsteilnehmer. und keine rasenden besoffene selbstueberschaetzende freaks auf der strasse.
nachdenkliche gruesse von hannsemann

Nenne mir ..(Sorry finde 3)von 10 die du haben willst und du wirst scheitern.....

Servus

Näheres steht auf www.kba.de unter " Punktesystem " .

Künftig soll man also sachlich bleiben und dem TE nur die Daten zukommen lassen, die sich aus dem Wissensfundus der hier mitlesenden und mitschreibenden Gemeinde ergeben😉 😕 Aber es ist doch menschlich, wenn man nebenbei einen guten Rat mit auf den Weg gibt. Das hat mit der Keule doch überhaupt nichts zu tun - vielleicht hat der TE ja noch nicht ernsthaft über sein bisheriges Verhalten nachgedacht🙄  Ihm sitzt momentan nur der drohende Führerscheinentzug im Nacken - aus seinen Zeilen kann ich nichts anderes heraus lesen😁 

Bei der Vorgeschichte ist's aber ne ziemlich dreiste Unterstellung, derjenige habe noch nicht über sein Verhalten nachgedacht.
Wir wissen ja noch nicht mal wie die neuerlichen Punkte zu Stande gekommen sind. Mich hat's auch schon mal innerorts erwischt - 2 Fahrspuren je Richtung, die Richtungen mit Leitplanken getrennt, kein Fußweg... 50km/h wo die gleiche Straße außerorts abgesehen von der Ampel glattweg unbegrenzt sein könnte.

Shit happens und manche Leute ziehen das Pech echt an. Natürlich kann der Fall auch anders liegen. Aber was bringt's denn, mit wilden Spekulationen um sich zu werfen?

Zitat:

Original geschrieben von eibe10


1. bin ich auch der Meinung, das die Punkte 2 Jahre nach Rechtskraft des letzten Verstoßes ihre Gültigkeit verlieren..

Nee. Das mit der Rechtskraft gibt es schon ne ganze Weile nicht mehr. Tatzeitpunkt ist heute (IMHO sinnvollerweise) Dreh- und Angelpunkt.

Zitat:

Original geschrieben von KarstenSchilder


Tatzeitpunkt ist heute (IMHO sinnvollerweise) Dreh- und Angelpunkt.

Jain,

die Eintragung der Punkte erfolgt zum Tattag,
die 2 Jahre der Löschungsfrist beginnen am Tag der Rechtskraft.

Punkte Löschung:....😉😎
Die Eintragungen im Verkehrsregister werden nach folgenden Fristen und einer Überliegefrist (1 Jahr) automatisch gelöscht.
Die Punkte in Flensburg aus Ordnungswidrigkeiten werden zwei Jahre nach Eintrag gelöscht. Die Bedingung hierfür ist, dass in dieser Zeit keine weiteten Punkte dazugekommen, sonst bleiben alle Flensburger Punkte stehen, und die Frist von zwei Jahren beginnt von neuem.
Die Punkte Löschung bei Straftaten erfolgt erst nach fünf Jahren. Hierbei sind allerdings die Alkohol- und Drogenfahrten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgenommen.
Nach 10 Jahren werden die Flensburger Punkte in den übrigen Fällen gelöscht. Hierzu gehören, insbesondere Trunkenheitsfahrten und Führerscheinentzug.
Punkte Abbau:
Generell gilt: Flensburger Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden.
4 - 8 Flensburger Punkte im Strafregister: Punkte Abbau durch freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar
* Schließt man das Aufbauseminar erfolgreich ab, werden bei einem Punktestand von 8 Punkten 4 Punkte erlassen.

9 - 13 Punkte im Strafregister: Weniger Punkte durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar
Hat der Betroffene zwischen 8 und 13 Punkten in seinem Strafregister, wird er schriftlich verwarnt. Er erhält mit diesem Bescheid seine einzeln aufgelisteten Vergehen, und einen Hinweis auf die Möglichkeit an einem Seminar teilzunehmen.
* Schließt man das Aufbauseminar erfolgreich ab, werden bei einem Punktekonto von 9 bis 13 Punkten allerdings nur 2 Punkte erlassen.
Das Seminar kann nur einmal innerhalb von 5 Jahren besucht werden.
14 - 17 Punkte: Hier ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar Pflicht
Der Betroffene wird hier ebenfalls schriftlich verwarnt. Mit dem Bescheid über seine einzeln aufgelisteten Vergehen, bekommt er auch die Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Wer an diesem Pflicht-Seminar nicht teilnimmt, dem wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen.
Hat der Betroffene bereits an einem solchen Seminar in den letzten fünf Jahren teilgenommen, wird er nur schriftlich verwarnt. Ein Punkte-Rabatt wird ihm dabei nicht gewährt.
* Hier gibt es die Möglichkeit, sich verkehrspsychologisch beraten zu lassen. Wer das macht, bekommt 2 Punkte erlassen.

18 Punkte auf einmal
Wer auf einmal 18 Punkte erreicht, ohne dass er die oben beschriebenen Hilfestellungen in Anspruch nehmen konnte, dem werden automatisch nur 14 Punkte zugewiesen.
18 Punkte: Fahrerlaubnis-Entzug
Wer 18 Punkte gesammelt hat, gilt als ungeeigneter Autofahrer. Ihm wird die Fahrerlaubnis automatisch entzogen. Eine Neuerteilung ist erst nach 6 Monaten und nach bestandener medizinisch psychologischer Untersuchung, auch MPU genannt, möglich.
Alle Angaben ohne Gewähr (Quelle: Flensburg)

Fristen beginnen grundsätzlich ab Rechtskraft....a. weil die Behörde jeder Zeit den Verwaltungsakt bis zum Eintritt der Wirksamkeit (Rechtskraft) zurücknehmen (materielle oder formelle Fehler) kann, b. der Täter Rechtsmittel einlegen kann (ohne aufschiebende Wirkung)....etc. ....in diesem aktuellen Fällen des TE"s ....ab Feststellung des tatsächlichen Tatereignis (Verstoß oder Straftat)....Löschung ab Rechtskraft-Datum

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