prüfen ob motorrad geklaut ist

Hey Leute bin neu hier und grüß euch erstmal alle,
Hab da eine Frage, denn mein Kumpel besitzt eine ältere Suzuki und er würde sie mir schenken, das Problem ist, ein Kumpel hat sie mal bei ihm vor Jahren abgestellt und nie wieder abgeholt und auch nicht mehr zu erreichen der Kerl. Die Maschine besitzt keine Papiere und es ist noch ein Kennzeichen drann, Schlüssel ist da, nun meine Frage, kann man das ii wie Überprüfen lassen ob die Maschine geklaut ist ohne dass da falls sie geklaut ist konsequenzen auf mich, oder meinen Kumpel zu kommen, danke im vorraus mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mmitchell


oder sehe ich das falsch?

Ja. Siehst Du falsch.

Ihr verwechselt bürgerliches Recht mit dem Strafrecht.

Wenn ich jemandem einen Gegenstand überlasse, erlangt er Besitz. Das ist nunmal so. Ein Thema, das man - sorry - mit juristischen Laien die nach dem "gesunden Menschenverstand" vorgehen, besser nicht diskutiert.

Deshalb lasse ich das auch. Ich habe die Frage des TE beantwortet. Er will wissen, wie man herausfindet, wo das Fahrzeug her stammt und ob es evtl. eine Fahndungsnotierung gibt. Solche Fahrzeuge gibt es zu Tausenden. Hatte ich auch schon (Honda CB 250, angeblich aus Erbschaft, Fahrzeug noch zugelassen, Besitzer verstorben)

Zulassungs- und Polizeidienststellen haben dafür sogar ein Extra - Formular.

Außerdem werden dem TE Dinge in seinen eigentlichen klaren Text rein interpretiert, die da nicht stehen.

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das was du machst nennt sich Unterschlagung!
Wissentlich eine Nicht im Eigentum befindliches Gut Übereignung...
Strafffrei? - eher NEIN!

Alex

Ich kann Alex nur zustimmen. Du kannst dir nichts schenken lassen, was demjenigen gar nicht gehört, der es verschenken soll...

"Dein Kumpel" müsste den Halter ermitteln lassen und diesem sein Eigentum wiedergeben. Ob er Schlüssel hat ist irrelevant, solange er nicht einen Kaufvertrag bzw. auf ihn ausgestellte Fahrzeugpapiere besitzt. Nur, weil er es offensichtlich kostenfrei bei sich abstellen lässt geht es nicht automatisch in seinen Besitz über...

Kennzeichen mit Zulassungsstempel ?

@alex: Ich kann aus der Schilderung vom TE weder eine strafbare Handlung erkennen, noch einen Hinweis darauf, dass das Motorrad durch eine strafbare Handlung in den aktuellen Besitz gelangt ist.

Man hat lediglich keine Papiere, immerhin Schlüssel.

@TE: Es gibt zwei Möglichkeiten:
Man holt sich eine Bescheinigung von 1. der Polizei oder 2. der Zulassungsstelle, dass das Motorrad (lt. FG-Nr. bzw. amtl. Kennz.) nicht als gestohlen gemeldet ist. Die können das in Sekunden prüfen, ob eine Ausschreibung zur Eigentumssicherung besteht und wenn ja für wen.

Ist es als geklaut gemeldet, wird man es herausgeben müssen.

Falls nicht, hilft das Kennzeichen nur dann weiter, wenn man einen weiteren Eigentumsnachweis (z.B. Vertrag) vorweisen kann. Ansonsten ist eine eidesstattliche erklärung (Notar !) notwendig, sonst gibts keine Möglichkeit den Hobel zuzulassen. Also: schlachten.

Strafbar?

Ich denke eher der ehemalige Eigentümer muss sich das hier anrechnen lassen, sofern es tatsächlich nicht geklaut ist: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__959.html

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Müsste man da nicht die Absicht nachweisen, dass der vorherige Eigentümer den Besitz aufgeben will? Der "Kumpel vom Kumpel" müsste den Schilderungen nach den Schlüssel zumindest an "den Kumpel" abgegeben haben. Das bedeutet aber nicht, dass "der Kumpel des Kumpels" das Fahrzeug aufgeben wollte.

Als Beispiel: wenn meine Großeltern entscheiden, dass sie auf Grund ihres hohen Alters ihr Auto nicht mehr fahren wollen, es mir hinstellen und sagen, ich dürfe es fahren, dann habe ich Schlüssel und das angemeldete Auto ... aber verkaufen, verschenken, notschlachten o.ä. dürfte ich es daher noch lange nicht, es gehört ja nicht mir.

Wenn ich es doch mache, dann bereichere ich mich am Eigentum eines anderen, oder sehe ich das falsch?

Nur ist es nicht vom Opa, sondern vom Jugendkumpel vom Opa... verstehste?

Zitat:

Original geschrieben von mmitchell


oder sehe ich das falsch?

Ja. Siehst Du falsch.

Ihr verwechselt bürgerliches Recht mit dem Strafrecht.

Wenn ich jemandem einen Gegenstand überlasse, erlangt er Besitz. Das ist nunmal so. Ein Thema, das man - sorry - mit juristischen Laien die nach dem "gesunden Menschenverstand" vorgehen, besser nicht diskutiert.

Deshalb lasse ich das auch. Ich habe die Frage des TE beantwortet. Er will wissen, wie man herausfindet, wo das Fahrzeug her stammt und ob es evtl. eine Fahndungsnotierung gibt. Solche Fahrzeuge gibt es zu Tausenden. Hatte ich auch schon (Honda CB 250, angeblich aus Erbschaft, Fahrzeug noch zugelassen, Besitzer verstorben)

Zulassungs- und Polizeidienststellen haben dafür sogar ein Extra - Formular.

Außerdem werden dem TE Dinge in seinen eigentlichen klaren Text rein interpretiert, die da nicht stehen.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Wenn ich jemandem einen Gegenstand überlasse, erlangt er Besitz. Das ist nunmal so. Ein Thema, das man - sorry - mit juristischen Laien die nach dem "gesunden Menschenverstand" vorgehen, besser nicht diskutiert.

Vollkommen logisch, auch für juristische Laien, aber wenn ich (vollkommen unabhängig von diesem Fall hier) diesen Gegenstand verkaufen möchte, dann reicht es nicht, daß ich ihn besitze, sondern er muß auch mein Eigentum sein.

Man muß sich über den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum klar werden!

Hätte ich ein Leasingfahrzeug, dann befände es sich in meinem Besitz (-> ich könnte damit fahren, jemand darin mitnehmen usw.)
Mein Eigentum ist es aber nicht (wenn ich richtig informiert bin, dann wäre der Fahrzeugbrief z.B. nicht in meinem Besitz), demnach darf ich es nicht (legal) verkaufen.

Ich halte mich hiermit an den Rat meines Freundes und MT-Mitglieds wishboneX, seines Zeichens Rechtsanwalt und lasse mich auf keine weitere sinnlose juristische Diskussion ein, noch dazu wenn eine konkrete Frage eines Neulings, verzerrt, verallgemeinert, interpretiert und sonstwas wird.

Damit ist ihm nicht geholfen. Wer über Besitz und Eigentum was aussagen will, ist gut beraten, sich vorher mal im BGB schlau zu machen, anstatt Weisheiten vom Hörensagen preis zu geben.

Der TE wollte wissen, wie er herausfinden kann, ob das Motorrad, das ihm einer schenken will, vermutlich eine alte Gurke, die keiner mehr haben will, am allerwenigsten ohne Papiere und die nur Platz wegnimmt, evtl. auf irgendeiner Fahndungsliste steht.

Wie das geht, habe ich geschrieben. Ganz einfach. Stattdessen wird der arme Kerl kriminalisiert und verängstigt, dazu kommen blühende Fantasien und Halbwissen über die Inhalte des BGB.

Das ist immer dasselbe. Ich bin raus. Das ist Zeitverschwendung.

@bikery: Ich kann Dir helfen. Nur in diesem thread habe ich bereits genug geschrieben. Schick mir eine PN, dann bekommen wir das gebacken.

Nur regelt §959 gerade den Eigentumsverzicht durch die Besitzaufgabe.

Was mich wundert:

"Kumpel A" stellt bei "Kumpel B" eine vollangemeldete Maschine ab (davon gehe ich mal aus wegen Kennzeichen dabei etc.).

"Kumpel A" holt diese aber nicht mehr ab und ist nicht mehr erreichbar.

Aber "Kumpel A" müsste doch jedes Jahr daran erinnert werden im Form von Steuerbescheid und evtl. Versicherung das hier noch ein moped in seinem Eigentum befindet?

Diverse Wände an Häusern haben ein »Kennzeichen dran«, sind aber trotzdem nicht steuerpflichtig. 😉

Im Ernst: Erst einmal sollte geklärt werden ob die Maschine noch zugelassen ist. Denn selbst wenn das Kennzeichen noch gestempelt ist heißt es nicht automatisch das die Maschine noch zugelassen ist.

Grüße, Martin

Ich würd halt mal mit der KFZ-Zulassungsstelle oder der Polizei unterhalten, ob die einen Brief an den Besitzer weiterleiten können. Die müßten nämlich wissen, wo der wohnt - oder hat der nie wieder ein anderes Fahrzeug zugelassen? Unterm Tisch geht so was manchmal. Natürlich dürfen sie Dir die Adresse Deines Kumpels nicht rausrücken, aber ihm bescheid sagen daß er mal anrufen soll ist ne andere Sache.

Immer erst auf dem kleinen Dienstweg probieren, bevor man sich mit dem Gesetz rumschlägt.

In einem Punkt hat der Sammler übrigens recht: Juristische Angelegenheiten diskutiert man nicht mit Laien, die nach dem "gesunden Menschenverstand" handeln. Juristische Angelegenheiten haben nämlich nix, aber auch gar nix mit "gesundem Menschenverstand" zu tun. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel.

Hi

Wieder ein schönes Beispiel für die juristische Grundregel "das kommt drauf an". Bei den wenigen Informationen könnte man hier durchaus an Eigentumsaufgabe (sog. Dereliktion) denken.

Ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten (also dem Kumpel) wäre hier schon möglich, denn da er das Motorrad freiwillig rausrückt, wäre die Sache (ihm als Besitzmittler für den Eigentümer) nicht abhandengekommen i.S.v. § 935. ABER: § 935 schützt nur den gutgläubigen Erwerber und das wäre der TE ja gerade nicht angesichts seiner Bedenken.

Unjuristisch: Bei dem Fall würde ich es drauf ankommen lassen. Moppedsammlers Tip für die Fahndungsnotierung aufgreifen, Ersatzpapiere beschaffen, losfahren. Die Chance, daß der andere seine Gurke nochmal sucht, halte ich für sehr gering.

@ Ramses:
Ich muss ein wenig widersprechen. Um einen Kaufvertrag abschließen zu können, muss ich weder Eigentümer noch Besitzer sein. Wie ich hier schonmal in nem anderen Thread erklärt habe, ist das gerade der Gag am Abstraktionsprinzip: Die Trennung von Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (Übereignung). Beide folgen eigenen Regeln. Durch den Kaufvertrag wird das Eigentum nicht übertragen, sondern man geht lediglich die Verpflichtung ein, dem anderen das Eigentum zu übertragen. Diese Pflicht wird dann durch die Übereignung erfüllt. Wenn man diese Pflicht nicht erfüllt/erfüllen kann, entstehen dem Käufer dann verschiedene Ansprüche.

Ich kann auch ein Leasingfahrzeug ohne weiteres verkaufen, sogar 5x. :-) Und Überraschung: Derjenige, dem ich mein geleastes Fahrzeug verkaufe, kann theoretisch sogar gutgläubig Eigentum erwerben (das geht dann aber nur 1x :-) ). In der Praxis wäre natürlich sehr genau zu prüfen, ob der Erwerber angesichts der im Brief genannten Leasingfirma gutgläubig war.

Grüße
Christian

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