prüfen ob motorrad geklaut ist

Hey Leute bin neu hier und grüß euch erstmal alle,
Hab da eine Frage, denn mein Kumpel besitzt eine ältere Suzuki und er würde sie mir schenken, das Problem ist, ein Kumpel hat sie mal bei ihm vor Jahren abgestellt und nie wieder abgeholt und auch nicht mehr zu erreichen der Kerl. Die Maschine besitzt keine Papiere und es ist noch ein Kennzeichen drann, Schlüssel ist da, nun meine Frage, kann man das ii wie Überprüfen lassen ob die Maschine geklaut ist ohne dass da falls sie geklaut ist konsequenzen auf mich, oder meinen Kumpel zu kommen, danke im vorraus mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von mmitchell


oder sehe ich das falsch?

Ja. Siehst Du falsch.

Ihr verwechselt bürgerliches Recht mit dem Strafrecht.

Wenn ich jemandem einen Gegenstand überlasse, erlangt er Besitz. Das ist nunmal so. Ein Thema, das man - sorry - mit juristischen Laien die nach dem "gesunden Menschenverstand" vorgehen, besser nicht diskutiert.

Deshalb lasse ich das auch. Ich habe die Frage des TE beantwortet. Er will wissen, wie man herausfindet, wo das Fahrzeug her stammt und ob es evtl. eine Fahndungsnotierung gibt. Solche Fahrzeuge gibt es zu Tausenden. Hatte ich auch schon (Honda CB 250, angeblich aus Erbschaft, Fahrzeug noch zugelassen, Besitzer verstorben)

Zulassungs- und Polizeidienststellen haben dafür sogar ein Extra - Formular.

Außerdem werden dem TE Dinge in seinen eigentlichen klaren Text rein interpretiert, die da nicht stehen.

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Tja schwierig wird es nur wenn der TE die Kiste jetzt nimmt 1000 Euro reinhängt und dann der "rechtmäßige" Eigentümer sein Hab und gut zurückfordert...

insofern für mich ein- NoGo!

alex

Hm, was wäre schon dabei, wenn am Ende tatsächlich heraus käme, dass das Moped in der Sachfahndung der Polizei ausgeschrieben ist? Gut, der Kumpel, in dessen Garage das Stück die ganze Zeit stand, wird sich der Frage stellen müssen, woher die Karre kommt aber wenn die geschilderte Geschichte der Wahrheit entspricht, sollte das doch kein Problem sein.

Man kann übrigens durchaus bei der Meldebehörde nach Zahlung einer Gebühr nachfragen, wo jemand abgeblieben ist.

Und die ganze Diskussion und Nachdenkerei fürn Arsch, weil der TE die klassische Eintagsfliege ist.

Haut ein posting raus und lässt sich nicht mehr blicken oder gibt eine Antwort. Und ich bin immer wieder so blöd, falle darauf rein und verplempere meine Zeit und meine Gedanken. Und biete sogar noch konkrete Unterstützung an. 🙁

Sackzementzefixluja....😠😠😠

jup wir werden nie heraus bekommen wie das Ende der Geschichte lautet...

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Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Und die ganze Diskussion und Nachdenkerei fürn Arsch, weil der TE die klassische Eintagsfliege ist.

Haut ein posting raus und lässt sich nicht mehr blicken oder gibt eine Antwort. Und ich bin immer wieder so blöd, falle darauf rein und verplempere meine Zeit und meine Gedanken. Und biete sogar noch konkrete Unterstützung an. 🙁

Sackzementzefixluja....😠😠😠

Unabhängig davon, ob wir jemals mehr erfahren, habe ich zumindest wieder etwas gelernt. Und das ist doch auch ein kleiner Erfolg 😰

@ Sammler:
Das kenne ich auch gut. Eine Zeit lang hatte ich fast das Gefühl (aber mehr in einem anderen Forum), der Thread-Tod zu sein, ich lese seitenlange Diskussionen, schreib was und der Thread kommt zum Erliegen. Entweder ich steige zu spät ein oder die Macht meiner Argumente bringt alle zum Schweigen (wohl kaum :-) ).

Es wäre schön, wenn der TE sich nochmal melden würde.

C.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Falls nicht, hilft das Kennzeichen nur dann weiter, wenn man einen weiteren Eigentumsnachweis (z.B. Vertrag) vorweisen kann. Ansonsten ist eine eidesstattliche erklärung (Notar !) notwendig, sonst gibts keine Möglichkeit den Hobel zuzulassen. Also: schlachten.

Wunderbarer Tip!!!!! Unklare Eigentumsverhältnisse aber verwerten!!! Typisch!!

Warum eigentlich nicht einfach über das Einwohner Meldeamt den Kumpel ausfindig machen. Die erteilen auf schriftliche Anfrage jedermann Auskunft. Wenn man so nicht weiterkommt hilft wohl nur der Weg zum Anwalt, um die verschiedenen Paragraphen die da zutreffen können gegeneinander Abwägen zu können ohne anschließend der Dumme zu sein.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664



Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Falls nicht, hilft das Kennzeichen nur dann weiter, wenn man einen weiteren Eigentumsnachweis (z.B. Vertrag) vorweisen kann. Ansonsten ist eine eidesstattliche erklärung (Notar !) notwendig, sonst gibts keine Möglichkeit den Hobel zuzulassen. Also: schlachten.

Wunderbarer Tip!!!!! Unklare Eigentumsverhältnisse aber verwerten!!! Typisch!!

Völliger Blödsinn. Ebenfalls typisch. Wenn man die Nichtzulassungsfähigkeit eines Fahrzeugs aufgrund fehlender Doikumente und "unklare Eigentumsverhältnisse" dank mangelnder Kenntnisse nicht auseinander halten kann, empfiehlt es sich zuweilen, den Mund zu halten.

Mann, war das ne schöne Zeit ohne Dein Gestänker. 😠

Meine Güte, Sammler - hast ja schon wieder nen Dackel an den Hacken...

Zum Thema:
Wer gut im Lügen ist, kann auch das Verkehrsamt des mutmaßlich letzten Zulassungsortes anschreiben und dort um Halterermittlung bitten, da man den Zossen versehentlich umgeschubst hat und nun Schadensersatz leisten möchte.

Meist klappt das recht gut...
bloß - zweimal jährlich kommt man mit der Nummer nicht durch.

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


Meine Güte, Sammler - hast ja schon wieder nen Dackel an den Hacken...

Den gibts schon seit 5 Jahren, mit einer schönen, großen Pause. Ist nicht so schlimm wie unser bekanntes Reinerle, aber ... nee, den Rest sag ich Dir per PN. Will ja keinen Ärger ritterlicherseits.

Vielleicht einmal zur Erklärung!

Der Sammler und ich hatten Ende 2011 so die eine oder andere Begegnung hier im Forum, die am Schluß zu einer rechtlichen Aussage zur Akteneinsicht seitens des Sammlers führte, die doch ein bißchen unter der Gürtellinie war und zudem noch falsch.

Ich hatte mich dann lange Zeit vom Forum verabschiedet. Vor einigen Tagen habe ich dann wieder mal einen Beitrag zu einem Thema geschrieben. Der liebe Sammler hatte nichts anderes zu tun, als gleich wieder in einer nicht ganz höflichen Form auf mich loszugehen, was eine entsprechende Antwort meinerseits provozierte.

Wenn er meine Art zu schreiben icht mag, muss er nicht darauf eingehen. Sachlich war meine Antwort, zumal nur eine Meinung gefragt war, zum Thema richtig. Zwischendurch habe ich dann selbst einen Folge-Beitrag von Ihm gemeldet, was dazu führte das sein und mein Beitrag im entsprechenden Thread gelöscht wurden.

Wenn er vielleicht erklärt, warum er bei unklaren Eigentumsverhältnissen von schlachten spricht und wieso das was ich dazu schreibe totaler Blödsinn sein soll würde er ja helfen. So ist das was er schreibt nichts wert.

Von all dem was er anführt habe ich nichts geschrieben.

Um es aber einmal entgültig zu klären.

Frage an den Sammler:

Kann man ohne Anwalt Akteneinsicht erhalten? Einfache Frage, klare Antwort!

Überrasche mich, ich rechne nicht mit einer Antwort.

Gruß Frank

P.S. mit dieser Antwort vom Sammler wäre wohl der ganze Konflikt zumindest meinerseits größtenteils geklärt, aber die Antwort muss in einem seiner Beiträge stehen, das wäre dann schon fast Größe zeigen. Die Antwort von anderen hilft da nicht.

Eine Möglichkeit ein Kriegsbeil zu begraben, lasse ich nicht ungenutzt. Den "totalen Blödsinn"nehme ich inclusive "Typisch" hiermit zurück und wandle um in "Mißverständnis"

Ich hatte eingangs einen Fall geschildert, der mir selbst widerfahren war. Ich habe eine CB 250 G gekauft, die über ein Internetportal angeboten wurde. Das Motorrad war noch zugelassen, der letzte Fahrzeughalter war bekannt, selbst das Kennzeichen war noch vorhanden.
Der Fahrzeughalter war jedoch verstorben und die CB 250 G kam in die Erbmasse.Die Erben boten das Motorrad zum Kauf an, allerdings waren die Fahrzeugpapiere unauffindbar. Am Eigentum der Erben bestand kein Zweifel.
Am rechtmäßigen Erwerb insofern auch nicht.

Soweit so gut, aber wie geht das Erlangen neuer Papiere. Das geht seit einiger Zeit nur noch, wenn man eine eidesstattliche Versicherung abgibt, die notariell beglaubigt sein muss. Es reicht nicht, wenn man amtlich feststellt, dass für das Motorrad keine Fahndungsnotierung (Kennz. und Fg.-Nr. vorliegt.

Vor ein paar Jahren oder bei einer BE für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen wäre das ausreichend gewesen.
Was eben fehlte, waren die Papiere oder ersatzweise ein Bindeglied vom Erblasser zum Erben in Form eines Vertrages. Da Tote keinen ertrag mehr unterschreiben konnen, wäre nur der Notar der Ausweg gewesen. Da stehen Aufwand und Gebühren in keinem Verhältnis zu einer Rutsch über 400 Euro.

Da mir das zu aufwändig war, habe ich diese kleine Honda zerlegt.

So.

Und wo, mein lieber Frank willst Du Akten einsehen ? Worüber ?

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Zitat:

Original geschrieben von Dessie


Meine Güte, Sammler - hast ja schon wieder nen Dackel an den Hacken...
Den gibts schon seit 5 Jahren, mit einer schönen, großen Pause. Ist nicht so schlimm wie unser bekanntes Reinerle, aber ... nee, den Rest sag ich Dir per PN. Will ja keinen Ärger ritterlicherseits.

Na lass mal - einen Kapeiken gibbet immer. Allein schon wegen der Quote. Wie im Bundestag.

..oO(... ok, da häufen die sich ein bischen....

Hallo, tut mir leid dass ich mich erst jetzt melde, aber mein Internet ging leider nicht,
Ich denke ich lass da doch die Finger von, weil naja so wie es hier geschildert ist, ist das alles.viel.zu.kompliziert und ich denke der Aufwand lohnt sich nicht, trotzdem danke für eure antworten
Mfg

Mann, geh zu den Bullen und klär das. Das ist ja wirklich nicht der große Aufwand. Oder wende Dich an den Sammler, der kann vielleicht auch helfen...

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