prüfen ob motorrad geklaut ist
Hey Leute bin neu hier und grüß euch erstmal alle,
Hab da eine Frage, denn mein Kumpel besitzt eine ältere Suzuki und er würde sie mir schenken, das Problem ist, ein Kumpel hat sie mal bei ihm vor Jahren abgestellt und nie wieder abgeholt und auch nicht mehr zu erreichen der Kerl. Die Maschine besitzt keine Papiere und es ist noch ein Kennzeichen drann, Schlüssel ist da, nun meine Frage, kann man das ii wie Überprüfen lassen ob die Maschine geklaut ist ohne dass da falls sie geklaut ist konsequenzen auf mich, oder meinen Kumpel zu kommen, danke im vorraus mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mmitchell
oder sehe ich das falsch?
Ja. Siehst Du falsch.
Ihr verwechselt bürgerliches Recht mit dem Strafrecht.
Wenn ich jemandem einen Gegenstand überlasse, erlangt er Besitz. Das ist nunmal so. Ein Thema, das man - sorry - mit juristischen Laien die nach dem "gesunden Menschenverstand" vorgehen, besser nicht diskutiert.
Deshalb lasse ich das auch. Ich habe die Frage des TE beantwortet. Er will wissen, wie man herausfindet, wo das Fahrzeug her stammt und ob es evtl. eine Fahndungsnotierung gibt. Solche Fahrzeuge gibt es zu Tausenden. Hatte ich auch schon (Honda CB 250, angeblich aus Erbschaft, Fahrzeug noch zugelassen, Besitzer verstorben)
Zulassungs- und Polizeidienststellen haben dafür sogar ein Extra - Formular.
Außerdem werden dem TE Dinge in seinen eigentlichen klaren Text rein interpretiert, die da nicht stehen.
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Frage an den Sammler:Kann man ohne Anwalt Akteneinsicht erhalten? Einfache Frage, klare Antwort!
Überrasche mich, ich rechne nicht mit einer Antwort.
Ich springe mal ein und beantworte die Frage für strafrechtliche Akten mit der typischen Juristenantwort: Kommt drauf an. :-)
Für Strafakten ist es abschließend in § 147 StPO geregelt: Das dem Beschuldigten zustehende Akteneinsichtsrecht wird grundsätzlich über den Verteidiger gewährt. Nach dem Foucher-Urteil des EuGH wurde § 147 Abs.7 StPO neugeregelt, dort heißt es:
(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
Und da kommt das "kommt drauf an" ins Spiel, denn über die Frage, ob sich ein unverteidigter Angeklagter/Beschuldigter selbst "angemessen verteidigen" kann, darüber werden sich die Juristen trefflich streiten können. Es scheint aber bei vielen Gerichten eine liberale Haltung in Bezug auf die Übersendung von Kopien Einzug gehalten zu haben, soweit ich das mitbekommen habe (ich krieg ja immer AE).
C.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Eine Möglichkeit ein Kriegsbeil zu begraben, lasse ich nicht ungenutzt. Den "totalen Blödsinn"nehme ich inclusive "Typisch" hiermit zurück und wandle um in "Mißverständnis"Ich hatte eingangs einen Fall geschildert, der mir selbst widerfahren war. Ich habe eine CB 250 G gekauft, die über ein Internetportal angeboten wurde. Das Motorrad war noch zugelassen, der letzte Fahrzeughalter war bekannt, selbst das Kennzeichen war noch vorhanden.
Der Fahrzeughalter war jedoch verstorben und die CB 250 G kam in die Erbmasse.Die Erben boten das Motorrad zum Kauf an, allerdings waren die Fahrzeugpapiere unauffindbar. Am Eigentum der Erben bestand kein Zweifel.
Am rechtmäßigen Erwerb insofern auch nicht.Soweit so gut, aber wie geht das Erlangen neuer Papiere. Das geht seit einiger Zeit nur noch, wenn man eine eidesstattliche Versicherung abgibt, die notariell beglaubigt sein muss. Es reicht nicht, wenn man amtlich feststellt, dass für das Motorrad keine Fahndungsnotierung (Kennz. und Fg.-Nr. vorliegt.
Vor ein paar Jahren oder bei einer BE für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen wäre das ausreichend gewesen.
Was eben fehlte, waren die Papiere oder ersatzweise ein Bindeglied vom Erblasser zum Erben in Form eines Vertrages. Da Tote keinen ertrag mehr unterschreiben konnen, wäre nur der Notar der Ausweg gewesen. Da stehen Aufwand und Gebühren in keinem Verhältnis zu einer Rutsch über 400 Euro.Da mir das zu aufwändig war, habe ich diese kleine Honda zerlegt.
So.
Und wo, mein lieber Frank willst Du Akten einsehen ? Worüber ?
Hier geht es doch aber erst einmal darum, was kann und darf der derzeitige Besitzer denn tun. Was ist, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs plötzlich die Herasugabe erbittet.
Genau das ist ja das schwierige mit Eigentum und Besitz. Der TE hat in seinem Ausgangsposterklärt, das der Bekannte zwar Besitzer, aber nich Eigentümer dedes Moppeds ist. Jedoch kann er es als Besitzer nicht rechtskräftig weiterverschenken. Insofern ist dann auch schlachten erst mal keine Lösung.
Wie die Eigentumsverhältnisse schlussendlich wirklich aussehen, müsste erst geklärt werden, denn auch da lässt das BGB einige Möglichkeiten wie oben schon erklärt offen.
Was du über Zulassung und neue Papiere schreibst, ist alles richtig. Das wäre aber dann erst einmal Schritt 2, der nach Klärung des Eigentums erfolgt.
Zu unserem damaligen Problem mit der Akteneinsicht:
Ich wurde 2011 gelasert und hatte gepostet dass ich ohne Anwalt Akteneinsicht nehmen wolle. Dein Kommentar dazu war schon etwas mehr als unhöflich. Du schriebst sinngemäß dass man dazu einen Anwalt benötige was wohl jeder mit etwas Verstand wisse. Leider war und ist das falsch.
StPo §147 Absatz 7, 2001 in diese Form geändert, und das OWiG verweist zum Thema dorthin.
Zu deinem Einstieg zu mir, als ich vor ein paar Tagen zurückkehrte, sowas verstehe ich nicht. Ich mag es halt nicht, wenn User Fragen nicht beantworten und einfach nur unsinnige Postings schreiben. Manchmal tue ich das auch kund, da werde ich mich nie ändern.
Such doch einfach einmal nach irgend etwas und lies dich dann einmal durch Kommentare durch wie "Nimm die Blaue", dann verstehst du warum ich das nicht mag.
Gruß Frank
Ich bin ab sofort ein netter sammler, Frank. Versprochen. Verstehe jetzt auch Deine Haltung, danke dafür. Ich bin nicht unbelehrbar.
Zu dem Thema äußere ich mich nicht mehr, das ist nun alles in Länge und Breite getan, mein wenig fachlicher Rat nützt hier niemandem. Eine PN vom TE an mich hätte allerdings genügt und ich hätte das in 3 Minuten geklärt gehabt.
Aber ich habe noch was. Stammt aus einer alten linken Zeitung ("pardon" oder "konkret"😉 aus den späten Siebzigern.
Gruß sammler
@Sammler:
Woher will der TE wissen, dass der ursprüngliche Eigentümer des Motorrades sein Eigentum aufgegeben hat?
Die Begründung, dass er den Schlüssel überlassen hat, finde ich etwas wenig...