Provida Vidista 2000 Modular - So Legitim?

Hallo,

ich wurde an eine recht fiesen Stelle einer Bundesstraße mit dem im Titel genannten System gefilmt, wie ich eine vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h beging.

Ich bin in dem Video von einer 100er Zone in einer 70er Zone gefahren und habe ohne zu bremsen das Fahrzeug ausrollen lassen. In der 100er Zone hatte ich so ca. 105 - 110 km/h drauf.

Das Video wurde mir vor Ort gezeigt, Ich hatte es jedoch eilig und habe die Tat nicht schriftlich zugegeben.

Hier zuerst der Bußgeldbescheid: entfernt

Ich habe hier Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis eine Entsprechende Begründung nachzuweisen.

Anschließend bin ich nochmal aufs Revier um mir von nem sehr unfreundlichen freundlichen das Video nochmal zeigen zu lassen und habe mir im Rechtsamt Akteneinsicht verschafft um das Ganze auf Legitimität zu prüfen.

Und genau hierfür bitte ich hier um Hilfe.

Hier der Vidista Auswertebericht:

entfernt

Hier der Eichschein des Provida Systems:

http://abload.de/img/eichscheinq3o9g.jpg

 

Entschuldigung für die schlechte Qualität. Musste dies leider mit dem Handy vom Bildschirm des Beamten abfotografieren.

Was mir nur aufgefallen ist:

  • Es gibt wohl ein Gerichtsurteil des OLG Hamm, dass die Messstrecke bei einer Geschwindigkeit von 91 - 120 km/h wohl mindestens 500 m betragen muss/sollte. In meinem Fall wurde aber nur über 430,77 m gemessen.
  • Ich habe etwas von 5 km/h, bzw. 5% bei > 100 km/h Toleranzabzug gelesen. Der Toleranzabzug in der Vidistaauswertung beträgt aber nicht 5 %. Müsste diese Toleranz eigentlich zusätzlich von den 97 km/h abgezogen werden?
  • Der Eichschein ist vom Sommer 2014, die Messung vom Sommer 2015. D.h. Das Fahrzeug hatte zwischenzeitlich wohl Winterbereifung und dann wieder Sommerbereifung. Müsste dann keine erneute Eichung stattfinden?

Falls jmd. noch etwas Auffällt, dann teilt mir das bitte mit.

Ansonsten würde ich gerne wissen, wie wahrscheinlich es ist, ob ich hier noch etwas durch eine richterliche Entscheidung rausholen kann.


In diesem Sinne,
Immer sicher fahren!

entfernt - die Links zu den Bildern/Bescheiden wurden von mir entfernt. Es wäre ein Zeichen der guten Sitte, wenn der TE nicht nur seine eigenen persönlichen Daten entfernt hätte, sondern diese Aufmerksamkeit auch auf die Daten der beteiligten Beamten und Sachbearbeiter gerichtet hätte! Die Links zu den Bildern darf er sehr gern wieder einstellen - wenn die Namen der Beamten ebenfalls geschwärzt sind.

twindance/MT-Moderation

Beste Antwort im Thema

Ja so sind sie. Über seine Rechte bestens bescheid wissen, aber seine Pflichten....na ja wen stören die schon.

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Zitat:

Das Problem ist aber, dass jeder sich immer nur auf seine Rechte beruft, aber darüber hinaus seine Pflichten vergisst. Denn ohne die gehts nämlich auch nicht.

Es ist die Aufgabe des Staates, dem Bürger sein Fehlverhalten nachzuweisen. Für diesen Nachweis gibt es Regeln und Vorgaben. Hält der Staat die Vorgaben nicht ein, ist der Nachweis des Fehlverhaltens nichtig. Zum Glück hat in unserem Staat nicht nur der Bürger Pflichten, sondern auch der Staat, und es ist vollkommen legitim, dass der Bürger die Rechtmäßigkeit von gegen ihn erhobenen Vorwürfen auf den Prüfstand stellt.

Wenn hier nichts themenbezogenes mehr kommt, können wir den Thread schließen.

Auch be Gefälle brauch ich irgendwo eine höhere Geschwindigleit um einen Durchschnitt von 100 von 105 kommend zu erzeugen. Es sei denn das ganze ist auf einem Alpenpass passiert.

Ausrollen impliziert i.d.R. das Langsamerwerden des Fahrzeugs. Dies fehlt hier völlig.

Zitat:

@A43 schrieb am 10. Januar 2016 um 13:10:14 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. Januar 2016 um 13:01:17 Uhr:


Ich fände ich es wirklich klasse, wenn die Moderatoren einfach jeden einzelnen Post löschen würden, in dem es bei einer solchen Fragestellung nur um reine Belehrungen oder Oberlehrerverhalten geht. Ich wette ein solcher Thread hätte dann noch 3 oder 4 Posts, in denen wirklich versucht wurde, zu helfen. Nur würde die Zeit der Mods einfach nicht reichen, leider.

Echt nervig! Auch wenn ich mir bewußt bin, dass mein Post auch keine Hilfe anbietet. Aber es wäre zumindest mal spannend zu sehen, wie kurz, übersichtlich und sachlich ein solcher Thread dann bleiben könnte.

Das gleiche würde ich für Beiträge vorschlagen, die nur mit dem Ziel geschrieben werden, anderen den Mund zu verbieten.

Der TE wählte den Schritt in die Öffentlichkeit. Dann muss er mit kritischen Stimmen rechnen. Und ich fnde er hatte auch kein Problem damit. Warum erhebst du dich also jetzt einige Tage später zum Sprachrohr eines Anderen?

Ich sagte ja schon dass ich meinen Post auch nicht als sehr hilfreich betrachtete. Insofern sorry an den TE. Würde ich aber immer machen, wenn es darum geht, dass die Oberlehrer mal wieder in Scharen aus ihren Löchern kommen, um Threadpiraterie zu betreiben. Das dürfen gerne die Herren in grün bzw. blau, oder die in den schwarzen Roben. Und die beschäftigen sich eher selten mit dem Forum hier. Aber sonst niemand.

Wobei ich zugeben muss, das Oberlehrertum und aufdringliche Verhalten der Moralapostel in diesem Forum ist allseits bekannt. Dass trotzdem ständig solche Threads eröffnet werden, zeugt entweder von der Schmerzfreiheit der TE, oder in der Tat von einer gewissen Motivation zu provozieren. In diesem Fall wurde eine Situation komplett sachlich und freundlich dar gelegt, mit der Bitte um Hilfe (zur Sache selbst). Ich gehe hier also von der Schmerzfreiheit des TE aus, mit der Hoffnung, dass zwischendurch doch mal ein brauchbarer Post dabei ist.

Ich würd da gar nicht im Forum fragen sondern einen Anwalt und fertig.
ADAC macht das ja glaub ich kostenlos.

Allerdings, bei 27km/h und 108 Euro und 1 Punkt würd ich gar keinen Aufstand machen, kostet nur Geld und am Ende verliert man sowieso.

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 10. Januar 2016 um 14:03:02 Uhr:



Zitat:

@A43 schrieb am 10. Januar 2016 um 13:10:14 Uhr:


Das gleiche würde ich für Beiträge vorschlagen, die nur mit dem Ziel geschrieben werden, anderen den Mund zu verbieten.

Der TE wählte den Schritt in die Öffentlichkeit. Dann muss er mit kritischen Stimmen rechnen. Und ich fnde er hatte auch kein Problem damit. Warum erhebst du dich also jetzt einige Tage später zum Sprachrohr eines Anderen?

Ich sagte ja schon dass ich meinen Post auch nicht als sehr hilfreich betrachtete. Insofern sorry an den TE. Würde ich aber immer machen, wenn es darum geht, dass die Oberlehrer mal wieder in Scharen aus ihren Löchern kommen, um Threadpiraterie zu betreiben. Das dürfen gerne die Herren in grün bzw. blau, oder die in den schwarzen Roben. Und die beschäftigen sich eher selten mit dem Forum hier. Aber sonst niemand.

Wobei ich zugeben muss, das Oberlehrertum und aufdringliche Verhalten der Moralapostel in diesem Forum ist allseits bekannt. Dass trotzdem ständig solche Threads eröffnet werden, zeugt entweder von der Schmerzfreiheit der TE, oder in der Tat von einer gewissen Motivation zu provozieren. In diesem Fall wurde eine Situation komplett sachlich und freundlich dar gelegt, mit der Bitte um Hilfe (zur Sache selbst). Ich gehe hier also von der Schmerzfreiheit des TE aus, mit der Hoffnung, dass zwischendurch doch mal ein brauchbarer Post dabei ist.

Du solltest Dir mal Gedanken machen wie Du "Hilfe" definierst.

Der TE bestätigt das er zu schnell war, da kann es keine Hilfe sein ihn zu beraten wie er gegen die Sanktionierung ankommt.

Er schreibt nicht, " Ich bin 70 gefahren, die wollen mir 100 anhängen."

Überspitzt käme deine "Hilfe" gleich, einem bekennenden trockenen Alkoholiker, auf die Frage hin, wie er wieder an Alkohol kommt, dabei mit Rat und Tat beiseite zu stehen wieder an Alkohol zu gelangen.

Echte Hilfe wäre es dann ihm das Vorhaben auszureden und ihn auf die eventuellen verheerenden Folgen aufmerksam zu machen. Die Spitze wäre dann noch, ihn aktiv dabei zu begleiten weiterhin trocken zu bleiben.

Genau so sehe ich das hier, wegen einem so lächerlichen "Vergehen" jetzt so ein Aufstand zu starten ist überflüssig und kann nach hinten los gehen.

Und über den Gebrauch von den Begriffen Moralapostel oder Oberlehrer sag ich mal lieber nix, ich bin stark der Überzeugung das Leute welche diese Begriffe ständig benutzen, oder nur im Thema auftauchen um sie zu benutzen, wenn ihnen Unrecht geschieht und entweder der Verursacher sich der Verantwortung entzieht oder das Gericht Euch auslacht, "Nun habt euch mal nicht so !", sehr empört sind.

Oberlehrer und Moralapostel vertreten hier wenigstens noch moralische Werte welche in der Gesellschaft einen festen Platz haben. Wer dagegen spricht befürwortet in meinen Augen nur die fortschreitende moralische Verrohung, welche zu beobachten ist. Rechte "na klar, kenne ich alle !", Pflichten " nö da drücke ich mich lieber, reicht wenn das andere erledigen !"

Dem einzigen in dem ich Dir zustimme ist die Schmerzfreiheit des TE mit seinem "Problem" an die Öffentlichkeit zu treten.

Auch wenn einem die Meinung des gegenüber oft nicht gefällt, eine Hilfe kann sie doch sein.

So nun sind wir quitt, Du hast es mir gegeben, ich habe es Dir gegeben.

@ Moderator

Du hast meine uneingeschränkte Zustimmung, soweit du jedem Bürger das Recht zugestehst, die Rechtmäßigkeit der gegen ihn erhobenen Vorwürfe auf den Prüfstand zu stellen. Die Geschwindigkeitsmessungen sind da ein weites Feld, bei denen massenweise Fehler gemacht werden und bei denen eine Überprüfung daher stets angezeigt ist. Experten sprechen von über 80 % fehlerhaften Bescheiden in diesem Bereich. Ein bemerkenswertes Statement hat dazu die Richterin am AG Meißen, Frau G. Kutscher, abgegeben, dessen Lektüre ich dringendst empfehle: http//blog.burhoff.de/2012/04flammender-appel-warum-so-viel-aufhebens-im-owi-vverfahren-um-die-messungen

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. Januar 2016 um 15:07:38 Uhr:


Du solltest Dir mal Gedanken machen wie Du "Hilfe" definierst.

Der TE bestätigt das er zu schnell war, da kann es keine Hilfe sein ihn zu beraten wie er gegen die Sanktionierung ankommt.

Natürlich ist es das. Unter anderem macht das Dein Verteidiger, wenn Du vor Gericht stehst.

Wir nennen das "Rechtsstaat" und haben festgelegt, dass auch "Schuldige" Rechte haben. Unter anderem ein Recht darauf, nur dann verurteilt zu werden, wenn die Beweisführung rechtskonform war.

Offensichtlich gibt es Leute, die dem Staat auch bei einer rechtswidrigen Beweisführung eine Sanktionsmöglichkeit geben wollen. Viel Spaß in einem solchen Staat.

Zitat:

Oberlehrer und Moralapostel vertreten hier wenigstens noch moralische Werte welche in der Gesellschaft einen festen Platz haben.

Nein. Die Auffassung, dass der Bürger keine Rechte gegen den Staat hat, hat zum Glück keinen festen Platz in unserer Gesellschaft.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 10. Januar 2016 um 16:49:42 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 10. Januar 2016 um 15:07:38 Uhr:


Du solltest Dir mal Gedanken machen wie Du "Hilfe" definierst.

Der TE bestätigt das er zu schnell war, da kann es keine Hilfe sein ihn zu beraten wie er gegen die Sanktionierung ankommt.

Natürlich ist es das. Unter anderem macht das Dein Verteidiger, wenn Du vor Gericht stehst.

Wir nennen das "Rechtsstaat" und haben festgelegt, dass auch "Schuldige" Rechte haben. Unter anderem ein Recht darauf, nur dann verurteilt zu werden, wenn die Beweisführung rechtskonform war.

Offensichtlich gibt es Leute, die dem Staat auch bei einer rechtswidrigen Beweisführung eine Sanktionsmöglichkeit geben wollen. Viel Spaß in einem solchen Staat.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 10. Januar 2016 um 16:49:42 Uhr:



Zitat:

Oberlehrer und Moralapostel vertreten hier wenigstens noch moralische Werte welche in der Gesellschaft einen festen Platz haben.

Nein. Die Auffassung, dass der Bürger keine Rechte gegen den Staat hat, hat zum Glück keinen festen Platz in unserer Gesellschaft.

Ich denke wir sollten uns nicht über den Streitpunkt selber streiten. Von mir aus wehrt Euch doch gegen Euren Staat solange und sooft ihr wollt, fordert Eure Rechte ein !

Das gehört hier absolut nicht hin.

Es hat aber auch jeder Andersdenkende das Recht seine Gedanken vorzutragen. Er muss deshalb nicht beschimpft werden. Diese Beschimpfungen waren es die ich angeprangert habe. Ich bin nämlich aus keinem Loch hervor gekrochen....... Nur deshalb habe mich diesen User rausgepickt.

Zitat:

Nein. Die Auffassung, dass der Bürger keine Rechte gegen den Staat hat, hat zum Glück keinen festen Platz in unserer Gesellschaft.

Man sollte nicht soviel hineininterpretieren ! Oder hat das System um die eigenen Zeilen richtiger zu machen ? Ich habe diesen Unfug nie behauptet.

Aber man sollte mit seinen Rechten genauso umgehen wie mit seinen Pflichten. Da ist der Knackpunkt.

@Beethoven

Respekt für Deine couragierten, sehr trefflichen Ausführungen in diesem Thread!

Es mag verwerflich sein, wenn Beschuldigte nach Schlupflöchern suchen.
Finden können sie diese indes nur, wenn die Beweisführung mängelbehaftet ist.

Aus gutem Grund gibt es Vorschriften, wie Messverfahren durchzuführen sind. Werden die Vorschriften eingehalten, wird sich der nach Schlupflöchern Suchende die Zähne ausbeißen und letzten Endes (noch mehr) zahlen.

Hat er hingegen triftige Gründe vorgebracht, und erweist sich die Messung als fehlerhaft/nicht vorschriftsmäßig, sollte(n) sich die Messbeamten/die Verfolgungsbehörde an die eigene Nase fassen - und es zukünftig besser machen und potentielle Schlupflöcher so schließen.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 10. Januar 2016 um 16:49:42 Uhr:


Wir nennen das "Rechtsstaat" und haben festgelegt, dass auch "Schuldige" Rechte haben. Unter anderem ein Recht darauf, nur dann verurteilt zu werden, wenn die Beweisführung rechtskonform war.

Eben! Und deswegen darf oder sollte man widersprechen, wenn man berechtigte Zweifel hat.

Zitat:

Offensichtlich gibt es Leute, die dem Staat auch bei einer rechtswidrigen Beweisführung eine Sanktionsmöglichkeit geben wollen.

Und genau weil das so ist, arten manche Threads aus. Es könnte so einfach sein.

Fazit: der TE darf nach geltendem Recht die Messung anzweifeln. Ob er damit erfolgreich sein wird oder nicht, das steht auf einem völlig anderen Papier. Und ob das im Zweifel wegen ein paar Euro Sinn macht sicher auch. Er darf es und damit Punkt. 🙂

Ich verstehe die ganze Aufregung des TE nicht, er ist ja nicht nur in der 70er Zone zu schnell gewesen sondern zuvor auch schon in der 100er Zone!

Es hat ihn ausser seinem Rechnet Fuß niemand gezwungen sich nicht an die Regeln zu halten also muss er auch mit den Konsequenzen leben was ist daran so schwer zu verstehen?

Und mal davon abgesehen, wenn jemand wegen solch einer geringen Strafe und einem (1) Punkt solch einen Aufstand macht könnte einem schnell der Gedanke kommen das der Punkt das größte Problem ist weil er nicht Ersttäter ist sondern seine Punkte schon beisammen hat!

Das ist nur eine Mutmaßung da der TE sich zu seinem Punktstand nicht geäußert hat.

Ich selbst fahre seid 35 Jahren Auto und das reichlich, die 2 Mio KM habe ich schon lange überschritten und trotzdem ist mein Punktekonto auf Null, vor 3 Jahren bin ich mal geblitzt worden und habe einen Punkt bekommen aber auch der ist wieder weg.

Soll heißen hält man sich an die Verkehrsregeln lebt es sich Entspannter und Billiger

LG Hennaman

Ich habe mir noch mal die Mühe gemacht, mich mit den Unterlagen zur Ermittlung der vorzuwerfenden Geschwindig-keit (97 km/h) des TE auseinanderzusetzen.
Das Wichtigste vorweg: Die Ermittlung erfolgte in der Tat unter Abzug von 3 verschiedenen Toleranzwerten und zwar:
1. 3 % auf jede ermittelte Entfernungsbestimmung zum Ausgleich von eventuellen Fehlern des Auswertungssystems,
2. 0,1 % der Messzeit zzgl. 0,02 sek zum Ausgleich von eventuellen Fehlern des Zeitmessers und
3. 4 % der Messstrecke zum Ausgleich von eventuellen Fehlern des Distanzmessers.
Dazu ist zunächst zu bemerken, dass die Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeuges nicht gemessen, sondern an Hand der Daten des Verfolgerfahrzeuges ermittelt wird. Entsprechendes gilt für die Wegstreckenermittlung.
Die maßgebenden Werte unter Verwendung der obigen Zahlen sind wie folgt ermittelt:
1. Messzeit:
Frame Ende 686672 abzgl. Frame Beginn 686275 = 397 X 0,04 = 15,88 X 1,001 ~ 15,90 + 0,02 0 = 15,92
Erläuterung: Der Frame ist eine Zeiteinheit zur Darstellung der laufenden Zeit während der Messung und beträgt
0,4 sek. Die Angaben zu den Frames befinden sich auf Bl. 3 des Auswertungsberichtes.
2. Zu berücksichigende Strecke:
Eingeblendete Wegstrecke Ende 304268 m abzgl. eingeblendete Wegstrecke Beginn 303802 m = 466 m abzgl.
4 % (18,64 m) = 447,36 m abzgl. Abstandsminderung durch das Verfolgerfahrzeug (16,59 m) = 430,77 m.
3. Vorzuwerfende Geschwindigkeit nach Abzug aller zu berücksichtigen Toleranzen:
Zu berücksichtigende gefahrene Strecke 430,77 m : zu berücksichtigende gefahrene Zeit 15,92 sek = 27,058 m/h
X 3,6 (= 60 sek X 60 min. : 1000) = 97,41.
Diejenigen, die also von vornherein, den Angaben in dem Auswertungsbericht Glauben schenkten, dass die Toleranzwerte bereits berücksichtigt worden sind, hatten also Recht. Herzlichen Glückwunsch. Aber es bleibt dabei: Es empfiehlt sich gerade bei Geschwindigkeitsmessungen immer wachsam zu sein. Sie sind sehr oft mit Mängeln behaftet, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Mehr als 50 % waren erfolgreich.

PS.: Der letzte Satz sollte heißen: Mehr als 50 % meiner Einsprüche waren erfolgreich.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 10. Januar 2016 um 18:32:31 Uhr:


PS.: Der letzte Satz sollte heißen: Mehr als 50 % meiner Einsprüche waren erfolgreich.

Was überhaupt nix aussagt solange Du nicht die 100% auf den Tisch legst.

Mindestgebot wäre 4 . 🙂

@ Hennaman

So wie ich das sehe, hat nicht der TE "die ganze Aufregung" gemacht, sondern wir alle, die sich hier zu Wort gemeldet haben. Vom TE habe ich schon lange nichts mehr gelesen.

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